Wurde die Bewertungsmethode einmal festgelegt, sollte sie nicht mehr geändert werden. Wenn Sie die Bewertungsmethode ändern, kann der Wert der in Bearbeitung befindlichen Fertigungsaufträge zugewiesen werden.
Nähere Angaben zur Bestandsbewertung entnehmen Sie der zugehörigen Dokumentation: Grundprinzipien der Bestandsbewertung