- bei der Anlage eines Inventarartikels durch Aktivierung der Ausgaben, auf Basis der verbundenen Ausgaben
- bei der Anlage eines Inventarartikels, der nicht mit Ausgaben verbunden ist, auf Basis des auf den Inventarartikel angewendeten Abzugskoeffizienten
Erinnerung:
Die Abzugsfähigkeit und damit verbundene Ausgleiche betreffen alle (voll oder teilweise) Steuerpflichtigen.
Sie werden auf der Basis eines Abzugskoeffizienten kalkuliert, der auch dann berechnet werden muss, wenn das Unternehmen uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Dieser Koeffizient entspricht dem Produkt aus den folgenden drei Koeffizienten (jeweils aufgerundet auf zwei Dezimalstellen):
1/ Der Steuerpflichtkoeffizient.
Er drückt den Nutzungsanteil dieser Anlage an den zu versteuernden Arbeitsgängen aus.
2/ Der Besteuerungskoeffizient
Er bezeichnet das Prinzip, nach dem innerhalb der zu versteuernden Arbeitsgänge die Steuer abgezogen wird, mit der Inventarartikeln oder Services belastet sind, die bei der Realisierung von abzugsfähigen Arbeitsgängen verwendet werden.
Sein Wert wird für den Aktivitätsbereich bestimmt, dem die Anlage zugewiesen ist. Er kann pauschal bestimmt werden, sobald der Inventarartikel sowohl für die Realisierung von zu versteuernden abzugsfähigen Vorgängen als auch für die Realisierung von zu versteuernden Vorgängen ohne Abzugsmöglichkeit verwendet wird, unabhängig davon, ob er gleichzeitig zur Realisierung nicht zu versteuernder Vorgänge dient. In diesem Fall entspricht er der üblichen "Abzugsprorata", die sich aus den alten Bestimmungen zum USt.-Ausgleich ergab.
3/ Der Zulassungskoeffizient
Er drückt den Steuerhöchstanteil aus, den ein Steuerpflichtiger entsprechend dem Steuerrecht von einer solchen Ausgabe abziehen kann.
Die ursprüngliche Abzugsfähigkeit kann über unterschiedliche, auf die Anlage angewendete Ausgleiche verändert werden. Es gibt zwei Ausgleichsarten:
Über diese Funktion lassen sich die Verarbeitungen von USt.-Ausgleichsbuchungen durchführen. Sie ermöglichen jedem französischenUnternehmen, einen Ausgleich vorzunehmen, wenn durch bestimmte Ereignisse die Abzugsfähigkeit verändert wird.
Diese Ausgleiche entsprechen der Summe aller Jahresausgleiche, die bei unveränderter Situation bis zum Ende der Ausgleichsperiode durchgeführt würden.
Diese Verarbeitung werden vor dem jährlichen USt.-Ausgleich durchgeführt.
Da sich die durch einen Gesamtausgleich verursachten Änderungen auf die zukünftigen Referenzkoeffizienten auswirken, werden diese Änderungen nicht bei der Berechnung des Jahresausgleichs für das jeweilige Geschäftsjahr berücksichtigt.
Berücksichtigung dieser Änderungen:
--> bei der Berechnung des Jahresausgleichs ab dem Folgejahr
--> bei den späteren Gesamtausgleichsberechnungen, darunter diejenigen des laufenden Jahres
Ereignisse, die zu einem Gesamtausgleich Anlass geben:
In der Verarbeitung werden lediglich folgende Anlagen berücksichtigt:
- Ausgaben mit Restlaufzeit >= 0
- die Halteart ist Eigentum oder Veräußerung
- die Kostenart Hauptbuch oder IFRS ist Anlage in Betrieb; es kann sich auch um Anlagen mit Anlageart Anlage im Bau handeln, wenn der Parameter REGENCOURS - Aktuelle Anlagen: Ausgleich USt.? den Wert Ja hat.
- Anlagen ohne endgültigen Abgang
- Anlagen ohne jährlichen USt.-Ausgleich
- Anlagen mit Steuerpflichtkoeffizient != 0
Anlagen mit gemischter Verwendung (Zuordnung zu verschiedenen Aktivitätsbereichen), die über ihren Besteuerungskoeffizienten identifiziert werden, sind ebenfalls vom Ausgleich nach Änderung des Besteuerungskoeffizienten ausgeschlossen.
Die Verarbeitung erstreckt sich auf die Hauptbuchhaltungsbewertungen sowie, sofern der Parameter REGVATIAS -IFRS-Referenz: USt.-Ausgleich USt.? den Wert Ja hat, auf IAS- / IFRS-Bewertungen.
Die Auskunft der Verarbeitung sowie Beispiele werden im Folgenden auf der Ebene Beschreibung der Verarbeitung gegeben.
Erinnerung: Die Periode, in der ein USt.-Ausgleich festgestellt werden kann, wird automatisch in Abhängigkeit vom Steuertyp und des Referenzdatums USt.-Ausgleich (in der Regel Kaufdatum der Anlage) festgelegt. Für Anlagen mit Steuertyp BPTF (mit Grundsteuer besteuerte Anlage) die nach dem 01.01.1996 erworben wurden, beträgt die Ausgleichsperiode 20 Jahre. In den anderen Fällen beträgt die Ausgleichsperiode fünf Jahre.
Bei folgenden Ereignissen werden weitere Gesamtausgleichsbuchungen vorgenommen:
- Veräußerung oder Einlage einer Anlage, die in Höhe ihres Gesamtpreises umsatzsteuerpflichtig oder nicht umsatzsteuerpflichtig ist
- Übertragung einer Anlage in einen anderen Aktivitätsbereich
Siehe Dokumentation Umsetzung
Die Funktion setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Die Verwaltungsart dieses Fensters gilt für sämtliche Sammelverarbeitungen, die für Anlagen durchgeführt werden können.
Zunächst muss die Verarbeitung parametrisiert werden. Sind bereits Parameter gesetzt und unter einem Memo-Code gespeichert, können diese über die Schaltfläche aufgerufen werden.
Parameterbestandteile:
- Angabe der Verarbeitungsoptionen. Standardmäßig wird die Verarbeitung im Simulationsmodus ausgeführt. Sie legt eine erweiterteLogdatei an, der die Werte der Auswahlkriterien, der verschiedenen bei der Verarbeitungsausführung angewandten Parameter sowie die Liste der aktualisierten Anlagenzu entnehmen sind: alter und neuer Koeffizientenwert, Betrag der in Rechnung gestellten USt., Periode und restliche Ausgleichsdauer, Ausgleichsbetrag und Bilanzwert.
- Auswahl eines Unternehmens und ggf. der Standorte, an denen die Anlagen referenziert sind
- Erfassung der Parameter für den Gesamtausgleich
- Auswahl der von der Änderung des Zulassungskoeffizienten betroffenen Anlagen
Hinweis: Nach Abschluss der Parametrisierung kann diese über die Schaltfläche unter einem Identifikationscode gespeichert werden und für einen späteren Ausgleich wieder abgerufen werden.
Nach der Parametrisierung bestehen folgende Möglichkeiten:
Übersicht
Die Kopfzeile enthält die Verarbeitungsoptionen und ermöglicht die Auswahl des oder der Unternehmen und Standorte, in denen die zu verarbeitenden Anlagen referenziert sind.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Optionen
| Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert und ermöglicht die Ausführung des Abschlusses im Simulationsmodus. In diesem Fall werden die Prüfungen und die Verarbeitung ausgeführt, es wird jedoch keine Änderung in der Datenbank gespeichert. Lassen Sie dieses Kontrollkästchen deaktiviert, um die Verarbeitung im realen Modus auszuführen. In diesem Fall können Sie den Abschluss nicht abbrechen und die Aktualisierungen werden in der Datenbank gespeichert. Wenn Sie Zwischen-Commits anwenden, sollten Sie den Parameter NIVTRACE - Log-Level (Kapitel AAS, Gruppe MIS) auf den Wert 0 setzen. |
| Dieser Indikator ist nur zugänglich, wenn ein oder mehrere Reports der Sammelverarbeitung zugewiesen sind. In diesem Fall können durch Aktivierung dieses Indikators diese Reports ausgegeben werden. |
| Nach Abschluss der Verarbeitung wird stets eine Logdatei angezeigt. Diese umfasst die Verarbeitungsparameter. Über den Block Statistiken wird die Anzahl an ausgewählten, aktualisierten und – aufgrund eines Fehlers – nicht verarbeiteten Inventarartikel angezeigt. Die fehlerhaften Inventarartikel werden mit der Fehlerursache aufgelistet. Die Anzeige und der Ausdruck der Protokolldatei können mit der Supervisor-Funktion im Menü Druck / Druck Gruppe jederzeit über die Ausgabeanfrage des Berichtscodes ATRACE Druck Protokolldatei durchgeführt werden. |
Tabelle Auswahl Unternehmen
| Hilfe für alle Sammelverarbeitungen.
|
| Dieses Feld zeigt den Unternehmenscode an. |
Tabelle Auswahl Standorte
| Die Tabelle zeigt die Liste der Standorte an, die zum Unternehmen gehören und für die der Benutzer Berechtigungen besitzt. |
| Identifikationscode des Unternehmens, dem der Standort angehört. |
| Identifikationscode des Standorts. |
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Hinweis: Die Anzeige und der Ausdruck der Logdatei kann unter der Funktion Supervisor im Menü Reports / Ausdrucke Gruppe jederzeit über die Ausgabeanfrage des Reportcodes ATRACE Druck Logdatei durchgeführt werden.
In diesen Tabellen wird einerseits die Liste der verwalteten Unternehmen angezeigt, für die der Benutzer berechtigt ist, und andererseits die Liste der Buchhaltungsstandorte, die zu diesen Unternehmen gehören und für die der Benutzer berechtigt ist.
Wenn der UnternehmensparameterACCPERCTL - Prüfung Buchhaltungsperioden(Kapitel AAS, Gruppe CPT) den Wert Ja hat, steht das Unternehmen nicht in der Liste, wenn mindestens einer der Kontexte nicht mit der Aufteilung Geschäftsjahr/Perioden der Buchhaltung synchronisiert ist. Ist dies nicht der Fall, muss die VerarbeitungKontextsynchronisierungangestoßen werden.
Aus demerweiterten Kontextstatus ist im Register Berechnung die Asynchronität des Kontextes ersichtlich (das Feld Änderungstyp hat den Wert CNX und das Feld Parameter geändert hat den Wert: DESYNC).
Hier ist das von der Verarbeitung betroffene Unternehmen mit den entsprechenden Standorten auszuwählen. Wenn das Unternehmen ausgewählt wird, werden alle Standorte des Unternehmens standardmäßig markiert. Die nicht von der Verarbeitung betroffenen Standorte können dann abgewählt werden.
Es ist darüber hinaus möglich, den bzw. die zu verarbeitenden Standort(e) direkt auszuwählen, sofern sie zum selben Unternehmen gehören. In diesem Fall wird das Unternehmen, zu dem diese Standorte gehören, automatisch ausgewählt.
Hinweis: Die Anlagen müssen in Buchhaltungsstandorten referenziert werden, die demselben Unternehmen angeschlossen sind. Mit der Auswahl eines zweiten Unternehmens oder der Auswahl von Standorten, die nicht dem ausgewählten Unternehmen, sondern einem anderen angeschlossen sind, wird nach Freigabe einer Bestätigungsmeldung die Auswahl des ersten ausgewählten Unternehmens rückgängig gemacht.
Übersicht
Über dieses Register wird der Typ des für die Ausgleichsbuchung auslösenden Ereignisses bestimmt.
Dabei kann es sich im Einzelnen handeln:
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Blocknummer 1
| Dieses Feld kann nicht erfasst werden. Es zeigt das Tagesdatum an. |
Blocknummer 2
| Diese Option muss ausgewählt sein, wenn die angeforderte Ausgleichsverarbeitung einer rechtlichen Änderung der Ausschlussregeln bei Abzugsfähigkeit entspricht. Es genügt daher, im folgenden Feld den neuen Wert des Zulässigkeitskoeffizienten anzugeben. |
|   |
Blocknummer 3
| Dieses Feld ermöglicht die Angabe des neuen Werts des Zulässigkeitskoeffizienten. Es kann nur erfasst werden, wenn sich die Steuerausgleichsverarbeitung auf die rechtliche Änderung der Ausschlussregeln bei Abzugsfähigkeit bezieht. |
|   |
Blocknummer 4
| Diese Option muss ausgewählt sein, wenn die angeforderte Ausgleichszahlung den Anlagen entspricht, die für die Durchführung der Vorgänge verwendet werden müssen, die Abzugsrechte bringen.
|
|   |
| Diese Option muss ausgewählt sein, wenn die angeforderte Ausgleichszahlung den Anlagen entspricht, die nicht mehr für die Durchführung der Vorgänge verwendet werden, die Abzugsrechte bringen. |
|   |
| Diese Option muss ausgewählt sein, wenn die angeforderte Ausgleichszahlung den Anlagen entspricht, die endgültig nicht mehr für die Durchführung der Vorgänge verwendet werden, die Abzugsrechte bringen. Diese Verarbeitung ermöglicht die Anwendung eines künftigen Steuerpflichtkoeffizienten gleich 0 für alle einem Aktivitätsbereich zugewiesenen Anlagen, für den der vorläufige Steuerkoeffizient bereits den Wert 0 hat. Es ist daher erforderlich, im folgenden Feld den USt.-Bereich anzugeben, zu dem die betroffenen Anlagen gehören: es kann nur ein Aktivitätsbereich angegeben werden, dessen vorläufiger Steuerkoeffizient gleich 0 ist. |
|   |
Blocknummer 5
| Dieses Feld ermöglicht die Angabe des Steuersektors, dem die von der Verarbeitung betroffenen Artikel zugewiesen sind.
|
|   |
| Dieses Feld ist nur im Fall einer Verarbeitung erfassbar, die sich auf die Artikel erstreckt, die verwendet werden. Es ermöglicht die Angabe des vorläufigen Besteuerungskoeffizienten, der bei der Verarbeitungsausgabe zugewiesen wird. |
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Übersicht
In diesem Register können die Auswahlkriterien der Anlagen erfasst werden.
Es enthält fünf Zeilen, in denen jeweils ein Kriterium erfasst werden kann, wobei jedes Kriterium mit dem folgenden über folgende logische Operatoren verbunden ist: Und, Oder.
Die Erfassung von Auswahlkriterien erfolgt wie folgt:
1/ In der per Rechtsklick erhaltenen Liste die Rubrik der Anlagentabelle FXDASSETS erfassen oder auswählen. Sie enthält Informationen zur Auswahl.
2/ Dann den Operator auswählen: Indifferent, Gleich, Ungleich, Größer gleich, Kleiner, Kleiner gleich, Wie.
Der Operator wie ist nur bei numerischen Rubriken gültig. Es können Metazeichen verwendet werden.
3/ Einen Wert erfassen. Die Liste der möglichen Werte für die ausgewählte Rubrik kann per Rechtsklick angezeigt werden, wenn diese Werte in einem lokalen Menü oder in einer Tabelle (sonstige Tabelle, allgemeine Tabelle, buchhalterische Tabelle etc.) enthalten sind.
Weitere mögliche Angaben:
- Erfassung von Kriterien als X3-Ausdruck; die Formeln dieser Art können erfasst werden, indem per Rechtsklick die Felder der Anlagentabelle FXDASSETS ausgewählt werden
- Erfassung einer Auswahlformel unter Verwendung des Formeleditors
Hinweis: die Definitionsmodalitäten für die Auswahl sind mit denen identisch, die in der Standardfunktion Erweiterte Auswahl verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Ergonomie der X3-Objekte.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Blocknummer 1
| Verwenden Sie das Auswahlsymbol, um ein Feld in der Tabelle der Anlagen auszuwählen. |
| Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um diese Suchoption zu speichern. |
Blocknummer 2
| Erfassen Sie in diesem Feld einen Ausdruck in Ihren Auswahlkriterien. Dieses Kriterium wird mit der Verknüpfung „UND“ zu den vorherigen Kriterien hinzugefügt. Der Ausdruck darf nur Felder aus der Tabelle der Anlagen enthalten. Diese Felder können indiziert werden. |
| Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um diese Suchoption zu speichern. |
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Der USt.-Ausgleich im Zuge der Änderung des Zulassungskoeffizienten zieht für jede zu verarbeitende Anlage folgende Operationen nach sich:
Ausgleichsbetrag:
entspricht
(ereignisbedingter Abzugskoeffizient - Referenzabzugskoeffizient*) x (ursprüngliche USt. / Dauer der Ausgleichsperiode) x verbleibende Ausgleichsdauer
* Zukünftiger, vor Ausgleich eingestellter Referenzkoeffizient. Das Ereignisjahr wird in der verbleibenden Ausgleichsdauer nicht berücksichtigt.
Dieser Ausgleich besteht aus:
--> einem Zusatzabzug der USt., wenn das Ergebnis dieser Berechnung positiv ist.
--> einer Rückerstattung der USt., wenn das Ergebnis dieser Berechnung negativ ist.
Beispiel
Jahr N: Anschaffungsjahr der Anlage: 10.000 € (netto) - in Rechnung gestellte USt. = 1.960 €
Jahr N+2: Rechtliche Änderung: der Zulassungskoeffizient beträgt nun 0,65.
Diese Verarbeitung bezieht sich auf alle einem Aktivitätsbereich zugehörigen Anlagen (mit Ausnahme der gemischt genutzten Anlagen, d.h. den Anlagen, deren Besteuerungskoeffizient erzwungen wurde). Umsetzung dieser Verarbeitung in folgenden Fällen:
1/ Bei der Realisierung von abzugsfähigen Vorgängen werden die Anlagen verwendet (bislang wurden sie ganz oder teilweise bei zu versteuernden Vorgängen ohne Abzugsmöglichkeit verwendet).
Diese Anlagen sind charakterisiert durch:
--> einen Referenz-Steuerpflichtkoeffizienten von ungleich null
--> einen Koeffizient Referenz-Besteuerung gleich 0
Mit diesem Ausgleich wird der Referenz-Besteuerungskoeffizient verändert, dessen Wert sich aus der neuen Verwendung der Anlage ergibt. Die Referenzsteuerpflicht- und Zulassungskoeffizienten bleiben unverändert. Dieses Ereignis führt nicht zu einer Neuabrechnung des Ausgleichszeitraums.
Ausgleichsbetrag:
entspricht
(ereignisbedingter Abzugskoeffizient - Referenzabzugskoeffizient*) x (ursprüngliche USt. / Dauer der Ausgleichsperiode) x verbleibende Ausgleichsdauer
* Zukünftiger, vor Ausgleich eingestellter Referenzkoeffizient. Das Ereignisjahr wird in der verbleibenden Ausgleichsdauer nicht berücksichtigt.
Dieser Ausgleich besteht aus einem Zusatzabzug der USt.
Beispiel
Jahr N: Anschaffungsjahr der Anlage: 10.000 € (netto) - in Rechnung gestellte USt. = 1.960 €
Jahr N+2: Rechtliche Änderung: der Zulassungskoeffizient beträgt nun 0,65.
2/ Bei der Realisierung von abzugsfähigen Vorgängen werden die Anlagen nicht mehr verwendet. Sie werden jedoch bei der Realisierung von zu versteuernden Vorgängen verwendet.
Diese Anlagen sind charakterisiert durch:
--> einen Referenz-Steuerpflichtkoeffizienten von ungleich null
einen Referenz-Besteuerungskoeffizienten von ungleich null
Mit diesem Ausgleich wird lediglich der Referenz-Besteuerungskoeffizient geändert, der den Wert null annimmt.
Der Steuerpflichtkoeffizient hingegen bleibt unverändert, d. h. mit einem Wert belegt. Die Anlagen bleiben somit für einen neuen Ausgleich in einer späteren Ausgleichsperiode verfügbar, falls sie erneut, zumindest teilweise, bei der Realisierung von abzugsfähigen Vorgängen verwendet werden.
Dieses Ereignis führt nicht zu einer Neuabrechnung des Ausgleichszeitraums.
Ausgleichsbetrag:
entspricht
(ereignisbedingter Abzugskoeffizient - Referenzabzugskoeffizient*) x (ursprüngliche USt. / Dauer der Ausgleichsperiode) x verbleibende Ausgleichsdauer
* Zukünftiger, vor Ausgleich eingestellter Referenzkoeffizient. Das Ereignisjahr wird in der verbleibenden Ausgleichsdauer nicht berücksichtigt.
Dieser Ausgleich besteht aus einer Rückerstattung der USt..
Beispiel
Jahr N: Anschaffungsjahr der Anlage: 5.000 € (netto) - in Rechnung gestellte USt. = 980€
Jahr N+2: der Besteuerungskoeffizient beträgt nun 0.
3/ Bei der Realisierung von zu versteuernden Vorgängen werden die Anlagen endgültig nicht mehr verwendet.
Diese Anlagen sind charakterisiert durch:
--> einen Referenz-Steuerpflichtkoeffizienten von ungleich null
--> einen vorläufigen Koeffizient Referenz-Besteuerung gleich 0
Mit diesem Ausgleich wird der Steuerpflichtkoeffizient geändert, der den Wert null annimmt.
In diesem Fall wird keine USt.-Ausgleichsbuchung festgehalten. Die Anlagen scheiden endgültig aus dem Ausgleichszyklus aus.
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Während der Erfassung können außer den generischen Meldungen folgende Fehlermeldungen auftreten: :
"[636,3203] "
Die Gültigkeit des USt.-Sektors ist von der angeforderten Verarbeitung abhängig. Siehe Hilfe auf dem Feld USt.-Sektor.