Feldhilfe (TAXCOEFAS) 

Der Besteuerungskoeffizient bezeichnet das Prinzip, nach dem innerhalb der zu versteuernden Arbeitsgänge die Steuer abgezogen wird, mit der Anlagen oder Dienstleistungen belastet sind, die bei der Realisierung von abzugsfähigen Arbeitsgängen verwendet werden.
Sein Wert, der die Bestimmung des Steuerabzugskoeffizienten und den Ausgangssteuersatz ermöglicht, muss zwischen 0 und 1 liegen (die Werte 0 und 1 eingenommen).
Er ist gleich 1, wenn die Anlage oder die Dienstleistung (ganz oder teilweise) für zu versteuernde Vorgänge mit Abzugsmöglichkeit verwendet wird.
Er ist gleich 0, wenn die Anlage nicht für zu versteuernde Vorgänge mit Abzugsmöglichkeit verwendet wird.
Im Anlagemodus wird er automatisch mit dem temporären Besteuerungskoeffizienten des angegebenen USt.-Bereichs ausgefüllt. Dieser Wert kann geändert werden. Bei einer Änderung wird der Wert als erzwungen betrachtet (dies ist der Fall bei Anlagen, die einem gegebenen Aktivitätsbereich zugewiesen sind, aber in mehreren Bereichen verwendet werden können).
Ist kein USt.-Bereich angegeben, wird er mit 1 initialisiert und kann geändert werden.
Dieser Koeffizient wird immer über die Verarbeitung USt.-Ausgleich mit dem endgültigen Jahreskoeffizienten aktualisiert, der für den betroffenen Aktivitätsbereich definiert ist. Er kann auch erzwungen sein.
Hinweis:
Ist er erzwungen, wählen Sie die Option Von der Anwendung neu zu berechnen über das Symbol Aktionen im Feld aus, um die Erfassung abzubrechen und den vorläufigen Koeffizienten des Aktivitätsbereichs wiederherzustellen, oder den Wert 1, wenn kein USt.-Bereich angegeben ist.