Bei der Ausgabe der Verarbeitung Abschluss wird dieser Koeffizient mit dem Endgültigen Steuerkoeffizient ausgefüllt.
Hinweise:
- Ist der erfasste Wert 0, wird der endgültige Steuerkoeffizient auf 0 gezwungen; diese Koeffizienten können dann nicht mehr geändert werden.
- Ist der Steuerpflichtkoeffizient mit 0 angegeben, erhalten die Steuerkoeffizienten automatisch den Wert 0 und können nicht mehr geändert werden.
- Bei der Änderung kann der Wert 0 nicht mehr zugewiesen werden.