Es enthält das vorgesehene Verlängerungsdatum der Anlage in Konzession. Dieses Datum kann nur bei der Erstellung erfasst werden. Die Erfassung ist optional.
Es wird bei der Berechnung mit dem Datum des Abschreibungsendes des Plans ausgefüllt, der die industrielle Abschreibung verwaltet.
Wird das Datum erfasst, wird es als erzwungen betrachtet. In diesem Fall muss es nach oder an folgenden Daten liegen:
- dem Abschreibungsbeginn des Plans der industriellen Abschreibung. - Letztere muss angegeben werden.
- dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres des Plans der industriellen Abschreibung.
Nach der Freigabe der Erstellung ist die Änderung nur noch über die Aktion Änderung Konzessionsattribute möglich. In diesem Fall ist es gegebenenfalls erforderlich, das Datum zu erzwingen oder das erzwungene Datum zu stornieren.