Steuerliche Meldungen > Intrastat-Meldung > Sonstige > Parameter > Systeme und Bewegungsarten 

Verwenden Sie diese Funktion, um jedem Bewegungstyp eine Statistikregel und eine Transaktionsart zuzuweisen.

Sie können diese Parametrisierung nach Rechtsordnung, nach Land und nach Unternehmensgruppe für die physischen Flüsse und die Ausgleichsflüsse festlegen. Sie können auch angeben, ob der Bestandswert auch dann zu berücksichtigen ist, wenn der Handelswert der Bewegung Null beträgt.

Diese Parametrisierung wird verwendet, um diese Informationen in Abhängigkeit des Kontextes für die verschiedenen mit den Flüssen verbundenen Dokumente zu initialisieren, wobei sie weiterhin geändert werden können Sie wird auch bei der Generierung der Intrastat-Meldung im Spezialfall der Bewegungsarten Gratislieferung, Lieferung Sonderbeschaffung und Wareneingang Fremdbearbeitung verwendet. Die auf Ebene dieser Parametrisierung erfassten Informationen überschreiben die aus der Kopfzeile der einzelnen Belege übernommenen vorhandenen Werte.

Diese Funktion wird für jede Bewegungsart mit einer Reihe von nach Rechtsordnung unterschiedenen Parametrisierungen vorbelegt. Diese Parametrisierungen sind nachstehend aufgeführt.

Voraussetzungen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung

Maskenverwaltung

Erfassungsmaske

Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Blocknummer 1

Bei der Erstellung wird der Rechtsordnungscode standardmäßig über den Benutzerparameter LEGFIL - Rechtsordnung (Auswahlfilter) (Kapitel SUP, Gruppe INT) initialisiert. Dieser Parameter wird auch dazu verwendet, die Auswahlliste zu filtern, um nur die für diese Rechtsordnung und auf Ebene Alle Rechtsordnungen definierten Codes anzuzeigen.
Die Erfassung eines Rechtsordnungscodes ermöglicht die Beschränkung der Verwendung dieses Parameters auf nur die Unternehmen, die zu dieser Rechtsordnung gehören.

Allgemeine Rechtsordnungsprinzipien:

  • Ist für eine Rechtsordnung (z.B. französisch - FRA) ein Datensatz vorhanden, kann diese nur in anderen Dateien (Parametrisierungen, Bewegungserfassung, etc.) verwendet werden, die die gleiche Rechtsordnung (FRA) oder keine Rechtsordnung besitzen. Sie kann nicht in einem Datensatz mit einer anderen Rechtsordnung verwendet werden.
  • Existiert ein Datensatz ohne Rechtsordnung, wird er als ‚Multi-Rechtsordnung‘ betrachtet. Er kann dann in anderen Datensätzen unabhängig von deren Rechtsordnung verwendet werden.
    Aus mit der Verarbeitungszeit verbundenen Leistungsgründen ist es gegebenenfalls ratsam, die Anlage von Datensätzen mit mehreren Rechtsordnungen zu vermeiden und stattdessen deren Anwendung auf jede einzelne Rechtsordnung des Ordners zu bevorzugen.
    Weitere Informationen entnehmen Sie der Dokumentation Leistungsverbesserung: Liste der Multi-Rechtsordnung-Objekte.

SEEINFO Der Verhalten der allgemeinen Prinzipien wird geändert,wenn ein Datensatz mehrereRechtsordnungen hat:

Existiert ein Datensatz (gleicher Code) z.B. gleichzeitig für eine Rechtsordnung FRA und ohne Rechtsordnung, tritt das folgende Verhalten auf:

  • In einem Datensatz, der eine andere Rechtsordnung enthält, als die in den Daten definierte enthält (in unserem Beispiel FRA):
    Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
  • In einem Datensatz, der eine identische Rechtsordnung enthält (in unserem Beispiel FRA):
    Es können nur die mit dieser Rechtsordnung definierten Daten verwendet werden, wenn diese aktiv sind.
    Die ohne Rechtsordnung definierten Daten können nicht verwendet werden, auch wenn sie aktiv sind und wenn die mit Rechtsordnung aktivierten Daten inaktiv sind.
  • In einem Datensatz, in dem die Rechtsordnung nicht angegeben ist:
    Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
    Die Daten mit Rechtsordnung sind bei der Auswahl nicht verfügbar und können nicht verwendet werden.
    Existierten keine Daten ohne Rechtsordnung, wären alle Daten mit einer Rechtsordnung bei der Auswahl verfügbar und verwendbar.

