Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der Standardabschreibungsverfahren – rumänische Rechtsordnu 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der rumänischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.


RL - Linear Rumänien

Dabei handelt es sich um ein in Rumänien praktiziertes lineares Abschreibungsverfahren.
Alle Anlagen sind betroffen: Sachanlagen, immaterielle Anlagen und Goodwill.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt immer am ersten Tage des Monats, der dem Inbetriebnahmedatum folgt (auch wenn das Inbetriebnahmedatum der 1. des Monats ist):

  • Auf Ebene der Definition der Abschreibungsart hat der angezeigte Abschreibungsbeginn den Wert "Datum Inbetriebnahme", das tatsächlich angewandte Abschreibungsbeginndatum ist jedoch der erste Tag des Monats nach Inbetriebnahme.
  • Bei der Erstellung wird der Abschreibungsbeginn standardmäßig mit dem Inbetriebnahmedatum initialisiert. Er kann geändert werden. Das tatsächlich angewandte Abschreibungsbeginndatum ist der erste Tag des Monats nach dem angezeigten Datum.
    Wurde die Anlage einmal erstellt, können der Abschreibungsbeginn sowie das Kaufdatum, das Buchungsdatum und das Inbetriebnahmedatum nicht mehr geändert werden.

Dauer

Der Benutzer kann die Dauer oder den Satz angeben.
Gibt der Benutzer die Dauer vor, werden daraus in Sage X3 automatisch der Abschreibungssatz und das Abschreibungsende berechnet. Der Satz ist gleich: 1/Dauer.
Ist der Satz angegeben, wird die Abschreibungsdauer über den erfassten Satz bestimmt, diese Dauer wird jedoch nur indikativ angezeigt: es wird der Satz angewendet.

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,66 oder 6,67 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren. 

Mindestdauer: 1 Jahr
Höchstdauer: keine

Satz

Der Satz kann vom Benutzer vorgegeben werden. Bis zu 6 Dezimalstellen möglich.
In diesem Fall wird die Abschreibungsdauer zur Information berechnet, es wird jedoch der erfasste Satz angewendet.

Gibt der Benutzer ihn nicht vor, wird der Abschreibungssatz in Sage X3 auf folgende Weise berechnet: 1 / Dauer (ohne Rundung); der so berechnete Satz wird mit 6 Dezimalstellen angezeigt.

Abschreibungsende:

Das Abschreibungsende wird über den tatsächlichen Abschreibungsbeginn und die Dauer bestimmt. Es entspricht immer dem letzten Tag eines Monats und kann nicht erzwungen werden.

Ist eine Anlage abgegangen, kann der Benutzer das tatsächliche Abgangsdatum erfasst, die Abschreibung wird jedoch für den ganzen Abgangsmonat berechnet: das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag des Abgangsmonats der Anlage.

Beispiele:

Abgangsdatum 

Abschreibungsende: 

 01.01.2011

31.01.2011

 05.02.2011

28.02.2011

 30.06.2011

30.06.2011

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.

AfA

Die Abschreibung wird mit dem Nettoeingangswert der Anlage berechnet.
Ist der Satz nicht erzwungen, wird er über die Dauer bestimmt: 1/ Abschreibungsdauer

Jährliche Abschreibung = [Nettobasis * (Anzahl Besitzmonate im Jahr, Inbetriebnahmemonat ausgenommen) / 12 ] + Satz.

Beispiele Anzahl Besitzmonate im Jahr (Inbetriebnahmemonat ausgenommen).

Datum Inbetriebnahme 

Anzahl Eigentumsmonate 

 15.01.2011

11

 06.06.2011

6

 01.10.2011

2

Abschreibungsende:

Anzahl Eigentumsmonate 

 31.01.2011

1

 30.06.2011

6

 30.10.2011

10

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

AfA Periode pc =   

AfA Geschäftsjahr

*
( Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)

/

Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)

-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden

 p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)

 (1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben.
Der verwendete Prorata ist der Prorata in Monaten, die Abschreibungen nach Periode sind alle identisch (Beispiel: ist die Periode monatlich, ist die monatliche Abschreibung für alle 12 Monate der Steuerperiode identisch). Es gibt eine Ausnahme, die mit den Rundungsregeln verknüpft ist.

Einfluss der Aktionen auf die Abschreibung

Abschreibungsverfahren ändern

Die Methodenänderung ist in folgenden Fällen zulässig:

  • ein außerplanmäßiges Ereignis beeinflusst den Status des Unternehmens (Börseneintritt, Änderung Aktienbesit, etc...),
  • es sind genauere Informationen erforderlich,
  • eine Änderung der Rechtsordnung.

Die Änderung ist nicht während des Geschäftsjahres zulässig, sie tritt am ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres in Kraft.  Die Unternehmen sind nicht berechtigt, die Verlaufsdaten zu bearbeiten, auch wenn z.B. ein Buchhaltungsfehler oder eine falsch gewählte Abschreibungsart auftreten. In diesem Fall wird die Korrektur berechnet und beeinflusst folgendes:

  • das Anwendungsergebnis, wenn der Fehler nicht signifikant ist,
  • direkt das Ergebniskonto, wenn der Fehler materiell ist (z.B. das Konto "117400" - Vortragsreport aus der Buchungsfehlerkorrektur" des rumänischen Buchhaltungsplans).
Verkauf und Abgang einer Anlage

Die Anlage wird immer mit dem Nettobuchwert am Ende des aktuellen Monats abgegangen.
Berechnungsregeln Gewinn und Verlust: Basisregeln.

Neubewertung

Die Anlagen können nur am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres (mit dem tatsächlichen Wert) neu bewertet werden. Die Neubewertung wird auf Grundlage des Buchhaltungsnettowerts der Anlage am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres berechnet. Die Differenz zwischen dem Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende und der neu bewertete Wert werden gebucht, und zwar entweder in den Neubewertungsrücklagen (z.B. das Konto "10500 - Neubewertungsrücklagen" des rumänischen Buchhaltungsplans) oder im Ergebniskonto (abhängig von den vorherigen Neubwertungen und deren Ergebnissen). Die neue Abschreibung wird (mit dem neu bewerteten Wert) ab dem ersten Tag des folgenden Steuerjahrs berechnet.
 
Hinweise:

  • Die Neubewertung kann nur von berechtigten Sachverständigen durchgeführt werden.
  • Es müssen alle Anlagen einer Klasse neu bewertet werden, und nicht nur eine oder mehrere Anlagen: eine individuelle Auswahl ist nicht möglich.
Wertverlust

Wertminderungen sind zulässig und müssen am letzten Tag des steuerlichen Geschäftsjahres ausgeführt und gebucht werden. Die Anlagen müssen in den Finanzreports mit den Kosten der summierten Abschreibung und den Wertminderungen angegeben werden. Eine Wertminderung ist daher nur zulässig, wenn die aktuelle Periode die letzte Periode des Geschäftsjahres ist.
Jede andere Aktion, die den Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende aktualisieren kann, ist nicht erlaubt, wenn kein Wertminderungsstorno erfolgt.

Anhalten / Neustart der Abschreibungen

Eine Aktion ermöglicht das Unterbrechen und anschließend den Neustart der Abschreibung jedes Plans des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch sowie der anderen Pläne mit Ausnahme des Plans IAS/IFRS.
Entschließt sich das Unternehmen dazu, die Abschreibung einer Anlage zu unterbrechen, erfolgt die Unterbrechung der Berechnung ab dem Monat nach dem Unterbrechungsdatum. Die Abschreibung wird für die aktuelle Periode berechnet.
Während des Neustarts wird die Abschreibung ab der aktuellen Periode berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Neustart: die Dauer und das Abschreibungsende werden gespeichert. Die Abschreibung wird im Modus linear Restwert Monat berechnet.
  • Verlängerung erneut starten: Das Abschreibungsdatum wird um die Dauer der Pause verlängert.

Beispiele

1. Beispiel 
  • Zugangswert netto 10.000
  • Restwert: 0
  • Datum Inbetriebnahme 15.10.2011
  • Abschreibungsbeginn: 01.11.2011
  • Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: 1/7
  • Abschreibungsende: 31.10.2018

 Geschäftsjahr                      

Nettoabschreibungswert 

 AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr 

01.01.2011 - 31.12.2011

 10.000,00

   238,10      (1)

   238,10

01.01.2012 - 31.12.2012

   9.761,90

 1 428,57     (2)

 1.666,67

01.01.2013 - 31.12.2013

   8.333,33

 1.428,57 

 3.095,24

01.01.2014 - 31.12.2014

   6.904,76 

 1.428,57 

 4.523,81

01.01.2015 - 31.12.2015

   5.476,19

 1.428,57 

 5.952,38

01.01.2016 - 31.12.2016

   4.047,62

 1.428,57 

 7.380,95

01.01.2017 - 31.12.2017

   2.619,05

 1.428,57 

 8.809,52

01.01.2018 - 31.12.2018

   1.190,48

 1.190,48      (3)

10.000,00 

(1) 10 000,00 * (2 / 12) * 1/7 = 238,10 da die Anlage während dieses 1. Geschäftsjahres 2 Monate gehalten wurde.
(2) 10 000,00 * (12 / 12) * 1/7 = 1 428,57 da die Anlage während dieses Geschäftsjahres 12 Monate gehalten wurde.
(3) 10 000,00 * (10 / 12) * 1/7 = 1 190,48 da die Anlage während dieses Geschäftsjahres 10 Monate gehalten wurde.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011:

 Zeitraum

Fällige Periode 

 Abschreibungssumme aus den
Vorperioden

 AfA Periode

 01.11.2011 - 30.11.2011

 1

 

 119,05   (1)

 01.12.2011 - 31.12.2011

 2

 119,05

 119,05   (2)

 Summe Geschäftsjahr 2011

 

 

 238,10

(1) 238,10 * 1 / 2 - 0 = 119,05
(2) 238,10 * 2 / 2 - 119,05 = 119,05

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2018:

 Zeitraum

Fällige Periode 

 Abschreibungssumme aus den
Vorperioden

 AfA Periode

01.01.2018 - 31.01.2018

 1

 

    119,05

01.02.2018 - 29.02.2018

 2

 119,05

    119,05

03.03.2018 - 31.03.2018

 3

 238,10

    119,04

01.04.2018 - 30.04.2018

 4

 357,14

    119,05

01.05.2018 - 31.05.2018

 5

 476,19

    119,05

01.06.2018 - 30.06.2018

 6

 595,24

    119,05

01.07.2018 - 31.07.2018

 7

 714,29

    119,05

01.08.2018 - 31.08.2018

 8

 833,34

    119,04

 01.09.2011 - 30.09.2011

 9

 952,38

    119,05  

 01.10.2011 - 31.10.2011

 10

 1.071,43

    119,05

 Summe Geschäftsjahr 2018

 

 

  1.190,48

Zweites Beispiel (Abgang und Verkauf)
  • Zugangswert netto 30.000
  • Abschreibungsbeginn: 01.12.2011
  • Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: 1/3
  • Abschreibungsende: 30.11.2014
  • Abgang des Inventarartikels zum 15.02.2014 --> "Tatsächliches" Abgangsdatum: 28.02.2014

 Geschäftsjahr                    

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2011 - 31.12.2011

  30.000,00

     833,33     (1)

     833,33

01.01.2012 - 31.12.2012

  29.166,67

 10 000,00    (2)

 10.833,33

01.01.2013 - 31.12.2013

  19.166,67

 10.000,00

 20.833,33

01.01.2014 - 31.12.2014

   9.166,67

   1 666,67    (3)

 22.500,00

(1) 30 000,00 * (1 / 12) * 1/3 = 833,33 da die Anlage während dieses 1. Geschäftsjahres 1 Monate gehalten wurde.
(2) 30 000,00 * (12 / 12) * 1/3 = 10 000,00 da die Anlage während dieses Geschäftsjahres 12 Monate gehalten wurde.
(3) 30 000,00 * (2 / 12) * 1/3 = 1 666,67 da das Abschreibungsende der 30.11.2014 ist, die Anlage jedoch am 28.02.2014 abgegangen ist (2 Haltemonate).

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2014:

 Zeitraum

Fällige Periode 

 Abschreibungssumme aus den
Vorperioden

 AfA Periode

01.01.2014 - 31.01.2014

 1

 

    833,33

01.02.2014 - 28.02.2014

 2

     833,33

    833,34

03.03.2014 - 31.03.2014

 3

  1.666,67

    

01.04.2014 - 30.04.2014

 4

 1.666,67

    

01.05.2014 - 31.05.2014

 5

 1.666,67

    

01.06.2014 - 30.06.2014

 6

 1.666,67

    

01.07.2014 - 31.07.2014

 7

 1.666,67

   

01.08.2014 - 31.08.2014

 8

 1.666,67

  

01.09.2014 - 30.09.2014

 9

 1.666,67

  

 01.10.2014 - 31.10.2014

 10

 1.666,67

 

 01.11.2014 - 30.11.2014

 11

 1.666,67

 

Summe Geschäftsjahr 2014

 

  1.666,67

RD - Degressiv Rumänien

Dabei handelt es sich um das in Rumänien praktizierte degressive Abschreibungsverfahren.
Es erstreckt sich auf alle Anlagen, außer:

  • die Bauten,
  • die Lizenzen, die Urheberrechte, die R&D-Kosten und die Software.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt immer am ersten Tage des Monats, der dem Inbetriebnahmedatum folgt (auch wenn das Inbetriebnahmedatum der 1. des Monats ist):

  • Auf Ebene der Definition der Abschreibungsart hat der angezeigte Abschreibungsbeginn den Wert "Datum Inbetriebnahme", das tatsächlich angewandte Abschreibungsbeginndatum ist jedoch der erste Tag des Monats nach Inbetriebnahme.
  • Bei der Erstellung wird der Abschreibungsbeginn standardmäßig mit dem Inbetriebnahmedatum initialisiert. Er kann geändert werden. Das tatsächlich angewandte Abschreibungsbeginndatum ist der erste Tag des Monats nach dem angezeigten Datum.
    Wurde die Anlage einmal erstellt, können der Abschreibungsbeginn sowie das Kaufdatum, das Buchungsdatum und das Inbetriebnahmedatum nicht mehr geändert werden.

Dauer

Die Dauer ist erforderlich. Sie muss größer oder gleich 2 Jahre sein und vom Benutzer angegeben werden.

Satz

Der bei der Berechnung der degressiven Abschreibung angewandte Satz kann weder erfasst, noch anhand der Rubrikzuordnungen ermittelt werden.
Er wird automatisch von Sage X3 als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei üblicher Verwendungsdauer der Anlage und einem Koeffizienten ermittelt.

Dieser Koeffizient wird als Degressivitätsfaktor bezeichnet und hängt von der Abschreibungsdauer ab:

  • Dauer = 2 Jahre und < oder = 5 Jahre --> Koeffizient = 1,5
  • Dauer > 5 Jahre und < oder = 10 Jahre --> Koeffizient = 2
  • Dauer > 10 Jahre --> Koeffizient = 2,5

Der berechente Abschreibungssatz wird mit 6 Dezimalstellen angezeigt.
Die Berechnungen erfolgen immer ohne Rundung auf den Satz (1 / Dauer * Koeffizient)

Beispiele:

 Dauer

Koeffizient

Satz

 2

 1,5

 0,750000

 3

 1,5

 0,500000

 4

 1,5

 0,375000

 5

 1,5

 0,300000

 6

 2

 0,333333

 7

 2

 0,285714

 8

 2

 0,250000

 9

 2

 0,222222

 10

 2

 0,200000

 11+

 2,5

 0,227273

Abschreibungsende:

Das Abschreibungsende wird über den tatsächlichen Abschreibungsbeginn und die in Monate umgerechnete Abschreibungsdauer bestimmt. Es entspricht immer dem letzten Tag eines Monats und kann nicht erzwungen werden.

Ist eine Anlage abgegangen, wird die Abschreibung für den ganzen Abgangsmonat berechnet: das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag des Abgangsmonats der Anlage.

Beispiele:

Abgangsdatum 

Abschreibungsende: 

 01.01.2011

31.01.2011

 05.02.2011

28.02.2011

 30.06.2011

30.06.2011

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.

AfA

  • Die AfA des 1. Geschäftsjahres ist gleich:
    Abschreibungswert * Satz * Prorata temporis (Anzahl Haltemonate / 12)

    Hinweis: die Anzahl an Haltemonaten im Jahr berücksichtigt nicht den Monat der Inbetriebnahme. Beispiele Anzahl Besitzmonate im Jahr (Inbetriebnahmemonat ausgenommen).

    Datum Inbetriebnahme

    Anzahl Eigentumsmonate

    15.01.2011

    11

    06.06.2011

    6

    01.10.2011

    2

  • Die AfA der folgenden Geschäftsjahre ist gleich:
    Abschreibungsbetrag netto Geschäftsjahresbeginn * Satz * Prorata temporis (Anzahl Haltemonate / 12)

    Ist die degressive Geschäftsjahres-AfA niedriger als die lineare Restwert-AfA, wird der degressive Abschreibungsmodus automatisch durch den Modus Linear Restwert ersetzt (Abschreibungsbetrag netto Geschäftsjahresbeginn * (Anzahl Haltemonate im Geschäftsjahr / Anzahl restliche abzuschreibende Monate ab Geschäftsjahresbeginn).
     
    Hinweise:
    - Abschreibungswert = Nettozugangswert - Restwert
    - Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Abschreibungsende:

Anzahl Eigentumsmonate 

 31.01.2011

1

 30.06.2011

6

 30.10.2011

10

SEEINFO Für die Abschreibungen entspricht das erste Jahr den ersten 12 Monaten und nicht den Monaten im Buchhaltungsgeschäftsjahr. Gleiches gilt für die folgenden Jahre. Diese Periode von 12 Monaten kann gleichermaßen in zwei Buchhaltungsgeschäftsjahren liegen.
Im folgenden ein Berechnungsbeispiel der AfA, das diese Regel veranschaulicht.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

AfA Periode pc =   

AfA Geschäftsjahr

*
( Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)

/

Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)

-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)

 (1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben.
Der verwendete Prorata ist der Prorata in Monaten, die Abschreibungen nach Periode sind alle identisch (Beispiel: ist die Periode monatlich, ist die monatliche Abschreibung für alle 12 Monate der Steuerperiode identisch). Es gibt eine Ausnahme, die mit den Rundungsregeln verknüpft ist.

Einfluss der Aktionen auf die Abschreibung

Abschreibungsverfahren ändern

Die Methodenänderung ist in folgenden Fällen zulässig:

  • ein außerplanmäßiges Ereignis beeinflusst den Status des Unternehmens (Börseneintritt, Änderung Aktienbesit, etc...),
  • es sind genauere Informationen erforderlich,
  • eine Änderung der Rechtsordnung.

Die Änderung ist nicht während des Geschäftsjahres zulässig, sie tritt am ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres in Kraft.  Die Unternehmen sind nicht berechtigt, die Verlaufsdaten zu bearbeiten, auch wenn z.B. ein Buchhaltungsfehler oder eine falsch gewählte Abschreibungsart auftreten. In diesem Fall wird die Korrektur berechnet und beeinflusst folgendes:

  • das Anwendungsergebnis, wenn der Fehler nicht signifikant ist,
  • direkt das Ergebniskonto, wenn der Fehler materiell ist (z.B. das Konto "117400" - Vortragsreport aus der Buchungsfehlerkorrektur" des rumänischen Buchhaltungsplans).
Verkauf und Abgang einer Anlage

Die Anlage wird immer mit dem Nettobuchwert am Ende des aktuellen Monats abgegangen.
Berechnungsregeln Gewinn und Verlust: Basisregeln.

Neubewertung

Die Anlagen können nur am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres (mit dem tatsächlichen Wert) neu bewertet werden. Die Neubewertung wird auf Grundlage des Buchhaltungsnettowerts der Anlage am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres berechnet. Die Differenz zwischen dem Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende und der neu bewertete Wert werden gebucht, und zwar entweder in den Neubewertungsrücklagen (z.B. das Konto "10500 - Neubewertungsrücklagen" des rumänischen Buchhaltungsplans) oder im Ergebniskonto (abhängig von den vorherigen Neubwertungen und deren Ergebnissen). Die neue Abschreibung wird (mit dem neu bewerteten Wert) ab dem ersten Tag des folgenden Steuerjahrs berechnet.

Hinweise:

  • Die Neubewertung kann nur von berechtigten Sachverständigen durchgeführt werden.
  • Es müssen alle Anlagen einer Klasse neu bewertet werden, und nicht nur eine oder mehrere Anlagen: eine individuelle Auswahl ist nicht möglich.
Wertverlust

Wertminderungen sind zulässig und müssen am letzten Tag des steuerlichen Geschäftsjahres ausgeführt und gebucht werden. Die Anlagen müssen in den Finanzreports mit den Kosten der summierten Abschreibung und den Wertminderungen angegeben werden. Eine Wertminderung ist daher nur zulässig, wenn die aktuelle Periode die letzte Periode des Geschäftsjahres ist.
Jede andere Aktion, die den Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende aktualisieren kann, ist nicht erlaubt, wenn kein Wertminderungsstorno erfolgt.

Anhalten / Neustart der Abschreibungen

Eine Aktion ermöglicht das Unterbrechen und anschließend den Neustart der Abschreibung jedes Plans des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch sowie der anderen Pläne mit Ausnahme des Plans IAS/IFRS.
Entschließt sich das Unternehmen dazu, die Abschreibung einer Anlage zu unterbrechen, erfolgt die Unterbrechung der Berechnung ab dem Monat nach dem Unterbrechungsdatum. Die Abschreibung wird für die aktuelle Periode berechnet.
Während des Neustarts wird die Abschreibung ab der aktuellen Periode berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Neustart: die Dauer und das Abschreibungsende werden gespeichert. Die Abschreibung wird im Modus RD berechnet.
  • Verlängerung erneut starten: Das Abschreibungsdatum wird um die Dauer der Pause verlängert.

Beispiele

1. Beispiel (Standard)
  • Zugangswert netto 350.000
  • Datum Inbetriebnahme 15.12.2010
  • Abschreibungsbeginn: 01.01.2011
  • Abschreibungsdauer: 7 Jahre
  • Satz Methode linear: 1/7
  • Satz Methode degressiv: 2 * 1/7
  • Abschreibungsende: 31.12.2020

 Geschäftsjahr

 Netto-
abschreibungswert

AfA. Geschäftsjahr
Linear Restwert 

AfA Geschäftsjahr
Degressiv 

 Nach Linear

 Festgestellte AfA
Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr 

01.01.2011 - 31.12.2011

 350.000,00

 50.000,00

 100.000,00

 Nein

 100.000,00

 100.000,00

01.01.2012 - 31.12.2012

 250.000,00

 41.666,67

 71.428,57

 Nein

 71.428,57

 171.428,57

 01.01.2013 - 31.12.2013

178.571,43

 35.714,29

 51.020,41

 Nein

 51.020,41

 222.448,88

 01.01.2014 - 31.12.2014

 127.551,02

 31.887,76

 36.443,15

 Nein

 36.443,15

 258.892,13

 01.01.2015 - 31.12.2015

  91.107,87

 30.369,29

 26.030,82

 Ja

 30.369,29

 289.261,42

 01.01.2016 - 31.12.2016

  60.738,58

 30.369,29

 17.353,88

 Ja

 30.369,29

 319.630,71

 01.01.2017 - 31.12.2017

  30.369,29

 30.369,29

  8.676,88

 Ja

 30.369,29

 350.000,00

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011:

 Zeitraum

Fällige Periode 

 Abschreibungssumme aus den
Vorperioden

 AfA Periode

 Januar 2011

 1

 

 8.333,33

 Februar 2011

 2

  8.333,33

 8.333,34

 März 2011

 3

 16.666,67

 8.333,33

 April 2011

 4

 25.000,00

 8.333,33

 Mai 2011

 5

 33.333,33

 8.333,34

Juni 2011

 6

 41.666,67

 8.333,33

Juli 2011

 7

 50.000,00

8.333,33

August 2011

 8

 58.333,33

 8.333,34

September 2011

 9

 66.666,67

 8.333,33

Oktober 2011

 10

 75.000,00

 8.333,33

November 2011

 11

 83.333,33

 8.333,34

Dezember 2011

 12

 91.666,67

 8.333,33

Summe Geschäftsjahr 2011

 

 

100.000,00 

2. Beispiel (Zeigt die Anwendung der Regel an, die als erstes Jahr die ersten 12 Monate und nicht die Monate im Buchhaltungsjahr und somit die folgenden Jahre betrachtet.

  • Zugangswert netto 49.000
  • Datum Inbetriebnahme 25.02.2010
  • Abschreibungsbeginn: 01.03.2011 -->Stichtag
  • Abschreibungsdauer: 4 Jahre
  • Satz Methode linear: 25 %
  • Satz Methode degressiv: 1,5 * 25 % = 37,5 %
  • Abschreibungsende: 28.02.2015

Geschäftsjahr

Nettowert
abschreibbar
zum Jahrestag

AfA. Geschäftsjahr
Linear Restwert / Nettowert Abschreibung

AfA. Geschäftsjahr
Degressiv / Nettowert Abschreibung

 Nach Linear

Festgestellte AfA
Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2011 - 31.12.2011

