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Verwenden Sie diese Funktion zur Verwaltung und Anlage der Leistungskennziffern während der Generierung von Zahlungsbilanzmeldungen.

Mit dieser Funktion können Sie die länderspezifischen Anforderungen zur Vorbereitung periodischer statistischer Meldungen für externe Zahlungen und/oder Forderungen und Verbindlichkeiten erfüllen. Sie können eine Leistungskennziffer auf eine Personenkontengruppe oder ein bestimmtes Personenkonto anwenden. Siehe Leistungskennz./Pers.kontengruppe.

Abhängig vom betroffenen Land werden die Meldungen an die Nationalbank oder an ein Statistikbüro gesendet, und können das Land des Personenkontos, Geldbeträge und eine Leistungskennziffer zur Identifizierung der Zahlungsart (Forderung oder Verbindlichkeit) umfassen.

Eine Leistungskennziffer (Code der Zahlungsbilanzmeldung) wird bei der Anlage der Zahlung verwendet und wird in den Bankdateien angezeigt.

Die Tabelle zeigt alle vorhandenen Codes an. Sie können diese über das Symbol Ändern oder das Symbol Aktionen in jeder Zeile ändern oder löschen.

Voraussetzungen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Implementierung.

Aktionen

Klicken Sie auf Anlegen, um einen neuen Leistungskennzifferncode zu definieren oder um die erfassten Daten zu ändern.

Übersicht

Verwenden Sie diese Felder, um einen neuen Leistungskennzifferncode zu definieren.

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Felder

Die folgenden Felder werden angezeigt:

  • Rechtsordnung (Feld LEG)

Erfassen Sie den Code für die unterstützte Rechtsordnung.

Unterstützt werden folgende Rechtsordnungen:

  • Österreich
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Portugal
    • Code (Feld COD)

    Erfassen Sie einen länderspezifischen Code.

    • Typ (Feld TYP)

    Wählen Sie einen Leistungskennzifferntyp aus.

  • Nicht verwendet
  • Service
  • Kapitalfluss
  • Transithandel
  • Für die Rechtsordnung Deutschland können Sie den Wert Nicht verwendet nicht auswählen.

    • Bezeichnung (Feld TIT)

    Erfassen Sie eine Kurzbezeichnung, die entsprechend der Rechtsordnung exportiert wird.

    • Langtext (Feld DES)

    Erfassen Sie eine Langbezeichnung, die entsprechend der Rechtsordnung exportiert wird.

    Schließen

    Reports

    Filter

    Verwenden Sie diese Aktion, um die Leistungskennziffern aller unterstützten Rechtsordnungen anzuzeigen.

    Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Österreich anzuzeigen.

    Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Frankreich anzuzeigen.

    Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Deutschland anzuzeigen.

    Verwenden Sie diese Aktion, um nur die Leistungskennziffern für Portugal anzuzeigen.

    Einschränkungen

    Diese Funktionalität steht nur für die folgenden Rechtsordnungen zur Verfügung:

    • Österreich
    • Frankreich
    • Deutschland
    • Portugal

    Fehlermeldungen

    Während der Erfassung können außer den generischen Meldungen folgende Fehlermeldungen auftreten: :

    Alle Fehlermeldungen sind generische Meldungen.