Feldhilfe (VATCLS) 

Diese Option muss ausgewählt sein, wenn die angeforderte Ausgleichszahlung den Anlagen entspricht, die nicht mehr für die Durchführung der Vorgänge verwendet werden, die Abzugsrechte bringen.
Es ist daher erforderlich, im folgenden Feld den USt.-Bereich anzugeben, dem die betroffenen Anlagen zugewiesen sind: es kann nur ein Aktivitätsbereich angegeben werden, dessen vorläufiger Koeffizient nicht 0 ist.