Es ist nur bei der Anlage zugänglich und wenn der Einlagenursprung Konzessionsnehmer ist. Es gibt an, ob die Anlage an den Konzessionsgeber gegen Entschädigung am Ende der Konzession zurückgegeben werden muss.
Wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist:
- Wird die Unwirksamkeitsabschreibung nicht berücksichtigt. Die Abschreibungart des Plans, der die Unwirksamkeitsverwaltung ermöglicht, muss den folgenden Wert haben: SA = Ohne Abschreibung.
- Die vertragliche Verlängerungsverpflichtung ist unzulässig.
Nach der Freigabe der Erstellung ist die Änderung nur noch über die Aktion Änderung Konzessionsattribute möglich.