- bei der Anlage eines Inventarartikels durch Aktivierung der Ausgaben, auf Basis der verbundenen Ausgaben
- bei der Anlage eines Inventarartikels, der nicht mit Ausgaben verbunden ist, auf Basis des auf den Inventarartikel angewendeten Abzugskoeffizienten
Erinnerung:
Die Abzugsfähigkeit und damit verbundene Ausgleiche betreffen alle (voll oder teilweise) Steuerpflichtigen.
Sie werden auf der Basis eines Abzugskoeffizienten kalkuliert, der auch dann berechnet werden muss, wenn das Unternehmen uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Dieser Koeffizient entspricht dem Produkt aus den folgenden drei Koeffizienten (jeweils aufgerundet auf zwei Dezimalstellen):
1/ Der Steuerpflichtkoeffizient.
Er drückt den Nutzungsanteil dieser Anlage an den zu versteuernden Arbeitsgängen aus.
2/ Der Besteuerungskoeffizient
Er bezeichnet das Prinzip, nach dem innerhalb der zu versteuernden Arbeitsgänge die Steuer abgezogen wird, mit der Inventarartikeln oder Services belastet sind, die bei der Realisierung von abzugsfähigen Arbeitsgängen verwendet werden.
Sein Wert wird für den Aktivitätsbereich bestimmt, dem die Anlage zugewiesen ist. Er kann pauschal bestimmt werden, sobald der Inventarartikel sowohl für die Realisierung von zu versteuernden abzugsfähigen Vorgängen als auch für die Realisierung von zu versteuernden Vorgängen ohne Abzugsmöglichkeit verwendet wird, unabhängig davon, ob er gleichzeitig zur Realisierung nicht zu versteuernder Vorgänge dient. In diesem Fall entspricht er der üblichen "Abzugsprorata", die sich aus den alten Bestimmungen zum USt.-Ausgleich ergab.
3/ Der Zulassungskoeffizient
Er drückt den Steuerhöchstanteil aus, den ein Steuerpflichtiger entsprechend dem Steuerrecht von einer solchen Ausgabe abziehen kann.
Die ursprüngliche Abzugsfähigkeit kann über unterschiedliche, auf den Inventarartikel angewendete Ausgleiche verändert werden. Es gibt zwei Ausgleichsarten:
Mithilfe dieser Funktion kann die Verarbeitung USt.-Jahresausgleich durchgeführt werden. Diese Verarbeitung ermöglicht es jedem französischen Unternehmen, einen Ausgleich aufgrund von Schwankungen der USt.-Koeffizienten in der Ausgleichsperiode vorzunehmen. Ein solcher Ausgleich erfolgt entweder in Form eines Zusatzabzuges oder einer Rückerstattung.
Diese Verarbeitung muss vor dem buchhalterischen und steuerlichen Geschäftsjahresabschluss durchgeführt werden. Sie kann mehrmals durchgeführt werden.
Es kann sich dabei um folgende Ausgleichsarten handeln:
Bei der Verarbeitung werden lediglich folgende Inventarartikel berücksichtigt:
- Inventarartikel deren Ausgleichsdauer noch nicht abgelaufen ist,
- Inventarartikel mit der Halteart Eigentum oder unter Konzession,
- Inventarartikel deren Hauptbuch- oder IFRS-Kostenart Anlage in Betrieb oder Anlage im Bau ist und bei denen der Parameter REGENCOURS- Anlage im Bau: USt.-Ausgleich? USt.? auf Ja.
- Inventarartikel, die nicht als Aktivposten reell abgegangen sind.
Die Verarbeitung gilt für die Hauptbuchbewertungen und, wenn der Parameter REGVATIAS -IFRS-Hauptbuch: Ausgleich ist. auf Ja steht, auf IAS- / IFRS-Bewertungen.
Erinnerung: Die Periode, in der ein USt.-Ausgleich festgestellt werden kann, wird automatisch in Abhängigkeit vom Steuertyp und des Referenzdatums USt.-Ausgleich (in der Regel Kaufdatum des Inventarartikels) festgelegt. Für Inventarartikel mit Steuertyp BPTF (mit Grundsteuer besteuerter Inventarartikel) die nach dem 01/01/1996 erworben wurden, beträgt die Ausgleichsperiode 20 Jahre. In den anderen Fällen beträgt die Ausgleichsperiode fünf Jahre.
Die Auskunft der Verarbeitung sowie Beispiele werden im Folgenden auf der Ebene Beschreibung der Verarbeitung gegeben.
Siehe Dokumentation Umsetzung
Die Funktion setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Übersicht
Die Kopfzeile enthält die Verarbeitungsoptionen und ermöglicht die Auswahl des Unternehmens sowie eines oder mehrerer Standorte(s), für die eine USt.-Ausgleichsverarbeitung angefordert wurde.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Optionen
| Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert und ermöglicht die Ausführung des Abschlusses im Simulationsmodus. In diesem Fall werden die Prüfungen und die Verarbeitung ausgeführt, es wird jedoch keine Änderung in der Datenbank gespeichert. Lassen Sie dieses Kontrollkästchen deaktiviert, um die Verarbeitung im realen Modus auszuführen. In diesem Fall können Sie den Abschluss nicht abbrechen und die Aktualisierungen werden in der Datenbank gespeichert. Wenn Sie Zwischen-Commits anwenden, sollten Sie den Parameter NIVTRACE - Log-Level (Kapitel AAS, Gruppe MIS) auf den Wert 0 setzen. |
| Dieser Indikator ist nur zugänglich, wenn ein oder mehrere Reports der Sammelverarbeitung zugewiesen sind. In diesem Fall können durch Aktivierung dieses Indikators diese Reports ausgegeben werden. |
| Nach Abschluss der Verarbeitung wird stets eine Logdatei angezeigt. Diese umfasst die Verarbeitungsparameter. Über den Block Statistiken wird die Anzahl an ausgewählten, aktualisierten und – aufgrund eines Fehlers – nicht verarbeiteten Inventarartikel angezeigt. Die fehlerhaften Inventarartikel werden mit der Fehlerursache aufgelistet. Die Anzeige und der Ausdruck der Protokolldatei können mit der Supervisor-Funktion im Menü Druck / Druck Gruppe jederzeit über die Ausgabeanfrage des Berichtscodes ATRACE Druck Protokolldatei durchgeführt werden. |
Tabelle Auswahl Unternehmen
| Hilfe für alle Sammelverarbeitungen.
|
| Dieses Feld zeigt den Unternehmenscode an. |
Tabelle Auswahl Standorte
| Die Tabelle zeigt die Liste der Standorte an, die zum Unternehmen gehören und für die der Benutzer Berechtigungen besitzt. |
| Identifikationscode des Unternehmens, dem der Standort angehört. |
| Identifikationscode des Standorts. |
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Hinweis: Die Anzeige und der Ausdruck der Protokolldatei kann unter der Funktion Supervisor im Menü Druck / Druck Gruppe jederzeit über die Ausgabeanfrage des Berichtscodes ATRACE Druck Protokolldatei durchgeführt werden.
In diesen Tabellen wird einerseits die Liste der verwalteten Unternehmen angezeigt, für die der Benutzer berechtigt ist, und andererseits die Liste der Finanzstandorte, die zu diesen Unternehmen gehören und für die der Benutzer berechtigt ist.
Wenn der UnternehmensparameterACCPERCTL - Prüfung Buchhaltungsperioden(Kapitel AAS, Gruppe CPT) auf den Wert Ja gesetzt ist, wird geprüft, ob die Aufteilung des Geschäftsjahres in Perioden in der Buchhaltung der Aufteilung in der Anlagenverwaltung entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss die VerarbeitungKontextsynchronisierung angestoßen werden.
Aus dererweiterten Kontextauskunftist imRegister Berechnungdie Asynchronität des Kontextes ersichtlich (das Feld Änderungstyp weist den Wert CNX auf, das Feld Parameter geändert ist auf DESYNC gesetzt).
Hier ist das von der Verarbeitung betroffene Unternehmen mit den entsprechenden Standorten auszuwählen. Wenn das Unternehmen ausgewählt wird, werden alle Standorte des Unternehmens standardmäßig markiert. Die Auswahl der nicht von der Verarbeitung betroffenen Standorte kann einzeln aufgehoben werden.
Sofern sie demselben Unternehmen angehören, können der oder die von der Verarbeitung betroffenen Standorte auch direkt ausgewählt werden. In dem Fall wird das Unternehmen, dem sie angeschlossen sind, automatisch ausgewählt.
Hinweis: Die Inventarartikel müssen in Finanzstandorten referenziert werden, die demselben Unternehmen angeschlossen sind. Mit der Auswahl eines zweiten Unternehmens oder der Auswahl von Standorten, die nicht dem ausgewählten Unternehmen, sondern einem anderen angeschlossen sind, wird nach Bestätigung einer Meldung die Auswahl des ersten ausgewählten Unternehmens rückgängig gemacht.
Übersicht
In diesem Register werden die Beginn- und Endedaten des laufenden Geschäftsjahres des buchhalterischen und steuerlichen Kontextes des ausgewählten Unternehmens in Erinnerung gerufen.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Blocknummer 1
| Dieses nicht erfassbare Feld enthält das Beginndatum des aktuellen Geschäftsjahres des Buchhalterischen und fiskalischen Kontextes des ausgewählten Unternehmens. |
| Dieses nicht erfassbare Feld enthält die Beginn- und Enddaten des aktuellen Geschäftsjahres des Buchhalterischen und fiskalischen Kontextes des ausgewählten Unternehmens. |
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Hinweis: Die Verarbeitung erstreckt sich auf die Hauptbuchhaltungsbewertungen sowie, sofern der Parameter REGVATIAS -IFRS-Referenz: USt.-Ausgleich auf Ja steht, auf IAS- / IFRS-Bewertungen.
Durch die Produktionsverarbeitung USt.-Ausgleich werden, in Abhängigkeit der Situation jedes verarbeiteten Inventarartikels, folgende Operationen durchgeführt:
1/Inventarartikel, die im laufenden buchhalterischen und steuerlichen Geschäftsjahr erworben wurden
Bei Anschaffung des Inventarartikels wird auf der Basis der 3 oben beschriebenen, vorläufigen Koeffizienten ein vorläufiger Abzugskoeffizient bestimmt. Die vorläufigen Koeffizienten müssen vor dem Abschluss des Geschäftsjahres endgültig erfasst werden. Die so entstandenen endgültigen Koeffizienten dienen zur Bestimmung des endgültigen Abzugskoeffizienten.
Der Ausgleich erfolgt durch Anwendung des endgültigen USt.-Abzugskoeffizienten. Sie wird vor dem Abschluss für sämtliche Anlagen durchgeführt,bei denen zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Abzugskoeffizient eine Abweichung besteht.
Ausgleichsbetrag:
entspricht
der auf der Basis des endgültigen Koeffizienten bestimmten abzugsfähigen USt. - der auf der Basis des vorläufigen Koeffizienten bestimmten abzugsfähigen USt.
Dieser Ausgleich besteht aus:
--> einem USt.-Zusatzabzug, wenn das Ergebnis dieser Berechnung positiv ist
--> einer USt.-Rückerstattung, wenn das Ergebnis dieser Berechnung negativ ist
Ist die Abweichung zwischen dem endgültigen und vorläufigen Abzugskoeffizienten als absoluter Wert größer als der Wert, der durch den Parameter REGBASDEV -Festlegung endgültige USt.-Prorata (beträgt standardmäßig 5 Punkte) definiert ist, wird neben dem Ausgleich auch eine Aktualisierung des Bilanzwertes und der Abschreibungsbasen vorgenommen (mit Ausnahme der Inventarartikel unter Konzession des Abschreibungsplans Unwirksamkeit). Andernfalls werden diese Werte und die Abschreibungspläne nicht aktualisiert. Für einen Inventarartikel nach dem Geschäftsjahr wird dieser Parameter nie berücksichtigt: Seine Abschreibungsbasen werden so aktualisiert, dass sie den Abschreibungsbasen entsprechen, die berechnet worden wären, wenn die Anlage des Inventarartikels nach der Bestimmung des endgültigen Abzugskoeffizienten (oder des vorläufigen Abzugskoeffizienten des Jahres N+1) stattgefunden hätte.
Hinweise:
2/Inventarartikel, die im Geschäftsjahr erworben wurden, das vor dem laufenden buchhalterischen und steuerlichen Geschäftsjahr liegt
Jedes Jahr muss im Verlauf der Ausgleichsperiode ein Ausgleich der USt. durchgeführt werden, die ursprünglich für im vorangegangenen Geschäftsjahr erworbene Inventarartikel abgezogen wurde, wenn die Differenz zwischen dem Produkt der Steuerpflicht- und Besteuerungskoeffizienten des Jahres einerseits und dem Produkt der Referenz-Steuerpflicht- und Besteuerungskoeffizienten andererseits als absoluter Wert größer ist als der Wert, der durch den Parameter REGVATDEV -Zeitliche Schwankung USt. festgelegt wird (beträgt standardmäßig 10 Punkte).(Dieses Produkt wird nicht gerundet, damit der Wert der Abweichung bestimmt werden kann).
Hinweise:
Ausgleichsbetrag:
Er wird auf der Basis der Differenz zwischen dem Abzugskoeffizient des Jahres - Referenzabzugskoeffizienten berechnet:
fakturierte USt. x (Abzugskoeffizient des Jahres - Referenzabzugskoeffizient) / 20 (unbewegliche Inventarartikel) oder 5 (bewegliche Inventarartikel)
Bei dem Ausgleich handelt es sich um:
--> einen USt.-Zusatzabzug, wenn der Abzugskoeffizient des Jahres größer ist als der Referenzabzugskoeffizient.
--> eine USt.-Rückerstattung, wenn der Abzugskoeffizient des Jahres kleiner ist als der Referenzabzugskoeffizient.
Zusammenfassung der Ausgleichs- und Aktualisierungsbedingungen der Datenbanken:
| Ausgleich | Aktualisierung Datenbanken * |
Festlegung der endgültigen Koeffizienten | Immer | Abweichung zwischen dem vorläufigen und endgültigen Koeffizienten > 0.05 (Wert, der durch den Parameter REGBASDEV definiert wird) |
| Liegt die Abweichung zwischen: endgültigem (Steuerpflichtkoeffizient x Besteuerungskoeffizient) (des Jahres) und Referenz-(Steuerpflichtkoeffizient x Besteuerungskoeffizient) über 0,1 (Wert, der durch den Parameter REGVATDEV definiert wird) |
|
Jahr N: Akquisitionsdatum des Inventarartikels: 4.000 €HT - fakturierte USt. = 784 €
Der Parameter REGVATDEV - Zeitliche USt.-Schwankung trägt den Wert: 0,1
Jahr N+1:
Jahr N+2:
Jahr N+3:
1/ Die Verarbeitung von USt.-Ausgleichen muss vor dem buchhalterischen und steuerlichen Geschäftsjahresabschluss erfolgen.
2/ Sie kann mehrmals durchgeführt werden.