Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der Standardabschreibungsverfahren – belgische Rechtsordnun 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der belgischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.

DF - Linear Belgien

Dabei handelt es sich um das lineare Abschreibungsverfahren gemäß den in Belgien gültigen Vorschriften. Bei bestimmten Anlagen kann eine jährliche Abschreibung durchgeführt werden, die der doppelten linearen Abschreibung entspricht.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Der Ausgangspunkt für die Abschreibung hängt davon ab, ob anteilig gerechnet werden soll und auf welche Art:
- Bei pro rata temporis = Monat ist der Ausgangspunkt der Abschreibung der 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
- Bei pro rata temporis = Tag ist der Ausgangspunkt der Tag des Abschreibungsbeginns
- Wird nicht anteilig gerechnet, so wird im Anschaffungsjahr eine volle Jahresabschreibung durchgeführt

Dauer

Der Benutzer kann entweder die Dauer oder den Satz festlegen.
Gibt der Benutzer die Dauer vor, werden daraus in Sage X3 automatisch der Abschreibungssatz und das Abschreibungsende berechnet.
Wird der Abschreibungssatz vorgegeben, wird die Abschreibungsdauer automatisch aus diesem Satz berechnet.

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,66 oder 6,67 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren. 

..\FCT\SEEINFO Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.

Satz

Der Satz kann vom Benutzer vorgegeben werden.
In diesem Fall wird in Sage X3 auf Basis dieses Satzes die Abschreibungsdauer ermittelt. Diese Dauer geht in die Berechnung des Abschreibungsendes ein.

Gibt der Benutzer ihn nicht vor, wird der Abschreibungssatz in Sage X3 auf folgende Weise berechnet: 1 / Dauer, gerundet auf zwei Dezimalstellen.

Der Benutzer kann per Auswahl einer Sonderregel für den Abschreibungsplan bei bestimmten Anlagen für maximal drei aufeinander folgende Jahre den doppelten Betrag abschreiben. Bei Auswahl dieser Sonderregel für das 1. Geschäftsjahr wird sie automatisch auch im 2. und 3. Geschäftsjahr angewandt.
Diese Verlängerung der Sonderregel kann per Verfahrensänderung unterbunden werden.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende richtet sich nach der parametrierten Option pro rata temporis (= Monat oder Tag):

  • Bei monatlicher Berechnung:
    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer in Monaten.
    Dies führt zu einem Abschreibungsende, das auf dem letzten Tag eines Monats liegt.
  • Bei täglicher Berechnung:
    Abschreibungsende = Abschreibungsbeginn + Abschreibungsdauer. 
  • Ohne anteilige Berechnung:
    Abschreibungsende = Monatserster des Anschaffungsjahres + Abschreibungsdauer.
    Dies führt zu einem Abschreibungsende, das auf dem letzten Tag eines Monats liegt.

Pro rata temporis

Je nach Benutzerauswahl wird die verstrichene Zeit in Monaten oder Tagen ausgedrückt.

Pro rata temporis = Monat und bei pro rata temporis = Tag:

  • Bei der Ermittlung der AfA im 1. Geschäftsjahr wird anteilig gerechnet, wenn der Ausgangspunkt für die Abschreibung nicht der 1. Tag des Geschäftsjahres ist oder wenn das Geschäftsjahr kürzer ist als 12 Monate. 
  •  Ermittlung der AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung:Die AfA wird bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgang liegt, sofern es sich beim Abgangstag nicht um ein Monatsende handelt und die Berechnung anteilig nach Monaten erfolgt. Andernfalls wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet. Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: keine AfA am Abgangstag, Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres oder Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

Das Unternehmen hat die Art der anteiligen Berechnung nicht spezifiziert: 

  •  Die AfA im 1. Geschäftsjahr beträgt eine volle Jahresabschreibung.
  • Für das Geschäftsjahr der Investitionsauflösung wird keine AfA berechnet.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

Unabhängig davon, ob die Art der anteiligen Berechnung vorgegeben wurde:

  •  Bei der Ermittlung der AfA für ein von 12 Monaten verschiedenes Geschäftsjahr wird anteilig gerechnet.

AfA

Die AfA im Geschäftsjahr beträgt:

Abschreibungswert * linearer Abschreibungssatz * pro rata temporis *2, sofern der doppelte Betrag abgeschrieben werden soll

Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird bei Aktivierung der entsprechenden Option beim Abschreibungsverfahren eine anteilige Berechnung in Monaten oder Tagen vorgenommen.
In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
 - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

..\FCT\SEEINFO Hat sich der Benutzer für die doppelte lineare Abschreibung entschieden, wird bei Rückkehr zur einfachen linearen Abschreibung der Nettoabschreibungswert zu Grunde gelegt.
Die AfA im Geschäftsjahr beträgt also:

Nettoabschreibungswert / restliche Abschreibungsdauer * pro rata temporis

Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird bei Aktivierung der entsprechenden Option beim Abschreibungsverfahren eine anteilige Berechnung in Monaten oder Tagen vorgenommen.
In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
 - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Liegt das von Sage X3ermittelte Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

AfA Periode pc =   

AfA Geschäftsjahr *
(Σ p1 bis pc ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode)
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))
-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)

p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode 

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/06/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: 20 %
  • Besonderheit: keine anteilige Berechnung
  • Abschreibungsende: 31/12/2009

    Geschäftsjahr

    Nettowert

    AfA Geschäftsjahr

    Summe Ende Geschäftsjahr

    01/01/2005 – 31/12/2005

    10.000,00

    (1) 2 000,00

    2.000,00

    01/01/2006 – 31/12/2006

    8 000,00

    2 000,00

    4 000,00

    01/01/2007 – 31/12/2007

    6 000,00

    2 000,00

    6 000,00

    01/01/2008– 31/12/2008

    4 000,00

    2 000,00

    8 000,00

    01/01/2009 – 31/12/2009

    2 000,00

    2 000,00

    10 000,00

    (1) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 (keine anteilige Berechnung)


    ..\FCT\SEEINFO Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/05/2008 beträgt die AfA im Geschäftsjahr 2008 0, denn da nicht anteilig gerechnet wird, wird für das Geschäftsjahr des Abgangs auch keine AfA berechnet. 

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/11/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: 20 %
  • Besonderheit: pro rata temporis = Monat
  • Abschreibungsende: 31/10/2010

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1)  333,33

333,33

01/01/2006 – 31/12/2006

9 666,67

2 000,00

2 333,33

01/01/2007 – 31/12/2007

7 666,67

2 000,00

4 333,33

01/01/2008– 31/12/2008

5 666,67

2 000,00

6 333,33

01/01/2009 – 31/12/2009

3 666,67

2 000,00

8 333,33

01/01/2010 – 31/12/2010

1 666,67

(2) 1 666,67

10 000,00

(1) 10.000,00 * 20% * (2 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.

(2) AfA = Nettowert, denn das Abschreibungsende 29/08/2011 liegt in diesem Geschäftsjahr.

Hinweis:
Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/05/2008 wäre die AfA für das Geschäftsjahr 2008 auf folgende Weise berechnet worden:

(10 000,00)  10 000,00 * 4/15 = 666,67

Da anteilig nach Monaten gerechnet wird, muss die AfA in obigem Beispiel bis zum letzten Tag des Monats berechnet werden, der vor dem Abgang liegt.

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/11/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: 20 %
  • Besonderheit: pro rata temporis = Tag
  • Abschreibungsende: 04/11/2010

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10.000,00

(1) 312,33

312,33

01/01/2006 – 31/12/2006

9 687,67

2 000,00

2 312,33

01/01/2007 – 31/12/2007

7 687,67

2 000,00

4 312,33

01/01/2008– 31/12/2008

5 687,67

2 000,00

6 312,33

01/01/2009 – 31/12/2009

3 687,67

2 000,00

8 312,33

01/01/2010 – 31/12/2010

1 687,67

(2) 1 687,67

10 000,00

(1) 10 000,00 * 20 % * 57/365, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 57 Tage gehalten.

(2) AfA = Nettowert, denn das Abschreibungsende 29/08/2011 liegt in diesem Geschäftsjahr.

..\FCT\SEEINFO Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/05/2008 hätte die AfA für das Geschäftsjahr 2008 auf folgende Weise berechnet worden:

10 000,00 * 20 % * 135 Tage / 366 Tage = 737,70

Da anteilig nach Tagen gerechnet wird, muss die AfA in obigem Beispiel bis zum Abgangstag berechnet.

4. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/11/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: 20 %
  • Besonderheit 1: keine anteilige Berechnung
  • Besonderheit 2: Das Unternehmen hat sich für die ersten beiden Geschäftsjahre für die doppelte lineare AfA entschieden
  • Abschreibungsende: 31/12/2009

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 4 000,00

4 000,00

01/01/2006 – 31/12/2006

6 000,00

(2) 4 000,00

8 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

2 000,00

(3)  666,67

8 666,67

01/01/2008– 31/12/2008

1 333,33

666,67

9 333,34

01/01/2009 – 31/12/2009

666,66

666,66

10 000,00

(1) 10 000,00 * 20 % * 2 (keine anteilige Berechnung, doppelte lineare AfA)

(2) 10 000,00 * 20 % * 2 (doppelte lineare AfA)

(3) Nettowert 2 000,00 / 3 Jahre = 666,67 unter Berücksichtigung der Rückkehr zur normalen Abschreibung nach Durchführung der doppelten linearen Abschreibung.

DF - Degressiv Belgien

Dabei handelt es sich um das degressive Abschreibungsverfahren gemäß den in Belgien gültigen Vorschriften. Dieses Abschreibungsverfahren ist eine Option: Unternehmen in Belgien, die sich gegen dieses Verfahren entscheiden, müssen linear abschreiben.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Wenn pro rata temporis = Monat oder Pro rata temporis = Tag wird bei diesem degressiven Verfahren ab dem ersten Tag desjenigen Monats abgeschrieben, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
Ist die Art der anteiligen Berechnung nicht spezifiziert, wird im Anschaffungsjahr eine volle Jahresabschreibung abgeschrieben.

Dauer

Die Dauer muss vom Benutzer in Jahren und Hundertsteljahren angegeben werden.

Beispiel: 6 2/3 Jahre = 6,66 oder 6,67 Jahre.

..\FCT\SEEINFO Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.

Satz

Der bei der degressiven Abschreibung anwendbare Abschreibungssatz ergibt sich als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei einer üblichen Verwendungsdauer der Anlage und einem vom Benutzer vorgegebenen Degressivitätsfaktor. Dieser muss größer als 1 und kleiner gleich 2 sein.

         Degressiver Abschreibungssatz = 1 / Dauer * Degressivitätsfaktor

 Hinweise:

  • Der spezifizierte Degressivitätsfaktor darf maximal zwei Nachkommastellen aufweisen.
  • Der berechnete Abschreibungssatz wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Der Benutzer kann den von ihm gewünschten degressiven Abschreibungssatz frei festlegen: Der Abschreibungssatz kann also vom Benutzer erzwungen werden. Es ist ebenfalls möglich, den Abschreibungssatz für ein Jahr zu erzwingen und für die anderen Jahre zu berechnen.
    Wird der Abschreibungssatz erzwungen, muss er über dem linearen Satz liegen, darf aber das Doppelte des linearen Satzes nicht überschreiten.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende richtet sich nach nach der entsprechenden Option:Pro rata temporis = Monat oder pro rata temporis = Tag: 

  • Bei monatlicher Berechnung:
    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer in Monaten.
    Dies führt zu einem Abschreibungsende, das auf dem letzten Tag eines Monats liegt.
     
    Beispiel 1:

    - Abschreibungsbeginn: 14/07/2005
    - Dauer: 5 Jahre
    - Abschreibungsende: 30/06/2010

    Beispiel 2:

    - Abschreibungsbeginn: 05/02/2005
    - Dauer: 6,66 Jahre
    - Abschreibungsende: 30/09/2011
  • Bei täglicher Berechnung:
    Abschreibungsende = Abschreibungsbeginn + Abschreibungsdauer.
    Das berechnete Abschreibungsende liegt also auf dem Ende einer Woche.
     
    Beispiel 3:

    - Abschreibungsbeginn: 14/07/2005
    - Dauer: 5 Jahre
    - Abschreibungsende: 13/07/2010
  • Ohne anteilige Berechnung:
    Abschreibungsende = Monatserster des Anschaffungsjahres + Abschreibungsdauer.
    Dies führt zu einem Abschreibungsende, das auf dem letzten Tag eines Monats liegt.
     
    Beispiel 4:

    - Abschreibungsbeginn: 03/02/2005
    - Dauer: 5 Jahre
    - Abschreibungsende: 31/12/2009

 

AfA

  • Die AfA im 1. Geschäftsjahr (1) beträgt:
       Abschreibungswert * degressiver Abschreibungssatz * pro rata temporis, ausgedrückt in Monaten oder Tagen

    Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird bei Aktivierung der entsprechenden Option eine anteilige Berechnung in Monaten oder Tagen vorgenommen.
    In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
     
    - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
     
  • Die AfA der nächsten Geschäftsjahre (1) beträgt:
    Nettoabschreibungswert zum Geschäftsjahresbeginn * degressiver Abschreibungssatz * pro rata temporis, ausgedrückt in Monaten oder Tagen

    Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird bei Aktivierung der entsprechenden Option eine anteilige Berechnung in Monaten oder Tagen vorgenommen.
    In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
     
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

    Anstatt obiger Berechnung wird dann folgende Berechnung durchgeführt: 
                   Nettoabschreibungswert * linearer Satz
       Ist das Berechnungsergebnis größer als: 
                    Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * degressiver Abschreibungssatz

    Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird dieses Berechnungsergebnis bei Aktivierung der entsprechenden Option anteilig umgerechnet (auf Monate oder Tage).
    In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:

- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

(1): Eine degressive Jahresabschreibung darf 40 % des Bruttowerts des Inventarartikels nicht überschreiten: Wird bei Anwendung eines Satzes dieser Wert überschritten, so wird die AfA im Geschäftsjahr auf diesen Höchstwert gesetzt.

 Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA Periode pc =   

AfA Geschäftsjahr *
(Σ p1 bis pc ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode)
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode)
-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)

p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode 

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/06/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Degressivitätsfaktor: 1,5 --> Satz: 30 %
  • Besonderheit: keine anteilige Berechnung
  • Abschreibungsende: 31/12/2009

    Geschäftsjahr

    Nettowert

    AfA Geschäftsjahr

    Summe Ende Geschäftsjahr

    01/01/2005 – 31/12/2005

    10 000,00

    (1) 3 000,00

    3 000,00

    01/01/2006 – 31/12/2006

    7 000,00

    2 100,00

    5 100,00

    01/01/2007 – 31/12/2007

    4 900,00

    (2) 2 000,00

    7 100,00

    01/01/2008– 31/12/2008

    2 900,00

    2 000,00

    9 100,00

    01/01/2009 – 31/12/2009

    900,00

    (3) 900,00

    10 000,00

    (1) 10 000,00 * 30 % = 3 000,00 (keine anteilige Berechnung)

    (2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 4 900,00 * 30 % = 1 470,00

    (3) Das Abschreibungsende liegt in diesem Geschäftsjahr; die AfA im Geschäftsjahr entspricht also dem Nettoabschreibungswert.

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/11/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Degressivitätsfaktor: 2 --> Satz: 40 % 
  • Besonderheit: pro rata temporis = Monat
  • Abschreibungsende: 31/10/2010 

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 666,67

666,67

01/01/2006 – 31/12/2006

9 333,33

3 733,33

4 400,00

01/01/2007 – 31/12/2007

5 600,00

2 240,00

6 640,00

01/01/2008– 31/12/2008

3 360,00

(2) 2 000,00

8 640,00

01/01/2009 – 31/12/2009

1 360,00

(3) 1 360,00

10 000,00

01/01/2010 – 31/12/2010

0,00

(4) 0,00

10 000,00

(1) 10 000,00 * 40% * (2 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.

(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 3 360,00 * 40 % = 1 344,00

(3) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 1 360,00 gesetzt

(4) Obwohl das Abschreibungsende in diesem Geschäftsjahr liegt, wird die Abschreibung im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossen.

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/01/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Degressivitätsfaktor: 2 --> Satz: 40 %
  • Besonderheit: pro rata temporis = Monat
  • Abschreibungsende: 31/12/2009 

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 4 000,00

4 000,00

01/01/2006 – 31/12/2006

6 000,00

2 400,00

6 400,00

01/01/2007 – 31/12/2007

3 600,00

(2) 2 000,00

8 400,00

01/01/2008– 31/12/2008

1 600,00

(3) 1 600,00

10 000,00

01/01/2009 – 31/12/2009

0,00

(4)  0,00

10 000,00

(1) 10 000,00 * 40% * 12/12, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 12 Monate gehalten.

(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 3 600,00 * 40 % = 1 440,00

(3) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 1 360,00 gesetzt

(4) Obwohl das Abschreibungsende in diesem Geschäftsjahr liegt, wird die Abschreibung im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossen.

4. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/01/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Degressivitätsfaktor: 2 --> Satz: 40 %
  • Besonderheit: pro rata temporis = Monat
  • Abschreibungsende: 31/12/2009
  • Abgangsdatum: 30/06/2008 

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 4 000,00

4 000,00

01/01/2006 – 31/12/2006

6 000,00

2 400,00

6 400,00

01/01/2007 – 31/12/2007

3 600,00

(2) 2 000,00

8 400,00

01/01/2008– 31/12/2008

1 600,00

(3) 800,00

9 200,00

(1) 10 000,00 * 40 % * 12/12, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 12 Monate gehalten.

(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 3 600,00 * 40 % = 1 440,00

(3) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 1 600,00 * 6/12 = 800,00 gesetzt

5. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 15/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 4 Jahre --> Degressivitätsfaktor: 2 --> Satz: 50 %
  • Besonderheit: keine anteilige Berechnung
  • Abschreibungsende: 31/12/2008
     

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 4 000,00

4 000,00

01/01/2006 – 31/12/2006

6 000,00

(2) 3 000,00

7 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

3 000,00

(3) 2 500,00

9 500,00

01/01/2008– 31/12/2008

500,00

(4) 500,00

10 000,00

(1) 10 000,00 * 50 % * 12/12ème = 5 000,00 > Bruttowert 10 000,00 * 40 % = 4 000,00

(2) 6 000,00 * 50 % = 3 000,00

(3) 10 000,00 * 25 % = 2 500,00 > 3 000,00 * 50 % = 1 500,00

(4) 10 000,00 * 25 % = 2 500,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 500,00 gesetzt

Pro rata temporis

 Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.

Auswahl von pro rata temporis = Monat:

  • Bei der Ermittlung der AfA im 1. Geschäftsjahr wird anteilig gerechnet, wenn der Ausgangspunkt für die Abschreibung nicht der 1. Tag des Geschäftsjahres ist oder wenn das Geschäftsjahr kürzer ist als 12 Monate. 
  •  Ermittlung der AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung:Die AfA wird bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgang liegt, sofern es sich beim Abgangstag nicht um ein Monatsende handelt und die Berechnung anteilig nach Monaten erfolgt. Andernfalls wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet. Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: keine AfA am Abgangstag, Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres oder Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

Das Unternehmen hat die Art der anteiligen Berechnung nicht spezifiziert: 

  •  Die AfA im 1. Geschäftsjahr beträgt eine volle Jahresabschreibung.
  • Für das Geschäftsjahr der Investitionsauflösung wird keine AfA berechnet.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

Unabhängig davon, ob die Art der anteiligen Berechnung vorgegeben wurde:

  •  Bei der Ermittlung der AfA für ein von 12 Monaten verschiedenes Geschäftsjahr wird anteilig gerechnet.