Der Wert eines Inventarartikels kann neu bestimmt werden, damit er zu seinem tatsächlichen Wert oder beizulegenden Wert am Tag der Neubewertung im Vermögen erscheint. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den man für den Inventarartikel bei normalen Wettbewerbsverhältnissen erzielen würde. Es kann sich um eine positive oder um eine negative Neubewertung handeln (siehe nachstehendes Beispiel).
Neubewertungen können sich beziehen auf die Werte zum Geschäftsjahresbeginn, zum Beginn der laufenden Periode oder zum Geschäftsjahresende.
In diesem Fenster kann die Neubewertung durchgeführt oder die vorherige Neubewertung storniert werden. Da mehrere Neubewertungen in einer gleichen Periode nicht zugelassen sind, ist es notwendig, die vorherige Neubewertung zu stornieren, bevor ein Inventarartikel neubewertet wird.
Die Funktion kann aus der Inventarartikelverwaltung auf zwei Arten aufgerufen werden:
Die zu Grunde liegenden Neuberechnungsprinzipien richten sich nach der Rechtsordnung, der das Unternehmen unterworfen ist:
Übersicht über die zulässigen Neubewertungsarten:
Neubewertungsart | Rechtsordnung | Abschreibungsplan | Norm | NeubewertungGeschäftsjahresbeginn | NeubewertungPeriodenbeginn | NeubewertungGeschäftsjahresende |
- nach Marktwerten | - nach Marktwerten | - nach Marktwerten | ||||
Standard | ||||||
Nicht FRA | Buchhalterisch | Standard | JA | JA | JA | |
Nicht FRA | Buchhalterisch | IAS | JA | JA | JA | |
Nicht FRA | IAS | IAS | JA | JA | JA | |
GER | IAS | IAS | JA | JA | JA | |
freie buchhalterische | ||||||
GER | Buchhalterisch | Standard | JA | NEIN | NEIN | |
GER | Buchhalterisch | Hauptbuchhaltung | JA | NEIN | NEIN |
A/ Neubewertung entweder der Werte zum Geschäftsjahresbeginn oder der Werte zum Periodenbeginn. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:
B/Die Zuschreibung kann sich auf die Werte zum Geschäftsjahresende beziehen. Die laufende Periode muss daher die letzte Periode des Geschäftsjahres sein. Die Neubewertung wird für das laufende Geschäftsjahr durchgeführt, ihre Auswirkungen betreffen jedoch das folgende Geschäftsjahr. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:
In diesem Fall bezieht sich die Neubewertung auf die Werte zum Geschäftsjahresbeginn. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:
Unabhängig vom angewandten Verfahren (Berücksichtigung des Marktwertes oder Anwendung eines Koeffizienten) wirkt sich eine Neubewertung wie folgt aus:
Hinweis: Die Neubewertung ist nicht zugelassen, wenn der Inventarartikel mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Er ist inaktiv- Halteart des Inventarartikels = Modell, unter Konzession oder storniert
- Ab Aktualisierung 8.0.0: klassifiziert für Verkauf.
- Inventarartikel weist aktiven tatsächlichen Abgang auf
- Inventarartikel wird innerhalb der Unternehmensgruppe veräußert
Die Neubewertung ist auch im gewählten Plan nicht zulässig:
- Wenn der Abschreibungsbeginn des Inventarartikels auf dem ausgewählten Plan nach dem Ende des folgenden Geschäftsjahres liegt.
- Wenn der Inventarartikel in der gleichen Periode schon neubewertet wurde. Bevor eine neue Neubewertung durchgeführt werden kann, muss die vorherige Neubewertung storniert werden.
- Wenn der Inventarartikel in derselben Periode bereits einen Wertverlust erfahren hat.
- Wenn zum Inventarartikel im gewählten Abschreibungsplan eine Zuschreibungshöchstgrenze vorhanden ist. Die Wertsteigerung eines solchen Inventarartikels muss mithilfe einer Zuschreibung umgesetzt werden.
- Wenn der Inventarartikel im betroffenen Abschreibungsplan von einer Verfahrensänderung im Geschäftsjahr berührt wurde, die Neubewertung nicht in der ersten Periode des Geschäftsjahres durchgeführt wird und zum Geschäftsjahresbeginn wirksam wird.
Siehe Dokumentation Umsetzung
Das Fenster besteht aus folgenden Elementen:
Der Fensterverwaltungsmodus gilt für alle möglichen Inventarartikelaktionen.
Folgendes ist also zu beachten:
1/ Zuerst sollten die Parameter der auszuführenden Aktion angegeben werden.
2/ Anschließend bestehen folgende Möglichkeiten:
- entweder kann die Erfassung der neuen Parameter bestätigt werden durch Klicken auf autorisiert ist. In diesem Fall wird eine Plausiprüfung durchgeführt und im Fall eines Fehlers ein Hinweis angezeigt, der die Aktualisierung des Inventarartikels verhindert, bis die fehlerhaften Parameter korrigiert werden.
- oder es wird in einem Zwischenschritt eine Plausiprüfung durchgeführt, durch Klick auf den Button autorisiert ist. Es öffnet sich ein Fenster, in dem einerseits das Ergebnis der Anwendung der neuen Parameter auf den Inventarartikel angezeigt wird, sofern diese Parameter kohärent sind. Andererseits ist es möglich, durch farbliche Hervorhebung fehlerhafte Positionen zu erkennen und die dazugehörigen Fehlermeldungen zu lesen. Die Anzeige fehlerhafter Inventarartikel wird nicht mit den angegebenen Parametern aktualisiert; ihre Anzeige erfolgt mit den ursprünglichen Parametern.
Klicken Sie auf den Button kann das Kontrollfenster geschlossen werden. Das Fenster zur Eingabe der Parameter öffnet sich erneut, entweder zur Bestätigung durch Klick auf , sofern kein Fehler gefunden wurde, oder zur Korrektur der fehlerhaften Parameter.
Bemerkung: Dieser Schritt gehört zur Verwaltungsart, die den verschiedenen Verarbeitungen gemein ist, ganz gleich ob es sich um Sammel- oder Einzelverarbeitungen handelt. Er ist jedoch nur sinnvoll, um ggf. per Sammelverarbeitung geänderte Inventarartikeldaten noch nachträglich manuell zu ändern. Bei Einzelverarbeitungen ist der Zugriff auf dieses Fenster auf die Anzeige beschränkt, weil die erfassten Parameter nur einen Inventarartikel betreffen und die Anpassung direkt im Eingabefenster dieser Parameter durchgeführt wird.
3/ Sind die Parameter korrekt, kann ihre Anwendung mithilfe des Buttons bestätigt werden, und es ist möglich, zur Änderung in die Maske der Inventarartikel zurückzukehren. Die Verarbeitung wird aber erst wirksam, nachdem der Inventarartikel gespeichert wurde.
Übersicht
In der Kopfzeile werden die Referenz und die Bezeichnung des Inventarartikels angezeigt, von dem aus die Neubewertung gestartet wird. Diese Informationen sind nicht änderbar.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Anlage
|
Referenz der Anlage. |
|
Bezeichnung der Anlage. |
Schließen
Übersicht
Registerfunktionalitäten:
- Anzeige des Abschreibungsplans, auf den die Neubewertung angewendet wird. Dieser muss immer angegeben werden, wenn das Fenster vom Menü Aktionen aus der Maske Inventarartikel heraus aufgerufen wird. Wird das Fenster aus einer Position des Abschreibungsplans aus der Maske Inventarartikel heraus aufgerufen, wird der Abschreibungsplan automatisch angegeben und ist nicht änderbar.
Bei französischen Unternehmen wird der buchhalterische Abschreibungsplan angezeigt, sofern die Neubewertungsaktion aus dem steuerlichen oder aus dem Mindestabschreibungsplan heraus aufgerufen wurde: In diesem Fall bezieht sich die Neubewertung stets auf den buchhalterischen Abschreibungsplan, und das Ergebnis wird automatisch und systematisch in den steuerlichen und in den Mindestabschreibungsplan übernommen (sofern Letzterer verwaltet wird).
- Anzeige der Beginn- und Endedaten des laufenden Geschäftsjahres und der laufenden Periode – sofern das Geschäftsjahr in Perioden unterteilt wurde.
- Storno der letzten Neubewertung per Aktivierung des entsprechenden Indikators. Es handelt sich um diejenige Neubewertung, die zu diesem Abschreibungsplan in derselben Periode (oder in demselben Geschäftsjahr, sofern dieses nicht in Perioden unterteilt ist) durchgeführt wurde.
- Vorgabe des Wirksamkeitsdatums für die Neubewertung: Geschäftsjahresbeginn oder Periodenbeginn oder Geschäftsjahresende (Beispiele für Neubewertungen mit verschiedenen Wirksamkeitsdaten werden nachfolgend im Abschnitt Beschreibung der Verarbeitung, gegeben).
Soll die Neubewertung nicht storniert werden, können die Neubewertungsparameter erfasst werden. Es handelt sich um:
- Neubewertungsverfahren: per Koeffizient, Index oder Marktwert. Die Modalitäten zur Umsetzung des gewählten Modus werden nachfolgend beschrieben.
- die Referenz einer Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes, wenn der Neubewertungsmodus durch Koeffizient oder Indizes gewählt wurde.
- einen Koeffizienten, wenn die Neubewertung durch Koeffizient gewählt wurde und keine Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes angegeben wurde.
- einen Auswerter für die Neubewertung per Marktwert, um den Namen des Sachverständigen anzugeben, der den Inventarartikel bewertet hat.
- einen Marktwert, der nur eingegeben werden kann, wenn Neubewertung per Marktwert gewählt wurde.
- einen Kommentar, um den Grund bzw. die Begründung für die Neubewertung einzugeben.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
Parameter Neubewertung
|
Dieses Feld enthält oder ermöglicht die Angabe des von der Neubewertung betroffenen Abschreibungsplans. Es muss in jedem Fall erfasst werden. Wird die Neubewertung aus einer Position des Registerplans Abschreibung aus der Maske Inventarartikel heraus aufgerufen, wird er automatisch angegeben und ist nicht änderbar. |
|
Dieses Feld enthält das Beginndatum des Geschäftsjahres des berücksichtigten Kontextes. |
|
Dieses Feld enthält das Enddatum des Geschäftsjahres des berücksichtigten Kontextes. |
|
Nicht erfassbares und derzeit nicht nutzbares Feld. |
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Dieses Feld enthält das Beginndatum der aktuellen Periode des berücksichtigten Kontextes. |
|
Dieses Feld enthält das Enddatum der aktuellen Periode des berücksichtigten Kontextes. |
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Dieser Indikator kann nur aktiviert werden, wenn der Artikel im angegebenen Plan und der aktuellen Periode (oder dem aktuellen Geschäftsjahr) bereits neu bewertet wurde. Ist er aktiv, ermöglicht er die Abbruchanfrage dieser Neubewertung. |
|
Dieses Feld ermöglicht die Angabe des Datums, an dem die Neubewertung erfolgt: Geschäftsjahresbeginn oder Periodenbeginn. Das Datum, an dem die Neubewertung tatsächlich ausgeführt wird, wird in Abhängigkeit des Abschreibungsbeginns der Anlage wie folgt bestimmt:
2/ Ausgewähltes Ausführungsdatum: Beginn Periode
3/ Ausgewähltes Ausführungsdatum:Ende Geschäftsjahr
|
|
Datum, an dem die Neubewertung gespeichert wird. Dieses nicht änderbare Datum wird automatisch in Abhängigkeit der Auswahl des "Wirksamkeitsdatums" angegeben. |
|
In diesem Feld kann der Neubewertungsmodus angegeben werden. "Koeffizient", "Index" oder "Marktwert".
|
|
Dieses Feld ermöglicht die Erfassung der Referenz der zu verwendenden Koeffizienten- und Indextabelle. Eine Koeffizienten- und Indextabelle basiert entweder auf den Werten des Buchungscodes oder auf denen des Gruppencodes. |
|
Dieses Feld ist nur zugänglich, wenn eine Neubewertung per Koeffizient durchgeführt wird und wenn keine Koeffiziententabellenreferenz angegeben ist. |
|
Dieses Feld enthält den Nettowert der Anlage für den entsprechenden Abschreibungsplan vor der Neubewertung. |
|
Dieses nicht änderbare Feld enthält den Restwert der Anlage. |
|
Dieses Feld zeigt den Marktwert der Anlage an, wenn diese auf Ebene des Optionenfensters Marktwert angegeben wurde, oder wenn die Anlage bereits Teil einer Neubewertung oder einer Wertminderung war. |
|
Dieses nicht änderbare Feld zeigt den Betrag der Neubewertung an. |
|
|
|
Im Fall einer Standard-Neubewertung per Marktwert, ermöglicht dieses Feld die Angabe des Namens des Sachverständigen, der den Inventarartikel bewertet hat. |
|
Dieses Feld ermöglicht die Angabe eines Kommentars, z.B. die Begründung der Anlagenneubewertung. |
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Hinweis: Die Standardneubewertung betrifft sämtliche Abschreibungspläne außer den buchhalterischen Abschreibungsplan und die freien Hauptbuchhaltungs- und Standardabschreibungspläne französischer Unternehmen.
Anwendung der Neubewertung:
1/ Werte zum Geschäftsjahresbeginn oder zum Periodenbeginn.Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:
2/ Werte zum Geschäftsjahresende. Umsetzung:
Anwendung eines konstanten Koeffizienten
- Nach der Neubewertung zum Geschäftsjahresende wird lediglich der Nettowert zum Geschäftsjahresende aktualisiert. Zum laufenden Geschäftsjahr wird kein Wert des Abschreibungsplans aktualisiert. Die Neubewertung wirkst sich nach dem Verarbeitungsaufruf auf den Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres aus (der Neubewertungsbetrag wird im Feld "Summe Rücklage Neubewertung") angezeigt.
