Feldhilfe (VATLEG) 

Erfassen oder wählen Sie den Rechtsordnungscode des Unternehmens.

Für die Ausgabe einer Steuermeldung zu einer USt.-Entität (in der USt.-Struktur) muss die Parametrisierung der USt.-Kennziffern mit der Rechtsordnung des auf Ebene der USt.-Entität definierten Unternehmens übereinstimmen. Für die Ausgabe einer Steuermeldung zu einem gegebenen Unternehmen (außerhalb der USt.-Struktur) muss die Parametrisierung mit der Rechtsordnung dieses Unternehmens übereinstimmen.

Betrifft eine Steuermeldung also USt.-Entitäten oder Unternehmen mit unterschiedlicher Rechtsordnung, sind für die gleiche Meldung und die betroffenen Rechtsordnungen mehrere Parametrisierungen der USt.-Kennziffern erforderlich.

Beispiel: DCLVATFRA+FRA und DCLVATFRA+BEL

Eine französische Steuermeldung betrifft gleichzeitig eine französische USt.-Entität und eine belgische USt.-Entität.

Besonderheiten der australischen Steuermeldung: Die angehörigen Unternehmen müssen die BAS- und GST-Daten als Gruppe gemäß der Parametrisierung der GST-Gruppierungen einreichen. Ein Mitglied der Gruppe wird als Hauptentität ernannt, um die Gruppe zu repräsentieren, die als eine Einheit im Sinne des Steuerwesens betrachtet wird.