Feldhilfe (SALEECSCH) 

Mit einer EU-Steuerart oder Statistik kann die Art eines aus steuerlicher oder statistischer Sicht innergemeinschaftlichen Vorgangs gekennzeichnet werden. Die EU-Steuerart wird für die Intrastat-Erklärung verwendet.
Diese Information wird in den physischen Flüssen initialisiert, wo sie geändert werden kann. Für bestimmte Finanzflüsse (Rechnungen und Gutschriften im Verkauf) erhält man auch Zugriff auf diese Information.
Die Initialisierung der Transaktionskostenart wird über den Parameter ausgeführt, der auf Ebene der entsprechenden Tabelle Bewegungssysteme und -arten ausgeführt wird. Über diese Tabelle kann jedem Flusstyp ein EU-System und eine EU-Transaktionskostenart zugewiesen werden Der Parameter kann je nach Rechtsordnung, Land und Unternehmensgruppe bestimmt werden.

Sind für die physischen Flüsse Rechnungen oder Gutschriften vorhanden, bezieht man sich für die Ausgabe der Intrastat-Erklärung auf die Finanzflüsse. Das verwendete EU-Steuersystem ist dagegen das auf der Lieferung oder der Retoure eingetragene EU-Steuersystem.

Die Rechnungen und Direktgutschriften mit Bestandsbewegung werden als physische Flüsse angesehen und in der Ausgabe der Intrastat-Erklärung berücksichtigt. Solche Gutschriften verfügen über einen zusätzlichen Steuersystemcode, der die Vertriebsbegleichung beschreibt.

Bei einer Rechnung oder einer Gutschrift ohne Bestandsbewegung können diese ausgegeben werden und werden als Begleichungsflüsse als Abschlag oder als Aufschlag angesehen.