Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.
In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der österreichischen Standardabschreibungsarten erläutert.
Die anderen Abschreibungsarten werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsarten beschrieben.
Die Abschreibungsart Halbjährlich Österreich berücksichtigt das Inbetriebnahmedatum einer Anlage (innerhalb der ersten oder zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres).
Das gleiche Prinzip gilt für eine Anlage, die verkauft oder abgegangen wird.
Der Abschreibungsbeginn wird nicht für die Festlegung der AfA verwendet. Solange der Nettoabschreibungsbetrag ungleich 0 ist, wird eine AfA für jede Periode berechnet. Also solange, wie das Abschreibungsende noch nicht erreicht wurde.
Erfassen Sie die Dauer in Jahren und in Hundertsteljahren.
Der Satz ist immer gleich 0 und kann nicht geändert werden.
Wird bei Erstellung der Anlage die Anteilsberechnung angegeben, wird das Abschreibungsende wie folgt festgelegt:
Anschaffung der Anlage in der ersten Jahreshälfte
Summe Abschreibungsperioden (in Monaten) - Datum Inbetriebnahme (Monat) + 1 Monat - 1 Tag
Beispiel
Ein Kassenregister wurde am 02.02.2018 in Betrieb genommen. Gemäß der offiziellen österreichischen AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre.
Summe Abschreibungsperioden = 5 * 12 Monate
Monat der Inbetriebnahme der Anlage (02.02.2018) = 2. Monat
60 Monate - 2 Monate + 1 = 59 Monate
01.02.2015 + 59 Monate + 1 Tag = 31.12.2020
Anschaffung der Anlage in der zweiten Jahreshälfte
Summe Abschreibungsperioden (in Monaten) - Datum Inbetriebnahme (Monat) + 6 Monate - 1 Tag
Der Abschreibungsbeginn ist immer der erste Tag eines Monats. Das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag eines Monats.
Beispiel
Ein Kassenregister wurde am 02.02.2018 in Betrieb genommen. Gemäß der offiziellen österreichischen AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre.
60 Monate - 10 Monate + 1 Monat + 6 Monate - 1 Tag = 57 Monate
01.10.2015 + 59 Monate - 1 Tag = 31.12.2020
Anschaffung der Anlage in der ersten Jahreshälfte
Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren
Anschaffung der Anlage in der zweiten Jahreshälfte
Erstes Jahr - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 2
Zweites Jahr - Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren
Letztes Jahr - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 2
Anschaffung der Anlage in der ersten Jahreshälfte
Erstes Jahr - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / Monate In Betrieb im ersten Jahr
Folgende Jahre - (Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 12
Anschaffung der Anlage in der zweiten Jahreshälfte
Erstes Jahr - ((Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren) / 2) / Monate In Betrieb im ersten Jahr
Folgende Jahre - Nettoabschreibungswert / Nutzungsdauer in Jahren / 12