Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.
In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der rumänischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.
Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.
Dabei handelt es sich um ein in Rumänien praktiziertes lineares Abschreibungsverfahren.
Alle Anlagen sind betroffen: Sachanlagen, immaterielle Anlagen und Goodwill.
Die Abschreibung beginnt immer am ersten Tage des Monats, der dem Inbetriebnahmedatum folgt (auch wenn das Inbetriebnahmedatum der 1. des Monats ist):
Der Benutzer kann die Dauer oder den Satz angeben.
Gibt der Benutzer die Dauer vor, werden daraus in Sage X3 automatisch der Abschreibungssatz und das Abschreibungsende berechnet. Der Satz ist gleich: 1/Dauer.
Ist der Satz angegeben, wird die Abschreibungsdauer über den erfassten Satz bestimmt, diese Dauer wird jedoch nur indikativ angezeigt: es wird der Satz angewendet.
Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,66 oder 6,67 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren.
Mindestdauer: 1 Jahr
Höchstdauer: keine
Der Satz kann vom Benutzer vorgegeben werden. Bis zu 6 Dezimalstellen möglich.
In diesem Fall wird die Abschreibungsdauer zur Information berechnet, es wird jedoch der erfasste Satz angewendet.
Gibt der Benutzer ihn nicht vor, wird der Abschreibungssatz in Sage X3 auf folgende Weise berechnet: 1 / Dauer (ohne Rundung); der so berechnete Satz wird mit 6 Dezimalstellen angezeigt.
Das Abschreibungsende wird über den tatsächlichen Abschreibungsbeginn und die Dauer bestimmt. Es entspricht immer dem letzten Tag eines Monats und kann nicht erzwungen werden.
Ist eine Anlage abgegangen, kann der Benutzer das tatsächliche Abgangsdatum erfasst, die Abschreibung wird jedoch für den ganzen Abgangsmonat berechnet: das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag des Abgangsmonats der Anlage.
Beispiele:
Abgangsdatum | Abschreibungsende: |
01.01.2011 | 31.01.2011 |
05.02.2011 | 28.02.2011 |
30.06.2011 | 30.06.2011 |
Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.
Die Abschreibung wird mit dem Nettoeingangswert der Anlage berechnet.
Ist der Satz nicht erzwungen, wird er über die Dauer bestimmt: 1/ Abschreibungsdauer
Jährliche Abschreibung = [Nettobasis * (Anzahl Besitzmonate im Jahr, Inbetriebnahmemonat ausgenommen) / 12 ] + Satz.
Beispiele Anzahl Besitzmonate im Jahr (Inbetriebnahmemonat ausgenommen).
Datum Inbetriebnahme | Anzahl Eigentumsmonate |
15.01.2011 | 11 |
06.06.2011 | 6 |
01.10.2011 | 2 |
Abschreibungsende: | Anzahl Eigentumsmonate |
31.01.2011 | 1 |
30.06.2011 | 6 |
30.10.2011 | 10 |
Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:
AfA Periode pc =
AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)
/
Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)
-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)
(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben.
Der verwendete Prorata ist der Prorata in Monaten, die Abschreibungen nach Periode sind alle identisch (Beispiel: ist die Periode monatlich, ist die monatliche Abschreibung für alle 12 Monate der Steuerperiode identisch). Es gibt eine Ausnahme, die mit den Rundungsregeln verknüpft ist.
Die Methodenänderung ist in folgenden Fällen zulässig:
Die Änderung ist nicht während des Geschäftsjahres zulässig, sie tritt am ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres in Kraft. Die Unternehmen sind nicht berechtigt, die Verlaufsdaten zu bearbeiten, auch wenn z.B. ein Buchhaltungsfehler oder eine falsch gewählte Abschreibungsart auftreten. In diesem Fall wird die Korrektur berechnet und beeinflusst folgendes:
Die Anlage wird immer mit dem Nettobuchwert am Ende des aktuellen Monats abgegangen.
Berechnungsregeln Gewinn und Verlust: Basisregeln.
Die Anlagen können nur am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres (mit dem tatsächlichen Wert) neu bewertet werden. Die Neubewertung wird auf Grundlage des Buchhaltungsnettowerts der Anlage am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres berechnet. Die Differenz zwischen dem Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende und der neu bewertete Wert werden gebucht, und zwar entweder in den Neubewertungsrücklagen (z.B. das Konto "10500 - Neubewertungsrücklagen" des rumänischen Buchhaltungsplans) oder im Ergebniskonto (abhängig von den vorherigen Neubwertungen und deren Ergebnissen). Die neue Abschreibung wird (mit dem neu bewerteten Wert) ab dem ersten Tag des folgenden Steuerjahrs berechnet.
Hinweise:
Wertminderungen sind zulässig und müssen am letzten Tag des steuerlichen Geschäftsjahres ausgeführt und gebucht werden. Die Anlagen müssen in den Finanzreports mit den Kosten der summierten Abschreibung und den Wertminderungen angegeben werden. Eine Wertminderung ist daher nur zulässig, wenn die aktuelle Periode die letzte Periode des Geschäftsjahres ist.
Jede andere Aktion, die den Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende aktualisieren kann, ist nicht erlaubt, wenn kein Wertminderungsstorno erfolgt.
Eine Aktion ermöglicht das Unterbrechen und anschließend den Neustart der Abschreibung jedes Plans des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch sowie der anderen Pläne mit Ausnahme des Plans IAS/IFRS.
Entschließt sich das Unternehmen dazu, die Abschreibung einer Anlage zu unterbrechen, erfolgt die Unterbrechung der Berechnung ab dem Monat nach dem Unterbrechungsdatum. Die Abschreibung wird für die aktuelle Periode berechnet.
Während des Neustarts wird die Abschreibung ab der aktuellen Periode berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Geschäftsjahr | Nettoabschreibungswert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01.01.2011 - 31.12.2011 | 10.000,00 | 238,10 (1) | 238,10 |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 9.761,90 | 1 428,57 (2) | 1.666,67 |
01.01.2013 - 31.12.2013 | 8.333,33 | 1.428,57 | 3.095,24 |
01.01.2014 - 31.12.2014 | 6.904,76 | 1.428,57 | 4.523,81 |
01.01.2015 - 31.12.2015 | 5.476,19 | 1.428,57 | 5.952,38 |
01.01.2016 - 31.12.2016 | 4.047,62 | 1.428,57 | 7.380,95 |
01.01.2017 - 31.12.2017 | 2.619,05 | 1.428,57 | 8.809,52 |
01.01.2018 - 31.12.2018 | 1.190,48 | 1.190,48 (3) | 10.000,00 |
(1) 10 000,00 * (2 / 12) * 1/7 = 238,10 da die Anlage während dieses 1. Geschäftsjahres 2 Monate gehalten wurde.
(2) 10 000,00 * (12 / 12) * 1/7 = 1 428,57 da die Anlage während dieses Geschäftsjahres 12 Monate gehalten wurde.
(3) 10 000,00 * (10 / 12) * 1/7 = 1 190,48 da die Anlage während dieses Geschäftsjahres 10 Monate gehalten wurde.
Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011:
Zeitraum | Fällige Periode | Abschreibungssumme aus den | AfA Periode |
01.11.2011 - 30.11.2011 | 1 |
| 119,05 (1) |
01.12.2011 - 31.12.2011 | 2 | 119,05 | 119,05 (2) |
Summe Geschäftsjahr 2011 |
|
| 238,10 |
(1) 238,10 * 1 / 2 - 0 = 119,05
(2) 238,10 * 2 / 2 - 119,05 = 119,05
Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2018:
Zeitraum | Fällige Periode | Abschreibungssumme aus den | AfA Periode |
01.01.2018 - 31.01.2018 | 1 |
| 119,05 |
01.02.2018 - 29.02.2018 | 2 | 119,05 | 119,05 |
03.03.2018 - 31.03.2018 | 3 | 238,10 | 119,04 |
01.04.2018 - 30.04.2018 | 4 | 357,14 | 119,05 |
01.05.2018 - 31.05.2018 | 5 | 476,19 | 119,05 |
01.06.2018 - 30.06.2018 | 6 | 595,24 | 119,05 |
01.07.2018 - 31.07.2018 | 7 | 714,29 | 119,05 |
01.08.2018 - 31.08.2018 | 8 | 833,34 | 119,04 |
01.09.2011 - 30.09.2011 | 9 | 952,38 | 119,05 |
01.10.2011 - 31.10.2011 | 10 | 1.071,43 | 119,05 |
Summe Geschäftsjahr 2018 |
|
| 1.190,48 |
Geschäftsjahr | Nettoabschreibungswert | AfA Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01.01.2011 - 31.12.2011 | 30.000,00 | 833,33 (1) | 833,33 |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 29.166,67 | 10 000,00 (2) | 10.833,33 |
01.01.2013 - 31.12.2013 | 19.166,67 | 10.000,00 | 20.833,33 |
01.01.2014 - 31.12.2014 | 9.166,67 | 1 666,67 (3) | 22.500,00 |
(1) 30 000,00 * (1 / 12) * 1/3 = 833,33 da die Anlage während dieses 1. Geschäftsjahres 1 Monate gehalten wurde.
(2) 30 000,00 * (12 / 12) * 1/3 = 10 000,00 da die Anlage während dieses Geschäftsjahres 12 Monate gehalten wurde.
(3) 30 000,00 * (2 / 12) * 1/3 = 1 666,67 da das Abschreibungsende der 30.11.2014 ist, die Anlage jedoch am 28.02.2014 abgegangen ist (2 Haltemonate).
Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2014:
Zeitraum | Fällige Periode | Abschreibungssumme aus den | AfA Periode |
01.01.2014 - 31.01.2014 | 1 |
| 833,33 |
01.02.2014 - 28.02.2014 | 2 | 833,33 | 833,34 |
03.03.2014 - 31.03.2014 | 3 | 1.666,67 |
|
01.04.2014 - 30.04.2014 | 4 | 1.666,67 |
|
01.05.2014 - 31.05.2014 | 5 | 1.666,67 |
|
01.06.2014 - 30.06.2014 | 6 | 1.666,67 |
|
01.07.2014 - 31.07.2014 | 7 | 1.666,67 |
|
01.08.2014 - 31.08.2014 | 8 | 1.666,67 |
|
01.09.2014 - 30.09.2014 | 9 | 1.666,67 |
|
01.10.2014 - 31.10.2014 | 10 | 1.666,67 |
|
01.11.2014 - 30.11.2014 | 11 | 1.666,67 |
|
Summe Geschäftsjahr 2014 |
| 1.666,67 |
Dabei handelt es sich um das in Rumänien praktizierte degressive Abschreibungsverfahren.
Es erstreckt sich auf alle Anlagen, außer:
Die Abschreibung beginnt immer am ersten Tage des Monats, der dem Inbetriebnahmedatum folgt (auch wenn das Inbetriebnahmedatum der 1. des Monats ist):
Die Dauer ist erforderlich. Sie muss größer oder gleich 2 Jahre sein und vom Benutzer angegeben werden.
Der bei der Berechnung der degressiven Abschreibung angewandte Satz kann weder erfasst, noch anhand der Rubrikzuordnungen ermittelt werden.
Er wird automatisch von Sage X3 als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei üblicher Verwendungsdauer der Anlage und einem Koeffizienten ermittelt.
Dieser Koeffizient wird als Degressivitätsfaktor bezeichnet und hängt von der Abschreibungsdauer ab:
Der berechente Abschreibungssatz wird mit 6 Dezimalstellen angezeigt.
Die Berechnungen erfolgen immer ohne Rundung auf den Satz (1 / Dauer * Koeffizient)
Beispiele:
Dauer | Koeffizient | Satz |
2 | 1,5 | 0,750000 |
3 | 1,5 | 0,500000 |
4 | 1,5 | 0,375000 |
5 | 1,5 | 0,300000 |
6 | 2 | 0,333333 |
7 | 2 | 0,285714 |
8 | 2 | 0,250000 |
9 | 2 | 0,222222 |
10 | 2 | 0,200000 |
11+ | 2,5 | 0,227273 |
Das Abschreibungsende wird über den tatsächlichen Abschreibungsbeginn und die in Monate umgerechnete Abschreibungsdauer bestimmt. Es entspricht immer dem letzten Tag eines Monats und kann nicht erzwungen werden.
