Reports > Modul Anlagen > Report FAS2855-2020 (Steuerformular 2855) 

Dieser im Rahmen der französischen Rechtsordnung gültige vorbereitende Report dient der Erstellung des Formulars 2855 für ein gegebenes Unternehmen: Steuererklärung für Unternehmens-Pkw Dieser Report gilt für das Geschäftsjahr 2020 und umfasst die Erweiterungen des französischen Steuerrechts.

Gesetzliche Referenzen

Article 1010 - Code général des impôts - Légifrance (legifrance.gouv.fr)

TFP - Taxe sur les véhicules de sociétés - Champ d'application - Véhicules taxables (bofip.impots.gouv.fr)

Formular n°2855-SD (impots.gouv.fr)

Dieser Report ist nur verfügbar, wenn Ihre Verbindungssprache Französisch ist und betrifft nur die französische Rechtsordnung.

Reporting- und Besteuerungsperiode: Meldungen 2020 vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Ab 2020: die Besteuerungsperiode umfasst nur die Quartale, die zum gleichen Kalenderjahr gehören, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Hinweis: Zum Zeitpunkt Ihrer Meldungsauführung müssen Sie den zulässigen Steuerabzug von 18.750€ außerhalb des Reports berücksichtigen.

Um von den entsprechenden Befreiungen zu profitieren, müssen Sie die erforderlichen Optionen in der Maske Anlagen der Funktion Anlagen (GESFAS) ausfüllen.

Siehe Abschnitt „Gesetzliche Referenzen“ für weitere Informationen zum Artikel 1010 Des „Code général des impôts (CGI)“ und zum „Bulletin Officiel des Finances Publiques (BOFiP)“.

Der Report umfasst nicht die Blöcke I-B und II-B.

I-B: Steuerbare Fahrzeuge, die Angestellten oder der Geschäftsleitung gehören oder von diesen gemietet werden, und die nach CO2-Emissionen besteuert werden.

II-B: Steuerbare Fahrzeuge, die Angestellten oder der Geschäftsleitung gehören oder von diesen gemietet werden, und die nach steuerlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden.

Frühere Versionen

  • Der Report FAS2855-2018 kann nur für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 verwendet werden.
  • Der Report FAS2855-2017 kann nur für das Geschäftsjahr 2017 verwendet werden.
  • Der Report FAS2855-2014 kann nur für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 verwendet werden.
  • Der Report FAS2855 kann nur für Geschäftsjahre vor 2014 verwendet werden.

Voraussetzungen

Kriterienliste

Parameter

Parameterbez.

Typ

cpy

Unternehmen

CPY

annee

Jahr

C

impselections

Druck der Auswahl (Lokales Menü Nein, Ja)

M1

Bemerkungen

Gemäß den jeweiligen Benutzerrechten für diese Funktion wird eine Datenfilterung nach Standort vorgenommen GESFAS (Anlagen).

Beschreibung des Reports

Der Report liefert die nachfolgend beschriebenen Informationen für ein einzelnes Unternehmen und für das ausgewählte Kalenderjahr. Die Vorlage der Erklärung wird von den französischen Steuerbehörden vorgeschrieben. Die im Report angezeigten Daten entsprechen dem Fahrzeugprofil, das in der Maske Fahrzeug der Funktion Anlagen (GESFAS) angegeben wurde.

Ab 2018: die Besteuerungsperiode umfasst nur die Quartale, die zum gleichen Kalenderjahr gehören, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Beispiel 1: Wird ein Fahrzeug für die Reportingperiode 2021 am 1. Juli 2018, d.h. am ersten Tag des dritten Quartals, erstmals zugelassen, ist dieses Fahrzeug in den letzten beiden Quartalen des Zeitraums (drittes und viertes Quartal) enthalten.

Beispiel 2: Wenn für die Reportingperiode 2021 die Erstzulassung des Fahrzeugs der 1. August (Mitte des dritten Quartals) ist, wird das Fahrzeug nur im vierten Quartal berücksichtigt.

Steuersätze und Kategorien

Auf der ersten Seite des Reports werden die verschiedenen Kategorien und Beträge der auf Firmenfahrzeuge erhobenen Steuern dargestellt. Dazu gehören Steuerniveaus in Bezug auf CO2-Emissionssätze, Kraftstoffart und steuerliche Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs.

Fahrzeuge und CO2-Emissionssätze: Tabelle I-A

Die folgende Seite zeigt die Fahrzeuge auf, deren Steuerregel vom CO2-Emissionssatz abhängt. Für jedes Fahrzeug werden die folgenden Informationen angegeben:

  • Fahrzeugnummer
  • Kraftstoff: Benzin oder Diesel
  • Spalte A: Kaufdatum oder Zulassungsdatum
  • Spalte B: Inbetriebnahmedatum
  • Spalte C: Außerbetriebnahmedatum
  • Spalten D und E: Für Mietfahrzeuge Daten und Dauer der Mietperiode
  • Spalten F und G: CO2-Emissionssätze und entsprechende Steuer
  • Spalte H: Anzahl Quartale
  • Spalte I: Luftreinhaltungssteuer
  • Spalte J: Anzahl erforderliche Quartale für die Zahlung der ersten Steuerkomponente
  • Spalte K: Jährliche Steuer für die Periode gemäß folgender Berechnung:

(Steuerebene * Steuerbetrag * Anzahl Quartale) + (Luftreinhaltungssteuer* Anzahl Quartale) / 4

Es wird die steuerliche Gesamtlast für alle Fahrzeuge sowie die Gesamtanzahl an Fahrzeugen angegeben.

Fahrzeuge und steuerliche Leistungsfähigkeit: Tabelle II-A

Die folgende Seite zeigt die Fahrzeuge auf, deren Steuerregel von der steuerl. Leistungsfähigkeit abhängt. Für jedes Fahrzeug werden die folgenden Informationen angegeben:

  • Fahrzeugnummer
  • Kraftstoff: Benzin oder Diesel
  • Kaufdatum oder Zulassungsdatum
  • Steuerl. Leistungsfähigkeit
  • Erstzulassungsdatum
  • Endedatum: Datum, an dem das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde.
  • Für Mietfahrzeuge Daten und Dauer der Mietperiode
  • Steuerbetrag für diese steuerliche Leistungsfähigkeit (auf der ersten Seite des Reports angegeben)
  • Anzahl Quartale
  • Luftreinhaltungssteuer

Die letzte Spalte der Seite berechnet den Steuerbetrag für jedes Fahrzeug, für die Reportingperiode, gemäß der folgenden Formel:
(Steuerbetrag * Anzahl Quartale) + (Luftreinhaltungssteuer * Anzahl Quartale) / 4

Es wird die steuerliche Gesamtverantwortung für alle Fahrzeuge sowie die Gesamtanzahl an Fahrzeugen angegeben.

Die letzte Seite zeigt die steuerliche Gesamtverantwortung für die Tabellen I-A und II-A sowie die Summe der beiden Tabellen an.