Dieser Ordner prüft die Konsolidierung (die Umgruppierung) der Einkaufsanforderungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Einkaufsbestellungen.
'Umgruppieren oder kumulieren': Die Konsolidierung der Einkaufsanforderungen ist zulässig. Eine einzige Einkaufsbestellung kann mehrere Anforderungen eines Lieferanten umgruppieren. Mehrere Anforderungen für einen Artikel werden ebenfalls in der Einkaufsbestellung umgruppiert.
'Verwerfen des Dokuments im Falle eines Fehlers in den Zeilen': Die Konsolidierung der Einkaufsanforderungen ist zulässig. Eine einzige Einkaufsbestellung kann mehrere Anforderungen eines Lieferanten umgruppieren. Tritt ein Fehler in einer Zeile oder einer Einkaufsanforderung auf, wird die konsolidierte Einkaufsbestellung nicht angelegt.