Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der österreichischen Abschreibungsarten 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrisierung der Abschreibungsarten.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsarten standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der österreichischen Standardabschreibungsarten erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Abschreibungsarten werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsarten beschrieben.

AUTLHY - Halbjährlich Österreich

Die Abschreibungsart Halbjährlich Österreich berücksichtigt das Inbetriebnahmedatum einer Anlage (innerhalb der ersten oder zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres).

  • Anlagen, die in der ersten Jahreshälfte in Betrieb genommen werden, werden im ersten Jahr mit dem gesamten Jahresabschreibungsbetrag abgeschrieben.
  • Anlagen, die in der zweiten Jahreshälfte in Betrieb genommen werden, werden im ersten Jahr nur mit der Hälfte des Jahresabschreibungsbetrags abgeschrieben.

Das gleiche Prinzip gilt für eine Anlage, die verkauft oder abgegangen wird.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Der Abschreibungsbeginn wird nicht für die Festlegung der AfA verwendet. Solange der Nettoabschreibungsbetrag ungleich 0 ist, wird eine AfA für jede Periode berechnet. Also solange, wie das Abschreibungsende noch nicht erreicht wurde.

Dauer

Erfassen Sie die Dauer in Jahren und in Hundertsteljahren.

Satz

Der Satz ist immer gleich 0 und kann nicht geändert werden.

Abschreibungsende

Wird bei Erstellung der Anlage die Anteilsberechnung angegeben, wird das Abschreibungsende wie folgt festgelegt:

Anschaffung der Anlage in der ersten Jahreshälfte

Summe Abschreibungsperioden (in Monaten) - Datum Inbetriebnahme (Monat) + 1 Monat - 1 Tag

Beispiel

Ein Kassenregister wurde am 02.02.2018 in Betrieb genommen. Gemäß der offiziellen österreichischen AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre.

Summe Abschreibungsperioden = 5 * 12 Monate

Monat der Inbetriebnahme der Anlage (02.02.2018) = 2. Monat

60 Monate - 2 Monate + 1 = 59 Monate

01.02.2015 + 59 Monate + 1 Tag = 31.12.2020

Anschaffung der Anlage in der zweiten Jahreshälfte

Summe Abschreibungsperioden (in Monaten) - Datum Inbetriebnahme (Monat) + 6 Monate - 1 Tag

Der Abschreibungsbeginn ist immer der erste Tag eines Monats. Das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag eines Monats.

Beispiel

Ein Kassenregister wurde am 02.02.2018 in Betrieb genommen. Gemäß der offiziellen österreichischen AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre.

60 Monate - 10 Monate + 1 Monat + 6 Monate - 1 Tag = 57 Monate

01.10.2015 + 59 Monate - 1 Tag = 31.12.2020

Abschreibungsbetrag

Jährliche AfA

Anschaffung der Anlage in der ersten Jahreshälfte

Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren

Anschaffung der Anlage in der zweiten Jahreshälfte

Erstes Jahr - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 2

Zweites Jahr - Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren

Letztes Jahr - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 2

Monatliche AfA

Anschaffung der Anlage in der ersten Jahreshälfte

Erstes Jahr - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / Monate In Betrieb im ersten Jahr

Folgende Jahre - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 12

Anschaffung der Anlage in der zweiten Jahreshälfte

Erstes Jahr - ((Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 2) / Monate In Betrieb im ersten Jahr

Folgende Jahre - Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren / 12