49.000,00

12.250,00

18.375,00

 Nein

(1) 
15 312,50

15.312,50

01.01.2012 - 31.12.2012

30.625,00

10.208,33

11.484,38

 Nein

(2)
12 632,81

27.945,31

01.01.2013 - 31.12.2013

19.140,63

 9.570,32

7.177,74

 Ja

(3) 
9 889,32

37.834,63

01.01.2014 - 31.12.2014

9.570,32

 9.570,32

3.588,87

 Ja

(4) 
9 570,32

47.404,95

01.01.2015 - 31.12.2015

-

 Ja

(5) 
1 595,05

49.000,00

(1) 49 000,00 * 37,5 % * (10 / 12) = 15 312,50 da die Anlage in diesem 1. Geschäftsjahr 10 Monate gehalten wurde.
(2) 49 000,00 * 37,5 % * (2 / 12) + 30 625,00 * 37,5 % * (10 / 12) = 12 632,81
(3) 30 625,00 * 37,5 % * (2 / 12) + 19 140,63 * 10 / 24  = 9 889,32
Am Stichtag wird die degressive AfA (19 140,63 * 37,5 %) niedriger als die AfA in linearen Restwertmonaten (19 140,63 * 12 / 24): ab dem Stichtag wechselt die Abschreibungsart von degressiv auf linear Restwert.
(4) 19 140,63 * (2 / 24) + 9 570,32 * (10 / 12) = 9 570,32
(5) Saldo Nettowert ( 9 570,32 * 2 / 12).

RX - Beschleunigt Rumänien

Dabei handelt es sich um das in Rumänien praktizierte degressive Abschreibungsverfahren.
Aus steuerlicher Sicht wird es nur für die folgenden Anlagen verwendet:

  • Technische Anlagen,
  • Computer,
  • Patente.

Aus buchhalterischer Sicht können alle Anlagearten nach diesem Modus abgeschrieben werden, aber nur, wenn der Abschreibungsrhythmus es rechtfertigt (je nach zukünftig erwartetem Vorteil).

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt immer am ersten Tage des Monats, der dem Inbetriebnahmedatum folgt (auch wenn das Inbetriebnahmedatum der 1. des Monats ist):

  • Auf Ebene der Definition der Abschreibungsart hat der angezeigte Abschreibungsbeginn den Wert "Datum Inbetriebnahme", das tatsächlich angewandte Abschreibungsbeginndatum ist jedoch der erste Tag des Monats nach Inbetriebnahme.
  • Bei der Erstellung wird der Abschreibungsbeginn standardmäßig mit dem Inbetriebnahmedatum initialisiert. Er kann geändert werden. Das tatsächlich angewandte Abschreibungsbeginndatum ist der erste Tag des Monats nach dem angezeigten Datum.
    Wurde die Anlage einmal erstellt, können der Abschreibungsbeginn sowie das Kaufdatum, das Buchungsdatum und das Inbetriebnahmedatum nicht mehr geändert werden.

Dauer

Die Dauer ist erforderlich. Sie muss größer oder gleich 2 Jahre sein und vom Benutzer angegeben werden.

Satz

Der bei der Berechnung der degressiven Abschreibung angewandte Satz kann weder erfasst, noch anhand der Rubrikzuordnungen ermittelt werden.
Er wird auf folgende Weise automatisch von Sage X3 ermittelt:

  • Ein fester Satz von 50 % für das erste Jahr (die ersten 12 Monate)
  • Ein nicht gerundeter Satz gleich: 1 / (Dauer - 1) auf die restliche Verwendungsdauer. Dieser Satz wird auf Ebende des Abschreibungsplans der Anlage angezeigt.

 Dauer

Satz
(6 Dezimalstellen angezeigt)

 1

 0,500000

 2

 1,000000

 3

 0,500000

 4

 0,333333

 5

 0,250000

 6

 0,200000

 7

 0,166667

 8

 0,142857

 9

 0,125000

 10

 0,111111

 11

 0,100000

...

 

Abschreibungsende:

Das Abschreibungsende wird über den tatsächlichen Abschreibungsbeginn und die in Monate umgerechnete Abschreibungsdauer bestimmt. Es entspricht immer dem letzten Tag eines Monats und kann nicht erzwungen werden.

Ist eine Anlage abgegangen, wird die Abschreibung für den ganzen Abgangsmonat berechnet: das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag des Abgangsmonats der Anlage.

Beispiele:

Abgangsdatum 

Abschreibungsende: 

 01.01.2011

31.01.2011

 05.02.2011

28.02.2011

 30.06.2011

30.06.2011

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.

AfA

  • Die AfA des 1. Geschäftsjahres ist gleich:
    Abschreibungswert * Satz (50%) * Prorata temporis (Anzahl Haltemonate / 12)


    Beispiele für die Anzahl an Besitzmonaten im Jahr (ausgenommen Monat der Inbetriebnahme).

    Datum Inbetriebnahme

    Anzahl Eigentumsmonate

    15.01.2011

    11

    06.06.2011

    6

    01.10.2011

    2

SEEINFO Hinweise:

      • Die Anzahl der Haltemonate im Jahr berücksichtigt nicht den Monat der Inbetriebnahme.
      • Im ersten Jahr ist die Anzahl der Haltemonate immer 12.
      • Für die Abschreibungen entspricht das erste Jahr den ersten 12 Monaten und nicht den Monaten im Buchhaltungsgeschäftsjahr. Gleiches gilt für die folgenden Jahre. Diese Periode von 12 Monaten kann gleichermaßen in zwei Buchhaltungsgeschäftsjahren liegen.
      • Der feste Satz von 50% gilt für das erste Verwendungsjahr, d.h. die ersten 12 Monate. Entspricht der Abschreibungsbeginn nicht dem Geschäftsjahresbeginn, wird dieser Satz von 50% in zwei verschiedenen Geschäftsjahren angewendet.
         
  • Die AfA des zweiten Geschäftsjahres ist gleich:
    [Abschreibungsbetrag * Satz (50%)* (Anzahl Haltemonate /12)] + [Abschreibungsbetrag netto Beginn 2. Jahr * Satz * (Anzahl Haltemonate / 12)]
  • Die AfA der folgenden Geschäftsjahre ist gleich:
    Abschreibungsbetrag netto Beginn 2. Jahr * Satz * (Anzahl Haltemonate / 12)

Hinweise:
- Abschreibungswert = Nettozugangswert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Beispiel:
  • Zugangswert netto 24.000
  • Buchhaltungsgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
  • Abschreibungsdauer: 5 Jahre
  • Abschreibungsbeginn: 01.11.2011
  • Satz 1. Jahr (die ersten 12 Monate). 50 %
  • Satz folgende Jahre: 25 % (1 / (Dauer - 1))

AfA Geschäftsjahr 2011: 24 000 * 50 % * (2 /12) = 2 000
AfA. Geschäftsjahr 2012: ( 24 000 * 50 % * (10/12)) + (12 000 * 25 % * (2/12)) = 10 500

Einfluss der Aktionen auf die Abschreibung

Abschreibungsverfahren ändern

Die Methodenänderung ist in folgenden Fällen zulässig:

  • ein außerplanmäßiges Ereignis beeinflusst den Status des Unternehmens (Börseneintritt, Änderung Aktienbesit, etc...),
  • es sind genauere Informationen erforderlich,
  • eine Änderung der Rechtsordnung.

Die Änderung ist nicht während des Geschäftsjahres zulässig, sie tritt am ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres in Kraft.  Die Unternehmen sind nicht berechtigt, die Verlaufsdaten zu bearbeiten, auch wenn z.B. ein Buchhaltungsfehler oder eine falsch gewählte Abschreibungsart auftreten. In diesem Fall wird die Korrektur berechnet und beeinflusst folgendes:

  • das Anwendungsergebnis, wenn der Fehler nicht signifikant ist,
  • direkt das Ergebniskonto, wenn der Fehler materiell ist (z.B. das Konto "117400" - Vortragsreport aus der Buchungsfehlerkorrektur" des rumänischen Buchhaltungsplans).
Verkauf und Abgang einer Anlage

Die Anlage wird immer mit dem Nettobuchwert am Ende des aktuellen Monats abgegangen.
Berechnungsregeln Gewinn und Verlust: Basisregeln.

Neubewertung

Die Anlagen können nur am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres (mit dem tatsächlichen Wert) neu bewertet werden. Die Neubewertung wird auf Grundlage des Buchhaltungsnettowerts der Anlage am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres berechnet. Die Differenz zwischen dem Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende und der neu bewertete Wert werden gebucht, und zwar entweder in den Neubewertungsrücklagen (z.B. das Konto "10500 - Neubewertungsrücklagen" des rumänischen Buchhaltungsplans) oder im Ergebniskonto (abhängig von den vorherigen Neubwertungen und deren Ergebnissen). Die neue Abschreibung wird (mit dem neu bewerteten Wert) ab dem ersten Tag des folgenden Steuerjahrs berechnet.

Hinweise:

  • Die Neubewertung kann nur von berechtigten Sachverständigen durchgeführt werden.
  • Es müssen alle Anlagen einer Klasse neu bewertet werden, und nicht nur eine oder mehrere Anlagen: eine individuelle Auswahl ist nicht möglich.
Wertverlust

Wertminderungen sind zulässig und müssen am letzten Tag des steuerlichen Geschäftsjahres ausgeführt und gebucht werden. Die Anlagen müssen in den Finanzreports mit den Kosten der summierten Abschreibung und den Wertminderungen angegeben werden. Eine Wertminderung ist daher nur zulässig, wenn die aktuelle Periode die letzte Periode des Geschäftsjahres ist.
Jede andere Aktion, die den Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende aktualisieren kann, ist nicht erlaubt, wenn kein Wertminderungsstorno erfolgt.

Anhalten / Neustart der Abschreibungen

Eine Aktion ermöglicht das Unterbrechen und anschließend den Neustart der Abschreibung jedes Plans des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch sowie der anderen Pläne mit Ausnahme des Plans IAS/IFRS.
Entschließt sich das Unternehmen dazu, die Abschreibung einer Anlage zu unterbrechen, erfolgt die Unterbrechung der Berechnung ab dem Monat nach dem Unterbrechungsdatum. Die Abschreibung wird für die aktuelle Periode berechnet.
Während des Neustarts wird die Abschreibung ab der aktuellen Periode berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Neustart: die Dauer und das Abschreibungsende werden gespeichert. Die Abschreibung wird im Modus linear Restwert Monat berechnet.
  • Verlängerung erneut starten: Das Abschreibungsdatum wird um die Dauer der Pause verlängert.

Beispiele

1. Beispiel (Standard)
  • Zugangswert netto 350.000
  • Datum Inbetriebnahme 15.12.2010
  • Abschreibungsbeginn: 01.01.2011
  • Abschreibungsdauer: 10 Jahre
  • Satz 1. Jahr: 50 %
  • Satz folgende Jahre: 11,11 %  11,1111 %
  • Abschreibungsende: 31.12.2020

 Geschäftsjahr

 Netto-
abschreibungswert

 AfA. Geschäftsjahr
ohne gerundeten Satz

Summe Ende Geschäftsjahr 

01.01.2011 - 31.12.2011

 350.000,00

 175.000,00

 175.000,00

01.01.2012 - 31.12.2012

 175.000,00

 19.444,44

 194.444,44

 01.01.2013 - 31.12.2013

155.555,56

 19.444,44

 213.888,88

 01.01.2014 - 31.12.2014

 136.111,12

 19.444,44

 233.333,32

 01.01.2015 - 31.12.2015

  116.666,68

 19.444,44

 252.777,76

 01.01.2016 - 31.12.2016

  97.222,24

 19.444,44

 272.222,20

 01.01.2017 - 31.12.2017

  77.777,80

 19.444,44

 291.666,64

01.01.2018 - 31.12.2018

 58.333,36

 19.444,44

 311.111,08

01.01.2019 - 31.12.2019

 38.888,92

 19.444,44

 330.555,52

01.01.2020 - 31.12.2020

 19.444,44

 19.444,44

 350.000,00

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011:

 Zeitraum

Fällige Periode 

 Abschreibungssumme aus den
Vorperioden

 AfA Periode

 Januar 2011

 1

 

 14.583,33

 Februar 2011

 2

  14.583,33

 14.583,34

 März 2011

 3

  29.166,67

14.583,33

 April 2011

 4

  43.750,00

14.583,33

 Mai 2011

 5

  58.333,33

 14.583,34

Juni 2011

 6

  72.916,67

14.583,33

Juli 2011

 7

  87.500,00

14.583,33

August 2011

 8

 102.083,33

14.583,34

September 2011

 9

 116.666,67

 14.583,33

Oktober 2011

 10

 131.250,00

 14.583,33

November 2011

 11

 145.833,33

14.583,33

Dezember 2011

 12

 160.416,67

14.583,33

Summe Geschäftsjahr 2011

 

 

175.000,00 

2. Beispiel (Zeigt die Anwendung der Regel an, die als erstes Jahr die ersten 12 Monate und nicht die Monate im Buchhaltungsjahr und somit die folgenden Jahre betrachtet.

  • Zugangswert netto 50.000
  • Datum Inbetriebnahme 25.02.2010
  • Abschreibungsbeginn: 01.03.2011 -->Stichtag
  • Ende erstes Jahr. 29.02.2012
  • Abschreibungsdauer: 4 Jahre
  • Satz 1. Jahr: 50 %
  • Satz folgende Jahre: 33,33%  33,3333 %
  • Abschreibungsende: 28.02.2015
  • Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember

Geschäftsjahr 

Nettoabschreibungswert
zu
Geschäftsjahresbeginn

AfA. Geschäftsjahr
ohne gerundeten Satz 

Summe Ende
Geschäftsjahr 

 01.01.2011 - 31.12.2011

 50.000,00

 (1)
20 833,33

 20.833,33

 01.01.2012 - 31.12.2012

 29.166,67

 (2)
11 111,11

 31.944,44

 01.01.2013 - 31.12.2013

 18.055,56

 (3)
8 333,33

 40.277,77

 01.01.2014 - 31.12.2014

  9.722,23

  (3)
8 333,33

 48.611,10

 01.01.2015 - 31.12.2015

  1.388,90

 (4)
1 388,90

 50.000,00

(1) 50 000,00 * 50 % * (10 / 12) = 20 833,33 da die Anlage 10 Monate während des 1. Geschäftsjahres gehalten wurde.
(2) 50 000,00 * 50 % * (2 / 12) + 25 000 * 33,33 % * (10 / 12) = 11 111,11
(3) 25 000,00 * 33,33 % * (12 / 12) = 8 333,33
(4) 25 000,00 * 33,33 % * (2 / 12) = 1 388,88

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2012:

 Zeitraum

Fällige Periode 

 Abschreibungssumme aus den
Vorperioden

AfA Periode 

 Januar 2012

 

 

  2.083,33

 Februar 2012

 

 

  2.083,34

 März 2012

 1

 

    694,44

 April 2012

 2

    694,44

    694,45

 Mai 2012

 3

 1.388,89

    694,44

 Juni 2012

 4

 2.083,33

    694,45

 Juli 2012

 5

 2.777,78

    694,44

 August 2012

 6

 3.472,22

    694,45

 September 2012

 7

 4.166,67

    694,44

 Oktober 2012

 8

 4.861,11

    694,45

 November 2012

 9

 5.555,56

    694,44

 Dezember 2012

 10

 6.250,00

    694,44

 Summe Geschäftsjahr 2012

 

 

 11.111,11