Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.
In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der marokkanischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.
Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.
Dabei handelt es sich um ein degressives Abschreibungsverfahren, das in Marokko angewandt wird und dessen Vorschriften den Anforderungen der marokkanischen Steuerbehörden genügen.
Der Name Degressiv Marokko Misch geht darauf zurück, dass der Abschreibungsplan wie bei dem französischen degressiven Verfahren mit linearen Abschreibungen endet.
Die degressive Abschreibung beginnt am Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
Die Dauer muss größer oder gleich drei Jahre sein und darf maximal 10 Jahre betragen.
Die Dauer muss vom Benutzer in Jahren und Hundertsteljahren angegeben werden.
Hinweis:
Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.
Der anwendbare Satz kann weder erfasst noch über die Rubrikzuordnungen ermittelt werden. Er wird automatisch als Produkt aus dem der Abschreibungsdauer entsprechenden linearen Abschreibungssatz und einem von dieser Dauer abhängigen Koeffizienten ermittelt.
Dieser variable Koeffizient wird als Degressivitätsfaktor bezeichnet und kann folgende Werte annehmen:
Beispiele:
Abschreibungsdauer | Koeffizient | Linearer Satz | Degressiver Satz |
3 Jahre | 1,5 | 0,3333 | 50 % |
4 Jahre | 1,5 | 0,25 | 37,50 % |
5 Jahre | 2 | 0,2 | 40 % |
6 Jahre | 2 | 0,1667 | 33,33 % |
7 Jahre | 3 | 0,1429 | 42,86 % |
8 Jahre | 3 | 0,125 | 37,50 % |
9 Jahre | 3 | 0,1111 | 33,33 % |
10 Jahre | 3 | 0,1 | 30 % |
Abschreibungsende = Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer in Monaten.
Das berechnete Abschreibungsende liegt also auf einem Monatsende.
Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:
im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist
Die AfA beträgt, außer im letzten Geschäftsjahr:
Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * degressiver Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / 12)
In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
- Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
Die AfA im 1. Geschäftsjahr (1) beträgt:
Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / Anzahl restliche Abschreibungsmonate) (2)
(1) Das letzte Geschäftsjahr ist das, in dem das Abschreibungsende liegt.
(2) Anteilig wird nur gerechnet, wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende abgeht.
Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.
Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert