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Der Wert eines Inventarartikels kann neu bestimmt werden, damit er zu seinem tatsächlichen Wert oder beizulegenden Wert am Tag der Neubewertung im Vermögen erscheint. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den man für den Inventarartikel bei normalen Wettbewerbsverhältnissen erzielen würde. Es kann sich um eine positive oder um eine negative Neubewertung handeln (siehe nachstehendes Beispiel).

Neubewertungen können sich beziehen auf die Werte zum Geschäftsjahresbeginn, zum Beginn der laufenden Periode oder zum Geschäftsjahresende.

In diesem Fenster kann die Neubewertung durchgeführt oder die vorherige Neubewertung storniert werden. Da mehrere Neubewertungen in einer gleichen Periode nicht zugelassen sind, ist es notwendig, die vorherige Neubewertung zu stornieren, bevor ein Inventarartikel neubewertet wird.  

Die Funktion kann aus der Inventarartikelverwaltung auf zwei Arten aufgerufen werden:

  • Entweder vom Menü Aktionen aus. In diesem Fall sollte ein Plan aus der Liste der Abschreibungspläne gewählt werden, die durch das Unternehmen des Inventarartikels verwaltet werden.
     
  • Oder vom Register Abschreibung aus, durch Rechtsklick auf die Option Neubewerten, die auf einer Position des entsprechenden Abschreibungsplans erscheint.  

SEEINFO Die zu Grunde liegenden Neuberechnungsprinzipien richten sich nach der Rechtsordnung, der das Unternehmen unterworfen ist:

  • Bei nicht der französischen Rechtsordnung unterworfenen Unternehmen wird eine Standardneubewertung durchgeführt.
     
  • Französische Unternehmen:
    Standardneubewertung bei Abschreibungsplänen nachIAS / IFRS (und bei freien, aber nach IAS / IFRS verwalteten Abschreibungsplänen)
    - Im buchhalterischen Abschreibungsplan und bei den freien, nicht nach IAS / IFRS verwalteten Abschreibungsplänen wird eine freie buchhalterische Neubewertung vorgenommen

Übersicht über die zulässigen Neubewertungsarten:

Neubewertungsart

Rechtsordnung

Abschreibungsplan

Norm

NeubewertungGeschäftsjahresbeginn

NeubewertungPeriodenbeginn

NeubewertungGeschäftsjahresende

- nach Marktwerten
- nach Koeffizienten

- nach Marktwerten
- nach Koeffizienten

- nach Marktwerten
- nach Koeffizienten

Standard

Nicht FRA

Buchhalterisch

Standard

JA

JA

JA

Nicht FRA

Buchhalterisch

IAS

JA

JA

JA

Nicht FRA

IAS

IAS

JA

JA

JA

GER

IAS

IAS

JA

JA

JA

freie buchhalterische

GER

Buchhalterisch

Standard

JA

NEIN

NEIN

GER

Buchhalterisch

Hauptbuchhaltung

JA

NEIN

NEIN

Modalitäten für die Umsetzung der Neubewertung

Fall 1: Standardneubewertung (betrifft sämtliche Abschreibungspläne außer den buchhalterischen Abschreibungsplan und die freien Hauptbuchhaltungs- und Standardabschreibungspläne französischer Unternehmen).

A/ Neubewertung entweder der Werte zum Geschäftsjahresbeginn oder der Werte zum Periodenbeginn. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:  

  • Anhand des Marktwertes des Inventarartikels und Übernahme dieses Wertes als Bilanzwert sowie Zurücksetzen der Abschreibungs-, Wertverlust und Zuschreibungssummen, was einer Abschreibung des neuen Inventarartikelwertes über die Restlaufzeit entspricht.
     
  • Anhand eines konstanten bzw. variablen Koeffizienten oder anhand von variablen Indizes, die aus einer vom Benutzer angegebenen Tabelle stammen. Diese Koeffizienten oder Indizes werden auf den Bilanzwert, die Abschreibungssummen, die Wertverlustsummen (und Zuschreibungen) sowie auf den Nettowert angewendet.

B/Die Zuschreibung kann sich auf die Werte zum Geschäftsjahresende beziehen. Die laufende Periode muss daher die letzte Periode des Geschäftsjahres sein. Die Neubewertung wird für das laufende Geschäftsjahr durchgeführt, ihre Auswirkungen betreffen jedoch das folgende Geschäftsjahr. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:

  • Anhand des Marktwerts des Inventarartikels.
  • Anhand eines konstanten bzw. variablen Koeffizienten oder anhand von variablen Indizes, die aus einer vom Benutzer angegebenen Tabelle stammen. Für das Neubewertungsjahr werden die Beträge (Basis, Abschreibungs- und AfA-Summe) nicht aktualisiert; lediglich der Nettowert zum Ende des Geschäftsjahres wird neubewertet.
Fall 2: Freie buchhalterische Neubewertung (betrifft lediglich den buchhalterischen Abschreibungsplan und die freien Hauptbuchhaltungs- und Standardabschreibungspläne französischer Unternehmen).

In diesem Fall bezieht sich die Neubewertung auf die Werte zum Geschäftsjahresbeginn. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:

  • Anhand des Marktwertes des Inventarartikels und Übernahme dieses Wertes als Bilanzwert, was einer Abschreibung des neuen Inventarartikelwertes über die Restlaufzeit entspricht.
     
  • Anhand eines konstanten bzw. variablen Koeffizienten oder anhand von variablen Indizes, die aus einer vom Benutzer angegebenen Tabelle stammen. Diese Koeffizienten oder Indizes beziehen sich auf den Nettowert.

Unabhängig vom angewandten Verfahren (Berücksichtigung des Marktwertes oder Anwendung eines Koeffizienten) wirkt sich eine Neubewertung wie folgt aus:

  • Keine Aktualisierung der alten Werte; lediglich die Abschreibungsbasis und der Nettowert werden neu gesetzt.
  • Die Neubewertung wird automatisch in den steuerlichen Abschreibungsplan übernommen (mit Auswirkung auf die außerordentliche Abschreibung) und, sofern verwaltet, auf den Mindestabschreibungsplan (mit Auswirkung auf die zeitversetzte Abschreibung).

Hinweis: Die Neubewertung ist nicht zugelassen, wenn der Inventarartikel mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

- Er ist inaktiv- Halteart des Inventarartikels = Modell, unter Konzession oder storniert
Ab Aktualisierung 8.0.0: klassifiziert für Verkauf.
- Inventarartikel weist aktiven tatsächlichen Abgang auf
- Inventarartikel wird innerhalb der Unternehmensgruppe veräußert

Die Neubewertung ist auch im gewählten Plan nicht zulässig:

- Wenn der Abschreibungsbeginn des Inventarartikels auf dem ausgewählten Plan nach dem Ende des folgenden Geschäftsjahres liegt.
- Wenn der Inventarartikel in der gleichen Periode schon neubewertet wurde. Bevor eine neue Neubewertung durchgeführt werden kann, muss die vorherige Neubewertung storniert werden.
- Wenn der Inventarartikel in derselben Periode bereits einen Wertverlust erfahren hat.
- Wenn zum Inventarartikel im gewählten Abschreibungsplan eine Zuschreibungshöchstgrenze vorhanden ist. Die Wertsteigerung eines solchen Inventarartikels muss mithilfe einer Zuschreibung umgesetzt werden.
- Wenn der Inventarartikel im betroffenen Abschreibungsplan von einer Verfahrensänderung im Geschäftsjahr berührt wurde, die Neubewertung nicht in der ersten Periode des Geschäftsjahres durchgeführt wird und zum Geschäftsjahresbeginn wirksam wird.

