Allgemeine Parameter > Kapitel Anlagenbuchhaltung > Parameter LVALIM (Betragsgrenze GWG) 

Dieser Parameter wird im Rahmen der Verwaltung von geringwertigen Wirtschaftsgütern verwendet.

Mit dem Parameter kann ein Schwellenwert angegeben werden, bis zu welchem eine Ausgabe bzw. eine Anlage als „geringwertiges Wirtschaftsgut“ angesehen wird (GWG: Geringwertiges Wirtschaftsgut (eng.: LVA = Low Value Asset)).

Dieser Wert dient als Standardwert für die Belegung des Feldes „GWG-Grenze“ des aktuellen Geschäftsjahres im buchhalterischen und fiskalischen Kontext, wenn das Unternehmen der deutschen oder österreichischen Rechtsordnung unterliegt und der GWG-Verwaltungstyp „GWG“ lautet.

Dieser Wert wird in der Verwaltungswährung des buchhalterischen und fiskalischen Kontextes des Unternehmens ausgedrückt.

SEEREFERTTOVerwaltungsregeln bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (Status „GWG“ oder „Pool“).

Lokalisierungsebene / Globale Variable

Der Parameter wird auf folgender Ebene definiert: Rechtsordnung.Gehört zum Kapitel AAS (Anlagenbuchhaltung) und zur Gruppe FAS (Anlagenbuchhaltung),Dort befinden sich auch die folgenden Parameter :

Keine globale Variable ist ihm zugeordnet.

Verbundene Parameter

Die folgenden Parameter sind mit dem Parameter verbunden LVALIM  :

Anlagenbuchhaltung

 LVAMSG (definiert auf Ebene Rechtsordnung) : Meldung Einzel-GWG

In diesem Parameter wird angegeben, ob der Hinweis im Falle der Schwellenüberschreitung nur einmal oder bei jeder Schwellenüberschreitung ausgegeben werden soll.

Betroffene Funktionen

Aktivitätscodes

Mit dem Parameter sind folgene Aktivitätscodes verbunden (nach Typ geordnet): :

 FAS : Ordner mit Anlagen

Bemerkungen

Standardmäßig nimmt der Parameter folgenden Wert an:

  • 410: deutsche Rechtsordnung (800 ab 01.01.2018)
  • 400: österreichische Rechtsordnung