Die Bewertung dieser Kosten wird mit einem der folgenden beiden Verfahren vorgenommen:
Es kann nur eines der beiden Verfahren verwendet werden. Die Auswahl dieses Verfahrens wird in der Artikelverwaltung getroffen.
Dieses Feld wird in Abhängigkeit der ausgewählten Methode, die für die Bestimmung der Abstimmungskosten verwendet wird, und der verwendeten Erfassungstransaktion verwaltet. Falls erfassbar, muss der Anpassungskoeffizient größer oder gleich 1 sein.
Er ermöglicht die Anpassung des Auftragspreises des Wareneingangs durch annäherungsweise Vorabberücksichtigung von Kosten.
Bei Eingang der Lieferantenrechnung kann der Ausgleich auf Basis der auf der Lieferantenrechnung ausgewiesenen tatsächlichen Kosten erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass für den entsprechenden Artikel ein Ausgleich zulässig ist und der Parameter PIHCPR - Anpassung Rechnungspreis dies ebenfalls vorsieht.
Der so berechnete Anpassungskostenbetrag wird per Klick auf ‚Kosten der Zeile‘ über das Menü Aktionen (Bereich ‚Kostendetail‘, Tabelle ‚Nicht detaillierte Kosten‘) angezeigt.