Verwenden Sie diese Funktion zur Verwaltung und Anlage der Leistungskennziffern nach Personenkontengruppe. Diese Gruppen können verwendet werden, um bestimmte Personenkonten ein- oder auszuschließen und um der Gruppe eine spezifische Leistungskennziffer zuzuweisen.
Die Tabelle zeigt die vorhandenen Personenkontengruppen an.
Klicken Sie auf das Symbol Ändern, um eine vorhandene Personenkontengruppe zu bearbeiten.
Klicken Sie auf Anlegen, um eine neue Personenkontengruppe zu definieren. Diese Einstellungen gelten für alle Personenkonten der Gruppe.
Alle Personenkonten, die einer Gruppe hinzugefügt wurden, müssen die gleiche aktive Rechtsordnung haben. Ein Personenkonto, das für mehrere Rechtsordnungen aktiv ist, kann mehreren Gruppen hinzugefügt werden. Eine Gruppe kann verschiedene Personenkontentypen umfassen: Kunden, Lieferanten, Sonstiges, etc. Es ist jedoch nur eine Rechtsordnung pro Gruppe zulässig.
Klicken Sie auf Einfügen, um der Gruppe in der Tabelle Details Personenkonten hinzuzufügen.
Übersicht
Klicken Sie auf Anlegen, um eine Personenkontengruppe zu definieren.
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Felder
In diesem Block befinden sich die folgenden Felder:
Kopf
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Erfassen Sie den Code für die unterstützte Rechtsordnung. Die gleiche Rechtsordnung muss für alle Personenkonten der Gruppe aktiviert sein.
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Erfassen Sie einen Code, der für alle Personenkonten dieser Gruppe verwendet wird. |
Tabelle
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Erfassen oder wählen Sie den Code eines vorhandenen Personenkontos. |
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Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um alle Personenkontentypen einzuschließen. |
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Wählen Sie einen Personenkontentyp für das Personenkonto in dieser Zeile aus:
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Erfassen Sie den Adresscode des Personenkontos, um das betroffene Land zu ermitteln. |
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Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um dieses Personenkonto in der Meldung einzuschließen, auch wenn es sich um einen Wohnsitz handelt. Für die Rechtsordnung Portugal ist die Aktivierung dieses Kontrollkästchen erforderlich. |
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Wählen Sie eine vorhandene Leistungskennziffer aus, die dieser Gruppe zugewiesen werden soll. |
Schließen
Verwenden Sie diese Aktion, um die Leistungskennziffern aller unterstützten Rechtsordnungen anzuzeigen. |
Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Österreich anzuzeigen. |
Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Frankreich anzuzeigen. |
Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Deutschland anzuzeigen. |
Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Portugal anzuzeigen. |
Derzeit steht diese Funktionalität nur für die folgenden Rechtsordnungen zur Verfügung: