Dieses Feld ist nur für die USt.-Kennziffern vom Typ Detail aktiviert. Es ist kein Pflichtfeld.
Die Rechtsordnung des Belegtypcodes muss kohärent sein mit der im Feld Rechtsordnung Unternehmen angegebenen Rechtsordnung. Sie muss daher leer oder identisch sein.
Dieses Feld arbeitet mit dem Feld Belegtypgruppe zusammen, beide Felder schließen sich gegenseitig aus.
Während der Ausführung der Steuerermeldungsverarbeitung werden die Belege unabhängig vom Typ berücksichtigt, wenn die Felder Belegtyp und Belegtypgruppe nicht mit einer Kombination verbunden sind. In diesem Fall sind die folgenden Parametrisierungsoptionen möglich, vorausgesetzt, die nachstehenden Auswirkungen wurden berücksichtigt.
Option 1
Die Kennziffer 02 ist eine Kennziffer, mit der die USt.-Kennziffern verwaltet werden können, die nur ein Teil anderer USt.-Kennziffern sind („deren...“).
Option 2
Die Kennziffer 01 muss nicht die Kombination mit AVCLI enthalten. Es handelt sich um zwei Kennziffern mit der gleichen Kombination, jedoch aufgeteilt auf zwei Kennziffern folgend dem Belegtyp.
Die Kennziffer 01 kann auch eine Kombination Steuerbar/Umsatzsteuer/001/kein Belegtyp/FRGRP enthalten, wobei FRGRP der Belegtypgruppe mit FACLI, IMM12, ODDIV, ODINV und AVCLI entspricht.
Option 3
Der Betrag einer Belegzeile, die diese Kriterien erfüllt, wird zwei mal in der gleichen Kennziffer berücksichtigt: diese Parametrisierung ist daher nicht erforderlich und muss nicht definiert werden.