Jede Reportstruktur basiert auf einer Finanzsicht, für die die Datenverfolgung (Ausgaben, Einnahmen, etc.) in der sonstigen Tabelle 388 - Finanzsicht aktiviert ist.
2. Verwenden Sie die Funktion Abfragen Finanzübersicht (PJMBUDTRQ), um anzugeben, welche Daten genau in jeder als ‚frei‘ definierten Spalte (1 bis 10) in der vordefinierten Reportstruktur verwendet werden sollen.
3. Um die tatsächliche finanzielle Situation eines Projekts hinsichtlich der Budgets zu evaluieren und zu verfolgen, verwenden Sie die Aktion Finanzübersicht in den Funktionen Projektmanagement (GESPJM) und Finanzübersicht (PJMFINOV0).
Die daraus resultierende Finanzübersicht spiegelt die Reportspezifikationen und die angewendeten SQL-Abfragen wieder.
Die sonstige Tabelle 388 - Finanzsicht überprüft die Anzeige der Daten der Finanzübersicht.
Das Projektmanagement umfasst Standardreportstrukturen für die Verfolgung von Ausgaben und Einnahmen. Die Standardreportstrukturen, die den Finanzsichten ‚10‘ (Ausgaben) und ‚20‘ (Einnahmen) entsprechen, werden standardmäßig mit der Lösung ausgeliefert. Sie können diese Reportstrukturen ändern oder neue Strukturen anlegen (z.B. für die Sicht 30), die an Ihre Organisation, Ihre Prozesse oder Ihre Benutzer angepasst sind. Es ist ratsam, dass Sie zunächst tiefgehende Kenntnisse über Ihr System erlangen, bevor Sie ein Masterformat (Standard) ändern.
Sage empfiehlt Ihnen, vor dem Ändern eine Kopie einer Standardreportstruktur abzuspeichern.
Die freien Spalten entsprechen den Spalten 3 bis 7, der Spalte 13 und den Spalten 16 bis 19.
Jede freie Spalte ist in zwei Unterspalten aufgeteilt. Sie definieren den Datentyp jeder Unterspalte, zum Beispiel eine Menge oder ein Betrag.
Die freie Spalte 6 ermöglicht den Vergleich des Budgets mit den geplanten Kosten. Das Ergebnis dieser Berechnungen füllt die Spalten ‚Vergleich Spalte 6 mit Budget‘ und ‚Vergleich Spalte 6 mit Summe‘ aus.
Finanzsicht 20: diese Finanzsicht stellt ein Beispiel dar, wie die freien Spalten im Zusammenhang mit der Einnahmenverfolgung verwendet werden können.