Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der französischen Standard-Abschreibungsverfahren 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der französischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.

DF - Degressiv Frankreich

Dabei handelt es sich um das lineare Abschreibungsverfahren gemäß den in Frankreich gültigen Vorschriften.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung wird ab dem Tag der tatsächlichen Inbetriebnahme der einzelnen abschreibungsfähigen Elemente berechnet. In Sage X3 wird also der Tag des Abschreibungsbeginns verwendet.

Dauer

Der Benutzer kann die Dauer oder den Satz angeben.
Gibt der Benutzer die Dauer vor, werden daraus in Sage X3 automatisch der Abschreibungssatz und das Abschreibungsende berechnet. Wird der Abschreibungssatz vorgegeben, wird die Abschreibungsdauer automatisch aus diesem Satz berechnet.

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,66 oder 6,67 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren. 

Satz

Der Satz kann vom Benutzer vorgegeben werden.
In diesem Fall wird in Sage X3 auf Basis dieses Satzes die Abschreibungsdauer ermittelt. Diese Dauer geht in die Berechnung des Abschreibungsendes ein.

Gibt der Benutzer den Abschreibungssatz nicht vor, wird er in Sage X3 auf folgende Weise berechnet: 1 / Dauer.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende richtet sich danach, ob die Sonderregel angewendet wird: Erstes Geschäftsjahr für ein Jahr abgezogen.
Diese Regel wird vom Benutzer zum Abschreibungsplan des Inventarartikels spezifiziert oder stammt aus der Anwendung Rubrikzuordnungen.

  • Wird die Regel nicht angewendet, entspricht das Abschreibungsende:
    Tag des Abschreibungsbeginns + Abschreibungsdauer.
  • Wird die Regel angewendet, wird das Abschreibungsende berechnet, als würde der Inventarartikel nach demdegressiven französischen Verfahren berechnet.

Einige Beispiele ohne Anwendung der Regel: Erstes Geschäftsjahr (1 Jahr).

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01.01.2005

5 Jahre

31.12.2009

01.07.2005

5 Jahre

30.06.2010

14.03.2005

5 Jahre

13.03.2010

01.01.2005

6,66

31.08.2011

01.07.2005

3,33

31.10.2008

14.03.2005

3,33

13.07.2008

 

Pro rata temporis

Wenn anteilig gerechnet wird, dann stets in Tagen. Anwendung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • wenn für ein Geschäftsjahr mehrere Abschreibungssätze zur Anwendung kommen
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des letzten Geschäftsjahres, Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres und keine AfA am Abgangstag.

Sonderregeln

Für dieses Verfahren stehen zwei Sonderregeln zur Verfügung:

Erstes Geschäftsjahr für ein Jahr abgezogen.
Diese Regel dient zur Bestimmung des Abschreibungsendes.

Software 12 Monate
Diese Regel ermöglicht es, Software über 12 Monate beschleunigt abzuschreiben.
Die Regel kann vom Benutzer ausgewählt oder per Rubrikzuordnung festgelegt werden.

  • Die Abschreibung beginnt stets am Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
  • Die Dauer ist stets 1 Jahr und kann nicht geändert werden.
  • Der Abschreibungssatz wird stets automatisch mit 100 % belegt und kann nicht geändert werden.
  • Abschreibungsende: Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + 12 Monate
  • Wenn anteilig gerechnet wird (pro rata temporis), dann stets in Monaten. Anwendung in folgenden Fällen:
     
    - im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
     
    - wenn für ein Geschäftsjahr mehrere Abschreibungssätze zur Anwendung kommen
     
    - im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Liegt das Abgangsdatum auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Abgangsdatum berechnet. Sonst wird die AfA bis zum letzten Tag des Vormonats berechnet.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.
  •  Die AfA im Geschäftsjahr beträgt:
                       Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis in Monaten
  • Die Umlage der Geschäftsjahres-AfA auf Perioden erfolgt gemäß folgender Regel:

    AfA. Periode (pc) =
    AfA. Geschäftsjahr *

    [*(S p1 bis pc ( (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))

    /

    *(S p1 bis pc ( (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))]
    -
    Abschreibungssumme vorherige Perioden

    p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
    p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)
     
    (1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
    -  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
    -  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
    - aktuelle Periode

AfA

Die Geschäftsjahres-AfA gleich:
Abschreibungsbetrag * Abschreibungssatz * Zeitanteil in Tagen

 Hinweise:
- Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
- Bruttowert = Abschreibungsbasis
- Der verwendete Abschreibungssatz richtet sich nach dem ParameterRNDCHGLPDF: ist dieser auf Nein gesetzt, handelt es sich um den Rundungssatz mit 4 Dezimalen; ist er auf Ja gesetzt, handelt es sich um den ohne Rundung festgelegten Satz.
- Ist die Option Priorität Satz in den Parametern des Abschreibungsverfahrens nicht angegeben, besitzt das AbschreibungsendePriorität über den Satz. Wenn in diesem Fall das Abschreibungsende in der berechneten Periode oder im berechneten Geschäftsjahr liegt, wird die Abschreibung abgeschlossen: Die AfA beläuft sich dann auf: Nettowert - Restwert.

..\FCT\SEEWARNING Wichtiger Hinweis:
Bei der Abschreibungsberechnung mit Verfahren LP kann es zwischen Abel X3(Version 140) und der aktuellen Version von Sage X3 zu geringfügigen Abweichungen kommen. Diese Abweichung ist normal und kann auftreten, wenn derParameter RNDCHGLPDF auf Nein gesetzt ist ; sieerklärt sich durch die Tatsache, dass in diesem Fall in der aktuellen Version von Sage X3der Satz auf die 4. Dezimale gerundet wird.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA. Periode (pc) =
AfA. Geschäftsjahr *

[S p1 bis pc (Gewicht Periode / Anzahl Tage in Periode) * Anzahl von Periodentagen, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
/
S p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Tage in Periode * Anzahl von Periodentagen, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)
 
(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05.11.2005
  • Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 20 % --> Abschreibungsende: 04.11.2010
  •  Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1)  312 ,33

312,33

01.01.2006 – 30.06.2006

9.687,67

(2)  991,78

1.304,11

01.07.2006 – 30.06.2007

8.695,89

2.000,00

3.304,11

01.07.2007 – 30.06.2008

6.695,89

2.000,00

5.304,11

01.07.2008 – 30.06.2009

4.695,89

2.000,00

7.304,11

01.07.2009 – 30.06.2010

2.695,89

2.000,00

9.304,11

01.07.2010 – 30.06.2011

695,89

695,89

10.000,00

(1) 10.000,00 * 20 % * 57/365, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 57 Tage gehalten.

(2)  10.000 * 20% * (181/365), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang = 181 Tage

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 28.02.2005
  • Abschreibungsdauer: 6,67 Jahre, Satz: 15 % --> Abschreibungsende: 27.10.2011

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 1 261,64

1.261,64

01.01.2006 – 31.12.2006

8.738,36

(2) 1.500,00

2.761,64

01.01.2007 – 31.12.2007

7.238,36

1.500,00

4.261,64

01.01.2008 – 31.12.2008

5.738,36

1.500,00

5.761,64

01.01.2009 – 31.12.2009

4.238,36

1.500,00

7.261,64

01.01.2010 – 31.12.2010

2.738,36

1.500,00

8.761,64

01.01.2011 – 31.12.2011

1.238,36

1.238,36

10.000,00

(1) 10.000,00 * 15% * (307/365), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 307 Monate gehalten.

(2) 10.000,00 * 15 % = 1.500,00

3. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 28.02.2005
  • Abschreibungsdauer: 6,67 Jahre, Satz: 15 % --> Abschreibungsende: 27.10.2011
  • Abgangsdatum: 04.05.2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1)  1.261,64

1.261,64

01.01.2006 – 31.12.2006

8.738,36

1.500,00

2.761,64

01.01.2007 – 31.12.2007

7.238,36

1.500,00

4.261,64

01.01.2008 – 31.12.2008

5.738,36

(2)  512,30

4.773,94

(1)  10.000,00 * 15% * 307/365 denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 307 Monate gehalten.
(2)  10.000,00 * 15% * 125/366 = 512,30 denn der Inventarartikel wird in diesem Geschäftsjahr 125 Tage gehalten.

4. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 01.06.2005
  • Abschreibungsdauer: 4 Jahre, Satz: 25% --> Abschreibungsende: 31.05.2009
     

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 1.465,75

1.465,75

01.01.2006 – 31.12.2006

8.534,25

2.500,00

3.965,75

01.01.2007 – 31.12.2007

6.034,25

2.500,00

6.465,75

01.01.2008 – 31.12.2008

3.534,25

2.500,00

8.965,75

01.01.2009 – 31.12.2009

1.034,25

1.034,25

10.000,00

(1) 10.000,00 * 25% * (214/365), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 214 Monate gehalten.  

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005 gemäß Periodengewichtung:

Periode

Anzahl Tage / Gewicht

Anzahl Haltetage

AfA

01.01.2005 – 31.03.2005

90 / 90

0

0,00

01.04.2005 – 30.06.2005

91 / 90

30

(2) 242,05

01.07.2005 – 30.09.2005

92 / 60

92

(3) 489,48

01.10.2005 – 31.12.2005

92 / 90

92

(4) 734,22

Summe Geschäftsjahr 2005

1.465,75

(2)  1.465,75 * (90/91 * 30) / [ (90/91 * 30) + (60/92 * 92) + (90/92 * 92) ] = 242,05  

(3)  1.465,75 * [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) ] 
      / [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] = 731,53 - 242,05 = 489,48

 (4)  1.465,75 * [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] 
        / [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] = 1 465,75 - 731,53 = 734,22

5. Beispiel mit Anwendung der Sonderregel: Erstes Geschäftsjahr (1 Jahr)
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 01.06.2005
  • Abschreibungsdauer: 4 Jahre, Satz: 25% --> Abschreibungsende: 31.12.2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 1.465,75

1.465,75

01.01.2006 – 31.12.2006

8.534,25

2.500,00

3.965,75

01.01.2007 – 31.12.2007

6.034,25

2.500,00

6.465,75

01.01.2008 – 31.12.2008

3.534,25

(2) 3.534,25

10.000,00

(1) 10.000,00 * 25% * (214/365), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 214 Monate gehalten.

(2)  AfA = (Nettowert – Restwert) = (3 .34,25 – 0,00) = 3.534,25. Das erste, zwölfmonatige Geschäftsjahr [01.01.2005 – 31.12.2005] wird als ein Jahr betrachtet, und während der Abschreibungsdauer ist kein Geschäftsjahr von 12 Monaten verschieden.

FM - Abdrucke und Formen

Dabei handelt es sich um das degressive Abschreibungsverfahren gemäß den in Frankreich gültigen Vorschriften. Dieses Abschreibungsverfahren kann auf alle Pläne außer IAS / IFRS angewendet werden.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Erster Tag desjenigen Monats, in dem das abzuschreibende Element angeschafft oder gebaut wurde.

..\FCT\SEEINFO Es kann ein vom Anschaffungsdatum verschiedener Abschreibungsbeginn festgelegt werden. Unter Berücksichtigung der anteilig auf Monate bezogenen Berechnung liegt der Abschreibungsbeginn aber unabhängig vom angegebenen Datum immer auf dem ersten Tag des angegebenen Monats.

Dauer

Die Dauer muss größer oder gleich drei Jahre sein und vom Benutzer in Jahren und Jahresteilen angegeben werden.

Beispiel: 6 2/3 Jahre = 6,66 oder 6,67 Jahre.

..\FCT\SEEINFO Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.

Satz

Der bei der degressiven Abschreibung anwendbare Abschreibungssatz ergibt sich als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei einer üblichen Verwendungsdauer der Anlage und einem von dieser Dauer abhängigen variablen Koeffizienten.

Dieser variable Koeffizient wird Degressionskoeffizient genannt.
Sein Wert richtet sich nach:

  • Abschreibungsdauer :
    -  3 Jahre = Dauer < 5 Jahre
    -  Dauer = 5 Jahre oder Dauer = 6 Jahre
    - Dauer > 6 Jahre
  • Anschaffungsjahr der Inventarartikel:
    - vor dem 01.01.2001
    - ab dem 01.01.2001
    - in Periode [01.02.1996 – 31.01.1997]
    - in Periode [04.12.2008 - 31.12.2009]

Tabelle der Degressionskoeffizienten und der angewandten Abschreibungssätze für allgemeine Inventarartikel nach Abschreibungsdauer und Anschaffungsdatum:
 

 

Tabelle A

Tabelle B

Tabelle C

Tabelle D

Dauer

Abschreibung

Angeschafft vor dem 01.01.2001

Angeschafft ab dem 01.01.2001

Angeschafft in der Periode [01.02.1996 – 31.01.1997]

Angeschafft in der Periode [04.12.2008 – 31.12.2009]

Koeffizient

Satz

Koeffizient

Satz

Koeffizient

Satz

Koeffizient

Satz

3 Jahre

1,5

50%

1,25

41,67%

2,5

83,33%

1,75

58,33%

4 Jahre

1,5

37,5%

1,25

31,25%

2,5

62,5%

1,75

43,75%

5 Jahre

2

40%

1,75

35%

3

60%

2,25

45%

6 Jahre

2

33,33%

1,75

29,17%

3

50%

2,25

37,50%

6 2/3 Jahre

2,5

37,5%

2,25

33,75%

3,5

52,5%

2,75

41,25%

8 Jahre

2,5

31,25%

2,25

28,13%

3,5

43,75%

2,75

34,38%

10 Jahre

2,5

25%

2,25

22,5%

3,5

35%

2,75

27,50%

12 Jahre

2,5

20,83%

2,25

18,75%

3,5

29,17%

2,75

22,92%

15 Jahre

2,5

16,67%

2,25

15%

3,5

23,33 %

2,75

18,33 %

20 Jahre

2,5

12,5%

2,25

11,25%

3,5

17,5%

2,75

13,75%

  • Der Satz hängt auch von bestimmten Steuervergünstigungen (LM 3168 - Sonderabschreibungsregeln) ab, die sich wiederum nach der Verwendung der Inventarartikel richten. Die Anwendung von Steuervergünstigungen wird vom Benutzer per Auswahl einer Sonderregel angefordert. Die Anwendung einer Sonderregel im Zusammenhang mit einer Steuervergünstigung ist nur im steuerlichen Abschreibungsplan zulässig.
    Aus dem unterschiedlichen Steuerbegünstigungen ergibt sich eine beschleunigte Abschreibung, die in die normale AfA integriert wird: Der AfA-Anteil, der der höheren Abschreibung entspricht, wird nicht von der normalen AfA getrennt geführt,

    - beschleunigte degressive Abschreibung auf Material, das zu Energieeinsparungen führt, und auf Ausrüstungsgegenstände für die Erzeugung erneuerbarer Energien, angeschafft oder hergestellt zwischen dem 01.01.2001 und dem 01.01.2003: Die für diese Inventarartikel anwendbaren Degressionskoeffizienten lauten 2, 2,5 und 3. Siehe nachstehende Tabelle D (1).
     
    - beschleunigte degressive Abschreibung auf Material und Werkzeug, das für wissenschaftliche und technische Forschung verwendet werden, angeschafft oder hergestellt ab 1. Januar 2004: Die für diese Inventarartikel anwendbaren Degressionskoeffizienten lauten 1,5, 2 und 2,5. Siehe nachstehende Tabelle F (1).
     
    - Erhöhung um einen Koeffizientenpunkt bei bestimmten Inventarartikeln (mit einer Abschreibungsdauer von 8 Jahren), die einem Unternehmen für das Tagesgeschäft zur Verfügung gestellt werden
     
    - Erhöhung um 30% der in den ersten 12 Monaten nach der Anschaffung durchgeführten Abschreibung bei Investitionen, die zwischen dem 17.10.2001 und dem 31.03.2002 getätigt wurden
     
    - Erhöhung um 30 % des degressiven Satzes, der am Abschlussdatum der einzelnen Geschäftsjahre gilt bei holzerstverarbeitenden Unternehmen. Gilt für die in den folgenden Datumsbereichen erworbenen Anlagen:
    * 26.09.2008 - 31.12.2011
    * 13.11.2013 - 31.12.2016 
     
    - 40% Abzug vom Anschaffungswert. Gilt für die abschreibbaren Anlagen eines Unternehmens mit französischer Rechtsordnung, die in den folgenden Datumsbereichen erworben wurden:
    * 15.04.2015 - 14.04.2016
    Dieser Abzug wird linear auf die Abschreibungsdauer der Anlage aufgeteilt (ggf. mit Anwendung eines Anteils im Anschaffungsjahr und im Jahr des Abschreibungsendes). Im Gegensatz zu anderen steuerlichen Entlastungen ist der Abzug nicht in die Standard-AfA integriert. Es handelt sich um eine zusätzliche buchhalterische/fiskalische Entlastung, die nicht verbucht werden kann. Sie erscheint in der Spalte Steuerhilfeauf Ebene des Abschreibungsplans. 
    Um den vollständigen Rahmen der Anwendung dieses Abzugs anzuzeigen, siehe offizieller Text: BOI-BIC-BASE-100-20150421.