Vorbedingungen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung

Maskenverwaltung

Das Fenster besteht aus folgenden Elementen:

  • Kopfzeile mit Inventarartikel-Id.
     
  • Register Parameter, in dem die zur Neubewertung notwendigen Parameter festgelegt werden, insbesondere der Abschreibungsplan und das Neubewertungsverfahren. Ggf. kann von hier aus die Neubewertung auch storniert werden, indem das dazugehörige Kontrollkästchen markiert wird.

Fensterverwaltungsart

Der Fensterverwaltungsmodus gilt für alle möglichen Inventarartikelaktionen.

Folgendes ist also zu beachten:

1/ Zuerst sollten die Parameter der auszuführenden Aktion angegeben werden.

2/ Anschließend bestehen folgende Möglichkeiten:

- entweder kann die Erfassung der neuen Parameter bestätigt werden durch Klicken auf autorisiert ist. In diesem Fall wird eine Plausiprüfung durchgeführt und im Fall eines Fehlers ein Hinweis angezeigt, der die Aktualisierung des Inventarartikels verhindert, bis die fehlerhaften Parameter korrigiert werden.

- oder es wird in einem Zwischenschritt eine Plausiprüfung durchgeführt, durch Klick auf den Button autorisiert ist. Es öffnet sich ein Fenster, in dem einerseits das Ergebnis der Anwendung der neuen Parameter auf den Inventarartikel angezeigt wird, sofern diese Parameter kohärent sind. Andererseits ist es möglich, durch farbliche Hervorhebung fehlerhafte Positionen zu erkennen und die dazugehörigen Fehlermeldungen zu lesen. Die Anzeige fehlerhafter Inventarartikel wird nicht mit den angegebenen Parametern aktualisiert; ihre Anzeige erfolgt mit den ursprünglichen Parametern.

Klicken Sie auf den Button  kann das Kontrollfenster geschlossen werden. Das Fenster zur Eingabe der Parameter öffnet sich erneut, entweder zur Bestätigung durch Klick auf  , sofern kein Fehler gefunden wurde, oder zur Korrektur der fehlerhaften Parameter.

Bemerkung: Dieser Schritt gehört zur Verwaltungsart, die den verschiedenen Verarbeitungen gemein ist, ganz gleich ob es sich um Sammel- oder Einzelverarbeitungen handelt. Er ist jedoch nur sinnvoll, um ggf. per Sammelverarbeitung geänderte Inventarartikeldaten noch nachträglich manuell zu ändern. Bei Einzelverarbeitungen ist der Zugriff auf dieses Fenster auf die Anzeige beschränkt, weil die erfassten Parameter nur einen Inventarartikel betreffen und die Anpassung direkt im Eingabefenster dieser Parameter durchgeführt wird.

3/ Sind die Parameter korrekt, kann ihre Anwendung mithilfe des Buttons  bestätigt werden, und es ist möglich, zur Änderung in die Maske der Inventarartikel zurückzukehren. Die Verarbeitung wird aber erst wirksam, nachdem der Inventarartikel gespeichert wurde.

Kopfzeile

Übersicht

In der Kopfzeile werden die Referenz und die Bezeichnung des Inventarartikels angezeigt, von dem aus die Neubewertung gestartet wird. Diese Informationen sind nicht änderbar.

Schließen

 

Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Anlage

  • Referenz (Feld OBJREF)

Referenz der Anlage. 

  • Bezeichnung (Feld OBJDES)

Bezeichnung der Anlage.

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Register Parameter

Übersicht

Registerfunktionalitäten:

- Anzeige des Abschreibungsplans, auf den die Neubewertung angewendet wird. Dieser muss immer angegeben werden, wenn das Fenster vom Menü Aktionen aus der Maske Inventarartikel heraus aufgerufen wird. Wird das Fenster aus einer Position des Abschreibungsplans aus der Maske Inventarartikel heraus aufgerufen, wird der Abschreibungsplan automatisch angegeben und ist nicht änderbar.
 
SEEINFO Bei französischen Unternehmen wird der buchhalterische Abschreibungsplan angezeigt, sofern die Neubewertungsaktion aus dem steuerlichen oder aus dem Mindestabschreibungsplan heraus aufgerufen wurde: In diesem Fall bezieht sich die Neubewertung stets auf den buchhalterischen Abschreibungsplan, und das Ergebnis wird automatisch und systematisch in den steuerlichen und in den Mindestabschreibungsplan übernommen (sofern Letzterer verwaltet wird).

- Anzeige der Beginn- und Endedaten des laufenden Geschäftsjahres und der laufenden Periode – sofern das Geschäftsjahr in Perioden unterteilt wurde.

- Storno der letzten Neubewertung per Aktivierung des entsprechenden Indikators. Es handelt sich um diejenige Neubewertung, die zu diesem Abschreibungsplan in derselben Periode (oder in demselben Geschäftsjahr, sofern dieses nicht in Perioden unterteilt ist) durchgeführt wurde.

- Vorgabe des Wirksamkeitsdatums für die Neubewertung:  Geschäftsjahresbeginn oder Periodenbeginn oder Geschäftsjahresende (Beispiele für Neubewertungen mit verschiedenen Wirksamkeitsdaten werden nachfolgend im Abschnitt Beschreibung der Verarbeitung, gegeben).

Soll die Neubewertung nicht storniert werden, können die Neubewertungsparameter erfasst werden. Es handelt sich um:

- Neubewertungsverfahren: per Koeffizient, Index oder Marktwert. Die Modalitäten zur Umsetzung des gewählten Modus werden nachfolgend beschrieben.

- die Referenz einer Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes, wenn der Neubewertungsmodus durch Koeffizient oder Indizes gewählt wurde.

- einen Koeffizienten, wenn die Neubewertung durch Koeffizient gewählt wurde und keine Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes angegeben wurde.

- einen Auswerter für die Neubewertung per Marktwert, um den Namen des Sachverständigen anzugeben, der den Inventarartikel bewertet hat.

 - einen Marktwert, der nur eingegeben werden kann, wenn Neubewertung per Marktwert gewählt wurde.

- einen Kommentar, um den Grund bzw. die Begründung für die Neubewertung einzugeben.

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Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Parameter Neubewertung

  • Abschreibungsplan (Feld DPRPLN)

Dieses Feld enthält oder ermöglicht die Angabe des von der Neubewertung betroffenen Abschreibungsplans. Es muss in jedem Fall erfasst werden. Wird die Neubewertung aus einer Position des Registerplans Abschreibung aus der Maske Inventarartikel heraus aufgerufen, wird er automatisch angegeben und ist nicht änderbar.

  • Geschäftsjahresbeginn (Feld FIYSTRDAT)

Dieses Feld enthält das Beginndatum des Geschäftsjahres des berücksichtigten Kontextes.

  • Geschäftsjahresende (Feld FIYENDDAT)

Dieses Feld enthält das Enddatum des Geschäftsjahres des berücksichtigten Kontextes.

  • Verwaltung Rücklage (Feld RVADEVFLG)

Nicht erfassbares und derzeit nicht nutzbares Feld.

  • Periodenbeginn (Feld PERSTRDAT)

Dieses Feld enthält das Beginndatum der aktuellen Periode des berücksichtigten Kontextes.

  • Periodenende (Feld PERENDDAT)

Dieses Feld enthält das Enddatum der aktuellen Periode des berücksichtigten Kontextes.

  • Storno Neubewertung (Feld CCLRVAFLG)

Dieser Indikator kann nur aktiviert werden, wenn der Artikel im angegebenen Plan und der aktuellen Periode (oder dem aktuellen Geschäftsjahr) bereits neu bewertet wurde. Ist er aktiv, ermöglicht er die Abbruchanfrage dieser Neubewertung.

  • Wirksam ab (Feld RVATIADAT)

Dieses Feld ermöglicht die Angabe des Datums, an dem die Neubewertung erfolgt: Geschäftsjahresbeginn oder Periodenbeginn. Das Datum, an dem die Neubewertung tatsächlich ausgeführt wird, wird in Abhängigkeit des Abschreibungsbeginns der Anlage wie folgt bestimmt:
1/ Ausgewähltes Ausführungsdatum: Beginn Geschäftsjahr

  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns nach dem Beginndatum des Geschäftsjahres, erfolgt die Neubewertung zum Abschreibungsbeginn.
  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns vor oder am Enddatum des aktuellen Geschäftsjahres, erfolgt die Neubewertung zum Beginn des aktuellen Geschäftsjahres. 

2/ Ausgewähltes Ausführungsdatum: Beginn Periode

  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns nach dem Beginndatum der Periode, erfolgt die Neubewertung zum Abschreibungsbeginn.
  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns vor oder am Enddatum der aktuellen Periode, erfolgt die Neubewertung zum Beginn der aktuellen Periode.

3/ Ausgewähltes Ausführungsdatum:Ende Geschäftsjahr
Hinweis
: eine Neubewertung am Geschäftsjahresende ist nur zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

    • die aktuelle Periode ist die letzte Geschäftsjahresperiode,
    • es handelt sich um den Buchhaltungsplan oder einen frei verwalteten Plan nach den Buchhaltungsnormen Standard oder Hauptbuchhaltung, wenn das Unternehmen der französischen Rechtsordnung unterliegt,
    • eine Anlagenberechnung wurde vor der Neubewertung durchgeführt.
  • Neubewertungsdatum (Feld RVADAT)

Datum, an dem die Neubewertung gespeichert wird. Dieses nicht änderbare Datum wird automatisch in Abhängigkeit der Auswahl des "Wirksamkeitsdatums" angegeben. 
Es entspricht entweder dem Beginndatum der aktuellen Periode, oder dem Beginndatum des aktuellen Geschäftsjahres (wenn das Geschäftsjahr nicht in Perioden aufgeteilt ist), oder dem Enddatum des Geschäftsjahres.
Dieses Datum erscheint in dem oder den Ereignissen, die der Aktion Neubewertung entsprechen.

  • Neubewertungsmodus (Feld RVATYP)

In diesem Feld kann der Neubewertungsmodus angegeben werden. "Koeffizient", "Index" oder "Marktwert".

  • Bei einer Neubewertung per Koeffizient muss in diesem Register nur entweder ein konstanter Koeffizient oder die Referenz einer Koeffizienten-/Indextabelle erfasst werden.
  • Bei einer Neubewertung per Index muss die Referenz einer Koeffizienten-/Indextabelle angegeben werden.
  • Bei einer Neubewertung per Marktwert muss in diesem Register nur ein Marktwert angegeben werden.

Dieses Feld ermöglicht die Erfassung der Referenz der zu verwendenden Koeffizienten- und Indextabelle.
Diese Referenz muss für den Neubewertungsmodus per Index immer angegeben werden. Für den Neubewertungsmodus per Koeffizient ist sie optional.

Eine Koeffizienten- und Indextabelle basiert entweder auf den Werten des Buchungscodes oder auf denen des Gruppencodes.
SEEINFO Ist keine Gruppe für die Anlage angegeben, zeigt die Listen in der Auswahl nur die Tabellen an, deren Parameter auf den Buchungscodes basiert.

  • Koeffizient Neubewertung (Feld RVACOE)

Dieses Feld ist nur zugänglich, wenn eine Neubewertung per Koeffizient durchgeführt wird und wenn keine Koeffiziententabellenreferenz angegeben ist.
Es ermöglicht die Erfassung eines konstanten Koeffizienten.

  • Nettowert (Feld NBVO)

Dieses Feld enthält den Nettowert der Anlage für den entsprechenden Abschreibungsplan vor der Neubewertung.

  • Erinnerungswert (Feld RSDVAL)

Dieses nicht änderbare Feld enthält den Restwert der Anlage.

  • Marktwert (Feld NSPVAL)

Dieses Feld zeigt den Marktwert der Anlage an, wenn diese auf Ebene des Optionenfensters Marktwert angegeben wurde, oder wenn die Anlage bereits Teil einer Neubewertung oder einer Wertminderung war.
Ist der Neubewertungsmodus nach Marktwert, muss er in jedem Fall erfasst werden.

  • Neubewertungsbetrag (Feld RVAAMT)

Dieses nicht änderbare Feld zeigt den Betrag der Neubewertung an.

  • Neue Dauer (Feld NEWDUR)

 

Im Fall einer Standard-Neubewertung per Marktwert, ermöglicht dieses Feld die Angabe des Namens des Sachverständigen, der den Inventarartikel bewertet hat.

  • Kommentar (Feld RVACMT)

Dieses Feld ermöglicht die Angabe eines Kommentars, z.B. die Begründung der Anlagenneubewertung.

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Neubewertung per Anwendung eines konstanten Koeffizienten oder eines Tabellenind

Hinweis: Die Standardneubewertung betrifft sämtliche Abschreibungspläne außer den buchhalterischen Abschreibungsplan und die freien Hauptbuchhaltungs- und Standardabschreibungspläne französischer Unternehmen.

Anwendung der Neubewertung:

1/ Werte zum Geschäftsjahresbeginn oder zum Periodenbeginn.Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:

  •  Anhand eines konstanten bzw. variablen Koeffizienten oder anhand von variablen Indizes, die aus einer vom Benutzer angegebenen Tabelle stammen. Diese Koeffizienten oder Indizes werden auf den Bilanzwert, die Abschreibungssummen, die Wertverlustsummen (und Zuschreibungen) sowie auf den Nettowert angewendet.
     
  • Anhand des Marktwertes des Inventarartikels und Übernahme dieses Wertes als Bilanzwert sowie Zurücksetzen der Abschreibungs-, Wertverlust und Zuschreibungssummen, was einer Abschreibung des neuen Inventarartikelwertes über die Restlaufzeit entspricht.

2/ Werte zum Geschäftsjahresende. Umsetzung:

  • Anhand eines konstanten bzw. variablen Koeffizienten oder anhand von variablen Indizes, die aus einer vom Benutzer angegebenen Tabelle stammen. Diese Koeffizienten oder Indizes beziehen sich auf den Nettowert zum Geschäftsjahresende. Für das laufende Geschäftsjahr werden die Beträge (Abschreibungsbasis, Abschreibungs- und AfA-Summe) nicht aktualisiert. Sie werden im Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres aktualisiert.
     
  • Anhand des Marktwerts des Inventarartikels. Für das laufende Geschäftsjahr werden der Bilanzwert, die Abschreibungssummen und der Nettoinventarartikelwert nicht aktualisiert. Sie werden im Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres aktualisiert.

Neubewertung per Anwendung eines konstanten Koeffizienten oder eines Tabellenind

  • Anwendung eines konstanten Koeffizienten

    - Nach der Neubewertung zum Geschäftsjahresende wird lediglich der Nettowert zum Geschäftsjahresende aktualisiert. Zum laufenden Geschäftsjahr wird kein Wert des Abschreibungsplans aktualisiert. Die Neubewertung wirkst sich nach dem Verarbeitungsaufruf auf den Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres aus (der Neubewertungsbetrag wird im Feld "Summe Rücklage Neubewertung") angezeigt.

    - Nach der Neubewertung zum Geschäftsjahresbeginn oder zum Periodenbeginn werden die Werte wie folgt aktualisiert:

Fall 1: Es existiert kein Wertverlust, der zeitlich vor der Neubewertung liegt.

 

Aktualisierung der Werte

Bilanzwert neubewertet

Bilanzwert neubewertet vor Neubewertung x konstanter Koeffizient

Summe Abschreibung

Summe Abschreibung vor Neubewertung x konstanter Koeffizient

Nettobuchwert nach Neubewertung

Bilanzwert neubewertet – Summe Abschreibung neubewertet

Neubewertung Periode

Nettobuchwert nach Neubewertung – Nettobuchwert vor Neubewertung

Beispiel:
Situation zum Periodenbeginn:

Bilanzwert neubewertet:   1.000
Abschreibungssumme:    350
                                     -------
Buchhalterischer Nettowert:     650

Konstanter Koeffizient: 01:20

Situation nach der Neubewertung:

Neubewerteter Bilanzwert neu: 1 000 x 1.20 =   1 200
Neue Abschreibungssumme: 350 x 1.20 =      420
                                                                        -------
Neuer buchhalterischer Nettowert:                         780
Neubewertung Periode: 780 - 650                          130

Fall 2: Vor der Neubewertung wurde zwei Mal ein Wertverlust gebucht.

 

Aktualisierung der Werte

Bilanzwert neubewertet

Bilanzwert neubewertet vor Neubewertung x konstanter Koeffizient

Summe Abschreibung

Summe durchgeführte Abschreibungen vor Neubewertung x konstanter Koeffizient

Summe Wertverlust bei Periodenbeginn

Summe Wertverlust bei Periodenbeginn x konstanter Koeffizient

Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn

Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn x konstanter Koeffizient

Saldo Wertverlust Beginn Periode

Saldo Wertverlust bei Periodenbeginn x konstanter Koeffizient

Nettobuchwert nach Neubewertung

Nettobuchwert vor Neubewertung x konstanter Koeffizient

Neubewertung Periode

Nettobuchwert nach Neubewertung – Nettobuchwert vor Neubewertung

 Beispiel (unter der Annahme, dass die Zuschreibungshöchstgrenze = 0 ist):

Situation zum Periodenbeginn:

Bilanzwert neubewertet:          1.000
Abschreibungssumme:     350
Summe Wertverlust:                 (50)
Zuschreibungssumme:      (30)
Saldo Wertverlust (50 -30) :       20
                                             -------
Tatsächlicher buchhalterischer Nettowert:     630

Konstanter Koeffizient: 01:20

Situation nach der Neubewertung:

Bilanzwert neubewertet:               1 000 x 1.20 =   1 200
Abschreibungssumme:                 350 x 1.20 =     420
Summe Wertverlust neubewertet:           50 x 1.20 =    (60)
Summe Zuschreibung neubewertet:                   30 x 1.20 =    (36)
Saldo Wertverlust neubewertet (60 - 36)  20 x 1.20 =    24
                                                                         -------
Neuer buchhalterischer Nettowert:       630 x 1.20 =   756
Neubewertung Periode:                       756- 630    =  126

  • Anwendung eines Tabellenkoeffizienten

Am Ende der Neubewertung werden die Werte entsprechend den gleichen Regeln aktualisiert wie bei der Anwendung eines konstanten Koeffizienten. Diese Regeln wurden oben beschrieben.

Der anzuwendende Koeffizient wird aus der Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes ausgelesen, deren Referenz in den Parametern angegeben ist. Es wird über das Jahr und ggf. über den Monat (sofern angegeben) der Rubrik Datum (Datumskriterium) sowie über den Wert der als Kostenartenkriterium gewählten Rubrik zugegriffen.

SEEINFO Sollte in der Tabelle kein Koeffizient zum Zugriffsschlüssel gefunden werden, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Die Verarbeitung kann nicht fortgesetzt werden.

Neubewertung per Index

 Am Ende der Neubewertung werden die Werte durch Anwendung eines Koeffizienten aktualisiert, der auf der Basis der aus der Tabelle der Neubewertungskoeffizienten und -indizes ausgelesenen Indizes bestimmt wird, deren Referenz in den Parametern angegeben ist.

Dieser Koeffizient wird wie folgt bestimmt: Aktueller Index / Ursprungsindex.

- Der Zugriffsschlüssel für das richtige Vorkommen des Ursprungsindizes entspricht dem Jahr und eventuell dem Monat (sofern angegeben) aus der Rubrik Datum (Datumskriterium) und dem Wert der Rubrik, die als Kostenartenkriterium gewählt wurde.

- Der Zugriffsschlüssel für das richtige Vorkommen des aktuellen Indizes entspricht dem Jahr und eventuell dem Monat der laufenden Periode (oder des Geschäftsjahres, sofern es nicht in Perioden unterteilt ist) und dem Wert der Rubrik, die als Kostenartenkriterium gewählt wurde.

SEEINFO  Sollte einer dieser beiden Indizes nicht in der Tabelle vorhanden sein, wird eine Fehlermeldung angezeigt.

Im Anschluss an die Bestimmung des Koeffizienten erfolgt die Berechnung der Werte nach Neubewertung nach den gleichen Regeln wie bei der Anwendung eines konstanten Koeffizienten. Diese Regeln wurden oben beschrieben.

Neubewertung per Marktwert

Der verwendete Marktwert entspricht dem Wert, der im Fenster der Option Marktwert in der Funktion Inventarartikelverwaltung angegeben wurde. Dieser Standardwert kann geändert werden.

- Nach der Neubewertung wird für das laufende Geschäftsjahr kein Wert des Abschreibungsplans aktualisiert. Die Neubewertung wirkst sich nach dem Verarbeitungsaufruf auf den Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres aus (der Neubewertungsbetrag wird im Feld "Summe Rücklage Neubewertung") angezeigt.

- Nach der Neubewertung zum Geschäftsjahresbeginn oder zum Periodenbeginn werden die Werte wie folgt aktualisiert:

 

Aktualisierung der Werte

Bilanzwert neubewertet

Marktwert

Summe Abschreibungen bei Periodenbeginn

 0

Summe Wertverlust bei Periodenbeginn

 0

Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn

 0

Saldo Wertverlust Beginn Periode

 0

Nettobuchwert nach Neubewertung

Marktwert

Neubewertung Periode

Nettobuchwert nach Neubewertung – Nettobuchwert vor Neubewertung

Beispiel 1(Neubewertung zum Periodenbeginn): Es existiert kein Wertverlust, der zeitlich vor der Neubewertung liegt.

Situation zum Periodenbeginn:

Bilanzwert neubewertet:   1.000
Abschreibungssumme:   350
                                     -------
Buchhalterischer Nettowert:    650

---> Marktwert: 700

Situation nach der Neubewertung:

Neubewerteter Bilanzwert neu:  700
Neue Abschreibungssumme:   0
                                                -------
Neuer tatsächlicher buchhalterischer Nettowert:     700
Neubewertung Periode: 700 - 650  = 50

 Beispiel 2(Neubewertung zum Periodenbeginn): Vor der Neubewertung wurde zwei Mal ein Wertverlust durchgeführt (und die Zuschreibungshöchstgrenze beträgt null).

Situation zum Periodenbeginn:

Bilanzwert neubewertet:           1.000
Abschreibungssumme:      350
Summe Wertverlust:                  (50)
Zuschreibungssumme:        (30)
Saldo Wertverlust (50 -30) :         20
                                             -------
Tatsächlicher buchhalterischer Nettowert:     630

---> Marktwert: 700

Situation nach der Neubewertung:

Neubewerteter Bilanzwert neu:      700
Neue Abschreibungssumme:       0
Summe Wertverlust:                          0
Zuschreibungssumme:               0
                                                -------
Neuer tatsächlicher buchhalterischer Nettowert:           700
Neubewertung Periode:   700- 630    =  70

Beispiel 3 (Neubewertung Geschäftsjahresende).

Situation zum Periodenbeginn:

Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
-------
Nettowert: 650

---> Marktwert: 700

Laufendes Geschäftsjahr nach der Neubewertung:

  • Unveränderte Situation.

Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 350
-------
Nettowert: 650

  • Der Neubewertungsbetrag (50) sowie die Neubewertungsdaten (Datum = 31/12/XXXX, Wirksamkeitsdatum = Geschäftsjahresende, Typ = Marktwert) werden im Abschreibungsplan der letzten Geschäftsjahresperiode angezeigt.

Folgendes Geschäftsjahr:

Neubewerteter Bilanzwert neu: 700
Neue Abschreibungssumme: 0
-------
Neuer tatsächlicher buchhalterischer Nettowert: 700

  • Der Neubewertungsbetrag wird zur ersten Geschäftsjahresperiode in der "Summe der Neubewertungsrücklage" gespeichert.

Freie buchhalterische Neubewertung

Hinweis: Die Standardneubewertung betrifft lediglich den buchhalterischen Abschreibungsplan und die freien Hauptbuchhaltungs- und Standardabschreibungspläne französischer Unternehmen.

Die Standardneubewertung bezieht sich lediglich auf die Werte zum Geschäftsjahresbeginn. Die Neubewertung kann wie folgt umgesetzt werden:

  • Anhand eines konstanten bzw. variablen Koeffizienten oder anhand von variablen Indizes, die aus einer vom Benutzer angegebenen Tabelle stammen. Diese Koeffizienten oder Indizes beziehen sich auf den Nettowert. Die Neubewertungsabweichung wird anschließend in den Bilanzwert übernommen.
     
  • Anhand des Marktwertes des Inventarartikels und Übernahme als Nettwowert. Die Neubewertungsabweichung wird ebenfalls in den Bilanzwert übernommen. Somit wird der neue Wert des Inventarartikels über die restliche Abschreibungsdauer abgeschrieben.

Unabhängig vom angewandten Verfahren (Berücksichtigung des Marktwertes oder Anwendung eines Koeffizienten) wirkt sich eine Neubewertung wie folgt aus:

  • Keine Aktualisierung der alten Werte; lediglich die Abschreibungsbasis und der Nettowert werden neu gesetzt.
  • Die Neubewertung im buchhalterischen Abschreibungsplan wird automatisch in den steuerlichen Abschreibungsplan übernommen (mit Auswirkung auf die außerordentliche Abschreibung) und, sofern verwaltet, auf den Mindestabschreibungsplan (mit Auswirkung auf die zeitversetzte Abschreibung).

Beispiel für eine Neubewertung anhand eines Koeffizienten: 01:30

Geschäftsjahresbeginn vor Neubewertung:

Buchhalterischer Abschreibungsplan
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme: 200
                                     -------
Buchhalterischer Nettowert:  800

Steuerlicher Abschreibungsplan
Bilanzwert neubewertet: 1.000
Abschreibungssumme:  450
                                     -------
Steuerlicher Nettowert:        550

Rückstellung für außerordentliche Abschreibungen: 450 - 200 = 250

Situation nach der Neubewertung:

Buchhalterischer Abschreibungsplan
Nettowert neubewertet: 800 x 1.30 = 1 040
Abweichung Neubewertung: 800 - 1 040 = 240
Bilanzwert neubewertet:  1 000 + 240= 1 240
Abschreibungssumme (unverändert): 200
AfA (auf Basis des neubewerteten Bilanzwertes): 260


Steuerlicher Abschreibungsplan
Steuerlicher Nettowert neubewertet = buchhalterischer Nettowert neubewertet: 1.040
Steuerlicher Bilanzwert neubewertet = buchhalterischer Bilanzwert neubewertet: 1.240
Abschreibungssumme vor Neubewertung (unverändert):  450
AfA (auf Basis des neubewerteten Bilanzwertes): 468
                                    
Rückstellung für außerordentliche Abschreibungen: 468 - 260 = 208
Außerordentliche Zuschreibung (aufgrund der Neubewertung): 250

Beschreibung der Verarbeitung Neubewertung und Storno Neubewertung

1/ Verarbeitung Neubewertung

Bei der Verarbeitung Neubewertung werden folgende Arbeitsgänge durchgeführt:

  • Aktualisierung der Werte des durch die Neubewertung betroffenen Abschreibungsplans gemäß dem gewählten Neubewertungsverfahren (Koeffizient, Index, Marktwert).
    Diese Aktualisierung erfolgt entsprechend der nachfolgend beschriebenen Modalitäten.
    Im Folgenden werden Beispiele für Auswirkungen auf den Abschreibungsplan in Abhängigkeit vom gewählten Wirksamkeitsdatum (Beginn des laufenden Geschäftsjahres oder der laufenden Periode) aufgeführt.
     
  • Erzeugung eines Neubewertungsereignisses (FASREEVAL).
    - Das betriebliche Wirksamkeitsdatum wird im Feld EVTDAT gespeichert; es nimmt den größeren der folgenden beiden Werte an: das im Feld Neubewertungsdatum angezeigte Datum oder den Abschreibungsbeginn.
    - Das buchhalterische Wirksamkeitsdatum wird im Feld CPTDATINT gespeichert; es nimmt den größeren der folgenden beiden Werte an: Beginn der laufenden Periode, Abschreibungsbeginn.
     
    - Im Falle der Neubewertung zum Geschäftsjahresende werden die Neubewertungsdaten auch dann im Ereignis gespeichert, wenn sie sich erst im Abschreibungsplan des folgenden Geschäftsjahres auswirken. Die Neubewertung wird für die letzte Periode des laufenden Geschäftsjahres gebucht.
     
    Die Ereignisse können im Fenster Journal Ereignisse angezeigt werden, das vom Register Sonstige Informationen der Funktion Vertragsverwaltung aus geöffnet werden kann.
     
  • Die Archivierung erfolgt in einer speziellen Tabelle (DEPRECARC) des Abschreibungsplans vor Neubewertung, wenn für das Unternehmen die französischen Rechtsvorschriften (FRA) gelten. Der Fertigungsplan kann im Register Archivierter Plan beim Aufrufen der Ereignisdetails angezeigt werden.
     
  • Das Ereignis wird buchhalterisch durch die Erstellung eines Buchhaltungsbelegs erfasst, wenn der zum Ereignis gehörige Buchungstypfür eine sofortige Buchung des Ereignisses parametriert wurde.

Im Fall einer Neubewertung per Marktwert:

  • Übernahme dieses Wertes bei seiner Aktualisierung auf alle Abschreibungspläne mit Marktwert, sofern das Beginndatum der Periode (oder des Geschäftsjahres, wenn es nicht in Perioden unterteilt wurde) dem Beginndatum der Periode (oder des Geschäftsjahres) des neubewerteten Plans entspricht.
  • Belegung des Namens des Sachverständigen sowie des Neubewertungsgrundes.

    Diese Daten erscheinen im Optionsfenster Marktwert in der Verwaltungsfunktion für die Inventarartikel.
  • Die Neubewertung per Marktwert eines Inventarartikels, der durch ein nicht auf dem Restwert basierendes Verfahren abgeschrieben wurde, verursacht einen Wechsel des Abschreibungsverfahrens (zu einem äquivalenten Restwertverfahren). Dadurch kann die Neubewertung zukunftsorientiert vorgenommen werden, weil der neue Nettowert des Inventarartikels über die Restabschreibungsdauer abgeschrieben wird.

Beispiel eines Abschreibungsplans nach der Neubewertung per Marktwert

Beispiel 1: Neubewertung per Marktwert mit Wirksamkeitsdatum zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres

- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung zum Marktwert von 8.000

Geschäftsjahr 

Zeitraum 

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

 01/01/04 -
31/12/2004

 

 

1 005,46

 

 

 01/01/05 -
31/12/2005

 

 

2 000,00

 

 

 01/01/06 -
31/12/2006

 01/01/06 -
31/03/06

 3 005,46

 2 000,00

 493,15

 493,15

 

 01/04/06 -
30/06/2006

 (1)

(2)   2 286,61

(3)   640,76 

1 133,91 

 

 01/07/06 -
30/09/06

 

2 286,61 

 576,35

1 710,26

 

 01/10/06 -
31/12/06

 

2 286,61

576,35

2.286,61

01/01/07 - 31/12/07

 01/01/07 -
31/03/07

2 286,61

2 286,61 

 563,82

 563,82

 

 01/04/07 -
30/06/07

 2 286,61

 2 286,61

 570,09

 1 133,91

 

 01/07/07 -
30/09/07

2 286,61

2 286,61

576,35

1 710,26

 

 01/10/07 -
31/12/07

2 286,61

2 286,61

576,35

2 286,61

 01/01/08 -
31/12/08

 

 4 573,22

2 292,87

 

 

 01/01/09 -
31/12/09

 

6 866,09

 1 133,91

 

 

 01/01/10 -
31/12/10

 

 8 000,00

 

 

 

(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/01/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Zuschreibung der bereits gebuchten Abschreibungen: 3.005,46 für die vorherigen Geschäftsjahre
- Aktualisierung des Bruttowertes des Inventarartikels zum 01/01/2006: 8.000 anstelle von 10.000
- Neuer Abschreibungsplan mit einem abzuschreibenden Wert von 8.000 und Restdauer = Abschreibungsdauer, d. h. 1.277 Tage über die Periode [01/01/2006 - 30/06/2009].

(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 8.000 x (365 Tage / 1 277 Tage) = 2.286,61

(3) AfA für die aktuelle Periode:  2 286,61 x (181 Tage / 365 Tage) - 493,15 = 640,76.
181 Tage entsprechen der Periode [01/01/2006 - 30/06/2006], da die Neubewertung zum 01/01/2006 wirksam wird. Die AfA der laufenden Periode enthält den Ausgleich der Abschreibungssumme aus den Vorperioden (-493,15).

Beispiel 2: Neubewertung per Marktwert mit Wirksamkeitsdatum zum Beginn der laufenden Periode

- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung zum Marktwert von 8.000

Geschäftsjahr 

Zeitraum 

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

 01/01/04 -
31/12/2004

 

 

1 005,46

 

 

 01/01/05 -
31/12/2005

 

 

2 000,00

 

 

 01/01/06 -
31/12/2006

 01/01/06 -
31/03/06

 3 005,46

 2 000,00

 493,15

 493,15

 

 01/04/06 -
30/06/2006

 (1)

(2)   1 853,41

(3)   613,31

613,31

 

 01/07/06 -
30/09/06

 

1 853,41

 620,05

1 233,36

 

 01/10/06 -
31/12/06

 

1 853,41

620,05

1 853,41

01/01/07 - 31/12/07

 01/01/07 -
31/03/07

1 853,41

2 459,98

 606,57

 606,57

 

 01/04/07 -
30/06/07

 1 853,41

2 459,98

 613,31

 1 219,88

 

 01/07/07 -
30/09/07

1 853,41

2 459,98

620,05

1 839,93

 

 01/10/07 -
31/12/07

1 853,41

2 459,98

620,05

2 459,98

 01/01/08 -
31/12/08

 

 4 313,39

2 466,73

 

 

 01/01/09 -
31/12/09

 

6 780,12

 1 219,88

 

 

 01/01/10 -
31/12/10

 

 8 000,00

 

 

 

(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/04/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Zuschreibung der bereits gebuchten Abschreibungen: 3 005,46 für die vorherigen Geschäftsjahre und 493,15 für das laufende Geschäftsjahr.
- Aktualisierung des Bruttowerts des Inventarartikels zum 01/04/2006: 8 000 anstelle von 10 000
- Neuer Abschreibungsplan mit einem abzuschreibenden Wert von 8.000 und Restdauer = Abschreibungsdauer, d. h. 1 187 Tage über die Periode [01/04/2006 - 30/06/2009].

(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 8 000 x (275 Tage/1 187 Tage) = 1 853,41

(3) AfA für die aktuelle Periode: 
91 Tage entsprechen der Periode [01/01/2006 - 30/06/2006], da die Neubewertung zum 01/01/2006 wirksam wird.


Beispiel eines Abschreibungsplans nach der Neubewertung per Koeffizient

Beispiel 3: Neubewertung per Koeffizient mit Wirksamkeitsdatum zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres

- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung, Koeffizient = 1,20

Geschäftsjahr 

Zeitraum 

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

 01/01/04 -
31/12/2004

 

 

1 005,46

 

 

 01/01/05 -
31/12/2005

 

 

2 000,00

 

 

 01/01/06 -
31/12/2006

 01/01/06 -
31/03/06

 3 005,46

 2 000,00

 493,15

 493,15

 

 01/04/06 -
30/06/2006

  (1)   3 606,55

(2)   2 400,00

(3)   696,99

1 190,14

 

 01/07/06 -
30/09/06

3 606,55

2 400,00

 604,93

1 795,07

 

 01/10/06 -
31/12/06

3 606,55

2 400,00

604,93

2400,00

01/01/07 - 31/12/07

 01/01/07 -
31/03/07

6 006,55

2 400,00

 591,78

 591,78

 

 01/04/07 -
30/06/07

 6 006,55

 2 400,00

 598,36

 1 190,14

 

 01/07/07 -
30/09/07

6 006,55

2 400,00

604,93

1 795,07

 

 01/10/07 -
31/12/07

6 006,55

2 400,00

604,93

2 400,00

 01/01/08 -
31/12/08

 

 8 406,55

2 400,00

 

 

 01/01/09 -
31/12/09

 

10 806,55

 1 193,45

 

 

 01/01/10 -
31/12/10

 

 12 000,00

 

 

 

(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/01/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Neubewertung der Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 x 1,2 = 3 606,55
- Neubewertung des Bruttowerts des Inventarartikels zum 01/01/2006: 10 000 x 1,2 = 12 000
- Fortsetzung des Abschreibungsplans. Dabei werden diese neubewerteten Werte berücksichtigt, das Abschreibungsverfahren beibehalten und die Summe der Abschreibungen der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden in der laufenden Periode ausgeglichen.

(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 12 000 x 20 % = 2 400,00

(3) AfA für die aktuelle Periode:  2 400,00 x (181 Tage / 365 Tage) - 493,15 = 696,99.
181 Tage entsprechen der Periode [01/01/2006 - 30/06/2006], da die Neubewertung zum 01/01/2006 wirksam wird.

Beispiel 4: Neubewertung per Koeffizient mit Wirksamkeitsdatum = Beginn der laufenden Periode

- Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Tage Einbehalt)
- Wert des Inventarartikels: 10.000
- Verfahren: linear
- Dauer: 5 Jahre
- Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 Jahre
- Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
- Laufende Periode: [01/04/2006 - 30/06/2006]
- Neubewertung, Koeffizient = 1,20

Geschäftsjahr 

Zeitraum 

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

 01/01/04 -
31/12/2004

 

 

1 005,46

 

 

 01/01/05 -
31/12/2005

 

 

2 000,00

 

 

 01/01/06 -
31/12/2006

 01/01/06 -
31/03/06

 3 005,46

 2 000,00

 493,15

 493,15

 

 01/04/06 -
30/06/2006

  (1)   3 606,55

(2)   2 400,00

  598,36

(3)   1 190,14

 

 01/07/06 -
30/09/06

3 606,55

2 400,00

 604,93

1 795,07

 

 01/10/06 -
31/12/06

3 606,55

2 400,00

604,93

2 400,00

01/01/07 - 31/12/07

 01/01/07 -
31/03/07

6 006,55

2 400,00

 591,78

 591,78

 

 01/04/07 -
30/06/07

 6 006,55

 2 400,00

 598,36

 1 190,14

 

 01/07/07 -
30/09/07

6 006,55

2 400,00

604,93

1 795,07

 

 01/10/07 -
31/12/07

6 006,55

2 400,00

604,93

2 400,00

 01/01/08 -
31/12/08

 

 8 406,55

2 400,00

 

 

 01/01/09 -
31/12/09

 

10 806,55

 1 193,45

 

 

 01/01/10 -
31/12/10

 

 12 000,00

 

 

 

(1) Die für die laufende Periode [01/04/06 - 30/06/06] vorgenommene Neubewertung wird zum 01/04/2006 wirksam. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Neubewertung der Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3 005,46 x 1,2 = 3 606,55
- Neubewertung der Abschreibungssumme aus den im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden: 493,15 x 1,2 = 591,78
- Neubewertung des Bruttowertes des Inventarartikels zum 01/04/2006: 10 000 x 1,2 = 12 000
- Fortsetzung des Abschreibungsplans unter Berücksichtigung der neubewerteten Werte

(2) Die AfA des Geschäftsjahres 2006 entspricht somit: 12 000 x 20 % = 2 400,00

(3) AfA für die aktuelle Periode:  2 400,00 x (181 Tage / 365 Tage) - 591,78 = 598,36.
Zum 30/06/2006 beläuft sich die Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden auf: 591,78 (AfA 1.Quartal neubewertet) + 598,36 (AfA 2.Quartal neubewertet) = 1 190,14.

Beispiel: negative Neubewertung

Liegt der erfasst Marktwert unter dem Nettowert des Inventarartikels oder ist der Neubewertungskoeffizient kleiner als 1, handelt es sich um eine negative Neubewertung.

 Neubewertung
Periode

Eigenkapital
Neubwertungsabweichung 
EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung

Eigenkapital
Neubwertungsabweichung 
Übernahme

Saldo
Neubewertungsabweichung

 

Ergebniskonten

Ertrag

Ergebniskonten

Aufwand
 

Saldo 

 

 

 

 0

 

 

 

0

 100

 100 (1)

 

 100

 

 

 

 0

 50

50

 

150

 

 

 

 0

-70 

 

70

80

 

 

 

 0

-100 

 

80 (2)

0

 

 

20(2)

-20

-10 

 

 

0

 

 

10

-30

20 

 

 

0

 

20 (3)

 

-10

50

40

 

40

 

10

 

0

30

30

 

70

 

 

 

 

(1) Der positive Neubewertungsbetrag wird dem Eigenkapital zugeschlagen (Rubrik Neubewertungsabweichung - Rückstellung).
(2) Der negative Neubewertungsbetrag wird dem Eigenkapital belastet (Rubrik Neubewertungsabweichung - Zuschreibung). Für den angezeigten Betrag gilt als Höchstgrenze der Saldo der Neubewertungsabweichungen. Der als Aufwand im Ergebniskonto verbuchte Saldo wird im Feld RVADEVCHG der Tabelle EFASREEVAL gespeichert.
(3) Der positive Neubewertungsbetrag wird im Ergebniskonto als (Ertrag) gebucht und gleicht zuvor die im Ergebniskonto gebuchte positive Neubewertung aus.

SEEINFO In diesem Beispiel ist die dem Ergebnis zugeführte und nicht im Zuge der Abschreibung verteilte Neubewertungszuschreibung nicht berücksichtigt. Der Betrag dieser Zuschreibung entspricht der Differenz zwischen der auf dem neubewerteten buchhalterischen Wert des Inventarartikels basierenden und der auf den ursprünglichen Kosten basierenden Abschreibung.

Beispiel für eine freie buchhalterische Neubewertung

- Wert des Inventarartikels: 1.000
- Abschreibungsbeginn: 01/01/N
- Abschreibungsverfahren: linear im buchhalterischen Abschreibungsplan; degressiv im steuerlichen Abschreibungsplan
- Dauer: 5 Jahre
- In Jahr N: buchhalterische AfA = 200 - steuerliche AfA = 450 - außerordentliche Rückstellung = 250
- In Jahr N+1 wird der buchhalterische Nettowert von 800 auf 1 040 gesetzt.
- Neubewertungsabweichung = 240 (1 040 - 800)
- Die buchhalterische Abschreibungsbasis von 1 000 wird um die Neubewertungsabweichung von 240 erhöht, d. h. die neue Abschreibungsbasis beläuft sich auf 1 240.
- Die buchhalterische Abschreibung wird auf Basis des neuen Nettowertes in Höhe von 1 040 (Restwertverfahren) kalkuliert, d. h. die buchhalterische Abschreibung beläuft sich auf 260 pro Jahr.

Buchhalterische Abschreibung

 Geschäftsjahr

Neubewertete Basis

Summe

Nettowert
neubewertet

Neubewertungsabweichung
 

AfA 

VN 

 Rücklage

 N

 1 000

    0

         1 000

 

 200

 800

 

 N + 1

 1 240

 200

 (800) 1 040

 240

 260

 780 

 240

 N + 2

 1 240

 460

 

 

 260

 520

 240

 N + 3

 1 240

 720

 

 

 260

 260

 240

 N + 4

 1 240

 980

 

 

 260

 0

 240

Steuerliche Abschreibung

 Geschäftsjahr

Abschreibungsbasis
neubewertet   

Summe    

außerordentliche Abschreibung 

Nettowert
Beginn

 AfA

Nettowert Ende 

 N

 1 000

    0

 

 1 000

    450

  550

 N + 1

 1 240 (1)

   450

 250 (2)

 1 040 (3)

    468

  572

 N + 2

 1 240

   668 (4)

 

    572

    257,40

 314,60

 N + 3

 1 240

   925,40

 

   314,60

   157,30

 157,30

 N + 4

 1 240

1 082,70 

 

   157,30

   157,30

     0

(1) steuerliche Abschreibungsbasis = buchhalterische Abschreibungsbasis
(2) Zuschreibung außerordentliche Abschreibung in N
(3) steuerlicher Nettowert = buchhalterischer Nettowert
(4) In der Summe N+2 ist die Zuschreibung der außerordentlichen Abschreibung in N+1 (450 + 468 - 250 = 668) berücksichtigt

Außerordentliche Abschreibung

Geschäftsjahr 

Situation
Beginn Geschäftsjahr

 EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung

 Übernahme

 Summe
Ende Geschäftsjahr

 N

     0

 250

 

 250

 N + 1

  250

 208

 250 (1) 

 208

 N + 2

  208

 

    2,6

 205,40

 N + 3

  205,40

 

 102,70

 102,70

 N + 4

  102,70

 

 102,70

    0

(1) Zuschreibung außerordentliche Abschreibung wegen Neubewertung

2/ Verarbeitung Storno Neubewertung

Hinweis: Inventarartikel können nicht neubewertet werden, wenn in demselben Abschreibungsplan und in derselben Periode bereits eine Neubewertung durchgeführt wurde. Bevor wieder eine Neubewertung durchgeführt werden kann, muss die vorherige Neubewertung storniert werden.

Durch die Bearbeitung Storno Neubewertung werden:

  • dem Wert vor Neubewertung (d. h. dem Wert der vorherigen Periode) die folgenden, durch die Verarbeitung Neubewertung aktualisierten, Rubriken erneut zugewiesen:

    - Bilanzwert neubewertet
    - Summe Abschreibung
    - Nettobuchwert
    - Summe Wertverlust bei Periodenbeginn
    - Summe Zuschreibung bei Periodenbeginn
    - Saldo Wertverlust bei Periodenbeginn

    Bemerkung: Der bei der Neubewertung angegebene Marktwert wird beibehalten.
     
  • Folgende Rubriken werden zurückgesetzt:
     
    - Neubewertungsdatum
    - Bewerter
    - Kommentar
     
  • Folgende Rubrik wird zurückgesetzt: Neubewertung Periode
     
  • Das ursprüngliche Verfahren muss automatisch wiederhergestellt werden, wenn die Neubewertung zu einem Wechsel auf das äquivalente Restwertverfahrens geführt hat. 
     
  • Ein Ereignis Storno Neubewertung (FASREEVAL) muss generiert werden. (Die Ereignisse Neubewertung und Storno Neubewertung haben denselben Inhalt und können nur anhand des Ereignistyps unterschieden werden). 
    Die Ereignisse können im Fenster Journal Ereignisse angezeigt werden, das vom Register Sonstige Informationen der Funktion Inventarartikelverwaltung aus geöffnet werden kann.

Spezielle Buttons

Mithilfe dieses Buttons werden auf den Inventarartikel die erfassten Neubewertungsparameter angewandt sowie ein Prüffenster geöffnet, in dem die Werte des neubewerteten Abschreibungsplans in Tabellenform angezeigt werden.

Fehlerhafte Positionen werden farblich hervorgehoben, und in der Spalte Meldung wird der Fehlergrund angezeigt.

  • Sollte keine Position fehlerhaft sein, muss auf autorisiert ist. Jetzt erscheint die Maske der Parameter erneut. Hier sollte auf  geklickt werden, um in die Maske der Inventarartikel zurückzugelangen und anschließend auf   , um die neuen Parameter des Inventarartikels in der Datenbank zu bestätigen.
     
  • Existiert mindestens eine fehlerhafte Position, sollte auf  und dann  geklickt werden, um in die Maske der Erfassung der Parameter zurückzugelangen, in der die fehlerhaften Parameter korrigiert werden können. Klicken Sie anschließend auf  , um die neuen Parameter auf den Inventarartikel anzuwenden oder die neu erfassten Parameter zu prüfen.

Bei einem Storno Neubewertung entsprechen die angezeigten Werte den Werten aus der vorherigen Periode bzw. des vorherigen Geschäftsjahres.

Fehlermeldungen

Während der Erfassung können außer den generischen Meldungen folgende Fehlermeldungen auftreten: :

"Der Koeffizient/Index wurde in der erfassten Referenztabelle nicht gefunden

In der Tabelle der Koeffizienten / Indizes für die Neubewertung wurde nichts gefunden. Es wird über das Jahr und ggf. über den Monat (sofern angegeben) der Rubrik Datum (Datumskriterium) sowie über den Wert der als Kostenartenkriterium gewählten Rubrik zugegriffen. Prüfen Sie die Parametrierung der Tabelle der Neubewertungskoeffizienten / -indizes.

Verwendete Tabellen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung