Eine Prüfung wird auch auf die Duplizierung ausgeführt: Für eine gegebene Steuermeldung und eine gegebene Unternehmensrechtsordnung kann die gleiche Kombination mehrmals für verschiedene USt.-Kennziffern definiert werden. Für die gleiche USt.-Kennziffer kann die gleiche Kombination jedoch nicht zwei mal (oder mehrmals) erfasst werden.