(1) Tabelle der Degressionskoeffizienten und der angewandten Abschreibungssätze für energiesparendes Material und für Material und Werkzeug, das in der wissenschaftlichen und technischen Forschung verwendet wird.

 

Tabelle E

Tabelle F

Abschreibungsdauer

Energiesparendes Material, angeschafft in der Periode [01.01.01 – 01.01.03]

In der wissenschaftlichen und technischen Forschung eingesetztes Material, angeschafft ab 01.01.2004

Koeffizient

Satz

Koeffizient

Satz

3 Jahre

2

66,67%

1,5

50%

4 Jahre

2

50%

1,5

37,5

5 Jahre

2,5

50%

2

40%

6 Jahre

2,5

41,67%

2

33,33%

6 2/3 Jahre

3

45%

2,5

37,5%

8 Jahre

3

37,5%

2,5

31,25%

10 Jahre

3

30%

2,5

25%

12 Jahre

3

25%

2,5

 

15 Jahre

3

20%

2,5

 

20 Jahre

3

15

2,5

 

Abschreibungsende

  • Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:

    Beginn des nächsten Geschäftsjahres (1) + Anzahl der noch verbleibenden Abschreibungsjahre,

    Mit:
    Anzahl der noch verbleibenden Abschreibungsjahre =
    (Abschreibungsdauer – Periodendauer [Beginn des Geschäftsjahres der Anschaffung – Ende des aktuellen Geschäftsjahres])

    Um diese Berechnung durchführen zu können, werden die Abschreibungsdauer und die Periodendauer in Monaten berechnet und in Jahre umgerechnet. Entspricht das Ergebnis keiner präzisen Anzahl von Jahren, wird der nächsthöhere ganzzahlige Wert verwendet.

    (1):
    - im aktuellen oder vorherigen Geschäftsjahren angeschaffte Inventarartikel: das auf das aktuelle Geschäftsjahr des Abschreibungskontext folgende Geschäftsjahr,
    - in auf das aktuelle Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahren angeschaffte Inventarartikel: das auf das Geschäftsjahr der Anschaffung folgende Geschäftsjahr

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilige Berechnung in folgenden Fällen:

  •  im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist.
    Wenn der Geschäftsjahresbeginn nicht auf einen Monatsersten fällt, wird in Sage X3 unter Berücksichtigung der anteilig anzurechnenden Monate der erste Tag dieses Monats als Geschäftsjahresbeginn verwendet.
  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 12 Monaten verschieden ist.
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird im Allgemeinen bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Ende des Abgangsmonats berechnet.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

AfA

  • Die AfA im 1. Geschäftsjahr beträgt:
       Abschreibungsbetrag * Satz * Zeitanteil (Anzahl Haltemonate / 12)

    Ein Zeitanteil in Monaten wird folgendermaßen angewendet:
     
    - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum der Anlage fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
  • Die AfA der nächsten Geschäftsjahre beträgt:
    Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * Satz * pro rata temporis (Anzahl Haltemonate / 12)

    In folgenden Fällen erfolgt die Berechnung anteilig (pro rata temporis):
     
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

    Anstatt obiger Berechnung wird dann folgende Berechnung durchgeführt:
    Nettoabschreibungswert zum Geschäftsjahresbeginn / restliche Abschreibungsdauer zum Geschäftsjahresbeginn, wenn das Ergebnis größer ist als: Nettoabschreibungswert zum Geschäftsjahresbeginn * Abschreibungssatz
    Wenn Nettoabschreibungswert zumGeschäftsjahresbeginn / restliche Abschreibungsdauer zum Geschäftsjahresbeginn größer ist, wird in folgenden Fällen eine anteilige Berechnung durchgeführt (Proratatemporis):
     
    - Die Dauer des Geschäftsjahres beträgt nicht 12 Monate
    - Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

    Liegt das Abschreibungsende vor dem Geschäftsjahresbeginn, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.
     

Hinweise:
 
- Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert
- restliche Dauer = Anzahl von ganzen Jahren in der Periode [Geschäftsjahresbeginn - Abschreibungsende]

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

AfA Periode pc = :   

AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl von Periodenmonaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode * Anzahl von Periodenmonaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden
 
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)

p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

 (1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05.11.2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 35%
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang
     

    Geschäftsjahr

    Nettowert

    AfA Geschäftsjahr

    Summe Ende Geschäftsjahr

    01.01.2005 – 31.12.2005

    10.000,00

    (1)  583 ,33

    583,33

    01.01.2006 – 30.06.2006

    9.416,67

    (2) 1.647,92

    2.231,25

    01.07.2006 – 30.06.2007

    7.768,75

    2.719,06

    4.950,31

    01.07.2007 – 30.06.2008

    5.049,69

    1.767,39

    6.717,70

    01.07.2008 – 30.06.2009

    3.282,30

    (3) 1.641,15

    8.358,85

    01.07.2009 – 30.06.2010 (4)

    1.641,15

    1.641,15

    10.000,00

(1) 10.000,00 * 35% * (2 / 12), denn der Inventarartikel wird im 2. Geschäftsjahr nur 1 Monate gehalten.

(2)  9.416,67 * 35% * (6/12), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang.

(3)  3.282,30 / 2 restliche Jahre = 1.641,15 > 3.282,30 * 35% = 1.148,81

(4) Das Abschreibungsende ist der 30.06.2010

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.07.2003
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 35%
  • Besonderheit: Das 4. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2003 – 31.12.2003

10.000,00

(1) 1.750,00

1.750,00

01.01.2004 – 31.12.2004

8.250,00

2 .87,50

4.637,50

01.01.2005 – 31.12.2005

5.362,50

1.876,88

6.514,38

01.01.2006 – 30.06.2006

3.485,62

(2) 609,98

7.124,36

01.07.2006 – 30.06.2007

2.875,64

(3) 1.437,82

8.562,18

01.07.2007 – 30.06.2008 (4)

1.437,82

1.437,82

10.000,00

(1) 10.000,00 * 35% * 6/12, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 6 Monate gehalten.

(2)  3.485,62 * 35.% * 6/12, denn das 4. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang.

(3)  2.875,64 / 2 restliche Jahre = 1.437,82 > 2.875,64 * 35% = 1.006,47

(4) Das Abschreibungsende ist der 30.06.2008

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.07.2002
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 35%

Besonderheit: Das 5. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2002 – 31.12.2002

10.000,00

(1)  1.750,00

1.750,00

01.01.2003 – 31.12.2003

8 250 ,00

2.887,50

4.637,50

01.01.2004 – 31.12.2004

5.362,50

1.876,88

6.514,38

01.01.2005 – 31.12.2005

3.485,62

(2)  1.742,81

8.257,19

01.01.2006 – 30.06.2006

1.742,81

(3)   435,70

8.692,89

01.07.2006 – 30.06.2007 (4)

1.307,11

1.307,11

10.000,00

(1) 10.000,00 * 35% * (6 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 6 Monate gehalten.

(2) 3.485,62 / 2 restliche Jahre

(3) 1.742,81 / 2 restliche Jahre * (6 / 12), da das 5. Geschäftsjahr nur 6 Monate lang ist

(4) Das Abschreibungsende ist der 30.06.2007
 

4. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.07.2002
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 35%
  • Besonderheit: Das 5. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang
  • Abgangsdatum: 15.05.2006

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2002 – 31.12.2002

10.000,00

(1) 1.750,00

1.750,00

01.01.2003 – 31.12.2003

8.250 ,00

2.887,50

4.637,50

01.01.2004 – 31.12.2004

5.362,50

1.876,88

6.514,38

01.01.2005 – 31.12.2005

3.485,62

1.742,81

8.257,19

01.01.2006 – 30.06.2006 (3)

1.742,81

(2) 290,47

8.838,13

(1) 10.000,00 * 35% * (6 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 6 Monate gehalten.

(2) 1.742,81 / 2 restliche Jahre * 4/12, weil der Inventarartikel im 5. Geschäftsjahr 4 Monate gehalten wurde

(3) Das Abschreibungsende ist der 30.06.2007

5. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.07.2002
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 35%
  • Besonderheit: Das 5. Geschäftsjahr ist 18 Monate lang
  • Abgangsdatum: 30.06.2006

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2002 – 31.12.2002

10.000,00

(1) 1.750,00

1.750,00

01.01.2003 – 31.12.2003

8 250 ,00

2.887,50

4.637,50

01.01.2004 – 31.12.2004

5.362,50

1.876,88

6.514,38

01.01.2005 – 31.12.2005

3.485,62

1.742,81

8.257,19

01.01.2006 – 30.06.2007

1.742,81

(2)  871,41

9.128,60

 (1) 10.000,00 * 35% * (6 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 6 Monate gehalten.

(2) 1.742,81 * (6/12), weil der Inventarartikel im 5. Geschäftsjahr 6 Monate gehalten wurde: Auch bei Geschäftsjahren mit 18-monatiger Dauer wird anteilig monatlich gerechnet, weil das Abschreibungsende der 31/12/2006 ist.

6. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 01.06.2005
  •  Abschreibungsdauer: 4 Jahre, Satz: 31,25 % --> Abschreibungsende = 31.12.2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 1 822,92

1.822,92

01.01.2006 – 31.12.2006

8.177,08

2.725,69

4.548,61

01.01.2007 – 31.12.2007

5.451,39

2.725,70

7.274,31

01.01.2008 – 31.12.2008

2.725,69

2.725,69

10.000,00

(1) 10.000,00 * 31,25% * (7/12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 7 Monate gehalten.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005 gemäß Periodengewichtung:

Periode

Anzahl Monate / Gewicht

Anzahl Haltemonate

AfA

01.01.2005 – 31.03.2005

03 / 03

0

0,00

01.04.2005 – 30.06.2005

03 / 03

01

(2) 260,42

01.07.2005 – 30.09.2005

03 / 03

03

(3) 781,25

01.10.2005 – 31.12.2005

03 / 03

03

(4) 781,25

Summe Geschäftsjahr 2005

1.822,92

(2)  1.822,92 * (03 / 03 * 01) / [ (03 / 03 * 01) + (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 260,42
(3)  1.822,92 * [ (03 / 03 * 01) + (03 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 01) + (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 1 041,67 – 260,42 = 781,25
(4)  1 822,92 * [ (03 / 03 * 01) + (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 01) + (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 1 822,92 – 1 041,67 = 781,25

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005 gemäß Periodengewichtung.
In diesem Beispiel ist der Monat August nicht berücksichtigt, das Gewicht des 3. Quartals ist also 2 Monate:

Periode

Anzahl Monate / Gewicht

Anzahl Haltemonate

AfA

01.01.2005 – 31.03.2005

03 / 03

0

0,00

01.04.2005 – 30.06.2005

03 / 03

01

(2) 303,82

01.07.2005 – 30.09.2005

03 / 02

03

(3) 607,64

01.10.2005 – 31.12.2005

03 / 03

03

(4) 911,46

Summe Geschäftsjahr 2005

1.822,92

(2) 1.822,92 * (03 / 03 * 01) / [ (03 / 03 * 01) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 303,82

(3) 1 822,92 * [ (03 / 03 * 01) + (02 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 01) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 911,46 – 303,82 = 607,64

(4) 1.822,92 * [ (03 / 03 * 01) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 01) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 1.822,92 – 911,46 = 911,46

LG - Haushaltswäsche

Dieses Abschreibungsverfahren gilt spezifisch in Frankreich.
Es gilt für Abdrucke und Formen in der Produktion.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt stets am Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Die Dauer entspricht stets 3 Jahren.

Satz

Der Satz kann weder erfasst, noch anhand der Rubrikzuordnungen ermittelt werden. Er wird automatisch von Sage X3 ermittelt.  
Der Satz verändert sich im Zeitvelauf:

  • 50 % in den ersten 12 Monaten 
  • 30 % in den nächsten 12 Monaten
  • 20 % in den letzten 12 Monaten

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird stets von der Anwendung berechnet. Es entspricht:

Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + 3 Jahre

Beispiele:

Beginndatum

Endedatum

01.08.2005

31.07.2008

07.02.2005

31.01.2008

Pro rata temporis

Wenn anteilig gerechnet wird, dann stets in Monaten. Anwendung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • wenn für ein Geschäftsjahr mehrere Abschreibungssätze zur Anwendung kommen
  • im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum Abgangstag berechnet, wenn das Abgangsdatum auf einem Monatsletzten liegt; sonst wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgang liegt.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

AfA

Die AfA im Geschäftsjahr beträgt: AfA bei 50 % + AfA bei 30 % + AfA bei 20 %.

Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA. Periode (pc) =
AfA. Geschäftsjahr *

[*(S p1 bis pc ( (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))

/

*(S p1 bis pc ( (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))]
-
Abschreibungssumme vorherige Perioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 04.07.2005
  • Abschreibungsende: 30.06.2008
     

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 2.500,00

2.500,00

01.01.2006 – 31.12.2006

7.500,00

(2) 4.000,00

6.500,00

01.01.2007 – 31.12.2007

3.500,00

(3) 2.500,00 

9.000,00

01.01.2008 – 31.12.2008

1.000,00

(4) 1.000,00 

10.000,00

(1)  10.000,00 * 50% * (6/12)

(2)  (10.000,00 * 50 % * (6/12)) + (10.000,00 * 30 % * (6/12))

(3)  (10.000,00 * 30% * (6/12)) + (10.000,00 * 20% * (6/12))

(4) Nettoabschreibungswert, denn das Abschreibungsende liegt vor dem Geschäftsjahresende

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2006 gemäß Periodengewichtung:

Periode

Anzahl Monate / Gewicht

Anzahl Haltemonate

AfA

01.01.2006 – 31.03.2006

03 / 03

03

(5) 1.090,91

01.04.2006 – 30.06.2006

03 / 03

03

(6) 1.090,91

01.07.2006 – 30.09.2006

03 / 02

03

(7) 727,27

01.10.2006 – 31.12.2006

03 / 03

03

(8) 1 090,91

Summe Geschäftsjahr 2006

4.000,00

(5)  4.000,00 * (03 / 03 * 03) / [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 1.090,91

(6)  4.000,00 * [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 2.181,82 – 1.090,91 = 1.090,91

(7)  4.000,00 * [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 2.909,09 – 2.181,82 = 727,27
(8) 4.000,00 * [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ]

/ [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 4.000,00 – 2.909,09 = 1.090,91

2. Beispiel
 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 04.02.2005
  • Abschreibungsende: 31.01.2008
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 18 Monate lang und läuft vom 01.01.2006 bis zum 30.06.2007

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 4.583,33

4.583,33

01.01.2006 – 30.06.2007

5.416,67

(2) 4 250,00

8.833,33

01.07.2007 – 30.06.2008

1.166,67

(3) 1.166,67 

10.000,00

(1)  10.000,00 * 50% * (11/12)

(2) (10.000,00 * 50 % * (1/12)) + (10.000,00 * 30 % * (12/12)) + (10.000,00 * 20 % * (5/12)

(3) Nettoabschreibungswert, denn das Abschreibungsende liegt vor dem Geschäftsjahresende

Der Inventarartikel ist am 05.04.2007 abgegangen (die AfA wird bis zum 31.03.2007 berechnet:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(5) 4.583,33

4.583,33

01.01.2006 – 30.06.2007

5.416,67

(6) 3.750,00

8.333,33

 (5)  10.000,00 * 50% * (11/12)

(6)  (10.000,00 * 50 % * (1 / 12)) + (10.000,00 * 30 % * (12 / 12)) + (10.000,00 * 20 % * (2 / 12))

LP - Linear Frankreich

Dieses rein französische Abschreibungsverfahren gilt für betrieblich und / oder industriell genutzte Wäsche, z. B. im Unternehmen zur Verfügung gestellte Handtücher.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt stets am Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Die Dauer entspricht stets 18 Monaten (1,5 Jahren).

Satz

Der Satz kann weder erfasst, noch anhand der Rubrikzuordnungen ermittelt werden. Er wird automatisch von Sage X3 ermittelt.  
Der Satz verändert sich im Zeitvelauf:

  • 40 % im 1. Monat 
  • 12 % ab dem 2. Monat
  • 3% pro Monat vom 3. bis zum 18. Monat

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird stets von der Anwendung berechnet. Es entspricht:

Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + 18 Monate

Beispiele:

Beginndatum

Endedatum

15.09.2005

28.02.2007

07.02.2005

31.07.2006

Pro rata temporis

Wenn anteilig gerechnet wird, dann stets in Monaten. Anwendung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • wenn für ein Geschäftsjahr mehrere Abschreibungssätze zur Anwendung kommen
  • im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum Abgangstag berechnet, wenn das Abgangsdatum auf einem Monatsletzten liegt; sonst wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgang liegt.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

AfA

Die AfA im Geschäftsjahr beträgt: AfA bei 40% + AfA bei 12% + AfA bei 3%.

Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA. Periode (pc) =
AfA. Geschäftsjahr *

[*(S p1 bis pc ( (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))

/

*(S p1 bis pc ( (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl Haltemonate in der Periode))]
-
Abschreibungssumme vorherige Perioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 04.07.2005
  • Abschreibungsende: 31.12.2006  

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 6.400,00

6.400,00

01.01.2006 – 31.12.2006

3.600,00

(2) 3.600,00

10.000,00

(1)  (10.000,00 * 40% * 1) + (10.000,00 * 12% * 1) + (10.000,00 * 3% * 4)

(2) (10.000,00 * 3% * 12) oder AfA = Nettoabschreibungswert, denn das Abschreibungsende liegt vor dem Geschäftsjahresende
 

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005 gemäß Periodengewichtung:

Periode

Anzahl Monate / Gewicht

Anzahl Haltemonate

AfA

01.01.2005 – 31.03.2005

03 / 03

0

0,00

01.04.2005 – 30.06.2005

03 / 03

0

0,00

01.07.2005 – 30.09.2005

03 / 02

03

(3) 2.560,00

01.10.2005 – 31.12.2005

03 / 03

03

(4) 3.840,00

Summe Geschäftsjahr 2005

6.400,00

 (3) 6.400,00 * [ (03 / 03 * 0) + (03 / 03 * 0) + (02 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 0) + (03 / 03 * 0) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 2.560,00

 (4) 6.400,00 * [ (03 / 03 * 0) + (03 / 03 * 0) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ]

/ [ (03 / 03 * 0) + (03 / 03 * 0) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] = 6.400,00 – 2.560,00 = 3.840 ,00

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.02.2006
  • Abschreibungsende: 31.07.2007
  • Besonderheit: Das 1. Geschäftsjahr ist 18 Monate lang und läuft vom 01.01.2006 bis zum 30.06/2007.

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2006 – 30.06.2007

10.000,00

(1) 9 700,00

9.700,00

01.07.2007 – 30.06.2008

300,00

(2) 300,00 

10.000,00

(1) (10.000,00 * 40% * 1) + (10.000,00 * 12% * 1) + (10.000,00 * 3% * 15)

(2) (10.000,00 * 3% * 2) oder AfA = Nettoabschreibungswert, denn das Abschreibungsende liegt vor dem Geschäftsjahresende

Der Inventarartikel ist am 05.04.2007 abgegangen (die AfA wird bis zum 31.03.2007 berechnet:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2006 – 30.06.2007

10.000,00

(3) 8 800,00

8.800,00

 (3) (10.000,00 * 40% * 1) + (10.000,00 * 12% * 1) + (10.000,00 * 3% * 12)

LV - Linear über Nettowert 0 hinaus

Dieses Abschreibungsverfahren wird weder von den französischen Finanzämtern noch vom französischen Steueuergesetzgeber akzeptiert.
Es kann jedoch zu Analysezwecken verwendet werden, also hauptsächlich in freien Abschreibungsplänen. Das Verfahren ermöglicht, mit der Abschreibung so lange fortzufahren, wie sich der Inventarartikel noch in Verwendung befindet – auch, wenn er bereits vollständig abgeschrieben ist.
Damit ähnelt das Verfahren stark dem Linearen französischen Verfahren. Der Hauptunterschied besteht in der Berechnung der Abschreibung bis zum Abgangszeitpunkt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt zum vorgegebenen Abschreibungsbeginn.

Dauer

Da es sich um eine "ewige" Abschreibung handelt, kann die Dauer nicht vorgegeben werden.

Satz

Der Satz kann muss entweder erfasst oder über die Rubrikzuordnungen bestimmt werden.

Abschreibungsende

Das Ende ist unbestimmt, denn die Besonderheit dieses Verfahrens liegt ja gerade darin, dass die Abschreibung immer weiter fortgeführt wird.

Pro rata temporis

Wenn anteilig gerechnet wird, dann stets in Tagen. Anwendung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • wenn für ein Geschäftsjahr mehrere Abschreibungssätze zur Anwendung kommen
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des letzten Geschäftsjahres, Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres und keine AfA am Abgangstag.

AfA

Die Geschäftsjahres-AfA gleich:
Bruttowert * Abschreibungssatz * Zeitanteil in Tagen

Hinweise:
- Bruttowert = Abschreibungsbasis
- Obwohl die Abschreibung auch dann fortgesetzt wird, wenn der Nettowert bereits 0 beträgt, kann der Nettwowert nicht negativ sein.

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  •  Abschreibungsbeginn: 05.11.2005
  • Satz: 20 % 
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 312 ,33

312,33

01.01.2006 – 30.06.2006

9.687,67

(2) 991,78

1.304,11

01.07.2006 – 30.06.2007

8.695,89

2.000,00

3.304,11

01.07.2007 – 30.06.2008

6.695,89

2.000,00

5.304,11

01.07.2008 – 30.06.2009

4.695,89

2.000,00

7.304,11

01.07.2009 – 30.06.2010

2.695,89

2.000,00

9.304,11

01.07.2010 – 30.06.2011

695,89

2.000,00

11.304,11

01.07.2011 – 30.06.2012

(3) 0,00

2.000,00

13.304,11

01.07.2012 – 30.06.2013

0,00

2.000,00

15.304,11

(1) 10.000,00 * 20 % * 57/365, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 57 Tage gehalten.

(2)  10.000 * 20 % * (181 / 365), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang = 181 Tage

(3)  Der Nettowert ist auf 0 begrenzt und darf nicht negativ sein.

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  •  Abschreibungsbeginn: 02.02.2002
  • Satz: 25 % 
  • Besonderheit: der Inventarartikel ist zum 30.06.2007 abgegangen

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2002 – 31.12.2002

10.000,00

(1) 2 280,82

2.280,82

01.01.2003 – 31.12.2003

7.719,18

2.500,00

4.780,82

01.01.2004 – 31.12.2004

5.219,18

2.500,00

7.280,82

01.01.2005 – 31.12.2005

2.719,18

2.500,00

9.780,82

01.01.2006 – 31.12.2006

219,18

2.500,00

12.280,82

01.01.2007 – 31.12.2007

0

(2) 1 239,73

13.520,55

 (1) 10.000,00 * 25% * 333/365, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 333 Tage gehalten.

(2) 10.000,00 * 25 % * (181 / 365), denn der Inventarartikel wird in diesem Geschäftsjahr nur 181 Tage gehalten.

CA - Unwirksamkeit / Nettowert

Dieses Verfahren gilt nur für:

  • Inventarartikel mit HalteartIn Konzession 
  • Abschreibungspläne, die dem buchhalterischen und steuerlichen Abschreibungskontext zugeordnet sind mit Ausnahme des Subventionsplans

Mit diesem Abschreibungsverfahren kann die Abschreibungsdauer in Abhängigkeit des Konzessionsablaufdatums verkürzt werden. Bei Konzessionsablauf muss der Konzessionär den Inventarartikel an den Konzessionsgeber zurückgeben. Daher kann der Inventarartikel über dieses Datum hinaus nicht abgeschrieben werden.

Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass die Abschreibungsbasis dem Preis (Selbstkostenpreis) des Inventarartikels abzüglich dem Betrag der gewährten Subventionen entspricht. Dies bedeutet, dass kein Restwert erfasst werden kann.

..\FCT\SEEINFO Für solche Abschreibungspläne stehen folgende Aktionen nicht zur Verfügung:
- Abschreibung
- Neubewertung

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt zum vorgegebenen Abschreibungsbeginn.

Dauer

Die Dauer kann vom Benutzer vorgegeben werden (in Jahren und Hundertsteln von Jahren). Ohne vorgegebene Dauer wird folgende Festlegung getroffen:
                                         Konzessionsablauf - Abschreibungsbeginn 

Beispiel:
 
- Konzessionsablauf: 31.12.2010
- Abschreibungsbeginn: 01.07.2006

Die Abschreibungsdauer beträgt:
                                 31.12/.010 – 01.07.2006 = 1.645 Tage / 365 = 4,51 Jahre

..\FCT\SEEINFO Die vom Benutzer angegebene Abschreibungsdauer wird nicht unbedingt verwendet. Wenn sich aus dieser Dauer ein Abschreibungsende ergibt, das nach dem Konzessionsablauf liegt, wird die Abschreibungsdauer wie folgt berechnet:
 
Beispiel:
 
-  Vom Benutzer vorgegebene Dauer: 10 Jahre
- Abschreibungsbeginn: 01.07.2006
-  Konzessionsablauf: 31.12.2010
Die Abschreibungsdauer beträgt: 31.12.2010 – 01.07.2006 = 4,51 Jahre

Die vom Benutzer vorgegebene Abschreibungsdauer wird jedoch gespeichert; sie kann eventuell verwendet werden, wenn die Konzession verlängert wird, sofern dann das Abschreibungsende nicht mehr nach dem Konzessionsablauf liegt.
Wenn in obigem Beispiel der Konzessionsvertrag bis zum 31.12.2020 verlängert wird, wird die vom Benutzer angegebene Abschreibungsdauer von 10 Jahren verwendet, der diese nicht mehr zu einem Abschreibungsende führt, dass nach dem Konzessionsablauf liegt. Erläuterung: 01.07.2006 + 10 Jahre = 30.06.2016, also < 31.12.2020

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht erfasst werden, sondern wird automatisch aus der Abschreibungsdauer ermittelt:
                        1 / Angewendete Dauer (siehe oben), gerundet auf vier Dezimalstellen

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird stets von der Anwendung berechnet. Es entspricht:

  • entweder dem Abschreibungsbeginn + der vom Benutzer vorgegebenen Abschreibungsdauer
  • oder dem Konzessionsablauf

Für weitere Erläuterungen siehe Abschreibungsdauer.

Pro rata temporis

Stets in Tagen ausgedrückt. Anwendung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • im Geschäftsjahr der Auflösung der Investition, um die Abschreibung zum Abgangszeitpunkt zu beenden. Ausnahme: Abgangsregel = 1. veräußerter Konzessionsartikel (kein pro rata temporis).

    Abgangsregel: 1. veräußerter Konzessionsartikel:

    Diese Regel ist nur für Inventarartikel verfügbar, die folgende Bedingungen erfüllen:
    - mindestens einen Monat mit dem Verfahren Unwirksamkeit auf Bruttowert abgeschrieben, die Sonderregel Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen muss vorhanden sein.

    Sie bewirkt, dass der Inventarartikel nicht als abgegangen betrachtet wird. Dies hat zwei Konsequenzen:
    - Vervollständigung der AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: keine Anwendung von pro rata temporis
    - Die Abschreibung wird in den Geschäftsjahren nach der Investitionsauflösung fortgesetzt, bis:
      * das Abschreibungsende erreicht ist oder
      * bis zum Zeitpunkt, an dem der Benutzer die Sonderregel Abbruch Unwirksamkeit vorgibt

Sonderregeln

Für dieses Verfahren stehen zwei Sonderregeln zur Verfügung:

  • Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen

    Diese Regel kann entweder bei Anlage des Inventarartikels oder durch die Aktion Verfahren ändern vorgegeben werden, wobei folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
    - Zum Inventarartikel ist kein Geschäftsjahresabschluss durchgeführt worden, d. h. die Abschreibungen des Vorjahrs wurden nicht kumuliert
    oder
    -  Sonderregel = Abbruch Unwirksamkeit, und die Abschreibungssumme des Vorjahres ist von 0 verschieden
  • Abbruch Unwirksamkeit :

    Diese Regel kann nur durch die Aktion Verfahren ändern vorgegeben werden, und auch nur, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
    -  Sonderregel = Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen, und die Abschreibungssumme des Vorjahres ist von 0 verschieden

 Es kann von der Regel Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen zu Keine Sonderregel gewechselt werden, wenn zum Inventarartikel kein Geschäftsjahresabschluss durchgeführt wurde, d. h. die Abschreibungen des Vorjahrs nicht kumuliert wurden.

Abschreibungsbasis

Die Abschreibungsbasis wird immer wie folgt vom Berechnungsprogramm festgelegt:

(Zugangswert netto Hauptbuchhaltung + in Rechnung gestellte MWSt. – Vorsteuer) – Bilanzwert im Subventionsplan

 Hinweis:

Der Bilanzwert lautet für mit dem Verfahren Unwirksamkeit Bruttowert abgeschriebene Pläne:

  • Abschreibungsbasis (siehe oben).
  • Dieser Wert wird systematisch vom Berechnungsprogramm aktualisiert. So werden alle Änderungen an folgenden Werten berücksichtigt:

    - Nettozugangswert Hauptbuch
    - Fakturierte Steuer
    - Fakturierte Steuer
    - Bilanzwert des Subventionsplans

AfA

Die AfA-Berechnung richtet sich danach, ob eine der folgenden Sonderregeln angewendet werden: Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen, Abbruch Unwirksamkeit.
Hinweisl: Die Auswahl von Regeln wird im Abschreibungsplan des Inventarartikels vorgenommen. Sie kann vom Benutzer getroffen werden oder sich aus der Anwendung von Rubrikzuordnungen ergeben.

  • Bei Anwendung der Sonderregel Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen wird die Berechnung wie folgt durchgeführt:
     
    - systematische Neuberechnung der Abschreibungssumme E-1

    - Berechnung der außerordentlichen AfA für das Geschäftsjahr =
      Neuberechnung der Abschreibungssummen E-1
    -
      Alte Berechnung der Abschreibungssumme E-1

    - Berechnung der normalen AfA im Geschäftsjahr =
       Abschreibungsbasis * Abschreibungssatz * pro rata temporis in Tagen
  • Wenn die bestimmte Regel Abbruch Unwirksamkeit angewendet wird, erfolgt die Berechnung wie folgt:
     
    -
    außerordentliche AfA im Geschäftsjahr = frühere Abschreibungen E-1 * - 1
    -  normale AfA im Geschäftsjahr = 0
  • Wenn keine bestimmte Regel angewendet wird, erfolgt die Berechnung wie folgt:
     
    - Berechnung der normalen AfA im Geschäftsjahr =
       Abschreibungsbasis * Abschreibungssatz * pro rata temporis in Tagen

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA Periode
AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Anzahl von Periodentagen, an denen der Inventarartikel gehalten wird )
/
Σ p1 bis pf (Anzahl von Periodentagen, an denen der Inventarartikel gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Verfahrensänderungen

Lautet die Sonderregel Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen, wird in der Verwaltung der Abweichung der Abschreibungssumme systematisch folgender Wert berücksichtigt: Abweichung wird nicht integriert. Die Besonderheit dieser Sonderregel besteht darin, systematisch die Abschreibungssumme des vorherigen Geschäftsjahres zu berechnen und die Abweichung als außerordentliche AfA zu speichern.

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  •  Abschreibungsbeginn: 01.07.2006
  •  Abschreibungsdauer: 10 Jahre
  • Konzessionsablauf: 31.12.2010
  • Besonderheit: Sonderregel = Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen 

Bei dieser Datenlage berechnet Sage X3:
 
- Abschreibungsende = 31.12.2010, denn Abschreibungsbeginn 01.07.2006 + 10 Jahre = 30.06.2016. Dieses Datum liegt. jedoch nach dem Konzessionsablauf.
- verwendete Abschreibungsdauer: [01.07.2006 – 31.12.2010] / 365 = 1.645 / 365 = 4,51 Jahre
- Abschreibungssatz: 1 / 4,51 = 22,17 %

Geschäftsjahr

Bilanzwert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2006 - 31.12.2006

10.000,00

(1) 1 117,61

1.117,61

01.01.2007 – 31.12.2007

10.000,00

2 217,00

3 334,61

01.01.2008 – 31.12.2008

10.000,00

2 217,00

5 551,61

01.01.2009 – 31.12.2009

10.000,00

2 217,00

7 768,61

01.01.2010 – 31.12.2010

10.000,00

(2) 2 231,39

10.000,00

(1) 10.000,00 * 22,17% * 184/365, denn die Anlage wird im 1. Geschäftsjahr nur 184 Tage gehalten.

(2) 10.000,00 – 7.768,61 = 2.231,39, denn das Abschreibungsende liegt in diesem Geschäftsjahr.
 

2. Beispiel
  •  Bruttowert: 10.000
  •  Abschreibungsbeginn: 01.07.2005
  •  Abschreibungsdauer: 10 Jahre
  • Konzessionsablauf: 31.12.2009
  • Besonderheit 1: Sonderregel = Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen
  • Besonderheit 2: Zum 01.01.2006 wird die Abschreibungsbasis auf 9.000,00 korrigiert, da eine Subvention in Höhe von 1.000,00 verzeichnet wurde

 Bei dieser Datenlage berechnet Sage X3:

- Abschreibungsende = 31.12.2009, denn Abschreibungsbeginn 01.07.2005 + 10 Jahre = 30.06.2015. Dieses Datum liegt jedoch nach dem Konzessionsablauf.
- verwendete Abschreibungsdauer: [01.07.2005 – 31.12.2009] / 365 = 1.645 / 365 = 4,51 Jahre
- Abschreibungssatz: 1 / 4,51 = 22,17 %

Geschäftsjahr

Bilanzwert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

1.117,61

1.117,61

01.01.2006 – 31.12.2006

9.000,00

(1) - 111,76 und 1.995,30

3 001,15

01.01.2007 – 31.12.2007

9.000,00

1.995,30

4.996,45

01.01.2008 – 31.12.2008

9.000,00

1.995,30

6.991,75

01.01.2009 – 31.12.2009

9.000,00

(2) 2 008,25

9.000,00

(1) 9.000,00 * 22,17 % * (184 / 365) = 1.005,85 – 1.117,61 = - 111,76 außerordentliche AfA

9.000,00 * 22,17% = 1.995,30 normale AfA

(2) 9.000,00 – 6.991,75= 2.008,25, denn das Abschreibungsende liegt in diesem Geschäftsjahr.

Hinweis:

Wenn das Geschäftsjahr 2006 sich in Quartale aufteilt, wird die AfA auf diese Quartale aufgeteilt:

Geschäftsjahr

Periode

AfA Normal

AfA außerordentlich

2006

01.01.2006 – 31.03.2006

(5) 491,99

(1) - 27,56

01.04.2006 – 30.06.2006

(6) 497,46

(2) - 27,86

01.07.2006 – 30.09.2006

(7) 502,93

(3) - 28,17

01.10.2006 – 31.12.2006

(8) 502,92

(4) - 28,17

(1) - 111,76 * (90 / 365) = - 27,56

(2) - 111,76 * (181 / 365) = - 55,42 – (– 27,56) = - 27,86

(3) - 111,76 * (273 / 365) = - 83,59 – (- 55,42) = - 28,17

(4)  - 111,76 * (365 / 365) = - 111,76 – (-83,59) = - 28,17

(5)  1.995,30 * (90 / 365) = 491,99

(6) 1.995,30 * (181 / 365) = 989,45 – 491,99 = 497,46

(7) 1.995,30 * (273 / 365) = 1.492,38 – 989,45 = 502,93

(8) 1.995,30 * (365 / 365) = 1.995 ,30 – 1.492,38 = 502,92

 
3. Beispiel
  •  Bruttowert: 10.000
  •  Abschreibungsbeginn: 01.07.2005
  •  Abschreibungsdauer: 10 Jahre
  • Konzessionsablauf: 31.12.2009
  • Besonderheit 1: Sonderregel = Ausgleich / Zuführung zu Wertberichtigungen
  • Besonderheit 2: Am 01.01.2006 wird die Konzession bis zum 31.12.2020 verlängert

Bei dieser Datenlage berechnet Sage X3:
 
- Abschreibungsende = 31.12.2009, denn Abschreibungsbeginn 01.07.2005 + 10 Jahre = 30.06.2015. Dieses Datum liegt. jedoch nach dem Konzessionsablauf.
- verwendete Abschreibungsdauer: [01.07.2005 – 31.12.2009] / 365 = 1.645 / 365 = 4,51 Jahre
- Abschreibungssatz: 1 / 4,51 = 22,17%

Geschäftsjahr

Bilanzwert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

1.117,61

1.117,61

01.01.2006 - 31.12.2006

10.000,00

(1)  - 613,50
und 1.000,00

1.504,11

01.01.2007 – 31.12.2007

10.000,00

1.000,00

2.504,11

01.01.008 – 31.12.2008

10.000,00

1.000,00

3 504,11

01.01.2009 – 31.12.2009

10.000,00

1.000,00

4.504,11

01.01.2010 – 31.12.2010

10.000,00

1.000,00

5.504,11

01.01.2011 – 31.12.2011

10.000,00

1.000,00

6.504,11

01.01.2012 – 31.12.2012

10.000,00

1.000,00

7.504,11

01.01.2013 – 31.12.2013

10.000,00

1.000,00

8.504,11

01.01.2014 – 31.12.2014

10.000,00

1.000,00

9 504,11

01.01.2015 – 31.12.2015

10.000,00

(2) 495,89

10.000,00

(1) 10.000,00 * 10% * (184 / 365) = 504,11 – 1.117,61 = - 613,50 außerordentliche AfA

10.000,00 * 10% = 1.000,00 normale AfA

(2) 10.000,00 – 9.504,11 = 495,89, denn das Abschreibungsende liegt in diesem Geschäftsjahr.

BE - Bezugseinheiten

Dieses Verfahren gilt nur für:

  • Inventarartikel mit HalteartIn Konzession 
  • Abschreibungspläne, die dem buchhalterischen und steuerlichen Abschreibungskontext zugeordnet sind mit Ausnahme des Subventionsplans

Das Verfahren wird automatisch angewendet:

  • wenn der Benutzer in einem ursprünglich nach dem Verfahren Unwirksamkeit / Bruttowert geführten Abschreibungsplan das Verfahren ändert, die Sonderregel Keine Sonderregel festlegt und die Summe aus einer vorherigen Abschreibung berücksichtigt wird (Geschäftsjahr E-1)
  • wenn der Benutzer in einem nach dem Verfahren Unwirksamkeit / Bruttowert geführten Abschreibungsplan die Abschreibungsbasis ändert,die Sonderregel Keine Sonderregel festlegt und die Summe aus einer vorherigen Abschreibung berücksichtigt wird (Geschäftsjahr E-1)
  • wenn der Benutzer in einem ursprünglich nach dem Verfahren Unwirksamkeit / Bruttowert geführten Abschreibungsplan den Konzessionsablauf ändert, die Sonderregel Keine Sonderregel festlegt und die Summe aus einer vorherigen Abschreibung berücksichtigt wird (Geschäftsjahr E-1)

Mit diesem Abschreibungsverfahren kann die Abschreibungsdauer in Abhängigkeit des Konzessionsablaufdatums verkürzt werden. Bei Konzessionsablauf muss der Konzessionär den Inventarartikel an den Konzessionsgeber zurückgeben. Daher kann der Inventarartikel über dieses Datum hinaus nicht abgeschrieben werden.

Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass die Abschreibungsbasis dem Preis (Selbstkostenpreis) des Inventarartikels abzüglich dem Betrag der gewährten Subventionen entspricht. Dies bedeutet, dass kein Restwert erfasst werden kann.

..\FCT\SEEINFO Für solche Abschreibungspläne stehen folgende Aktionen nicht zur Verfügung:
- Abschreibung
- Neubewertung

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt zum vorgegebenen Abschreibungsbeginn.

Dauer

Die Dauer kann vom Benutzer vorgegeben werden (in Jahren und Hundertsteln von Jahren). Ohne vorgegebene Dauer wird folgende Festlegung getroffen:
                                         Konzessionsablauf - Abschreibungsbeginn 

Beispiel:
- Konzessionsablauf: 31.12.2010
- Abschreibungsbeginn: 01.07.2006
Die Abschreibungsdauer beträgt:
                                 31.12.010 – 01.07.2006 = 1.645 Tage / 365 = 4,51 Jahre

 ..\FCT\SEEINFO Die vom Benutzer angegebene Abschreibungsdauer wird nicht unbedingt verwendet. Wenn sich aus dieser Dauer ein Abschreibungsende ergibt, das nach dem Konzessionsablauf liegt, wird die Abschreibungsdauer wie folgt berechnet:
 
Beispiel:
 
-  Vom Benutzer vorgegebene Dauer: 10 Jahre
- Abschreibungsbeginn: 01.07.2006
-  Konzessionsablauf: 31.12.2010
Die Abschreibungsdauer beträgt: 31.12.2010 – 01.07.2006 = 4,51 Jahre

Die vom Benutzer vorgegebene Abschreibungsdauer wird jedoch gespeichert; sie kann eventuell verwendet werden, wenn die Konzession verlängert wird, sofern dann das Abschreibungsende nicht mehr nach dem Konzessionsablauf liegt.
Wenn in obigem Beispiel der Konzessionsvertrag bis zum 31.12.2020 verlängert wird, wird die vom Benutzer angegebene Abschreibungsdauer von 10 Jahren verwendet, der diese nicht mehr zu einem Abschreibungsende führt, dass nach dem Konzessionsablauf liegt. Erläuterung: 01.07.2006 + 10 Jahre = 30.06.2016, also < 31.12.2020

Satz

Der Satz kann vom Benutzer nicht vorgegeben werden.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird stets von der Anwendung berechnet. Es entspricht:

  • entweder dem Abschreibungsbeginn + der vom Benutzer vorgegebenen Abschreibungsdauer
  • oder dem Konzessionsablauf

Für weitere Erläuterungen siehe Abschreibungsdauer.

Pro rata temporis

Bei diesem Verfahren erfolgt keine anteilige Berechnung, da die AfA nicht per Anwendung eines jährlichen Satzes auf eine Abschreibungsbasis ermittelt wird.

Abschreibungsbasis

Die Abschreibungsbasis wird immer wie folgt vom Berechnungsprogramm festgelegt:

(Zugangswert netto Hauptbuchhaltung + in Rechnung gestellte MWSt. – Vorsteuer) – Bilanzwert im Subventionsplan

 ..\FCT\SEEINFO Der Bilanzwert lautet für mit dem Verfahren Unwirksamkeit Nettowert abgeschriebene Pläne:

  • Abschreibungsbasis (siehe oben).
  • Dieser Wert wird systematisch vom Berechnungsprogramm aktualisiert. So werden alle Änderungen an folgenden Werten berücksichtigt:

    - Nettozugangswert Hauptbuch
    - Fakturierte Steuer
    - Fakturierte Steuer
    - Bilanzwert des Subventionsplans

AfA

1/ Der Inventarartikel ist nicht abgegangen oder 
der Inventarartikel geht in der laufenden Periode ab:

  • Die AfA für das restliche Geschäftsjahr = [aktuelle Periode - letzte Periode des Geschäftsjahres] bestimmt sich wie folgt:
     
    Nettowert Beginn Periode
    *
    Anzahl Haltetage im Intervall [pc - pf]
    /
    Anzahl Tage im Intervall [pc - Abschreibungsende]
     
  • Die AfA für die nicht abgeschlossenen Perioden berechnet sich wie folgt:
     
    AfA für das restliche Geschäftsjahr
    *
    (S pc bis pn (Anzahl Haltetage in der Periode)
    /
    (S pc bis pf (Anzahl Haltetage in der Periode)
    - S Periodenabschreibungen im Intervall [pc – pn-1]  
     
    ( pc = aktuelle Periode, pn = berechnete Periode, pf = letzte Halteperiode im Geschäftsjahr)

    AfA des gesamten Geschäftsjahres =
                  ( Summe der Abschreibungen der abgeschlossenen Perioden + AfA für das restliche Geschäftsjahr)

2/ Der Inventarartikel ist vor der aktuellen Periode abgegangen:

  • Erneute Berechnung der AfA für die Periode, in der das Abgangsdatum liegt (2) : 
    Nettowert Beginn Abgangsperiode
    *
    Anzahl Haltetage in der Abgangsperiode
    /
    Anzahl Tage im Intervall [Abgangsperiode - Abschreibungsende]

    (2) Anhand der erneuten Berechnung kann festgelegt werden, ob fälschlicherweise Zuschreibungen erfolgt sind.
  • Berechnung AfA Geschäftsjahr des Abgangs =  S AfA der Perioden [Geschäftsjahresbeginn – Abgangsperiode]
  • Berechnung der AfA für die laufenden Periode =

AfA Abgangsperiode - S AfA abgeschlossene Perioden

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000 Mitarbeiter im Jahr 2005
  •  Abschreibungsbeginn: 01.07.2005
  • Dauer: 10 Jahre
  • Konzessionsablauf: 31.12.2009 
  • Besonderheit 1: Im Jahr 2005 lautete das Abschreibungsverfahren Unwirksamkeit / Bruttowert
  • Besonderheit 2: Zu Beginn des Jahres 2006 wurde die Abschreibungsbasis auf 9.000 gesetzt, da eine Subvention in Höhe von 1.000 gezahlt worden war. Dadurch wird zum Verfahren Unwirksamkeit / Nettowert gewechselt 

 

Bei dieser Datenlage berechnet Sage X3:
- Abschreibungsende = 31.12.2009, denn Abschreibungsbeginn 01.07.2005 + 10 Jahre = 30.06.2015. Dieses Datum liegt jedoch nach dem Konzessionsablauf.
- verwendete Abschreibungsdauer: [01.07.2005 – 31.12.2009] / 365 = 1.645 / 365 = 4,51 Jahre
- Abschreibungssatz: 1 / 4,51 = 22,17 %

 

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

1.117,61

1.117,61

01.01.2006 – 31.12.2006

7.882,39

(1) 1 969,25

3.086,86

01.01.2007 – 31.12.2007

5.913,14

1.969,25

5.056,11

01.01.2008 – 31.12.2008

3.943,89

1.974,64

7.030,75

01.01.2009 – 31.12.2009

1.969,25

1.969,25

9.000,00

(1) Nettowert Beginn 2006: 7.882,39 * (365 / 1461) = 1.969,25

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000 Mitarbeiter im Jahr 2005
  •  Abschreibungsbeginn: 01.01.2005
  • Dauer: 10 Jahre
  • Aktuelle Periode: [01.04.2006 - 30.06.2006]
  • Konzessionsablauf: 31.12.2009 
  • Besonderheit 1: Im Jahr 2005 lautete das Abschreibungsverfahren Unwirksamkeit / Bruttowert
  • Besonderheit 2: Am 01.04.2006 wurde die Abschreibungsbasis auf 9.000 gesetzt, da eine Subvention in Höhe von 1.000 gezahlt worden war. Dadurch wird zum Verfahren Unwirksamkeit / Nettowert gewechselt 

 

Bei dieser Datenlage berechnet Sage X3:
- Abschreibungsende = 31.12.2009, denn Abschreibungsbeginn 01.01.2005 + 10 Jahre = 31.12.2014. Dieses Datum liegt jedoch nach dem Konzessionsablauf.
- verwendete Abschreibungsdauer: [01.01.2005 – 31.12.2009] / 365 = 1.826 / 365 = 5 Jahre
- Abschreibungssatz: 1 / 5 = 20 %
 

Geschäftsjahr

Periode

Nettowert

AfA

Summe

2005

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

2.000,00

2.000,00

2006

01.01.2006 – 31.03.2006

8.000,00

(1)  493,15

2.493,15

01.04.2006 – 30.06.2006

(2) 6 506,85

(3)  431,89

2.925,04

01.07.2006 – 30.09.2006

6.074,96

(4)  436,64

3.361,68

01.10.2006 – 31.12.2006

5.638,32

(5)  436,64

3.798,32

2007

01.01.2007 – 31.03.2007

5.201,68

(6)  427,14

4.225,46

01.04.2007 – 30.06.2007

4.774,54

(7)  431,90

4.657,36

01.07.2007 – 30.09.2007

4.342,64

(8)  436,63

5.093,99

01.10.2007 – 31.12.2007

3.906,01

(9)  436,64

5.530,63

2008

01.01.2008 – 31.12.2008

3.469,37

1.737,06

7.267,69

2009

01.01.2009 – 31.12.2009

1.732,31

1.732,31

9.000,00

 

(1)  10.000,00 * 20% * (90 / 365) = 493,15

(2)  Nettowert zum 01.04.2006 = 9.000,00 – 2.493,15 = 6.506,85

(3)  6.506,85 * (275 / 1.371) = 1.305,17 * (91 / 275) = 431,89

(4)  6.506,85 * (275 / 1.096) = 1.305,17 * (183 / 275) = 868,53 – 431,89 = 436,64

(5)  6.506,85 * (275 / 1 371) = 1.305,17 * (275 / 275) = 1.305,17 – 868,53 = 436,64

(6)  5.201,68 * (365 / 1.096) = 1.732,31 * (90 / 365) = 427,14

(7)  5.201,68 * (365 / 1.096) = 1.732,31 * (181 / 365) = 859,04 – 427,14 = 431,90

(8)  5.201,68 * (365 / 1.096) = 1.732,31 * (273 / 365) = 1.295,67 – 859,04 = 436,63

(9)  5.201,68 * (365 / 1.096) = 1.732,31 56 * (365 / 365) = 1.732,31 – 1.295,67 = 436,64