Die DATEV-Steuerschlüssel müssen den DATEV-Regeln gemäß definiert werden. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.
Siehe Dokumentation Umsetzung
Übersicht
Schließen
Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Rechtsordnung
| Erfassen Sie die Rechtsordnung, die für die Zuordnung von DATEV-Steuerschlüsseln verwendet werden soll. |
Tabelle Steuerschlüsselzuordnung
| Erfassen oder wählen Sie den Steuercode, der dem DATEV-Steuerschlüssel zugeordnet werden soll. |
| Erfassen Sie den DATEV-Steuerschlüssel. |
| Verwenden Sie dieses Feld, um für den DATEV-Steuerschlüssel den DATEV-Sachverhalt §13b (Reverse-Charge-Verfahren) auszuwählen. Dieses Feld ist nur verfügbar, wenn Sie im Feld DATEV-Steuerschlüssel 94 oder 95 erfassen. |
| Dieses Feld beschreibt den DATEV-Sachverhalt §13b. |
Schließen
Übersicht
Schließen
Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
| Erfassen Sie die Rechtsordnung, die für die Zuordnung von DATEV-Steuerschlüsseln verwendet werden soll. |
| Erfassen Sie einen Steuerschlüsselbereich, um die Codes zu diesem Bereich zu kopieren. |
  |
| Dieses Feld zeigt eine laufende Zählung der Steuerschlüssel basierend auf den Feldwerten in dieser Maske an. |
| Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um alle vorhandenen Steuerschlüsselzuordnungen zu löschen. |
| Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um die allen Rechtsordnungen oder keinen Rechtsordnungen zugeordneten Steuerschlüssel zusätzlich zu den Steuerschlüsseln der definierten Rechtsordnung zu kopieren. |
Schließen