    SEEINFOBei der Verwendung von Daten, die für mehrere Rechtsordnungen verfügbar sind und mit einer Unternehmensgruppe parametrisiert wurden, wird eine zusätzliche Prüfung ausgeführt, um die Kohärenz innerhalb der Unternehmensgruppe beizubehalten. Es handelt sich um eine Kombinationsprüfung der Rechtsordnung des Elements (Parameter, Fluss, etc.), in dem die Daten verwendet werden, und der Rechtsordnung der von den Daten angegebenen Unternehmensgruppe, und umgekehrt.

    Beispiel: das Parameterelement Steuersatz verwendet die Daten des Steuersystems.
Ist der Steuersatz mit einer Rechtsordnung verknüpft, prüft die Prüfung, ob die Gruppe des Steuersystems mindestens ein Unternehmen mit der gleichen Rechtsordnung wie die des Steuersatzes enthält.
Ist der Steuersatz für eine Gruppe definiert, aber ohne Rechtsordnung, prüft die Prüfung, dass die Rechtsordnung des Steuersystems der Rechtsordnung von mindestens einem der auf Ebene des Steuersatzes angegebenen Unternehmen der Gruppe entspricht.

SEEWARNINGDie Auswahllisteder Daten berücksichtigt diese Kombinationsprüfung nicht, sie erfolgt nur zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten ausgewählt werden.

Die Erfassung eines Ländercodes ermöglicht die Beschränkung der Verwendung dieses Parameters auf nur die Unternehmen, die zu diesem Land gehören.

Der Code einer Unternehmensgruppe ermöglicht die Beschränkung der Verwendung dieses Parameters auf nur die Unternehmen, die zu dieser Gruppe gehören.

Durch Angabe einer Unternehmensgruppe kann der Verwendungsbereich auf die Unternehmen der Gruppe eingeschränkt werden. Werden diese Daten für andere Daten oder in einem anderen Parameterelement definiert, das auf Ebene einer Gruppe definiert wurde, prüft eine Prüfung im Fall von unterschiedlichen Gruppen, ob sie mindestens ein Unternehmen gemeinsam haben. 

Eine Kohärenzprüfung erfolgt für alle Rechtsordnungen der Unternehmen der ausgewählten Gruppe.
Mindestens eines dieser Unternehmen muss die gleiche Rechtsordnung haben, wie das im Feld "Rechtsordnung" angegebene Unternehmen. Ist dies nicht der Fall, wird eine Fehlermeldung angezeigt.

  • Bewegung (Feld MVT)
Dieses für die Erstellung erforderliche Feld ermöglicht die Auswahl der Bewegungsart, für die die Parametrisierung durchgeführt wurde.
Für eine Bewegungsart kann dieser Parameter nach Rechtsordnung, Land bzw. Unternehmensgruppe individualisiert werden. Der Identifikationsschlüssel des Parameters besteht dabei aus dem Wert der einzelnen Informationen.
  • Aktiv (Feld ENAFLG)

Standardmäßig ist dieses Kontrollkästchen aktiviert, um anzugeben, dass dieser Parameter für diese Rechtsordnung aktiv ist.

Deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um diesen Parameter auf inaktiv zu setzen und ihn nichtmehr für die Rechtsordnung zu verwenden. Dieser Fall tritt vor allem bei Austritt eines Landes aus der EU auf.

Physischer Fluss

Statistikregel, die mit der Bewegung für die angegebene Rechtsordnung, das Land und die Unternehmensgruppe verbunden ist.
Es kann nur eine Regel erfasst werden, deren Rechtsordnung und Gruppe kohärent mit denen in der Kopfzeile kohärent sind.

Allgemeine Rechtsordnungsprinzipien:

  • Ist für eine Rechtsordnung (z.B. französisch - FRA) ein Datensatz vorhanden, kann diese nur in anderen Dateien (Parametrisierungen, Bewegungserfassung, etc.) verwendet werden, die die gleiche Rechtsordnung (FRA) oder keine Rechtsordnung besitzen. Sie kann nicht in einem Datensatz mit einer anderen Rechtsordnung verwendet werden.
  • Existiert ein Datensatz ohne Rechtsordnung, wird er als ‚Multi-Rechtsordnung‘ betrachtet. Er kann dann in anderen Datensätzen unabhängig von deren Rechtsordnung verwendet werden.
    Aus mit der Verarbeitungszeit verbundenen Leistungsgründen ist es gegebenenfalls ratsam, die Anlage von Datensätzen mit mehreren Rechtsordnungen zu vermeiden und stattdessen deren Anwendung auf jede einzelne Rechtsordnung des Ordners zu bevorzugen.
    Weitere Informationen entnehmen Sie der Dokumentation Leistungsverbesserung: Liste der Multi-Rechtsordnung-Objekte.

SEEINFO Der Verhalten der allgemeinen Prinzipien wird geändert,wenn ein Datensatz mehrereRechtsordnungen hat:

Existiert ein Datensatz (gleicher Code) z.B. gleichzeitig für eine Rechtsordnung FRA und ohne Rechtsordnung, tritt das folgende Verhalten auf:

  • In einem Datensatz, der eine andere Rechtsordnung enthält, als die in den Daten definierte enthält (in unserem Beispiel FRA):
    Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
  • In einem Datensatz, der eine identische Rechtsordnung enthält (in unserem Beispiel FRA):
    Es können nur die mit dieser Rechtsordnung definierten Daten verwendet werden, wenn diese aktiv sind.
    Die ohne Rechtsordnung definierten Daten können nicht verwendet werden, auch wenn sie aktiv sind und wenn die mit Rechtsordnung aktivierten Daten inaktiv sind.
  • In einem Datensatz, in dem die Rechtsordnung nicht angegeben ist:
    Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
    Die Daten mit Rechtsordnung sind bei der Auswahl nicht verfügbar und können nicht verwendet werden.
    Existierten keine Daten ohne Rechtsordnung, wären alle Daten mit einer Rechtsordnung bei der Auswahl verfügbar und verwendbar.

    SEEINFOBei der Verwendung von Daten, die für mehrere Rechtsordnungen verfügbar sind und mit einer Unternehmensgruppe parametrisiert wurden, wird eine zusätzliche Prüfung ausgeführt, um die Kohärenz innerhalb der Unternehmensgruppe beizubehalten. Es handelt sich um eine Kombinationsprüfung der Rechtsordnung des Elements (Parameter, Fluss, etc.), in dem die Daten verwendet werden, und der Rechtsordnung der von den Daten angegebenen Unternehmensgruppe, und umgekehrt.

    Beispiel: das Parameterelement Steuersatz verwendet die Daten des Steuersystems.
Ist der Steuersatz mit einer Rechtsordnung verknüpft, prüft die Prüfung, ob die Gruppe des Steuersystems mindestens ein Unternehmen mit der gleichen Rechtsordnung wie die des Steuersatzes enthält.
Ist der Steuersatz für eine Gruppe definiert, aber ohne Rechtsordnung, prüft die Prüfung, dass die Rechtsordnung des Steuersystems der Rechtsordnung von mindestens einem der auf Ebene des Steuersatzes angegebenen Unternehmen der Gruppe entspricht.

SEEWARNINGDie Auswahllisteder Daten berücksichtigt diese Kombinationsprüfung nicht, sie erfolgt nur zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten ausgewählt werden.

  • Physischer Fluss (Feld FLUX)

Dieses Feld enthält die Richtung des physischen Flusses: Einführung oder Sendung, automatisch ausgefüllt, in Abhängigkeit der angegebenen Statistikregel. Es kann weiterhin erfasst werden, wenn keine Statistikregel angegeben ist.

Art der Transaktion, die mit der Bewegung für die angegebene Rechtsordnung, das Land und die Unternehmensgruppe verbunden ist.
Es kann nur eine Art erfasst werden, deren Rechtsordnung und Gruppe kohärent mit denen in der Kopfzeile und denen der Regel kohärent sind.

Allgemeine Rechtsordnungsprinzipien:

  • Ist für eine Rechtsordnung (z.B. französisch - FRA) ein Datensatz vorhanden, kann diese nur in anderen Dateien (Parametrisierungen, Bewegungserfassung, etc.) verwendet werden, die die gleiche Rechtsordnung (FRA) oder keine Rechtsordnung besitzen. Sie kann nicht in einem Datensatz mit einer anderen Rechtsordnung verwendet werden.
  • Existiert ein Datensatz ohne Rechtsordnung, wird er als ‚Multi-Rechtsordnung‘ betrachtet. Er kann dann in anderen Datensätzen unabhängig von deren Rechtsordnung verwendet werden.
    Aus mit der Verarbeitungszeit verbundenen Leistungsgründen ist es gegebenenfalls ratsam, die Anlage von Datensätzen mit mehreren Rechtsordnungen zu vermeiden und stattdessen deren Anwendung auf jede einzelne Rechtsordnung des Ordners zu bevorzugen.
    Weitere Informationen entnehmen Sie der Dokumentation Leistungsverbesserung: Liste der Multi-Rechtsordnung-Objekte.

SEEINFO Der Verhalten der allgemeinen Prinzipien wird geändert,wenn ein Datensatz mehrereRechtsordnungen hat:

Existiert ein Datensatz (gleicher Code) z.B. gleichzeitig für eine Rechtsordnung FRA und ohne Rechtsordnung, tritt das folgende Verhalten auf:

  • In einem Datensatz, der eine andere Rechtsordnung enthält, als die in den Daten definierte enthält (in unserem Beispiel FRA):
    Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
  • In einem Datensatz, der eine identische Rechtsordnung enthält (in unserem Beispiel FRA):
    Es können nur die mit dieser Rechtsordnung definierten Daten verwendet werden, wenn diese aktiv sind.
    Die ohne Rechtsordnung definierten Daten können nicht verwendet werden, auch wenn sie aktiv sind und wenn die mit Rechtsordnung aktivierten Daten inaktiv sind.
  • In einem Datensatz, in dem die Rechtsordnung nicht angegeben ist:
    Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
    Die Daten mit Rechtsordnung sind bei der Auswahl nicht verfügbar und können nicht verwendet werden.
    Existierten keine Daten ohne Rechtsordnung, wären alle Daten mit einer Rechtsordnung bei der Auswahl verfügbar und verwendbar.

    SEEINFOBei der Verwendung von Daten, die für mehrere Rechtsordnungen verfügbar sind und mit einer Unternehmensgruppe parametrisiert wurden, wird eine zusätzliche Prüfung ausgeführt, um die Kohärenz innerhalb der Unternehmensgruppe beizubehalten. Es handelt sich um eine Kombinationsprüfung der Rechtsordnung des Elements (Parameter, Fluss, etc.), in dem die Daten verwendet werden, und der Rechtsordnung der von den Daten angegebenen Unternehmensgruppe, und umgekehrt.

    Beispiel: das Parameterelement Steuersatz verwendet die Daten des Steuersystems.
Ist der Steuersatz mit einer Rechtsordnung verknüpft, prüft die Prüfung, ob die Gruppe des Steuersystems mindestens ein Unternehmen mit der gleichen Rechtsordnung wie die des Steuersatzes enthält.
Ist der Steuersatz für eine Gruppe definiert, aber ohne Rechtsordnung, prüft die Prüfung, dass die Rechtsordnung des Steuersystems der Rechtsordnung von mindestens einem der auf Ebene des Steuersatzes angegebenen Unternehmen der Gruppe entspricht.

SEEWARNINGDie Auswahllisteder Daten berücksichtigt diese Kombinationsprüfung nicht, sie erfolgt nur zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten ausgewählt werden.

  • Bestandswert (Feld VALSTO)

Diese Option gibt an, ob der Bestandswert auch dann zu berücksichtigen ist, wenn der Handelswert des Flusses Null beträgt.

Ausgleichsfluss

Statistikregel des Ausgleichs, die mit der Bewegung für die angegebene Rechtsordnung, das Land und die Unternehmensgruppe verbunden ist.

  • Ausgleichsfluss (Feld FLUXREGUL)

Dieses Feld enthält die Richtung des Ausgleichsflusses: Einführung oder Sendung, automatisch ausgefüllt, in Abhängigkeit der angegebenen Ausgleichsstatistikregel. Es kann weiterhin erfasst werden, wenn keine Statistikregel angegeben ist.

Art der Ausgleichstransaktion, die mit der Bewegung für die angegebene Rechtsordnung, das Land und die Unternehmensgruppe verbunden ist.

Schließen

 

Standardparameter zu den einzelnen Bewegungsarten

In Abhängigkeit der Rechtsordnung des Unternehmens, zu dem der Standort gehört, werden die Regel und die Art für die einzelnen Bewegungen wie in der folgenden Tabelle angegeben initialisiert.

Für Retouren aus nicht fakturierbaren Lieferungen wird eine Intrastat-Sonderregel verwendet, die die Werte der Regel ohne Berücksichtigung der Werte in der Retourkopfzeile vorgibt, da es keine spezifische Kategorie für Retouren aus nicht fakturierbaren Lieferungen gibt.

Rechtsordnung FRA


BewegungPhysischer FlussAusgleichsfluss
SteuerartTransaktionsartAusgleichssystemAusgleichsart
Standardlieferung2111

Intercompany-Lieferung2111

Musterlieferung2932

Lieferung für Fremdbearbeitung2941

Intersite-Lieferung2131

Exportlieferung mit Transitspediteur2911

Lieferung Sonderbeschaffung3111

Standardwareneingang1111

Wareneingang Fremdbearbeitung1951

Intersite-Wareneingang1111

Intercompany-Wareneingang1111

Kundenretoure1921

Musterretoure1921

Lieferantenretoure2921

Ausgangsrechnung211126
Gutschriften Verkauf192125
Rechnungen Muster2132

Gratis-Lieferung2911

Fremdbearbeitung Materialrückgabe1951

Wareneingang für Fremdbearbeitung1941

Lieferung Fremdbearbeitung2951

Lieferantenretoure Endprodukt Fremdbearbeitung2922

Material für Lieferantenretoure für Fremdbearbeitung2951

Kundenretoure Endprodukt für Fremdbearbeitung1922

Lieferung nicht fakturierbar2911

Retoure nicht fakturierbar1921

Rechtsordnung BRI


BewegungPhysischer FlussAusgleichsfluss
SteuerartTransaktionsartAusgleichssystemAusgleichsart
Standardlieferung
GB10

Intercompany-Lieferung
GB10

Musterlieferung
GB10

Lieferung für Fremdbearbeitung
GB40

Intersite-Lieferung
GB30

Exportlieferung mit Transitspediteur
GB10

Gratis-Lieferung
GB30

Standardwareneingang
GB10

Wareneingang Fremdbearbeitung
GB50

Intersite-Wareneingang
GB30

Intercompany-Wareneingang
GB10

Kundenretoure
GB20

Musterretoure
GB10

Lieferantenretoure
GB20

Ausgangsrechnung
GB10

Gutschriften Verkauf
GB20

Lieferung nicht fakturierbar
GB30

Retoure nicht fakturierbar
GB30

Rechtsordnung ITA


BewegungPhysischer FlussAusgleichsfluss
SteuerartTransaktionsartAusgleichssystemAusgleichsart
StandardlieferungIT21IT11

Intercompany-LieferungIT21IT11

MusterlieferungIT29IT12

Lieferung für FremdbearbeitungIT29IT41

Intersite-LieferungIT21IT11

Exportlieferung mit TransitspediteurIT29IT11

Lieferung SonderbeschaffungIT31IT11

StandardwareneingangIT11IT11

Wareneingang FremdbearbeitungIT19IT41

Intersite-WareneingangIT11IT11

Intercompany-WareneingangIT11IT11

KundenretoureIT19IT21

MusterretoureIT19IT61

LieferantenretoureIT29IT21IT26
AusgangsrechnungIT21IT11IT25
Gutschriften VerkaufIT19IT21

Rechnungen MusterIT21IT61

Lieferung nicht fakturierbarIT21IT90

Retoure nicht fakturierbarIT19IT90

Rechtsordnung POR


BewegungPhysischer FlussAusgleichsfluss
SteuerartTransaktionsartAusgleichssystemAusgleichsart
StandardlieferungPT21PT11

Intercompany-LieferungPT21PT11

MusterlieferungPT29PT12

Lieferung für FremdbearbeitungPT23PT51

Intersite-LieferungPT21PT11

Exportlieferung mit TransitspediteurPT29PT11

Lieferung SonderbeschaffungPT24PT11

StandardwareneingangPT11PT11

Wareneingang FremdbearbeitungPT23PT11

Intersite-WareneingangPT11PT11

Intercompany-WareneingangPT11PT11

KundenretourePT19PT21

MusterretourePT19PT61

LieferantenretourePT29PT21

AusgangsrechnungPT21PT11PT26
Gutschriften VerkaufPT19PT21PT25
Rechnungen MusterPT21PT61

Lieferung nicht fakturierbarPT29PT11

Retoure nicht fakturierbarPT19PT21

Rechtsordnung GER


BewegungPhysischer FlussAusgleichsfluss
SteuerartTransaktionsartAusgleichssystemAusgleichsart
Standardlieferung
DE11

Intercompany-Lieferung
DE11

Musterlieferung
DE32

Lieferung für Fremdbearbeitung
DE41

Intersite-Lieferung
DE31

Exportlieferung mit Transitspediteur
DE11

Lieferung Sonderbeschaffung
DE11

Standardwareneingang
DE11

Wareneingang Fremdbearbeitung
DE51

Intersite-Wareneingang
DE11

Intercompany-Wareneingang
DE11

Kundenretoure
DE21

Musterretoure
DE21

Lieferantenretoure
DE21

Ausgangsrechnung
DE11

Gutschriften Verkauf
DE21

Rechnungen Muster
DE32

Gratis-Lieferung
DE11

Fremdbearbeitung Materialrückgabe
DE51

Wareneingang für Fremdbearbeitung
DE41

Lieferung Fremdbearbeitung
DE51

Lieferantenretoure Endprodukt Fremdbearbeitung
DE22

Material für Lieferantenretoure für Fremdbearbeitung
DE51

Kundenretoure Endprodukt für Fremdbearbeitung
DE22

Lieferung nicht fakturierbar
DE11

Retoure nicht fakturierbar
DE21

Rechtsordnung SPA


BewegungPhysischer FlussAusgleichsfluss
SteuerartTransaktionsartAusgleichssystemAusgleichsart
StandardlieferungSP21SP11

Intercompany-LieferungSP21SP11

MusterlieferungSP29SP12

Lieferung für FremdbearbeitungSP29SP40

Intersite-LieferungSP21SP11

Exportlieferung mit TransitspediteurSP29SP11

Lieferung SonderbeschaffungSP31SP11

StandardwareneingangSP11SP11

Wareneingang FremdbearbeitungSP19SP40

Intersite-WareneingangSP11SP11

Intercompany-WareneingangSP11SP11

KundenretoureSP19SP21

MusterretoureSP19SP61

LieferantenretoureSP29SP21

AusgangsrechnungSP21SP11

Gutschriften VerkaufSP19SP21SP25
Rechnungen MusterSP21SP61

Lieferung nicht fakturierbarSP21SP11

Retoure nicht fakturierbarSP14SP21

Spezifische Aktionen

Verwenden Sie diese Aktion, um die Parametrisierung in einen anderen Ordner zu kopieren.

Fehlermeldungen

Nur generische Fehlermeldungen.

Verwendete Tabellen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung