Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der Standardabschreibungsverfahren – Russland 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der russischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.

LR - Linear Russland

Dieses Abschreibungsverfahren wird in Russland praktiziert.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Erster Tag es Monats, der auf den Monat des Abschreibungsbeginns folgt, sofern der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Monats liegt (sonst beginnt die Abschreibung an diesem Datum).

Beispiele:

Abschreibungsbeginn

Ausgangspunkt

01/01/2010

01/01/2010

15/01/2010

01/02/2010

Dauer

Die Dauer wird in Tausendsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,666 oder 6,667 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren.

Diese Dauer muss einer ganzzahligen Anzahl von Monaten entsprechen. Andernfalls werden die Nachkommastellen der Dauer gemäß der nachstehenden Tabelle korrigiert.

SEEINFO Eine Option über Rechtsklick ist, wenn erforderlich, verfügbar, um die Dauer direkt in Monaten anzugeben. Diese wird dann automatisch in Jahre und tausendstel Jahre umgerechnet.

Die vom Benutzer erfassten Daten werden in Sage X3 dazu verwendet, den Abschreibungssatz und das Abschreibungsende zu berechnen.

Monate 

Bereichsbeginn

Bereichsende

Korrektur

 0

 0

0.041

0

 1

 0.042

0.125

0.083

 2

 0.126

0.208

 0.167

 3

 0.209

0.291

0.25

 4

 0.292

0.375

0.333

 5

 0.376

0.458

0.417

 6

 0.459

 0.541

 0.50

 7

 0.542

0.625

0.583

 8

 0.626

0.708

0.667

 9

 0.709

0.791

0.75

 10

 0.792

0.875

0.833

 11

 0.876

0.958

0.917

 12

 0.959

1.041

1

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt bestimmt: (1 / Abschreibungsdauer in Monaten) * Beschleunigungskoeffizient
Der angezeigte Abschreibungssatz entspricht dem so berechneten Abschreibungssatz, gerundet auf die sechste Nachkommastelle.
Für die Berechnung wird der ungerundete Abschreibungssatz verwendet. Er entspricht einem monatlichen Abschreibungssatz.

Der in die Berechnung des Abschreibungssatzes einfließende Beschleunigungskoeffizient kann vom Benutzer erfasst oder durch die Verbindungen definiert werden (insbesondere dann, wenn dieser Modus selbst durch die Verbindungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Ist der Beschleunigungssatz größer als 1, beschleunigt der Koeffizient den Abschreibungssatz.
Ist der Beschleunigungssatz kleiner als 1, bremst der Koeffizient den Abschreibungssatz.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:

Abschreibungsbeginn + Anzahl Abschreibungsmonate (1) + Anzahl Unterbrechungsmonate

Das Abschreibungsende muss auf einen Monatsletzten fallen.

(1) Anzahl Abschreibungsmonate = Abschreibungsdauer * (1 / Beschleunigungskoeffizient) * (Anzahl aktive Monate gemäß Saisonplan / 12). Das Ergebnis wird auf den nächstgrößeren ganzzahligen Wert aufgerundet.

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt

  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 1 Jahr verschieden ist.

  • Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum ersten Tag des Monats berechnet, in dem der Tag nach dem Abgangstag liegt.

SEEINFO Das Geschäftsjahr muss zwingend einem Kalenderjahr entsprechen und in zwölf einmonatige Perioden aufgeteilt sein.

Sonderregeln

Für dieses Verfahren steht eine Sonderregeln zur Verfügung:

  • Bonus

    Diese Regel kann nur im steuerlichen Abschreibungsplan angegeben werden. Es kann dort ein außerordentlicher Abschreibungssatz angegeben werden.
     
    Ein Bonus wird berechnet, wenn das Datum der Inbetriebnahme des Artikels auf oder nach dem 01/01/2008 liegt.
    Bonus = (Bruttowert * außerordentlicher Abschreibungssatz).
     
    Erfolgt der Abgang früher als fünf Jahre nach dem Inbetriebnahmedatum und enthält der steuerliche Abschreibungsplan einen Bonus, wird im Geschäftsjahr des Abgangs eine zusätzliche AfA durchgeführt und auf die Abgangsperiode belastet. Diese AfA entspricht der Abweichung zwischen der mit Bonus berechneten Abschreibung und der ohne Bonus berechneten Abschreibung.
    SEEINFO Um die zusätzliche AfA zu ermitteln, muss das Verfahren des Abschreibungsplans mindestens dem des steuerlichen Abschreibungsplans ohne Bonus entsprechen.

Besonderheiten

Saisonschwankungen

Dieses Prinzip stützt sich auf die Definition von jährlichen Saisonplänen, in denen bestimmte Monate als aktiv oder inaktiv erklärt werden.

  • Für inaktive Monate wird keine Abschreibung berechnet.
  • Zu allen Inventarartikeln, die einem Saisonplan unterliegen, muss dessen Referenz angegeben werden.

AfA

  • 2/ Berechnung der monatlichen AfA:

    (Abzuschreibender Wert * Monatlicher Abschreibungssatz * 12) / Anzahl aktive Monate im Geschäftsjahr
     
    Die Anzahl der aktiven Monate im Geschäftsjahr entspricht der Anzahl der im Saisonplan als aktiv gekennzeichneten Monate. Ist kein Saisonplan spezifiziert oder ist der Saisonplan auf den berechneten Abschreibungsplan nicht anwendbar, entspricht die Anzahl der aktiven Monate 12.
      
  • 2/ Berechnung der AfA des Geschäftsjahres:

    (Monatliche AfA * 12) * pro rata temporis
     
    In folgenden Fällen erfolgt die Berechnung anteilig in Monaten (pro rata temporis):
     
    - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum des Inventarartikels fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
     
    Ausgeschlossen sind:
    - die Monate des Saisonplans, die in der Periode nicht aktiv sind (sofern der Saisonplan auf den berechneten Abschreibungsplan anwendbar ist)
    - die Monate des Saisonplans, die in der Periode aktiv sind und in denen die Abschreibung unterbrochen wurde
     
    Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Ende des betrachteten Geschäftsjahres, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

    Abschreibungsunterbrechung:
     
    Es steht eine Aktion zur Verfügung, mit der die Abschreibung im buchhalterischen und steuerlichen Abschreibungsplans unterbrochen oder wiederaufgenommen werden kann. In diesem Fall beträgt die Abschreibung bis zur Wiederaufnahme 0. Das Abschreibungsende wird entsprechend verschoben.
     

    Hinweise:
     
    - Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert - Bonus
    - Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA Periode
AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird )
/
Σ p1 bis pf (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn diese im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

SEEINFO Hinweise:

  • Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein.
     
  • Zum Inventarartikel kann ein Saisonplan erfasst werden.
    In diesem Plan können die aktiven Monate des Jahres angegeben werden. Ob der Saisonplan angewandt werden sollen, kann in jedem auf dem LR-Modus basierenden abgeschriebenen Abschreibungsplan angegeben werden. Wird der Saisonplan angewendet und ist ein inaktiver Monat vorhanden, entspricht die AfA der Periode 0.

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 120.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 06/06/2010
  • Beschleunigungskoeffizient: 1,00
  • Abschreibungsdauer: 3,5 Jahre  -  monatlicher Abschreibungssatz 0,02380952 * (1/42) = 873,06 < 3 000,00.
  • Abschreibungsende: 30/12/2013
  • Anzahl noch aktive Restmonate: 12 (kein Saisonplan)

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2010 – 31/12/2010

120.000,00

(1)  17 142,84

 17.142,84

01/01/2011 – 31/12/2011

102.857,16

(2)  34 285,68

 51.428,52

01/01/2012 – 31/12/2012

68.571,48

      34.285,68  

 85.714,20

01/01/2013 – 31/12/2013

34.285,80

      34.285,80

120.000,00

Die monatliche AfA beträgt: (120 000 * 0.0238095 * 12) / 12 = 2 857,14
(1)  2 857,14 * 6, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 6 Monate gehalten.
(2)  2 857,14 * 12 = 34 285,68

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2010 auf Perioden:

Zeitraum 

Anzahl
Haltemonate

 AfA

 01/2010

 0

 0,00

 02/2010

 0

 0,00

 03/2010

 0

 0,00

 04/2010

 0

 0,00

 05/2010

 0

 0,00

 06/2010

 0

 0,00

 07/2010

 1

 2.857,14

 08/2010

 1

 2.857,14

 09/2010

 1

 2.857,14

 10/2010

 1

 2.857,14

 11/2010

 1

 2.857,14

 12/2010

 1

 2.857,14

 

 SUMME

17.142,84

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 120.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 06/06/2010
  • Beschleunigungskoeffizient: 1,00
  • Abschreibungsdauer: 3,5 Jahre  -  monatlicher Abschreibungssatz: 0,02380952 (1/42 Monat * 1,00)  
  • Abschreibungsende: 30/09/2013
  • Anzahl noch aktive Restmonate: 5 (Saisonplan: Aktivität von Mai bis September)
     

Geschäftsjahr

Netto-
abschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2010 – 31/12/2010

120.000,00

(1)  20 571,42

20.571,42

01/01/2011 – 31/12/2011

102.857,16

(2)  34 285,70

 54.857,12

01/01/2012 – 31/12/2012

68.571,48

      34.285,70  

 89.142,82

01/01/2013 – 31/12/2013

34.285,80

      30.857,18

120.000,00

Die monatliche AfA beträgt: (120 000 * 0.0238095 * 12) / 5 = 6 857,14
(1)  6 857,14 * 3, weil sich die Aktivität auf 3 Monate erstreckt
(2)  6 857,14 * 5, weil sich die Aktivität auf 5 Monate erstreckt.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2010 auf Perioden:

Zeitraum 

Anzahl
Haltemonate

 AfA

 01/2010

 0

 0,00

 02/2010

 0

 0,00

 03/2010

 0

 0,00

 04/2010

 0

 0,00

 05/2010

 0

 0,00

 06/2010

 0

 0,00

 07/2010

 1

 6.857,14

 08/2010

 1

 6.857,14

 09/2010

 1

 6.857,14

 10/2010

 1

 0,00

 11/2010

 1

 0,00

 12/2010

 1

 0,00

 

 SUMME

20.571,42

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011 auf Perioden:

Zeitraum 

Anzahl
Haltemonate

 AfA

 01/2010

 0

 0,00

 02/2010

 0

 0,00

 03/2010

 0

 0,00

 04/2010

 0

 0,00

 05/2010

 0

 6.857,14

 06/2010

 0

 6.857,14

 07/2010

 1

 6.857,14

 08/2010

 1

 6.857,14

 09/2010

 1

 6.857,14

 10/2010

 1

 0,00

 11/2010

 1

 0,00

 12/2010

 1

 0,00

 

 SUMME

34.285,70

DR - Degressiv Russland

Dieses Abschreibungsverfahren wird in Russland praktiziert.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Erster Tag es Monats, der auf den Monat des Abschreibungsbeginns folgt, sofern der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Monats liegt (sonst beginnt die Abschreibung an diesem Datum).

Beispiele:

Abschreibungsbeginn

Ausgangspunkt

01/01/2010

01/01/2010

15/01/2010

01/02/2010

Dauer

Die Dauer wird in Tausendsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,666 oder 6,667 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren.

Diese Dauer muss einer ganzzahligen Anzahl von Monaten entsprechen. Andernfalls werden die Nachkommastellen der Dauer gemäß der nachstehenden Tabelle korrigiert.

SEEINFO Hinweise:

  • Eine Option über Rechtsklick ist, wenn erforderlich, verfügbar, um die Dauer direkt in Monaten anzugeben. Diese wird dann automatisch in Jahre und tausendstel Jahre umgerechnet.
  • Die vom Benutzer erfasste Abschreibungsdauer fließt nicht ein. Sie wird in Sage X3nur dazu verwendet, den Abschreibungssatz zu berechnen.

Monate 

Bereichsbeginn

Bereichsende

Korrektur

 0

 0

0.041

0

 1

 0.042

0.125

0.083

 2

 0.126

0.208

 0.167

 3

 0.209

0.291

0.25

 4

 0.292

0.375

0.333

 5

 0.376

0.458

0.417

 6

 0.459

 0.541

 0.50

 7

 0.542

0.625

0.583

 8

 0.626

0.708

0.667

 9

 0.709

0.791

0.75

 10

 0.792

0.875

0.833

 11

 0.876

0.958

0.917

 12

 0.959

1.041

1

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt bestimmt: (1 / Abschreibungsdauer in Monaten) * Beschleunigungskoeffizient
Der angezeigte Abschreibungssatz entspricht dem so berechneten Abschreibungssatz, gerundet auf die sechste Nachkommastelle.
Für die Berechnung wird der ungerundete Abschreibungssatz verwendet. Er entspricht einem monatlichen Abschreibungssatz.

Der in die Berechnung des Abschreibungssatzes einfließende Beschleunigungskoeffizient kann vom Benutzer erfasst oder durch die Verbindungen definiert werden (insbesondere dann, wenn dieser Modus selbst durch die Verbindungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Ist der Beschleunigungssatz größer als 1, beschleunigt der Koeffizient den Abschreibungssatz.
Ist der Beschleunigungssatz kleiner als 1, bremst der Koeffizient den Abschreibungssatz.

Abschreibungsende

Dieses Datum kann nicht berechnet werden, da hierfür keine Grundlage vorhanden ist.

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt

  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 1 Jahr verschieden ist.

  • Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum ersten Tag des Monats berechnet, in dem der Tag nach dem Abgangstag liegt.

SEEINFO Das Geschäftsjahr muss zwingend einem Kalenderjahr entsprechen und in zwölf einmonatige Perioden aufgeteilt sein.

