Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.
In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der belgischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.
Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.
Dabei handelt es sich um das lineare Abschreibungsverfahren gemäß den in Belgien gültigen Vorschriften. Bei bestimmten Anlagen kann eine jährliche Abschreibung durchgeführt werden, die der doppelten linearen Abschreibung entspricht.
Der Ausgangspunkt für die Abschreibung hängt davon ab, ob anteilig gerechnet werden soll und auf welche Art:
- Bei pro rata temporis = Monat ist der Ausgangspunkt der Abschreibung der 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
- Bei pro rata temporis = Tag ist der Ausgangspunkt der Tag des Abschreibungsbeginns
- Wird nicht anteilig gerechnet, so wird im Anschaffungsjahr eine volle Jahresabschreibung durchgeführt
Der Benutzer kann entweder die Dauer oder den Satz festlegen.
Gibt der Benutzer die Dauer vor, werden daraus in Sage X3 automatisch der Abschreibungssatz und das Abschreibungsende berechnet.
Wird der Abschreibungssatz vorgegeben, wird die Abschreibungsdauer automatisch aus diesem Satz berechnet.
Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,66 oder 6,67 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren.
Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.
Der Satz kann vom Benutzer vorgegeben werden.
In diesem Fall wird in Sage X3 auf Basis dieses Satzes die Abschreibungsdauer ermittelt. Diese Dauer geht in die Berechnung des Abschreibungsendes ein.
Gibt der Benutzer ihn nicht vor, wird der Abschreibungssatz in Sage X3 auf folgende Weise berechnet: 1 / Dauer, gerundet auf zwei Dezimalstellen.
Der Benutzer kann per Auswahl einer Sonderregel für den Abschreibungsplan bei bestimmten Anlagen für maximal drei aufeinander folgende Jahre den doppelten Betrag abschreiben. Bei Auswahl dieser Sonderregel für das 1. Geschäftsjahr wird sie automatisch auch im 2. und 3. Geschäftsjahr angewandt.
Diese Verlängerung der Sonderregel kann per Verfahrensänderung unterbunden werden.
Das Abschreibungsende richtet sich nach der parametrierten Option pro rata temporis (= Monat oder Tag):
Je nach Benutzerauswahl wird die verstrichene Zeit in Monaten oder Tagen ausgedrückt.
Pro rata temporis = Monat und bei pro rata temporis = Tag:
Das Unternehmen hat die Art der anteiligen Berechnung nicht spezifiziert:
Unabhängig davon, ob die Art der anteiligen Berechnung vorgegeben wurde:
Die AfA im Geschäftsjahr beträgt:
Abschreibungswert * linearer Abschreibungssatz * pro rata temporis *2, sofern der doppelte Betrag abgeschrieben werden soll
Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird bei Aktivierung der entsprechenden Option beim Abschreibungsverfahren eine anteilige Berechnung in Monaten oder Tagen vorgenommen.
In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
- Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
Hat sich der Benutzer für die doppelte lineare Abschreibung entschieden, wird bei Rückkehr zur einfachen linearen Abschreibung der Nettoabschreibungswert zu Grunde gelegt.
Die AfA im Geschäftsjahr beträgt also:
Nettoabschreibungswert / restliche Abschreibungsdauer * pro rata temporis
Bei Geschäftsjahren, die kürzer als 12 Monate sind, wird bei Aktivierung der entsprechenden Option beim Abschreibungsverfahren eine anteilige Berechnung in Monaten oder Tagen vorgenommen.
In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert
Liegt das von Sage X3ermittelte Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.
Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:
AfA Periode pc =
AfA Geschäftsjahr *
(Σ p1 bis pc ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode)
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))
-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr
(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
- Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10.000,00 | (1) 2 000,00 | 2.000,00 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 8 000,00 | 2 000,00 | 4 000,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 6 000,00 | 2 000,00 | 6 000,00 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 4 000,00 | 2 000,00 | 8 000,00 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 2 000,00 | 2 000,00 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 (keine anteilige Berechnung)
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 333,33 | 333,33 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 9 666,67 | 2 000,00 | 2 333,33 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 7 666,67 | 2 000,00 | 4 333,33 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 5 666,67 | 2 000,00 | 6 333,33 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 3 666,67 | 2 000,00 | 8 333,33 |
01/01/2010 – 31/12/2010 | 1 666,67 | (2) 1 666,67 | 10 000,00 |
(1) 10.000,00 * 20% * (2 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.
(2) AfA = Nettowert, denn das Abschreibungsende 29/08/2011 liegt in diesem Geschäftsjahr.
Hinweis:
Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/05/2008 wäre die AfA für das Geschäftsjahr 2008 auf folgende Weise berechnet worden:
(10 000,00) 10 000,00 * 4/15 = 666,67
Da anteilig nach Monaten gerechnet wird, muss die AfA in obigem Beispiel bis zum letzten Tag des Monats berechnet werden, der vor dem Abgang liegt.
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10.000,00 | (1) 312,33 | 312,33 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 9 687,67 | 2 000,00 | 2 312,33 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 7 687,67 | 2 000,00 | 4 312,33 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 5 687,67 | 2 000,00 | 6 312,33 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 3 687,67 | 2 000,00 | 8 312,33 |
01/01/2010 – 31/12/2010 | 1 687,67 | (2) 1 687,67 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 20 % * 57/365, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 57 Tage gehalten.
(2) AfA = Nettowert, denn das Abschreibungsende 29/08/2011 liegt in diesem Geschäftsjahr.
Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/05/2008 hätte die AfA für das Geschäftsjahr 2008 auf folgende Weise berechnet worden:
10 000,00 * 20 % * 135 Tage / 366 Tage = 737,70
Da anteilig nach Tagen gerechnet wird, muss die AfA in obigem Beispiel bis zum Abgangstag berechnet.
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 4 000,00 | 4 000,00 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 6 000,00 | (2) 4 000,00 | 8 000,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 2 000,00 | (3) 666,67 | 8 666,67 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 1 333,33 | 666,67 | 9 333,34 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 666,66 | 666,66 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 20 % * 2 (keine anteilige Berechnung, doppelte lineare AfA)
(2) 10 000,00 * 20 % * 2 (doppelte lineare AfA)
(3) Nettowert 2 000,00 / 3 Jahre = 666,67 unter Berücksichtigung der Rückkehr zur normalen Abschreibung nach Durchführung der doppelten linearen Abschreibung.
Dabei handelt es sich um das degressive Abschreibungsverfahren gemäß den in Belgien gültigen Vorschriften. Dieses Abschreibungsverfahren ist eine Option: Unternehmen in Belgien, die sich gegen dieses Verfahren entscheiden, müssen linear abschreiben.
Wenn pro rata temporis = Monat oder Pro rata temporis = Tag wird bei diesem degressiven Verfahren ab dem ersten Tag desjenigen Monats abgeschrieben, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
Ist die Art der anteiligen Berechnung nicht spezifiziert, wird im Anschaffungsjahr eine volle Jahresabschreibung abgeschrieben.
Die Dauer muss vom Benutzer in Jahren und Hundertsteljahren angegeben werden.
Beispiel: 6 2/3 Jahre = 6,66 oder 6,67 Jahre.
Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.
Der bei der degressiven Abschreibung anwendbare Abschreibungssatz ergibt sich als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei einer üblichen Verwendungsdauer der Anlage und einem vom Benutzer vorgegebenen Degressivitätsfaktor. Dieser muss größer als 1 und kleiner gleich 2 sein.
Degressiver Abschreibungssatz = 1 / Dauer * Degressivitätsfaktor
Hinweise:
Das Abschreibungsende richtet sich nach nach der entsprechenden Option:Pro rata temporis = Monat oder pro rata temporis = Tag:
- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
(1): Eine degressive Jahresabschreibung darf 40 % des Bruttowerts des Inventarartikels nicht überschreiten: Wird bei Anwendung eines Satzes dieser Wert überschritten, so wird die AfA im Geschäftsjahr auf diesen Höchstwert gesetzt.
Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert
Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:
AfA Periode pc =
AfA Geschäftsjahr *
(Σ p1 bis pc ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode)
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate oder Tage in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode)
-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr
(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
- Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 3 000,00 | 3 000,00 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 7 000,00 | 2 100,00 | 5 100,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 4 900,00 | (2) 2 000,00 | 7 100,00 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 2 900,00 | 2 000,00 | 9 100,00 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 900,00 | (3) 900,00 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 30 % = 3 000,00 (keine anteilige Berechnung)
(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 4 900,00 * 30 % = 1 470,00
(3) Das Abschreibungsende liegt in diesem Geschäftsjahr; die AfA im Geschäftsjahr entspricht also dem Nettoabschreibungswert.
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 666,67 | 666,67 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 9 333,33 | 3 733,33 | 4 400,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 5 600,00 | 2 240,00 | 6 640,00 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 3 360,00 | (2) 2 000,00 | 8 640,00 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 1 360,00 | (3) 1 360,00 | 10 000,00 |
01/01/2010 – 31/12/2010 | 0,00 | (4) 0,00 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 40% * (2 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.
(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 3 360,00 * 40 % = 1 344,00
(3) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 1 360,00 gesetzt
(4) Obwohl das Abschreibungsende in diesem Geschäftsjahr liegt, wird die Abschreibung im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossen.
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 4 000,00 | 4 000,00 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 6 000,00 | 2 400,00 | 6 400,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 3 600,00 | (2) 2 000,00 | 8 400,00 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 1 600,00 | (3) 1 600,00 | 10 000,00 |
01/01/2009 – 31/12/2009 | 0,00 | (4) 0,00 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 40% * 12/12, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 12 Monate gehalten.
(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 3 600,00 * 40 % = 1 440,00
(3) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 1 360,00 gesetzt
(4) Obwohl das Abschreibungsende in diesem Geschäftsjahr liegt, wird die Abschreibung im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossen.
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 4 000,00 | 4 000,00 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 6 000,00 | 2 400,00 | 6 400,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 3 600,00 | (2) 2 000,00 | 8 400,00 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 1 600,00 | (3) 800,00 | 9 200,00 |
(1) 10 000,00 * 40 % * 12/12, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 12 Monate gehalten.
(2) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00 > 3 600,00 * 40 % = 1 440,00
(3) 10 000,00 * 20 % = 2 000,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 1 600,00 * 6/12 = 800,00 gesetzt
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01/01/2005 – 31/12/2005 | 10 000,00 | (1) 4 000,00 | 4 000,00 |
01/01/2006 – 31/12/2006 | 6 000,00 | (2) 3 000,00 | 7 000,00 |
01/01/2007 – 31/12/2007 | 3 000,00 | (3) 2 500,00 | 9 500,00 |
01/01/2008– 31/12/2008 | 500,00 | (4) 500,00 | 10 000,00 |
(1) 10 000,00 * 50 % * 12/12ème = 5 000,00 > Bruttowert 10 000,00 * 40 % = 4 000,00
(2) 6 000,00 * 50 % = 3 000,00
(3) 10 000,00 * 25 % = 2 500,00 > 3 000,00 * 50 % = 1 500,00
(4) 10 000,00 * 25 % = 2 500,00, wird auf den Nettoabschreibungswert 500,00 gesetzt
Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.
Auswahl von pro rata temporis = Monat:
Das Unternehmen hat die Art der anteiligen Berechnung nicht spezifiziert:
Unabhängig davon, ob die Art der anteiligen Berechnung vorgegeben wurde: