Feldhilfe (KADMCOEFAS) 

Der Steuerpflichtkoeffizient ist nur sichtbar, wenn das Unternehmen der französischen Rechtsordnung unterliegt.
Der Wert, der zwischen 0 und 1 liegt (einschließlich Bereichsgrenzen) ist Teil der Bestimmung des Steuerabzugskoeffizienten und des Satzes der erstatteten USt. Er hängt von den geltenden Regelungen ab und stellt den Höchstbetrag dar, der im entsprechenden Steuersystem vom Steuerpflichtigen von einer Anlage abgesetzt werden kann.
Ist die Anlage nicht Teil einer Ausschlussmaßnahme, ist der Zulässigkeitskoeffizient gleich 1. Ist die Anlage dagegen Teil einer Ausschlussmaßnahme, wird der Koeffizient evtl. bis auf null abgezogen (bei Anlagen vom Typ Fahrzeug, für die dieser Koeffizient normalerweise 0 ist, wenn das Unternehmen französisch ist. Der Parameter wird auf Ebene der sonstigen Tabelle 965 Fahrzeugtyp ausgeführt.
Bei der Erstellung wird der Wert über die Zuweisungen bestimmt. Standardmäßig wird er mit 1 ausgefüllt.
Nach der Freigabe der Erstellung wird die Aktualisierung in dieser Maske zugelassen, wenn die Anlage im Anschaffungsgeschäftsjahr angegeben ist. Wurde der Abschluss einmal durchgeführt, stellt die Änderung einen globalen Ausgleich dar. Er wird nur über die Einzelverarbeitung Änderung USt.-Regel oder über die Sammelverarbeitung USt.-Ausgleich gesamt durchgeführt.