AfA

  • Berechnung der AfA des Geschäftsjahres:

    Wenn das Geschäftsjahr aus einer einzigen Periode besteht: Restwert * Abschreibungssatz
    Wenn das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt ist: Σ AfA der Perioden des Geschäftsjahres 
      
  • Berechnung der Perioden-AfA
     
    (Nettorestwert am Periodenbeginn zum Jahrestag * Abschreibungssatz) / 12 

    Beispiel:
    Jahrestag: 01/11/N
    Die Berechnung der Perioden-AfA für die Monate November und Dezember des Geschäftsjahres N sowie dann für die Monate Januar bis Oktober des Geschäftsjahres N+1 erfolgt auf Basis des Restwerts zum 01/11/N.
    Zum 01/11/N werden die Perioden-AfA für die Monate November und Dezember des Geschäftsjahres N+1 sowie dann für die Monate Januar bis Oktober des Geschäftsjahres N+2 auf Basis des Restwerts zum 01/11/N+1 berechnet.

    Hinweise:
     
    - Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert
    - Nettoabschreibungswert zum Jahrestag = Nettoabschreibungswert zum Beginn der Periode, in dem der Jahrestag liegt  Dieser Wert wird im Feld KBIRNBV der Tabelle DEPREC gespeichert.
    Der Stichtag wiederholt sich immer nach 12 tatsächlichen Abschreibungsmonaten. Daher kann sich dieser Wert nicht während des Geschäftsjahres ändern.

    - Die Abschreibung endet am Abgangsdatum oder wenn der Nettoabschreibungswert 0 beträgt.
    - Wenn der Nettowert zum Periodenbeginn kleiner wird als 1, wird der Nettowert aufgelöst.


    Abschreibungsunterbrechung:
     
    Es steht eine Aktion zur Verfügung, mit der die Abschreibung im buchhalterischen und steuerlichen Abschreibungsplans unterbrochen oder wiederaufgenommen werden kann. In diesem Fall beträgt die Abschreibung bis zur Wiederaufnahme 0. Das Abschreibungsende wird entsprechend verschoben.


    Prüfungen zu den Geschäftsprozessen:
     
    - Aktion Verfahrensänderung: Die Abweichungsverarbeitung des vorherigen Geschäftsjahres ist nur bei der Option außerordentliche AfA Periode autorisiert.
    - Aktion Neubewertung: Das Wirksamkeitsdatum kann nur der Periodenbeginn sein.
    - Aktion Aktualisierung: Die Aktualisierung der Geschäftsjahres-AfA ist nicht erlaubt.
     


Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 120 000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 01/11/2010
  • Jahrestag: 01/11
  • Beschleunigungskoeffizient: 1,00
  • Abschreibungsdauer: 3 Jahre  -  monatlicher Abschreibungssatz 0,33333333 * (1/36) = 873,06 < 3 000,00.
  • Abschreibungsende: ----

Berechnung der Perioden-AfA:

Zeitraum 

Nettowert Jahrestag

 AfA

 01/2010 au 10/2010

 0

 0,00

 11/2010

 120.000,00

(1) 3.333,33

 12/2010

 120.000,00

     3.333,33

 01/2011

 120.000,00

    3.333,33

 02/2011

 120.000,00

    3.333,33

 03/2011

 120.000,00

    3.333,33

 04/2011

 120.000,00

    3.333,33

 05/2011

 120.000,00

    3.333,33

 06/2011

 120.000,00

    3.333,33

 07/2011

 120.000,00

    3.333,33

 08/2011

 120.000,00

    3.333,33

 09/2011

 120.000,00

    3.333,33

 10/2011

 120.000,00

     3.333,33

 11/2011

  80.000,04

(2)  2.222,22

 12/2011

  80.000,04

     2.222,22

 01/2012

  80.000,04

     2.222,22

 *

 

 

 12/2039

 

   0,89

(1) Monatliche AfA von 01/01 bis 31/10/2011: (120 000 * 0,3333333) / 12 = 3 333,33
(3) monatliche AfA von 01/11 bis 31/12/2011: (80 000,04 * 0,3333333) / 12 = 2 222,22

Berechnung der Geschäftsjahres-AfA
:

Geschäftsjahr

 AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr  

 01/01/2010 – 31/12/2010

    6 666,66

 6 666,66

 01/01/2011 - 31/12/2011

  37 777,74

 44 444,40

  01/01/2012 - 31/12/2012

   25 185,16

 69 629,56

  01/01/2013 - 31/12/2013

    16 790,12

 86 419,68

 ...

 ...

 ...

 01/01/2039 - 31/12/2039

             0,44

 119 999,11

 01/01/2040 - 31/12/2040

    (1)     0,89

 120 000,00

(1) Wenn die AfA zum 31/12/2039 kleiner wird als 1, wird die Abschreibung 2040 abgeschlossen.

CR - Konstant Russland

Dieses Abschreibungsverfahren wird in Russland praktiziert.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Erster Tag des Monats, der auf den Monat des Abschreibungsbeginns folgt, sofern der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Monats liegt (sonst beginnt die Abschreibung an diesem Datum).

Beispiele:

Abschreibungsbeginn

Ausgangspunkt

01/01/2010

01/01/2010

15/01/2010

01/02/2010

Dauer

Die Dauer wird in Tausendsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,666 oder 6,667 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren.

Diese Dauer muss einer ganzzahligen Anzahl von Monaten entsprechen. Andernfalls werden die Nachkommastellen der Dauer gemäß der nachstehenden Tabelle korrigiert.
SEEINFO Hinweise:

  •  Eine Option über Rechtsklick ist, wenn erforderlich, verfügbar, um die Dauer direkt in Monaten anzugeben. Diese wird dann automatisch in Jahre und tausendstel Jahre umgerechnet.
  • Die vom Benutzer erfasste Abschreibungsdauer fließt nicht ein. Sie wird in Sage X3nur dazu verwendet, den Abschreibungssatz zu berechnen.

Monate 

Bereichsbeginn

Bereichsende

Korrektur

 0

 0

0.041

0

 1

 0.042

0.125

0.083

 2

 0.126

0.208

 0.167

 3

 0.209

0.291

0.25

 4

 0.292

0.375

0.333

 5

 0.376

0.458

0.417

 6

 0.459

 0.541

 0.50

 7

 0.542

0.625

0.583

 8

 0.626

0.708

0.667

 9

 0.709

0.791

0.75

 10

 0.792

0.875

0.833

 11

 0.876

0.958

0.917

 12

 0.959

1.041

1

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird aus der in Monaten ausgedrückten Abschreibungsdauer berechnet, siehe nachstehende Tabelle. Danach kann ein Beschleunigungskoeffizient angewandt werden.

Abschreibungssatz gemäß Abschreibungsdauer * Beschleunigungskoeffizient

Der angezeigte Abschreibungssatz entspricht dem so berechneten Abschreibungssatz, gerundet auf die sechste Nachkommastelle.
Für die Berechnung wird der ungerundete Abschreibungssatz verwendet.

Abschreibungsdauer Beginn 

Abschreibungsdauer Ende

Satz

 1

24

14.3

 25

36

8.8

 37

60

5.6

 61

84

3.8

 85

120

2.7

 121

180

1.8

 181

 240

 1.3

 241

300

1

 301

360

0.8

 361

>360

0.7

Der in die Berechnung des Abschreibungssatzes einfließende Beschleunigungskoeffizient kann vom Benutzer erfasst oder durch die Verbindungen definiert werden (insbesondere dann, wenn dieser Modus selbst durch die Verbindungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Ist der Beschleunigungssatz größer als 1, beschleunigt der Koeffizient den Abschreibungssatz.
Ist der Beschleunigungssatz kleiner als 1, bremst der Koeffizient den Abschreibungssatz.

Abschreibungsende

Dieses Datum kann nicht berechnet werden, da hierfür keine Grundlage vorhanden ist.

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt

  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 1 Jahr verschieden ist.

  • Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum ersten Tag des Monats berechnet, in dem der Tag nach dem Abgangstag liegt.

SEEINFO Das Geschäftsjahr muss zwingend einem Kalenderjahr entsprechen und in zwölf einmonatige Perioden aufgeteilt sein.

Sonderregeln

Für dieses Verfahren steht eine Sonderregeln zur Verfügung:

  • Bonus

    Diese Regel kann nur im steuerlichen Abschreibungsplan angegeben werden. Es kann dort ein außerordentlicher Abschreibungssatz angegeben werden.
     
    Ein Bonus wird berechnet, wenn das Datum der Inbetriebnahme des Artikels auf oder nach dem 01/01/2008 liegt.
    Bonus = (Bruttowert * außerordentlicher Abschreibungssatz).
     
    Erfolgt der Abgang früher als fünf Jahre nach dem Inbetriebnahmedatum und enthält der steuerliche Abschreibungsplan einen Bonus, wird im Geschäftsjahr des Abgangs eine zusätzliche AfA durchgeführt und auf die Abgangsperiode belastet. Diese AfA entspricht der Abweichung zwischen der mit Bonus berechneten Abschreibung und der ohne Bonus berechneten Abschreibung.
    SEEINFO Um die zusätzliche AfA zu ermitteln, muss das Verfahren des Abschreibungsplans mindestens dem des steuerlichen Abschreibungsplans ohne Bonus entsprechen.

AfA

  • Berechnung der AfA des Geschäftsjahres:

    Σ AfA der Perioden des Geschäftsjahres
       
    Berechnung der AfA des Geschäftsjahres:
     
    Nettorestwert am Periodenbeginn * Abschreibungssatz

    Hinweise:
     
    - Abschreibungswert = Bruttowert – Restwert – Bonus
    - Abschreibungswert = Nettowert – Restwert – Bonus
     
    - Die Abschreibung endet am Abgangsdatum oder wenn der Nettoabschreibungswert 0 beträgt.
    - Wenn der Nettowert zum Periodenbeginn kleiner wird als 1, wird der Nettowert aufgelöst.
     

    Abschreibungsunterbrechung:
     
    Es steht eine Aktion zur Verfügung, mit der die Abschreibung im buchhalterischen und steuerlichen Abschreibungsplans unterbrochen oder wiederaufgenommen werden kann. In diesem Fall beträgt die Abschreibung bis zur Wiederaufnahme 0. Das Abschreibungsende wird entsprechend verschoben.


    Prüfungen zu den Geschäftsprozessen:
     
    - Aktion Verfahrensänderung: Die Abweichungsverarbeitung des vorherigen Geschäftsjahres ist nur bei der Option außerordentliche AfA Periode autorisiert.
    - Aktion Neubewertung: Das Wirksamkeitsdatum kann nur der Periodenbeginn sein.
    - Aktion Aktualisierung: Die Aktualisierung der Geschäftsjahres-AfA ist nicht erlaubt.
     


Beispiele

Beispiel: 
  • Bruttowert: 120.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 06/06/2010
  • Abschreibungsdauer: 3.5 Jahre  
  • Monatlicher Satz: 0,056 % 
  • Sonderregel: Bonus - außerordentlicher Abschreibungssatz: 0.3 (1)
    Bonusberechnung: 120 000 * 0.3 = 36 000
  • Nettoabschreibungswert 120 000 - 36 000 = 84 000
     

Zeitraum                             

 Netto-
abschreibungswert

Summe Abschreibungen
Beginn
Periode

 

AfA Periode

AfA
Geschäftsjahr

 01/06/2010 - 30/06/2010

 84 000

----

 -----

-----

 01/07/2010 - 31/07/2010

 84 000

 ----

 

 4 704,00

 01/08/2010 - 31/08/2010

 79 296

 4 704,00

 4 440,58

 

 01/09/2010 - 30/09/2010

 74 855,42

 9 144,58

 

 4 191,90

 01/10/2010 - 31/10/2010

 70 663,52

13 336,48 

 3 957,16

 

 01/11/2010 - 30/11/2010

 66 706,36

 17 293,64

 3 735,56

 

 01/12/2010 - 31/12/2010

 62 970,80

 21 029,20

 3 526,36

 

 01/01/2011 - 31/12/2011

 59 444,44

 24 555,56

 3 328,89

 24 555,56

 01/02/2011 - 28/02/2011

 56 115,51

 27 884.45

 3 142,47

 

 01/03/2011 - 31/03/2011

 52 973,08

 31 026,92

 2 966,49

 

 01/04/2011 - 30/04/2011

 50 006,59

 33 993,41

 2 800,37

 

 01/05/2011 - 31/05/2011

 47 206,22

 36 793,78

 2 643,55

 01/06/2011 - 30/06/2011

 44 562,67

 39 437,33

 2 495,51

 01/07/2011 - 31/07/2011

 42 067,16

 41 923,84

 2 355,76

 

 01/08/2011 - 31/08/2011

 39 711,40

 44 288,60

 2 223,84

 

 01/09/2011 - 30/09/2011

 37 487,56

 46 512,44

 2 099,30

 

 01/10/2011 - 31/10/2011

 35 388,26

 48 611,74

 1 981,74

 

 01/11/2011 - 30/11/2011

 33 406,52

 50 593,48

 1 870,77

 

 01/12/2011 - 31/12/2011

 31 535,75

 52 464,25

 1 766,00

 29 674,69

 01/01/2012 - 31/01/2012

 29 769,75

 54 230,25

 1 667,11

 

 ...

...

...

...

 

SR - Sum-of-Years Digits Russland

Dieses Abschreibungsverfahren wird in Russland praktiziert.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Immer erster Tag des Monats, der auf den Monat des Abschreibungsbeginns folgt, sofern der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Monats liegt (sonst beginnt die Abschreibung an diesem Datum).

Dauer

Die Dauer wird in Tausendsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,666 oder 6,667 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren.

Diese Dauer muss einer ganzzahligen Anzahl von Monaten entsprechen. Andernfalls werden die Nachkommastellen der Dauer gemäß der nachstehenden Tabelle korrigiert.

SEEINFO  Eine Option über Rechtsklick ist, wenn erforderlich, verfügbar, um die Dauer direkt in Monaten anzugeben. Diese wird dann automatisch in Jahre und tausendstel Jahre umgerechnet.

Die vom Benutzer erfassten Daten werden in Sage X3 dazu verwendet, den Abschreibungssatz und das Abschreibungsende zu berechnen.

Monate 

Bereichsbeginn

Bereichsende

Korrektur

 0

 0

0.041

0

 1

 0.042

0.125

0.083

 2

 0.126

0.208

 0.167

 3

 0.209

0.291

0.25

 4

 0.292

0.375

0.333

 5

 0.376

0.458

0.417

 6

 0.459

 0.541

 0.50

 7

 0.542

0.625

0.583

 8

 0.626

0.708

0.667

 9

 0.709

0.791

0.75

 10

 0.792

0.875

0.833

 11

 0.876

0.958

0.917

 12

 0.959

1.041

1

Satz

Der degressive Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden, sondern wird auf folgende Art ermittelt:

Betrachtungsjahr / Summe der Jahresnummern gemäß Abschreibungsdauer + in Monaten ausgedrückter Dezimalteil / 12

Beispiel:
Eine Abschreibungsdauer von 5,27 Jahren wird auf 5,25 gesetzt.
Im zweiten Jahr wird ein Abschreibungssatz von 4/15,25 angewandt. Der angewandte Satz lautet also 0.2622951

Erläuterung:
- Die Nummer des Betrachtungsjahres beträgt 4
- Die Summe der Jahresnummern beträgt bei einer Dauer von fünf Jahren: 5 + 4 + 3 + 2 + 1 = 15
- In Monaten ausgedrückter Dezimalteil von 0,25 / 12 = 3 Monate / 12, d. h.: 0,25

SEEINFO Liegt der Abschreibungsbeginn im Geschäftsjahr oder ist die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden, können in demselben Geschäftsjahr zwei verschiedene Abschreibungssätze zur Anwendung kommen. Siehe AfA.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:

Abschreibungsbeginn + Abschreibungsdauer + Anzahl Unterbrechungsmonate

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende

Ausgangspunkt 

Dauer

Anhalten

Endedatum

 01/01/2005

5 Jahre

0

31/12/2009

 01/01/2005

5 Jahre

6 Monate

30/06/2010

 01/07/2005

5 Jahre

 0

 30/06/2010

 01/07/2005

5 Jahre

4 Monate

31/10/2010

Pro rata temporis

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird die verstrichene Zeit in Monaten ausgedrückt.
Anteilige Berechnung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist,
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum Ende des ersten Monats nach dem Abgang berechnet.

SEEINFO Das Geschäftsjahr muss zwingend einem Kalenderjahr entsprechen und in zwölf einmonatige Perioden aufgeteilt sein.

AfA

Abschreibungsunterbrechung:
 
Es steht eine Aktion zur Verfügung, mit der die Abschreibung im buchhalterischen und steuerlichen Abschreibungsplans unterbrochen oder wiederaufgenommen werden kann. In diesem Fall beträgt die Abschreibung bis zur Wiederaufnahme 0. Das Abschreibungsende wird entsprechend verschoben.

Die AfA in einem Geschäftsjahr wird auf folgende Weise berechnet:
AfA =  (Abschreibungswert * Satz 1) * pro rata temporis 1 
                 + (Abschreibungswert * Satz 2) * pro rata temporis 2

  • Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
  • Satz 1 = im ersten Teil des Geschäftsjahres angewandter Abschreibungssatz
  • Satz 2 = im zweiten Teil des Geschäftsjahres möglicherweise angewandter Abschreibungssatz
     
  • Pro rata temporis 1 =
    Anzahl Monate der Periode [max (Geschäftsjahresbeginn, Abschreibungsbeginn)
    – min (Ende Anwendung Satz 1, Geschäftsjahresende, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]/ 12
  • Pro rata temporis 2 =
    Anzahl Monate der Periode [Beginn Anwendung Satz 2 – min (Geschäftsjahresende, Abschreibungsende, Abgangsdatum)] / 12 

Hinweise:

- Im Geschäftsjahr der Investition wird nur ein einziger Abschreibungssatz angewandt, sofern dieses Geschäftsjahr länger als 12 Monate ist und der Inventarartikel in diesem Geschäftsjahr länger als 12 Monate gehalten wurde
- In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden zwei Abschreibungssätze angewandt, jeder für die durch pro rata temporis 1 und pro rata temporis 2 definierte Anzahl von Monaten
Wenn nur ein Abschreibungssatz angewandt werden soll, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Alle Geschäftsjahre müssen 12 Monate lang sein, und der Abschreibungsbeginn muss auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegen.

Beispiel: Ein Inventarartikel wurde am 01/07/2005 angeschafft und wird über 5 Jahre abgeschrieben. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden folgende Abschreibungssätze angewandt:

Geschäftsjahr

Satz 1

Satz 2

01/01/2005 - 31/12/2005

5/15 für 6 Monate

 

01/01/2006 - 31/12/2006

5/15 für 6 Monate

4/15  für 6 Monate

01/01/2007 - 31/12/2007

4/15  für 6 Monate

3/15  für 6 Monate

01/01/2008 - 31/12/2008

3/15  für 6 Monate

2/15  für 6 Monate

01/01/2009 - 31/12/2009

2/15  für 6 Monate

1/15  für 6 Monate

01/01/2010 - 31/12/2010

1/15  für 6 Monate

 

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA Periode =       

(Abschreibungswert * Satz 1 * pro rata 1) + (Abschreibungswert * Satz 2 * pro rata 2)
- Abschreibungssumme aus den Vorperioden

  • Pro rata temporis 1 =
    Anzahl Monate der Periode [max (Geschäftsjahresbeginn, Abschreibungsbeginn)
    – min (Ende Anwendung Satz 1, Ende der aktuellen Periode, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]/ 12
  • Pro rata temporis 2 =
    Anzahl Monate der Periode [Beginn Anwendung Satz 2 – min (Ende der aktuellen Periode, Abschreibungsende, Abgangsdatum)] / 12

Hinweise:
- Je nach Aufteilung des Geschäftsjahres in Perioden kann in einer Periode nur ein einziger Abschreibungssatz zur Anwendung kommen
- Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein: Es wird mit den tatsächlichen Periodendauern gearbeitet

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 120.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 01/08/2010
  • Abschreibungsdauer: 2.5 Jahre  
  • Typ pro rata temporis: monatlich 

 Geschäftsjahr                        

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

 01/01/2010 - 31/12/2010

 120 000,00

(1)   28 571,43

  28 571,43

 01/01/2011 - 31/12/2011

   91 428,57

(2)   54 285,71

  82 857,14

 01/01/2012 - 31/12/2012

   37 142,86

(3)   34 285,72

 117 142,86

 01/01/2013 - 31/12/2013

    2 857,14

(4)    2 857,14

 120 000,00

(1)  120 000,00 * 2 / 3,5 * 5 / 12 = 28 571,43
(2)  (120 000 * 2 / 3,5 * 7 / 12) + (120 000 * 1 / 3,5 * 5 / 12) = 40 000,00 + 14 285,71 = 54 285,71
(3)  (120 000 * 1 / 3,5 * 7 / 12) + (17 142,86 * 5/6ème) = 20 000,00 + 14 285,72 = 34 285,72
      17 142,86 = Nettowert zum 01/08/2012: 120 000 - 82 857,14 - 20 000,00
(4)  120 000 - 117 142,86 = 2 857,14

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 07/01/2010, ausgeglichen zum 01/02/2010
  • Abschreibungsdauer: 5 Jahre  
  • Typ pro rata temporis: monatlich 

 Geschäftsjahr                        

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

 01/01/2010 - 31/12/2010

 10 000,00

(1)   3 55,56

  3 55,56

 01/01/2011 - 31/12/2011

   6 944,44

(2)   2 722,22

  5 777,78

 01/01/2012 - 31/12/2012

   4 222,22

(3)   2 055,55

  7 833,33

 01/01/2013 - 31/12/2013

   2 166,67

(4)   1 388,89

  9 222,22

 01/01/2014 - 31/12/2014

     777,78

(5)      722,22

  9 944,44

 01/01/2015 - 31/12/2015

       55,56

(6)        55,56

 10 000,00

(1)  10 000,00 * 5 / 15 * 11 / 12 = 3 055,56
(2)  (10 000,00 * 5 / 15 * 1 / 12 ) + (10 000,00 * 4 / 15 * 11 / 12 ) = 277,78 + 2 444,44 = 2 722,22
(3)  (10 000,00 * 4 / 15 * 1 / 12 ) + (10 000,00 * 3 / 15 * 11 / 12 ) = 222,22 + 1 833,33
(4)  (10 000,00 * 3 / 15 * 1 / 12 ) + (10 000,00 * 2 / 15 * 11 / 12 ) = 166,67 + 1 222,22
(5)  (10 000,00 * 2 / 15 * 1 / 12 ) + (10 000,00 * 1 / 15 * 11 / 12 ) =  111,11 + 611,11
(6)  10 000 - 9 944,44 = 55,56