- Nach der Neubewertung zum Geschäftsjahresbeginn oder zum Periodenbeginn werden die Werte wie folgt aktualisiert:
Fall 1: Es existiert kein Wertverlust, der zeitlich vor der Neubewertung liegt.
| Aktualisierung der Werte |
Bilanzwert neubewertet | Bilanzwert neubewertet vor Neubewertung x konstanter Koeffizient |
Summe Abschreibung | Summe Abschreibung vor Neubewertung x konstanter Koeffizient |
Nettobuchwert nach Neubewertung | Bilanzwert neubewertet – Summe Abschreibung neubewertet |
Neubewertung Periode | Nettobuchwert nach Neubewertung – Nettobuchwert vor Neubewertung |
Beispiel:
Situation zum Periodenbeginn:
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
-------
Buchhalterischer Nettowert: 650
Konstanter Koeffizient: 01:20
Situation nach der Neubewertung:
Neubewerteter Bilanzwert neu: 1 000 x 1.20 = 1 200
Neue Abschreibungssumme: 350 x 1.20 = 420
-------
Neuer buchhalterischer Nettowert: 780
Neubewertung Periode: 780 - 650 130
Fall 2: Vor der Neubewertung wurde zwei Mal ein Wertverlust gebucht.
| Aktualisierung der Werte |
Bilanzwert neubewertet | Bilanzwert neubewertet vor Neubewertung x konstanter Koeffizient |
Summe Abschreibung | Summe durchgeführte Abschreibungen vor Neubewertung x konstanter Koeffizient |
Summe Wertverlust bei Periodenbeginn | Summe Wertverlust bei Periodenbeginn x konstanter Koeffizient |
Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn | Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn x konstanter Koeffizient |
Saldo Wertverlust Beginn Periode | Saldo Wertverlust bei Periodenbeginn x konstanter Koeffizient |
Nettobuchwert nach Neubewertung | Nettobuchwert vor Neubewertung x konstanter Koeffizient |
Neubewertung Periode | Nettobuchwert nach Neubewertung – Nettobuchwert vor Neubewertung |
Beispiel (unter der Annahme, dass die Zuschreibungshöchstgrenze = 0 ist):
Situation zum Periodenbeginn:
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
Summe Wertverlust: (50)
Zuschreibungssumme: (30)
Saldo Wertverlust (50 -30) : 20
-------
Tatsächlicher buchhalterischer Nettowert: 630
Konstanter Koeffizient: 01:20
Situation nach der Neubewertung:
Bilanzwert neubewertet: 1 000 x 1.20 = 1 200
Abschreibungssumme: 350 x 1.20 = 420
Summe Wertverlust neubewertet: 50 x 1.20 = (60)
Summe Zuschreibung neubewertet: 30 x 1.20 = (36)
Saldo Wertverlust neubewertet (60 - 36) 20 x 1.20 = 24
-------
Neuer buchhalterischer Nettowert: 630 x 1.20 = 756
Neubewertung Periode: 756- 630 = 126
Am Ende der Neubewertung werden die Werte entsprechend den gleichen Regeln aktualisiert wie bei der Anwendung eines konstanten Koeffizienten. Diese Regeln wurden oben beschrieben.
Der anzuwendende Koeffizient wird aus der Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes ausgelesen, deren Referenz in den Parametern angegeben ist. Es wird über das Jahr und ggf. über den Monat (sofern angegeben) der Rubrik Datum (Datumskriterium) sowie über den Wert der als Kostenartenkriterium gewählten Rubrik zugegriffen.
Sollte in der Tabelle kein Koeffizient zum Zugriffsschlüssel gefunden werden, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Die Verarbeitung kann nicht fortgesetzt werden.
Am Ende der Neubewertung werden die Werte durch Anwendung eines Koeffizienten aktualisiert, der auf der Basis der aus der Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes ausgelesenen Indizes bestimmt wird, deren Referenz in den Parametern angegeben ist.
Dieser Koeffizient wird wie folgt bestimmt: Aktueller Index / Ursprungsindex.
- Der Zugriffsschlüssel für das richtige Vorkommen des Ursprungsindizes entspricht dem Jahr und eventuell dem Monat (sofern angegeben) aus der Rubrik Datum (Datumskriterium) und dem Wert der Rubrik, die als Kostenartenkriterium gewählt wurde.
- Der Zugriffsschlüssel für das richtige Vorkommen des aktuellen Indizes entspricht dem Jahr und eventuell dem Monat der laufenden Periode (oder des Geschäftsjahres, sofern es nicht in Perioden unterteilt ist) und dem Wert der Rubrik, die als Kostenartenkriterium gewählt wurde.
Sollte einer dieser beiden Indizes nicht in der Tabelle vorhanden sein, wird eine Fehlermeldung angezeigt.
Im Anschluss an die Bestimmung des Koeffizienten erfolgt die Berechnung der Werte nach Neubewertung nach den gleichen Regeln wie bei der Anwendung eines konstanten Koeffizienten. Diese Regeln wurden oben beschrieben.
Der verwendete Marktwert entspricht dem Wert, der im Fenster der Option Marktwert in der Funktion Inventarartikelverwaltung angegeben wurde. Dieser Standardwert kann geändert werden.
- Nach der Neubewertung wird für das laufende Geschäftsjahr kein Wert des Abschreibungsplans aktualisiert. Die Neubewertung wirkst sich nach dem Verarbeitungsaufruf auf den Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres aus (der Neubewertungsbetrag wird im Feld "Summe Rücklage Neubewertung") angezeigt.
- Nach der Neubewertung zum Geschäftsjahresbeginn oder zum Periodenbeginn werden die Werte wie folgt aktualisiert:
| Aktualisierung der Werte |
Bilanzwert neubewertet | Marktwert |
Summe Abschreibungen bei Periodenbeginn | 0 |
Summe Wertverlust bei Periodenbeginn | 0 |
Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn | 0 |
Saldo Wertverlust Beginn Periode | 0 |
Nettobuchwert nach Neubewertung | Marktwert |
Neubewertung Periode | Nettobuchwert nach Neubewertung – Nettobuchwert vor Neubewertung |
Beispiel 1(Neubewertung zum Periodenbeginn): Es existiert kein Wertverlust, der zeitlich vor der Neubewertung liegt.
Situation zum Periodenbeginn:
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
-------
Buchhalterischer Nettowert: 650
---> Marktwert: 700
Situation nach der Neubewertung:
Neubewerteter Bilanzwert neu: 700
Neue Abschreibungssumme: 0
-------
Neuer tatsächlicher buchhalterischer Nettowert: 700
Neubewertung Periode: 700 - 650 = 50
Beispiel 2(Neubewertung zum Periodenbeginn): Vor der Neubewertung wurde zwei Mal ein Wertverlust durchgeführt (und die Zuschreibungshöchstgrenze beträgt null).
Situation zum Periodenbeginn:
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
Summe Wertverlust: (50)
Zuschreibungssumme: (30)
Saldo Wertverlust (50 -30) : 20
-------
Tatsächlicher buchhalterischer Nettowert: 630
---> Marktwert: 700
Situation nach der Neubewertung:
Neubewerteter Bilanzwert neu: 700
Neue Abschreibungssumme: 0
Summe Wertverlust: 0
Zuschreibungssumme: 0
-------
Neuer tatsächlicher buchhalterischer Nettowert: 700
Neubewertung Periode: 700- 630 = 70
Beispiel 3 (Neubewertung Geschäftsjahresende).
Situation zum Periodenbeginn:
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
-------
Nettowert: 650
---> Marktwert: 700
Laufendes Geschäftsjahr nach der Neubewertung:
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
-------
Nettowert: 650
Folgendes Geschäftsjahr:
Neubewerteter Bilanzwert neu: 700
Neue Abschreibungssumme: 0
-------
Neuer tatsächlicher buchhalterischer Nettowert: 700
Hinweis: Die Standardneubewertung betrifft lediglich den buchhalterischen Abschreibungsplan und die freien Hauptbuchhaltungs- und Standardabschreibungspläne französischer Unternehmen.
Die Standardneubewertung bezieht sich lediglich auf die Werte zum Geschäftsjahresbeginn. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:
Unabhängig vom angewandten Verfahren (Berücksichtigung des Marktwertes oder Anwendung eines Koeffizienten) wirkt sich eine Neubewertung wie folgt aus:
Beispiel für eine Neubewertung anhand eines Koeffizienten: 01:30
Geschäftsjahresbeginn vor Neubewertung:
Buchhalterischer Abschreibungsplan
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 200
-------
Buchhalterischer Nettowert: 800
Steuerlicher Abschreibungsplan
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 450
-------
Steuerlicher Nettowert: 550
Rückstellung für außerordentliche Abschreibungen: 450 - 200 = 250
Situation nach der Neubewertung:
Buchhalterischer Abschreibungsplan
Nettowert neubewertet: 800 x 1.30 = 1 040
Abweichung Neubewertung: 800 - 1 040 = 240
Bilanzwert neubewertet: 1 000 + 240= 1 240
Abschreibungssumme (unverändert): 200
AfA (auf Basis des neubewerteten Bilanzwertes): 260
Steuerlicher Abschreibungsplan
Steuerlicher Nettowert neubewertet = buchhalterischer Nettowert neubewertet: 1.040
Steuerlicher Bilanzwert neubewertet = buchhalterischer Bilanzwert neubewertet: 1.240
Abschreibungssumme vor Neubewertung (unverändert): 450
AfA (auf Basis des neubewerteten Bilanzwertes): 468
Rückstellung für außerordentliche Abschreibungen: 468 - 260 = 208
Außerordentliche Zuschreibung (aufgrund der Neubewertung): 250
Bei der Verarbeitung Neubewertung werden folgende Arbeitsgänge durchgeführt:
Im Fall einer Neubewertung per Marktwert:
Beispiel 1: Neubewertung per Marktwert mit Wirksamkeitsdatum zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres
- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung zum Marktwert von 8.000
Geschäftsjahr | Zeitraum | Summe Beginn Geschäftsjahr | AfA Geschäftsjahr | AfA Periode | Summe Periodenende |
01/01/04 - |
|
| 1 005,46 |
|
|
01/01/05 - |
|
| 2 000,00 |
|
|
01/01/06 - | 01/01/06 - | 3 005,46 | 2 000,00 | 493,15 | 493,15 |
| 01/04/06 - | (1) | (2) 2 286,61 | (3) 640,76 | 1 133,91 |
| 01/07/06 - |
| 2 286,61 | 576,35 | 1 710,26 |
| 01/10/06 - |
| 2 286,61 | 576,35 | 2.286,61 |
01/01/07 - 31/12/07 | 01/01/07 - | 2 286,61 | 2 286,61 | 563,82 | 563,82 |
| 01/04/07 - | 2 286,61 | 2 286,61 | 570,09 | 1 133,91 |
| 01/07/07 - | 2 286,61 | 2 286,61 | 576,35 | 1 710,26 |
| 01/10/07 - | 2 286,61 | 2 286,61 | 576,35 | 2 286,61 |
01/01/08 - |
| 4 573,22 | 2 292,87 |
|
|
01/01/09 - |
| 6 866,09 | 1 133,91 |
|
|
01/01/10 - |
| 8 000,00 |
|
|
|
(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/01/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Zuschreibung der bereits gebuchten Abschreibungen: 3.005,46 für die vorherigen Geschäftsjahre
- Aktualisierung des Bruttowertes des Inventarartikels zum 01/01/2006: 8.000 anstelle von 10.000
- Neuer Abschreibungsplan mit einem abzuschreibenden Wert von 8.000 und Restdauer = Abschreibungsdauer, d. h. 1.277 Tage über die Periode [01/01/2006 - 30/06/2009].
(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 8.000 x (365 Tage / 1 277 Tage) = 2.286,61
(3) AfA für die aktuelle Periode: 2 286,61 x (181 Tage / 365 Tage) - 493,15 = 640,76.
181 Tage entsprechen der Periode [01/01/2006 - 30/06/2006], da die Neubewertung zum 01/01/2006 wirksam wird. Die AfA der laufenden Periode enthält den Ausgleich der Abschreibungssumme aus den Vorperioden (-493,15).
Beispiel 2: Neubewertung per Marktwert mit Wirksamkeitsdatum zum Beginn der laufenden Periode
- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung zum Marktwert von 8.000
Geschäftsjahr | Zeitraum | Summe Beginn Geschäftsjahr | AfA Geschäftsjahr | AfA Periode | Summe Periodenende |
01/01/04 - |
|
| 1 005,46 |
|
|
01/01/05 - |
|
| 2 000,00 |
|
|
01/01/06 - | 01/01/06 - | 3 005,46 | 2 000,00 | 493,15 | 493,15 |
| 01/04/06 - | (1) | (2) 1 853,41 | (3) 613,31 | 613,31 |
| 01/07/06 - |
| 1 853,41 | 620,05 | 1 233,36 |
| 01/10/06 - |
| 1 853,41 | 620,05 | 1 853,41 |
01/01/07 - 31/12/07 | 01/01/07 - | 1 853,41 | 2 459,98 | 606,57 | 606,57 |
| 01/04/07 - | 1 853,41 | 2 459,98 | 613,31 | 1 219,88 |
| 01/07/07 - | 1 853,41 | 2 459,98 | 620,05 | 1 839,93 |
| 01/10/07 - | 1 853,41 | 2 459,98 | 620,05 | 2 459,98 |
01/01/08 - |
| 4 313,39 | 2 466,73 |
|
|
01/01/09 - |
| 6 780,12 | 1 219,88 |
|
|
01/01/10 - |
| 8 000,00 |
|
|
|
(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/04/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Zuschreibung der bereits gebuchten Abschreibungen: 3 005,46 für die vorherigen Geschäftsjahre und 493,15 für das laufende Geschäftsjahr.
- Aktualisierung des Bruttowerts des Inventarartikels zum 01/04/2006: 8 000 anstelle von 10 000
- Neuer Abschreibungsplan mit einem abzuschreibenden Wert von 8.000 und Restdauer = Abschreibungsdauer, d. h. 1 187 Tage über die Periode [01/04/2006 - 30/06/2009].
(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 8 000 x (275 Tage/1 187 Tage) = 1 853,41
(3) AfA für die aktuelle Periode:
91 Tage entsprechen der Periode [01/01/2006 - 30/06/2006], da die Neubewertung zum 01/01/2006 wirksam wird.
Beispiel 3: Neubewertung per Koeffizient mit Wirksamkeitsdatum zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres
- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung, Koeffizient = 1,20
Geschäftsjahr | Zeitraum | Summe Beginn Geschäftsjahr | AfA Geschäftsjahr | AfA Periode | Summe Periodenende |
01/01/04 - |
|
| 1 005,46 |
|
|
01/01/05 - |
|
| 2 000,00 |
|
|
01/01/06 - | 01/01/06 - | 3 005,46 | 2 000,00 | 493,15 | 493,15 |
| 01/04/06 - | (1) 3 606,55 | (2) 2 400,00 | (3) 696,99 | 1 190,14 |
| 01/07/06 - | 3 606,55 | 2 400,00 | 604,93 | 1 795,07 |
| 01/10/06 - | 3 606,55 | 2 400,00 | 604,93 | 2400,00 |
01/01/07 - 31/12/07 | 01/01/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 591,78 | 591,78 |
| 01/04/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 598,36 | 1 190,14 |
| 01/07/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 604,93 | 1 795,07 |
| 01/10/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 604,93 | 2 400,00 |
01/01/08 - |
| 8 406,55 | 2 400,00 |
|
|
01/01/09 - |
| 10 806,55 | 1 193,45 |
|
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01/01/10 - |
| 12 000,00 |
|
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(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/01/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Neubewertung der Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 x 1,2 = 3 606,55
- Neubewertung des Bruttowerts des Inventarartikels zum 01/01/2006: 10 000 x 1,2 = 12 000
- Fortsetzung des Abschreibungsplans. Dabei werden diese neubewerteten Werte berücksichtigt, das Abschreibungsverfahren beibehalten und die Summe der Abschreibungen der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden in der laufenden Periode ausgeglichen.
(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 12 000 x 20 % = 2 400,00
(3) AfA für die aktuelle Periode: 2 400,00 x (181 Tage / 365 Tage) - 493,15 = 696,99.
181 Tage entsprechen der Periode [01/01/2006 - 30/06/2006], da die Neubewertung zum 01/01/2006 wirksam wird.
Beispiel 4: Neubewertung per Koeffizient mit Wirksamkeitsdatum = Beginn der laufenden Periode
- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung, Koeffizient = 1,20
Geschäftsjahr | Zeitraum | Summe Beginn Geschäftsjahr | AfA Geschäftsjahr | AfA Periode | Summe Periodenende |
01/01/04 - |
|
| 1 005,46 |
|
|
01/01/05 - |
|
| 2 000,00 |
|
|
01/01/06 - | 01/01/06 - | 3 005,46 | 2 000,00 | 493,15 | 493,15 |
| 01/04/06 - | (1) 3 606,55 | (2) 2 400,00 | 598,36 | (3) 1 190,14 |
| 01/07/06 - | 3 606,55 | 2 400,00 | 604,93 | 1 795,07 |
| 01/10/06 - | 3 606,55 | 2 400,00 | 604,93 | 2 400,00 |
01/01/07 - 31/12/07 | 01/01/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 591,78 | 591,78 |
| 01/04/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 598,36 | 1 190,14 |
| 01/07/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 604,93 | 1 795,07 |
| 01/10/07 - | 6 006,55 | 2 400,00 | 604,93 | 2 400,00 |
01/01/08 - |
| 8 406,55 | 2 400,00 |
|
|
01/01/09 - |
| 10 806,55 | 1 193,45 |
|
|
01/01/10 - |
| 12 000,00 |
|
|
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(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/04/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Neubewertung der Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 x 1,2 = 3 606,55
- Neubewertung der Abschreibungssumme aus den im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden: 493,15 x 1,2 = 591,78
- Neubewertung des Bruttowertes des Inventarartikels zum 01/04/2006: 10 000 x 1,2 = 12 000
- Fortsetzung des Abschreibungsplans unter Berücksichtigung der neubewerteten Werte
(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 12 000 x 20 % = 2 400,00
(3) AfA für die aktuelle Periode: 2 400,00 x (181 Tage / 365 Tage) - 591,78 = 598,36.
Zum 30/06/2006 beläuft sich die Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden auf: 591,78 (AfA 1.Quartal neubewertet) + 598,36 (AfA 2.Quartal neubewertet) = 1 190,14.
Liegt der erfasst Marktwert unter dem Nettowert des Inventarartikels oder ist der Neubewertungskoeffizient kleiner als 1, handelt es sich um eine negative Neubewertung.
Neubewertung | Eigenkapital | Eigenkapital | Saldo |
| Ergebniskonten | Ergebniskonten | Saldo |
|
|
| 0 |
|
|
| 0 |
100 | 100 (1) |
| 100 |
|
|
| 0 |
50 | 50 |
| 150 |
|
|
| 0 |
-70 |
| 70 | 80 |
|
|
| 0 |
-100 |
| 80 (2) | 0 |
|
| 20(2) | -20 |
-10 |
|
| 0 |
|
| 10 | -30 |
20 |
|
| 0 |
| 20 (3) |
| -10 |
50 | 40 |
| 40 |
| 10 |
| 0 |
30 | 30 |
| 70 |
|
|
|
|
(1) Der positive Neubewertungsbetrag wird dem Eigenkapital zugeschlagen (Rubrik Neubewertungsabweichung - Rückstellung).
(2) Der negative Neubewertungsbetrag wird dem Eigenkapital belastet (Rubrik Neubewertungsabweichung - Zuschreibung). Für den angezeigten Betrag gilt als Höchstgrenze der Saldo der Neubewertungsabweichungen. Der als Aufwand im Ergebniskonto verbuchte Saldo wird im Feld RVADEVCHG der Tabelle EFASREEVAL gespeichert.
(3) Der positive Neubewertungsbetrag wird im Ergebniskonto als (Ertrag) gebucht und gleicht zuvor die im Ergebniskonto gebuchte positive Neubewertung aus.
In diesem Beispiel ist die dem Ergebnis zugeführte und nicht im Zuge der Abschreibung verteilte Neubewertungszuschreibung nicht berücksichtigt. Der Betrag dieser Zuschreibung entspricht der Differenz zwischen der auf dem neubewerteten buchhalterischen Wert des Inventarartikels basierenden und der auf den ursprünglichen Kosten basierenden Abschreibung.
- Wert des Inventarartikels: 1.000
- Abschreibungsbeginn: 01/01/N
- Abschreibungsverfahren: linear im buchhalterischen Abschreibungsplan; degressiv im steuerlichen Abschreibungsplan
- Dauer: 5 Jahre
- In Jahr N: buchhalterische AfA = 200 - steuerliche AfA = 450 - außerordentliche Rückstellung = 250
- In Jahr N+1 wird der buchhalterische Nettowert von 800 auf 1 040 gesetzt.
- Neubewertungsabweichung = 240 (1 040 - 800)
- Die buchhalterische Abschreibungsbasis von 1 000 wird um die Neubewertungsabweichung von 240 erhöht, d. h. die neue Abschreibungsbasis beläuft sich auf 1 240.
- Die buchhalterische Abschreibung wird auf Basis des neuen Nettowertes in Höhe von 1 040 (Restwertverfahren) kalkuliert, d. h. die buchhalterische Abschreibung beläuft sich auf 260 pro Jahr.
Buchhalterische Abschreibung
Geschäftsjahr | Neubewertete Basis | Summe | Nettowert | Neubewertungsabweichung | AfA | VN | Rücklage |
N | 1 000 | 0 | 1 000 |
| 200 | 800 |
|
N + 1 | 1 240 | 200 | (800) 1 040 | 240 | 260 | 780 | 240 |
N + 2 | 1 240 | 460 |
|
| 260 | 520 | 240 |
N + 3 | 1 240 | 720 |
|
| 260 | 260 | 240 |
N + 4 | 1 240 | 980 |
|
| 260 | 0 | 240 |
Steuerliche Abschreibung
Geschäftsjahr | Abschreibungsbasis | Summe | außerordentliche Abschreibung | Nettowert | AfA | Nettowert Ende |
N | 1 000 | 0 |
| 1 000 | 450 | 550 |
N + 1 | 1 240 (1) | 450 | 250 (2) | 1 040 (3) | 468 | 572 |
N + 2 | 1 240 | 668 (4) |
| 572 | 257,40 | 314,60 |
N + 3 | 1 240 | 925,40 |
| 314,60 | 157,30 | 157,30 |
N + 4 | 1 240 | 1 082,70 |
| 157,30 | 157,30 | 0 |
(1) steuerliche Abschreibungsbasis = buchhalterische Abschreibungsbasis
(2) Zuschreibung außerordentliche Abschreibung in N
(3) steuerlicher Nettowert = buchhalterischer Nettowert
(4) In der Summe N+2 ist die Zuschreibung der außerordentlichen Abschreibung in N+1 (450 + 468 - 250 = 668) berücksichtigt
Außerordentliche Abschreibung
Geschäftsjahr | Situation | EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung | Übernahme | Summe |
N | 0 | 250 |
| 250 |
N + 1 | 250 | 208 | 250 (1) | 208 |
N + 2 | 208 |
| 2,6 | 205,40 |
N + 3 | 205,40 |
| 102,70 | 102,70 |
N + 4 | 102,70 |
| 102,70 | 0 |
(1) Zuschreibung außerordentliche Abschreibung wegen Neubewertung
Hinweis: Inventarartikel können nicht neubewertet werden, wenn in demselben Abschreibungsplan und in derselben Periode bereits eine Neubewertung durchgeführt wurde. Bevor wieder eine Neubewertung durchgeführt werden kann, muss die vorherige Neubewertung storniert werden.
Durch die Bearbeitung Storno Neubewertung werden:
Während der Erfassung können außer den generischen Meldungen folgende Fehlermeldungen auftreten: :
In der Tabelle der Koeffizienten / Indizes für die Neubewertung wurde nichts gefunden. Es wird über das Jahr und ggf. über den Monat (sofern angegeben) der Rubrik Datum (Datumskriterium) sowie über den Wert der als Kostenartenkriterium gewählten Rubrik zugegriffen. Prüfen Sie die Parametrierung der Tabelle der Neubewertungskoeffizienten / -indizes.