Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der Standardabschreibungsverfahren – Marokko 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der marokkanischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.

DX - Degressiv Marokko Misch

Dabei handelt es sich um ein degressives Abschreibungsverfahren, das in Marokko angewandt wird und dessen Vorschriften den Anforderungen der marokkanischen Steuerbehörden genügen. 
Der Name Degressiv Marokko Misch geht darauf zurück, dass der Abschreibungsplan wie bei dem französischen degressiven Verfahren mit linearen Abschreibungen endet.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die degressive Abschreibung beginnt am Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Die Dauer muss größer oder gleich drei Jahre sein und darf maximal 10 Jahre betragen.
Die Dauer muss vom Benutzer in Jahren und Hundertsteljahren angegeben werden.

Beispiel: 6 2/3 Jahre = 6,66 oder 6,67 Jahre.

Hinweis:

Bei diesem Abschreibungsmodus werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.

Satz

Der anwendbare Satz kann weder erfasst noch über die Rubrikzuordnungen ermittelt werden. Er wird automatisch als Produkt aus dem der Abschreibungsdauer entsprechenden linearen Abschreibungssatz und einem von dieser Dauer abhängigen Koeffizienten ermittelt.

Dieser variable Koeffizient wird als Degressivitätsfaktor bezeichnet und kann folgende Werte annehmen:

  • Dauer = 3 oder 4 Jahre --> Koeffizient = 1,5
  • Dauer = 5 oder 6 Jahre --> Koeffizient = 2
  • Dauer > 6 Jahre --> Koeffizient = 3 

Beispiele:

 Abschreibungsdauer

 Koeffizient

 Linearer Satz

 Degressiver Satz

 3 Jahre

 1,5

 0,3333

 50 %

 4 Jahre

 1,5

 0,25

 37,50 %

 5 Jahre

 2

 0,2

 40 %

 6 Jahre

 2

 0,1667

 33,33 %

 7 Jahre

 3

 0,1429

 42,86 %

 8 Jahre

 3

 0,125

 37,50 %

 9 Jahre

 3

0,1111

 33,33 %

 10 Jahre

 3

 0,1

 30 %

Abschreibungsende

Abschreibungsende = Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer in Monaten.
Das berechnete Abschreibungsende liegt also auf einem Monatsende.

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist

  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 12 Monaten verschieden ist.
     
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung wird die AfA bis zum Ende des Abgangsmonats berechnet. Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

AfA

Die AfA beträgt, außer im letzten Geschäftsjahr:

Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * degressiver Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / 12)

In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
 - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
- Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

Die AfA im 1. Geschäftsjahr (1) beträgt:
 Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / Anzahl restliche Abschreibungsmonate) (2)

(1) Das letzte Geschäftsjahr ist das, in dem das Abschreibungsende liegt.
(2) Anteilig wird nur gerechnet, wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende abgeht.

Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert