Die Umlage von Kostenart/Sektor erfolgt anteilig an den auf Ebene der Sektoren gespeicherten Bezugseinheitenmengen. Für Sektoren ohne Aufteilungsbezugseinheit (Feld Aufteilungsbezugseinheit) erfolgt keine Aufteilung. Die Umlage erfolgt also für das aufzuteilende Konto. Wird dieses nicht angegeben, erfolgt die Aufteilung nacheinander für jede Kostenart.
Beispiel:
Die Stromkosten müssen aufgeteilt werden (aufzuteilende Kosten vom Typ ‚Gemeinkosten‘). Diese Stromkosten werden auf den Sektor ‚Energie‘ gebucht, wenn sie für Werkstätten erklärt werden, die Strom verbrauchen (‚Werkstatt1‘ und ‚Werkstatt2‘) Die Aufteilungsbezugseinheit der Wahl ist kW. Die Aufteilung erfolgt nun auf diese beiden Sektoren. Hierbei werden die in Bezugseinheiten ausgedrückten, für diese Sektoren erfassten verbrauchten Mengen anteilig zu Grunde gelegt. Nehmen wir an, der Sektor ‚Energie‘ wurde mit 1.000 EUR belastet.
Sektor | Menge Aufteilungsbezugseinheiten (kW) | Aufteilungsbetrag |
Werkstatt1 | 6.000 | 325 |
Werkstatt2 | 10.000 | 625 |
2. Kalkuliert (Betr)
Die Umlage erfolgt anteilsmäßig auf Basis des Sektorssaldos des der Umlagedefinition zu entnehmenden Sektors für die ausgewählte Umlagekostenart (Feld Umlagekostenart). Die Aufteilung erfolgt also für die aufzuteilende Kostenart. Wird keine Kostenart vorgegeben, erfolgt die Aufteilung sukzessive für alle Kostenarten.
Beispiel:
Auf einen Sektor ‚Verwaltung‘ wurden Werbungskosten gebucht (aufzuteilende Kostenart ‚Werbung‘). Diese Kosten sollen nun anteilig im Verhältnis ihrer im entsprechenden Zeitraum realisierten Warenverkäufe auf die anderen Abteilungen aufgeteilt werden (Aufteilungskostenart ‚Verkäufe‘). Werbungskosten in Höhe von 5.000 EUR.
Sektor | Verkauf (EUR) | Aufteilungsbetrag |
Abteilung 1 | 70.000 | 3.500 |
Abteilung 2 | 30.000 | 1.500 |
3. Kalkulation (Menge)
Die Umlage erfolgt anteilsmäßig auf Basis der tatsächlich von den der Umlagedefinition zu entnehmenden Sektoren verbrauchten (oder produzierten), in Bezugseinheiten ausgedrückten Menge an Umlagekostenart (Feld Umlagekostenart). Dies setzt voraus, dass in der Aufteilungskostenart eine Bezugseinheit erfasst werden kann (siehe Dokumentation Kostenarten / GES ) und dass in jeder Rechnung bzw. in jedem Beleg eine diesbezügliche Menge erfasst wurde. Die Aufteilung erfolgt also für die aufzuteilende Kostenart. Wird keine Kostenart vorgegeben, erfolgt die Aufteilung sukzessive für alle Kostenarten.
Beispiel:
Auf einen Sektor ‚Verwaltung‘ wurden Werbungskosten gebucht (aufzuteilende Kostenart ‚Werbung‘). Diese Kosten sollen nun anteilig im Verhältnis ihrer im entsprechenden Zeitraum realisierten Umsätze auf die anderen Abteilungen aufgeteilt werden. Anders ausgedrückt: Die in Bezugseinheiten der Aufteilungskostenart Verkäufe‘ ausgedrückte Menge wird gemäß dem für jede Abteilung erfassten Umsatz anteilig aufgeteilt. Im obigen Beispiel würde sich für die 5.000 EUR Werbungskosten folgende Umlage ergeben:
Sektor | Verkauf (EUR) | Aufteilungsbetrag |
Abteilung 1 | 20.000 | 1.000 |
Abteilung 2 | 80.000 | 4.000 |