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Der Import der Personenkontensteuerarten ermöglicht die Anlage neuer Personenkontensteuerarten oder den Import von Änderungen bereits im System vorhandener Personenkontensteuerarten.

Pflichtfelder der Vorlage

Die folgenden Felder sind auf jeden Fall zu importieren:

  • Code
  • die Bezeichnung,
  • Kurzbezeichnung
Besonderheit beim Ausfüllen des Felds Rechtsordnung.
Dieses Feld ist nicht Teil der Vorlagenstruktur. Der Code Rechtsordnung wird daher wie folgt ausgefüllt:
  • Ordner mit einer Rechtsordnung: das Feld Rechtsordnung wird mit dem Rechtsordnungscode des Ordners ausgefüllt.
  • Ordner mit mehreren Rechtsordnungen: Wie das Feld Rechtsordnung ausgefüllt wird, hängt vom Wert des Benutzerparameters LEGFIL - Rechtsordnung (Auswahlfilter) (Kapitel SUP, Gruppe INT) ab. Für den Benutzer, der den Import startet, gilt:
    • Ist der Parameter nicht angegeben, wird das Feld Rechtsordnung nicht ausgefüllt: die importierte Personenkontensteuerart umfasst dann mehrere Rechtsordnungen.
    • Ist der Parameter angegeben, wird der auf Ebene dieses Parameters angegebene Rechtsordnungscode im Feld Rechtsordnung verwendet. Die Personenkontensteuerart gehört also zu dieser Rechtsordnung.

Fehlermeldungen

Nur generische Fehlermeldungen.

Verwendete Tabellen

Diese Vorlage kann sowohl beim Import als auch beim Export verwendet werden. Die Daten werden in den folgenden Tabellen aktualisiert :

Tabelle

Tabellentitel

ACODNUM [ANM]

Nummern Dokument

ATEXTRA [AXX]

Zu übersetzende Texte

TABVACBPR [TVB]

Tabelle Steuerart Peko