Ist eine Anlage abgegangen, wird die Abschreibung für den ganzen Abgangsmonat berechnet: das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag des Abgangsmonats der Anlage.
Beispiele:
Abgangsdatum | Abschreibungsende: |
01.01.2011 | 31.01.2011 |
05.02.2011 | 28.02.2011 |
30.06.2011 | 30.06.2011 |
Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.
Datum Inbetriebnahme | Anzahl Eigentumsmonate |
15.01.2011 | 11 |
06.06.2011 | 6 |
01.10.2011 | 2 |
Abschreibungsende: | Anzahl Eigentumsmonate |
31.01.2011 | 1 |
30.06.2011 | 6 |
30.10.2011 | 10 |
Für die Abschreibungen entspricht das erste Jahr den ersten 12 Monaten und nicht den Monaten im Buchhaltungsgeschäftsjahr. Gleiches gilt für die folgenden Jahre. Diese Periode von 12 Monaten kann gleichermaßen in zwei Buchhaltungsgeschäftsjahren liegen.
Im folgenden ein Berechnungsbeispiel der AfA, das diese Regel veranschaulicht.
Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:
AfA Periode pc =
AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)
/
Σ p1 bis pc (Anzahl Haltemonate in der Periode)
-
Abschreibungssumme aus den Vorperioden
p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)
(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben.
Der verwendete Prorata ist der Prorata in Monaten, die Abschreibungen nach Periode sind alle identisch (Beispiel: ist die Periode monatlich, ist die monatliche Abschreibung für alle 12 Monate der Steuerperiode identisch). Es gibt eine Ausnahme, die mit den Rundungsregeln verknüpft ist.
Die Methodenänderung ist in folgenden Fällen zulässig:
Die Änderung ist nicht während des Geschäftsjahres zulässig, sie tritt am ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres in Kraft. Die Unternehmen sind nicht berechtigt, die Verlaufsdaten zu bearbeiten, auch wenn z.B. ein Buchhaltungsfehler oder eine falsch gewählte Abschreibungsart auftreten. In diesem Fall wird die Korrektur berechnet und beeinflusst folgendes:
Die Anlage wird immer mit dem Nettobuchwert am Ende des aktuellen Monats abgegangen.
Berechnungsregeln Gewinn und Verlust: Basisregeln.
Die Anlagen können nur am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres (mit dem tatsächlichen Wert) neu bewertet werden. Die Neubewertung wird auf Grundlage des Buchhaltungsnettowerts der Anlage am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres berechnet. Die Differenz zwischen dem Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende und der neu bewertete Wert werden gebucht, und zwar entweder in den Neubewertungsrücklagen (z.B. das Konto "10500 - Neubewertungsrücklagen" des rumänischen Buchhaltungsplans) oder im Ergebniskonto (abhängig von den vorherigen Neubwertungen und deren Ergebnissen). Die neue Abschreibung wird (mit dem neu bewerteten Wert) ab dem ersten Tag des folgenden Steuerjahrs berechnet.
Hinweise:
Wertminderungen sind zulässig und müssen am letzten Tag des steuerlichen Geschäftsjahres ausgeführt und gebucht werden. Die Anlagen müssen in den Finanzreports mit den Kosten der summierten Abschreibung und den Wertminderungen angegeben werden. Eine Wertminderung ist daher nur zulässig, wenn die aktuelle Periode die letzte Periode des Geschäftsjahres ist.
Jede andere Aktion, die den Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende aktualisieren kann, ist nicht erlaubt, wenn kein Wertminderungsstorno erfolgt.
Eine Aktion ermöglicht das Unterbrechen und anschließend den Neustart der Abschreibung jedes Plans des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch sowie der anderen Pläne mit Ausnahme des Plans IAS/IFRS.
Entschließt sich das Unternehmen dazu, die Abschreibung einer Anlage zu unterbrechen, erfolgt die Unterbrechung der Berechnung ab dem Monat nach dem Unterbrechungsdatum. Die Abschreibung wird für die aktuelle Periode berechnet.
Während des Neustarts wird die Abschreibung ab der aktuellen Periode berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Geschäftsjahr | Netto- | AfA. Geschäftsjahr | AfA Geschäftsjahr | Nach Linear | Festgestellte AfA | Summe Ende Geschäftsjahr |
01.01.2011 - 31.12.2011 | 350.000,00 | 50.000,00 | 100.000,00 | Nein | 100.000,00 | 100.000,00 |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 250.000,00 | 41.666,67 | 71.428,57 | Nein | 71.428,57 | 171.428,57 |
01.01.2013 - 31.12.2013 | 178.571,43 | 35.714,29 | 51.020,41 | Nein | 51.020,41 | 222.448,88 |
01.01.2014 - 31.12.2014 | 127.551,02 | 31.887,76 | 36.443,15 | Nein | 36.443,15 | 258.892,13 |
01.01.2015 - 31.12.2015 | 91.107,87 | 30.369,29 | 26.030,82 | Ja | 30.369,29 | 289.261,42 |
01.01.2016 - 31.12.2016 | 60.738,58 | 30.369,29 | 17.353,88 | Ja | 30.369,29 | 319.630,71 |
01.01.2017 - 31.12.2017 | 30.369,29 | 30.369,29 | 8.676,88 | Ja | 30.369,29 | 350.000,00 |
Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011:
Zeitraum | Fällige Periode | Abschreibungssumme aus den | AfA Periode |
Januar 2011 | 1 |
| 8.333,33 |
Februar 2011 | 2 | 8.333,33 | 8.333,34 |
März 2011 | 3 | 16.666,67 | 8.333,33 |
April 2011 | 4 | 25.000,00 | 8.333,33 |
Mai 2011 | 5 | 33.333,33 | 8.333,34 |
Juni 2011 | 6 | 41.666,67 | 8.333,33 |
Juli 2011 | 7 | 50.000,00 | 8.333,33 |
August 2011 | 8 | 58.333,33 | 8.333,34 |
September 2011 | 9 | 66.666,67 | 8.333,33 |
Oktober 2011 | 10 | 75.000,00 | 8.333,33 |
November 2011 | 11 | 83.333,33 | 8.333,34 |
Dezember 2011 | 12 | 91.666,67 | 8.333,33 |
Summe Geschäftsjahr 2011 |
|
| 100.000,00 |
2. Beispiel (Zeigt die Anwendung der Regel an, die als erstes Jahr die ersten 12 Monate und nicht die Monate im Buchhaltungsjahr und somit die folgenden Jahre betrachtet.
Geschäftsjahr | Nettowert | AfA. Geschäftsjahr | AfA. Geschäftsjahr | Nach Linear | Festgestellte AfA | Summe Ende Geschäftsjahr |
01.01.2011 - 31.12.2011 | 49.000,00 | 12.250,00 | 18.375,00 | Nein | (1) | 15.312,50 |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 30.625,00 | 10.208,33 | 11.484,38 | Nein | (2) | 27.945,31 |
01.01.2013 - 31.12.2013 | 19.140,63 | 9.570,32 | 7.177,74 | Ja | (3) | 37.834,63 |
01.01.2014 - 31.12.2014 | 9.570,32 | 9.570,32 | 3.588,87 | Ja | (4) | 47.404,95 |
01.01.2015 - 31.12.2015 | - | Ja | (5) | 49.000,00 |
Dabei handelt es sich um das in Rumänien praktizierte degressive Abschreibungsverfahren.
Aus steuerlicher Sicht wird es nur für die folgenden Anlagen verwendet:
Aus buchhalterischer Sicht können alle Anlagearten nach diesem Modus abgeschrieben werden, aber nur, wenn der Abschreibungsrhythmus es rechtfertigt (je nach zukünftig erwartetem Vorteil).
Die Abschreibung beginnt immer am ersten Tage des Monats, der dem Inbetriebnahmedatum folgt (auch wenn das Inbetriebnahmedatum der 1. des Monats ist):
Die Dauer ist erforderlich. Sie muss größer oder gleich 2 Jahre sein und vom Benutzer angegeben werden.
Der bei der Berechnung der degressiven Abschreibung angewandte Satz kann weder erfasst, noch anhand der Rubrikzuordnungen ermittelt werden.
Er wird auf folgende Weise automatisch von Sage X3 ermittelt:
Dauer | Satz |
1 | 0,500000 |
2 | 1,000000 |
3 | 0,500000 |
4 | 0,333333 |
5 | 0,250000 |
6 | 0,200000 |
7 | 0,166667 |
8 | 0,142857 |
9 | 0,125000 |
10 | 0,111111 |
11 | 0,100000 |
... |
|
Das Abschreibungsende wird über den tatsächlichen Abschreibungsbeginn und die in Monate umgerechnete Abschreibungsdauer bestimmt. Es entspricht immer dem letzten Tag eines Monats und kann nicht erzwungen werden.
Ist eine Anlage abgegangen, wird die Abschreibung für den ganzen Abgangsmonat berechnet: das Abschreibungsende ist immer der letzte Tag des Abgangsmonats der Anlage.
Beispiele:
Abgangsdatum | Abschreibungsende: |
01.01.2011 | 31.01.2011 |
05.02.2011 | 28.02.2011 |
30.06.2011 | 30.06.2011 |
Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet.
Datum Inbetriebnahme | Anzahl Eigentumsmonate |
15.01.2011 | 11 |
06.06.2011 | 6 |
01.10.2011 | 2 |
Hinweise:
Hinweise:
- Abschreibungswert = Nettozugangswert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert
AfA Geschäftsjahr 2011: 24 000 * 50 % * (2 /12) = 2 000
AfA. Geschäftsjahr 2012: ( 24 000 * 50 % * (10/12)) + (12 000 * 25 % * (2/12)) = 10 500
Die Methodenänderung ist in folgenden Fällen zulässig:
Die Änderung ist nicht während des Geschäftsjahres zulässig, sie tritt am ersten Tag des folgenden Geschäftsjahres in Kraft. Die Unternehmen sind nicht berechtigt, die Verlaufsdaten zu bearbeiten, auch wenn z.B. ein Buchhaltungsfehler oder eine falsch gewählte Abschreibungsart auftreten. In diesem Fall wird die Korrektur berechnet und beeinflusst folgendes:
Die Anlage wird immer mit dem Nettobuchwert am Ende des aktuellen Monats abgegangen.
Berechnungsregeln Gewinn und Verlust: Basisregeln.
Die Anlagen können nur am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres (mit dem tatsächlichen Wert) neu bewertet werden. Die Neubewertung wird auf Grundlage des Buchhaltungsnettowerts der Anlage am Ende des steuerlichen Geschäftsjahres berechnet. Die Differenz zwischen dem Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende und der neu bewertete Wert werden gebucht, und zwar entweder in den Neubewertungsrücklagen (z.B. das Konto "10500 - Neubewertungsrücklagen" des rumänischen Buchhaltungsplans) oder im Ergebniskonto (abhängig von den vorherigen Neubwertungen und deren Ergebnissen). Die neue Abschreibung wird (mit dem neu bewerteten Wert) ab dem ersten Tag des folgenden Steuerjahrs berechnet.
Hinweise:
Wertminderungen sind zulässig und müssen am letzten Tag des steuerlichen Geschäftsjahres ausgeführt und gebucht werden. Die Anlagen müssen in den Finanzreports mit den Kosten der summierten Abschreibung und den Wertminderungen angegeben werden. Eine Wertminderung ist daher nur zulässig, wenn die aktuelle Periode die letzte Periode des Geschäftsjahres ist.
Jede andere Aktion, die den Buchhaltungsnettowert zum Geschäftsjahresende aktualisieren kann, ist nicht erlaubt, wenn kein Wertminderungsstorno erfolgt.
Eine Aktion ermöglicht das Unterbrechen und anschließend den Neustart der Abschreibung jedes Plans des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch sowie der anderen Pläne mit Ausnahme des Plans IAS/IFRS.
Entschließt sich das Unternehmen dazu, die Abschreibung einer Anlage zu unterbrechen, erfolgt die Unterbrechung der Berechnung ab dem Monat nach dem Unterbrechungsdatum. Die Abschreibung wird für die aktuelle Periode berechnet.
Während des Neustarts wird die Abschreibung ab der aktuellen Periode berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Geschäftsjahr | Netto- | AfA. Geschäftsjahr | Summe Ende Geschäftsjahr |
01.01.2011 - 31.12.2011 | 350.000,00 | 175.000,00 | 175.000,00 |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 175.000,00 | 19.444,44 | 194.444,44 |
01.01.2013 - 31.12.2013 | 155.555,56 | 19.444,44 | 213.888,88 |
01.01.2014 - 31.12.2014 | 136.111,12 | 19.444,44 | 233.333,32 |
01.01.2015 - 31.12.2015 | 116.666,68 | 19.444,44 | 252.777,76 |
01.01.2016 - 31.12.2016 | 97.222,24 | 19.444,44 | 272.222,20 |
01.01.2017 - 31.12.2017 | 77.777,80 | 19.444,44 | 291.666,64 |
01.01.2018 - 31.12.2018 | 58.333,36 | 19.444,44 | 311.111,08 |
01.01.2019 - 31.12.2019 | 38.888,92 | 19.444,44 | 330.555,52 |
01.01.2020 - 31.12.2020 | 19.444,44 | 19.444,44 | 350.000,00 |
Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011:
Zeitraum | Fällige Periode | Abschreibungssumme aus den | AfA Periode |
Januar 2011 | 1 |
| 14.583,33 |
Februar 2011 | 2 | 14.583,33 | 14.583,34 |
März 2011 | 3 | 29.166,67 | 14.583,33 |
April 2011 | 4 | 43.750,00 | 14.583,33 |
Mai 2011 | 5 | 58.333,33 | 14.583,34 |
Juni 2011 | 6 | 72.916,67 | 14.583,33 |
Juli 2011 | 7 | 87.500,00 | 14.583,33 |
August 2011 | 8 | 102.083,33 | 14.583,34 |
September 2011 | 9 | 116.666,67 | 14.583,33 |
Oktober 2011 | 10 | 131.250,00 | 14.583,33 |
November 2011 | 11 | 145.833,33 | 14.583,33 |
Dezember 2011 | 12 | 160.416,67 | 14.583,33 |
Summe Geschäftsjahr 2011 |
|
| 175.000,00 |
2. Beispiel (Zeigt die Anwendung der Regel an, die als erstes Jahr die ersten 12 Monate und nicht die Monate im Buchhaltungsjahr und somit die folgenden Jahre betrachtet.
Geschäftsjahr | Nettoabschreibungswert | AfA. Geschäftsjahr | Summe Ende |
01.01.2011 - 31.12.2011 | 50.000,00 | (1) | 20.833,33 |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 29.166,67 | (2) | 31.944,44 |
01.01.2013 - 31.12.2013 | 18.055,56 | (3) | 40.277,77 |
01.01.2014 - 31.12.2014 | 9.722,23 | (3) | 48.611,10 |
01.01.2015 - 31.12.2015 | 1.388,90 | (4) | 50.000,00 |
(1) 50 000,00 * 50 % * (10 / 12) = 20 833,33 da die Anlage 10 Monate während des 1. Geschäftsjahres gehalten wurde.
(2) 50 000,00 * 50 % * (2 / 12) + 25 000 * 33,33 % * (10 / 12) = 11 111,11
(3) 25 000,00 * 33,33 % * (12 / 12) = 8 333,33
(4) 25 000,00 * 33,33 % * (2 / 12) = 1 388,88
Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2012:
Zeitraum | Fällige Periode | Abschreibungssumme aus den | AfA Periode |
Januar 2012 |
|
| 2.083,33 |
Februar 2012 |
|
| 2.083,34 |
März 2012 | 1 |
| 694,44 |
April 2012 | 2 | 694,44 | 694,45 |
Mai 2012 | 3 | 1.388,89 | 694,44 |
Juni 2012 | 4 | 2.083,33 | 694,45 |
Juli 2012 | 5 | 2.777,78 | 694,44 |
August 2012 | 6 | 3.472,22 | 694,45 |
September 2012 | 7 | 4.166,67 | 694,44 |
Oktober 2012 | 8 | 4.861,11 | 694,45 |
November 2012 | 9 | 5.555,56 | 694,44 |
Dezember 2012 | 10 | 6.250,00 | 694,44 |
Summe Geschäftsjahr 2012 |
|
| 11.111,11 |