Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der türkischen Standard-Abschreibungsverfahren 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der türkischen Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.

TL - Linear Türkei

Dabei handelt es sich um das lineare Abschreibungsverfahren gemäß den in der Türkei gültigen Vorschriften:

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung wird ab dem Tag der tatsächlichen Inbetriebnahme der einzelnen abschreibungsfähigen Elemente berechnet. In Sage X3 wird also der Tag des Abschreibungsbeginns verwendet.

Dauer

Der Benutzer kann die Dauer oder den Satz angeben.
Gibt der Benutzer die Dauer vor, werden daraus in Sage X3 automatisch der Abschreibungssatz und das Abschreibungsende berechnet. Wird der Abschreibungssatz vorgegeben, wird die Abschreibungsdauer automatisch aus diesem Satz berechnet.

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.
Beispiel: 6,66 oder 6,67 für eine Dauer von 6 2/3 Jahren. 

Satz

Der Satz kann vom Benutzer vorgegeben werden.
In diesem Fall wird in Sage X3 auf Basis dieses Satzes die Abschreibungsdauer ermittelt. Diese Dauer geht in die Berechnung des Abschreibungsendes ein.

Gibt der Benutzer den Abschreibungssatz nicht vor, wird er in Sage X3 auf folgende Weise berechnet: 1 / Dauer.

Abschreibungsende:

Das Abschreibungsende richtet sich danach, ob die Sonderregel angewendet wird: Erstes abgezogenes Geschäftsjahrfür 1 Jahr.
Diese Regel wird vom Benutzer zum Abschreibungsplan des Inventarartikels spezifiziert oder stammt aus der Anwendung Rubrikzuordnungen.

  • Wird die Regel nicht angewendet, entspricht das Abschreibungsende:
    Tag des Abschreibungsbeginns + Abschreibungsdauer.
  • Wird die Regel angewendet, wird das Abschreibungsende berechnet, als würde der Inventarartikel nach dem degressiven türkischen Verfahren berechnet.

Einige Beispiele ohne Anwendung der Regel: Erstes Geschäftsjahr (1 Jahr).

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01.01.2005

5 Jahre

31.12.2009

01/07/2005

5 Jahre

30/06/2010

14/03/2005

5 Jahre

13/03/2010

01.01.2005

6,66

31/08/2011

01/07/2005

3,33

31/10/2008

14/03/2005

3,33

13/07/2008

 

Pro rata temporis

Je nach Benutzerauswahl wird die verstrichene Zeit in Monaten oder Tagen ausgedrückt, auf Ebene des Abschreibungsplans.

Anteilige Berechnung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Abschreibungsbeginn nicht auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegt
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung zur Bestimmung des Abschreibungsendes.

Sonderregeln

Für dieses Verfahren stehen zwei Sonderregeln zur Verfügung:

Erstes Geschäftsjahr für ein Jahr abgezogen.
Diese Regel dient zur Bestimmung des Abschreibungsendes.

AfA

Die Geschäftsjahres-AfA gleich:
Abschreibungsbetrag * Abschreibungssatz * Zeitanteil in Tagen oder in Monaten

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA. Periode (pc) =
AfA. Geschäftsjahr *

[S p1 bis pc (Gewicht Periode / Anzahl Tage in Periode) * Anzahl von Periodentagen, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
/
S p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Tage in Periode * Anzahl von Periodentagen, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)
 
(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 05/11/2005
  • Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 20 % --> Abschreibungsende: 04/11/2010
  •  Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10.000,00

(1)  312 ,33

312,33

01/01/2006 – 30/06/2006

9.687,67

(2)  991,78

1.304,11

01/07/2006 – 30/06/2007

8.695,89

2.000,00

3.304,11

01/07/2007 – 30/06/2008

6.695,89

2.000,00

5.304,11

01/07/2008 – 30/06/2009

4.695,89

2.000,00

7.304,11

01/07/2009 – 30/06/2010

2.695,89

2.000,00

9.304,11

01/07/2010 – 30/06/2011

695,89

695,89

10.000,00

(1) 10 000,00 * 20 % * 57/365, denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr nur 57 Tage gehalten.

(2)  10 000 * 20% * (181 / 365), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang = 181 Tage

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 28/02/2005
  • Abschreibungsdauer: 6,67 Jahre, Satz: 15 % --> Abschreibungsende: 27/10/2011

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10.000,00

(1) 1 261,64

1.261,64

01/01/2006 – 31/12/2006

8.738,36

(2) 1 500,00

2.761,64

01/01/2007 – 31/12/2007

7.238,36

1.500,00

4.261,64

01/01/2008 – 31/12/2008

5.738,36

1.500,00

5.761,64

01/01/2009 – 31/12/2009

4.238,36

1.500,00

7.261,64

01/01/2010 – 31/12/2010

2.738,36

1.500,00

8.761,64

01/01/2011 – 31/12/2011

1.238,36

1.238,36

10.000,00

(1) 10 000,00 * 15 % * (307 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 307 Monate gehalten.

(2) 10 000,00 * 15 % = 1 500,00

3. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 28/02/2005
  • Abschreibungsdauer: 6,67 Jahre, Satz: 15 % --> Abschreibungsende: 27/10/2011
  • Abgangsdatum: 04/05/2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10.000,00

(1)  1 261,64

1.261,64

01/01/2006 – 31/12/2006

8.738,36

1.500,00

2.761,64

01/01/2007 – 31/12/2007

7.238,36

1.500,00

4.261,64

01/01/2008 – 31/12/2008

5.738,36

(2)  512,30

4.773,94

(1)  10 000,00 * 15% * 307/365 denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 307 Monate gehalten.
(2)  10 000,00 * 15% * 125 / 366 = 512,30 denn der Inventarartikel wird in diesem Geschäftsjahr 125 Tage gehalten.

4. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 01/06/2005
  • Abschreibungsdauer: 4 Jahre, Satz: 25 % --> Abschreibungsende: 31/05/2009
     

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10.000,00

(1) 1 465,75

1.465,75

01/01/2006 – 31/12/2006

8.534,25

2.500,00

3.965,75

01/01/2007 – 31/12/2007

6.034,25

2.500,00

6.465,75

01/01/2008 – 31/12/2008

3.534,25

2.500,00

8.965,75

01/01/2009 – 31/12/2009

1.034,25

1.034,25

10.000,00

(1) 10 000,00 * 25% * (214 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 214 Monate gehalten.  

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005 gemäß Periodengewichtung:

Zeitraum

Anzahl Tage / Gewicht

Anzahl Haltetage

AfA

01/01/2005 – 31/03/2005

90 / 90

0

0,00

01/04/2005 – 30/06/2005

91 / 90

30

(2) 242,05

01/07/2005 – 30/09/2005

92 / 60

92

(3) 489,48

01/10/2005 – 31/12/2005

92 / 90

92

(4) 734,22

Summe Geschäftsjahr 2005

1.465,75

(2)  1 465,75 * (90 / 91 * 30) / [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] = 242,05  

(3)  1 465,75 * [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) ] 
      / [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] = 731,53 - 242,05 = 489,48

 (4)  1 465,75 * [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] 
        / [ (90 / 91 * 30) + (60 / 92 * 92) + (90 / 92 * 92) ] = 1 465,75 - 731,53 = 734,22

5. Beispiel mit Anwendung der Sonderregel: Erstes Geschäftsjahr (1 Jahr)
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  • Abschreibungsbeginn: 01/06/2005
  • Abschreibungsdauer: 4 Jahre, Satz: 25 % --> Abschreibungsende: 31.12.2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10.000,00

(1) 1 465,75

1.465,75

01/01/2006 – 31/12/2006

8.534,25

2.500,00

3.965,75

01/01/2007 – 31/12/2007

6.034,25

2.500,00

6.465,75

01/01/2008 – 31/12/2008

3.534,25

(2) 3 534,25

10.000,00

(1) 10 000,00 * 25% * (214 / 12), denn der Inventarartikel wird im 1. Geschäftsjahr 214 Monate gehalten.

(2)  AfA = (Nettowert – Restwert) = (3 534,25 – 0,00) = 3 534,25. Das erste, zwölfmonatige Geschäftsjahr [01.01.2005 – 31.12.2005] wird als ein Jahr betrachtet, und während der Abschreibungsdauer ist kein Geschäftsjahr von 12 Monaten verschieden.

TD - Degressiv Türkei

Diese degressive Abschreibungsart wird in der Türkei verwendet.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Abhängig von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis), wie sie vom Benutzer im Abschreibungsplan spezifiziert wurde: 

  • Wenn pro rata = Monat (Month)                    -->   Ausgangspunkt = 1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns (1). 
  • Wenn pro rata = ½ Monat (Mid-Month)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Monats des Abschreibungsbeginns (2).   
  • Wenn pro rata = ½ Quartal (Mid-Quarter)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Quartals des Abschreibungsbeginns (3).
  • Wenn pro rata =  ½ Jahr (Half-Year)      -->   ½ Jahresabschreibung im Geschäftsjahr der Anschaffung (4)

(1) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns
(2) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Monatserste ist
(3) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Quartalserste ist
(4) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns und von der Dauer des Geschäftsjahres

Dauer

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.

Beispiele:

  • 5 für 5 Jahre
  • 3,5 für 3 Jahre und 6 Monate
  • 6,66 für 6 Jahre und 8 Monate

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt in Abhängigkeit von einem Beschleunigungskoeffizienten berechnet:

( 1 / Dauer ) * Beschleunigungskoeffizient

Dieser Beschleunigungskoeffizient kann vom Benutzer spezifiziert oder über Zuordnungen definiert werden (insbesondere, wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Entspricht dem Degressivitätsfaktor des türkischen degressiven Abschreibungsverfahrens. Er kann folgende Werte annehmen:
-  1,25
- 1,50
- 1,75
-  2

Abschreibungsende:

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • Wenn pro rata temporis = ½ Jahr:

    Abschreibungsende = 1. Tag des Monats des Beginns des Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr der Anschaffung folgt

    + (Abschreibungsdauer – 0,5)


    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
  • Wenn pro rata temporis = Monat:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer
     
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
  • Wenn pro rata temporis = ½ Monat:
     
    Abschreibungsende =
    Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Monate
     
    Es ergibt sich der 15. eines Monats.
  • Wenn pro rata temporis = ½ Quartal:
     
    Abschreibungsende =
    Erster Tag desjenigen Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Quartal
     
    Es ergibt sich eine Quartalsmitte.
     

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01.01.2005

3 Jahre und ½ Jahr 

30/06/2008

14/10/2005

3,25 und ½ Jahr 

30/09/2008

01.01.2005

5,33 und Monat 

30/04/2010

01.01.2005

3 und ½ Monat 

15/01/2008

08/11/2005

3,25 und ½ Monat 

15/02/2009

01.01.2005

3 und ½ Quartal 

15.02.2008

08.12.2005

3 und ½ Quartal 

15.11.2008

Pro rata temporis

Die Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) kann vom Benutzer spezifiziert oder über Zuordnungen definiert werden (wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Folgende Werte sind möglich:

  • Pro rata = Monat               (Month)
  • Pro rata = ½ Monat           (Mid-Month)
  • Pro rata = ½ Quartal          (Mid-Quarter)
  • Pro rata = ½ Jahr           (Half-Year)

AfA

Die AfA entspricht dem größeren der beiden folgenden Werte:

  • Nettoabschreibungswert * Satz * pro rata temporis
  • Nettoabschreibungswert * (Haltedauer im Geschäftsjahr / restliche Abschreibungsdauer)

 Hinweise:

- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

- Restliche Abschreibungsdauer = Dauer des Intervalls [Geschäftsjahresbeginn - Abschreibungsende]
 
- Wenn Abschreibungsende = Geschäftsjahresende und wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende nicht abgeht, entspricht die AfAim Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungswert.
 
-
Ist der Nettoabschreibungswert größer als 0 und beträgt die restliche Abschreibungsdauer 0 (Abschreibungsende < Geschäftsjahresbeginn), dann entspricht die AfAim Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungswert, damit die Abschreibung abgeschlossen werden kann.

Die AfA des Geschäftsjahres der Investitionsauflösung wird in Abhängigkeit des Zeitanteilstyps berechnet:

  • - Wenn pro rata = ½ Jahr, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung der halben AfA im Geschäftsjahr.
    Dies gilt auch, wenn der Inventarartikel im Geschäftsjahr seines Abschreibungsendes abgegangen ist.
    Wenn die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden ist, wird analog gerechnet.
  • Wenn pro rata = Monat, dann wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Monat, dann wird die AfA bis zur Mitte des Abgangsmonats berechnet; für den Abgangsmonat wird also eine halbe AfA berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Quartal, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung dem Produkt aus der AfA im Geschäftsjahr und einem Prozentsatz, der sich nach dem Abgangsquartal im Geschäftsjahr richtet:
     
    -  12,50 % (1 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 1. Quartal liegt
    -  37,50 % (3 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 2. Quartal liegt
    -  62,50 % (5 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 3. Quartal liegt
    -  87,50 % (7 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 4. Quartal liegt

    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

..\FCT\SEEINFO Wird das Verfahren während des Geschäftsjahres geändert (Anpassung der Dauer, des Beschleunigungskoeffizienten, der Art der anteiligen Berechnung, des Abschreibungsbeginns), tritt die Änderung stets zu Geschäftsjahresbeginn in Kraft: Die AfA des Geschäftsjahres wird also mit dem neuen Verfahren neu berechnet.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

  • Pro rata temporis = ½ Jahr oder Monat In diesem Fall beginnt die Halteperiode am 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
     
    AfA Periode = AfA Geschäftsjahr 
                               *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
                                 /Σ p1 bis pf (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
                                 -Abschreibungssumme Vorperioden
  • Pro rata temporis 2 = ½ Monat oder ½ Quartal In diesem Fall beginnt die Halteperiode:
     
    - Wenn pro rata = ½ Monat: in der Mitte des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
    - Wenn pro rata = ½ Quartal: in der Mitte des Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (d. h. in der Mittel des 2. Monats des Quartals
     
    AfA Periode = AfA Geschäftsjahr 
                               *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
                                 /Σ p1 bis pf (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
                                 -Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem der Inventarartikel gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

..\FCT\SEEINFO - Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein.

 

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.04.2006
  • Beschleunigungskoeffizient 2
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: (1/5) * 2 = 40 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Jahr

Das von Sage X3 ermittelte Abschreibungsende lautet: 30.06.2011

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10.000,00

(1) 2.000,00

2.000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

8.000,00

(2) 3.200,00

5.200,00

01/01/2008 – 31/12/2008

4.800,00

(3) 1.920,00

7.120,00

01/01/2009 – 31/12/2009

2.880,00

(4) 1.152,00

8.272,00

01/01/2010 – 31/12/2010

1.728,00

(5) 1.152,00

9.424,00

01/01/2011 – 31/12/2011

576 ,00

(6) 576,00

10.000,00

(1)  10 000,00 * 40 % * 50 % oder 6/12 = 2 000,00

(2)  8 000,00 * 40 % = 3 200,00

(3)  4 800,00 * 40 % = 1 920,00

(4)  2 880,00 * 40 % = 1 152,00 (= 2 880,00 * 12/30 = 1 152,00)

(5)  1 728,00 * 12/18 = 1 152,00, denn > 1 728,00 * 40 % = 691,20

(6)   576,00 * 6 / 6 = 576,00

Ist die Anlage im Jahr 2010 abgegangen, unabhängig vom Abgangsdatum:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2010 – 31/12/2010

1.728,00

(7) 576,00

8.848,00

(7) 1 728,00 * 12/18 = 1 152,00  * 50 % oder 6/12 = 576,00    (50 % oder 6/12, da ½ AfA im Geschäftsjahr des Abgangs).

Ist die Anlage im Jahr 2011 abgegangen, unabhängig vom Abgangsdatum:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2011 – 31/12/2011

576 ,00

(7) 288,00

9.712,00

 (7) 576,00 * 6/6 = 576,00 * 50 % = 288,00     (50 %, da ½ AfA im Geschäftsjahr des Abgangs).

Fortsetzung des 1. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

10.000,00

2.000,00

0,00

(1)  666,67

(2)  666,66

(3)  666,67

2.000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

8.000,00

3.200,00

800,00

800,00

800,00

800,00

5.200,00

01/01/2008 – 31/12/2008

4.800,00

1.920,00

7.120,00

01/01/2009 – 31/12/2009

2.880,00

1.152,00

8.272,00

01/01/2010 – 31/12/2010

1.728,00

1.152,00

9.424,00

01/01/2011 – 31/12/2011

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

576 ,00

576,00

(4)  288,00

(5)  288,00

0,00

0,00

10.000,00

(1)  2 000,00 * 3/9  = 666,67    ( 3/9, da 3 Haltemonate für dieses Quartal)

(2)  2 000,00 * 6/9  = 1 333,33 – 666,67= 666,66

(3)  2 000,00 * 9/9  = 2 000,00 - 1 333,33 = 666,67

(4)  576,00 * 3/6 = 288,00

(5)  576,00 * 6/6 = 576,00 – 288,00 = 288,00

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden: Die 1. AfA wäre also in 04/2006 berechnet worden.

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.04.2006
  • Beschleunigungskoeffizient 1,5
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: (1/3) * 1,5 = 50 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Quartal

Das von Sage X3 ermittelte Abschreibungsende lautet: 15.05.2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10.000,00

(1) 3.125,00

3.125,00

01/01/2007 – 31/12/2007

6.875,00

(2) 3.437,50

6.562,50

01/01/2008 – 31/12/2008

3.437,50

(3) 2 500,00

9.062,50

01/01/2009 – 31/12/2009

937,50

(4) 937,50

10.000,00

(1)  10 000,00 * 50 % * 5/8  = 3 125,00 ( 5/8 = 5 ½ Haltequartale von 8 )

(2)  6 875,00 * 50 % = 3 437,50

(3)  3 437,50 * 8/11 = 2 500,00, denn > 3 437,50 * 50 % = 1 718,75

(4)  937,50 * 3/3 = 937,50

Ist die Anlage im ersten Quartal 2008 abgegangen, unabhängig vom Abgangsdatum in diesem Quartal:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2008 – 31/12/2008

3.437,50

(5)  312,50

6.875,00

(5) 3 437,50 * 8/11 = 2 500,00 * 12,50 % = 312,50     (12,50 % = 1 ½ Quartale / 8 ½ Quartale)

Ist die Anlage im dritten Quartal 2009 abgegangen, unabhängig vom Abgangsdatum in diesem Quartal:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2009 – 31/12/2009

937,50

(6) 585,94

9.648,44

 (6) 937,50 * 3/3 = 937,50 * 62,5 % = 585,94    (62,5 % = 5 ½ Quartale / 8 ½ Quartale)
 

Fortsetzung des 2. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

10.000,00

3.125,00

0,00

(1) 625,00

(2) 1.250,00

(3) 1.250,00

3.125,00

01/01/2007 – 31/12/2007

6.875,00

3.437,50

6.562,50

01/01/2008 – 31/12/2008

3.437,50

2.500,00

9.062,50

01/01/2009 – 31/12/2009

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

937,50

937,50

(4) 625,00

(5) 312,50

0,00

0,00

10.000,00

(1)  3 125,00 * 3/15  = 625,00  ( 3/15, denn 3 ½ Haltemonate in diesem Quartal )

(2)  3 125,00 * 9/15  = 1 875,00 – 625,00= 1 250,00

(3)  3 125,00 * 15/15  = 3 125,00 - 1 875,00 = 1 250,00

(4)  937,50 * 6/9 = 625,00   ( 6/9, da 6 ½ Haltemonate in diesem Quartal und 9 ½ Monate bis zum Abschreibungsende )

(5) 937,50 * 9/9 = 937,50 – 625,00 = 312,50

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden:

  • 05/2006 = 3 125,00 * 1/15 = 208,33
  • 06/2006 = 3 125,00 * 3/15 = 625,00 – 208,33 = 416,67
  •  …
3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03.04.2006
  • Beschleunigungskoeffizient 1,5
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: (1/3) * 1,5 = 50 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Monat

Das von Sage X3 ermittelte Abschreibungsende lautet: 15.04.2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10.000,00

(1) 3.541,67

3.541,67

01/01/2007 – 31/12/2007

6.458,33

(2) 3.229,17

6.770,84

01/01/2008 – 31/12/2008

3.229,16

(3) 2.499,99

9.270,83

01/01/2009 – 31/12/2009

729,17

(4) 729,17

10.000,00

(1)  10 000,00 * 50 % * 17/24  = 3 541,67         (17/24  = 17 ½ Haltemonate von 24 )

(2)  6 458,33 * 50 % = 3 229,17

(3)  3 229,16 * 24/31 = 2 499,99, da > 3 229,16 * 50 % = 1 614,58

(4)  729,17 * 7/7 = 729,17

 Bei Abgang des Inventarartikels zum 24.03.2008

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2008 – 31/12/2008

3.229,16

(5) 520,83

7.291,67

(5)  3 229,16 * 5/31 = 520,83             (5/31 = 5 ½ Haltemonate im Jahr 2008)

Bei Abgang des Inventarartikels zum 14.07.2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2009 – 31/12/2009

729,17

(6) 729,17

10.000,00

 (6) Abgangsdatum 14.07.2009 > Abschreibungsende 15.04.2009, daher beim Abgang keine anteilige Berechnung.

Fortsetzung des 3. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

10.000,00

3.541,67

0,00

(1) 1.041,67

(2) 1.250,00

(3) 1.250,00

3.541,67

01/01/2007 – 31/12/2007

6.458,33

3.229,17

6.770,84

01/01/2008 – 31/12/2008

3.229,16

2.499,99

9.270,83

01/01/2009 – 31/12/2009

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

729,17

729,17

(4) 625,00

(5) 104,17

0,00

0,00

10.000,00

(1)  3 541,67 * 5/17  = 1 041,67  ( 5/17, denn 5 ½ Haltemonate in diesem Quartal )

(2)  3 541,67 * 11/17  = 2 291,67 – 1 041,67= 1 250,00

(3)  3 541,67 * 17/17  = 3 541,67 - 2 291,67 = 1 250,00

(4)  729,17 * 6/7 = 625,00        (6/7, da 6 ½ Haltemonate in diesem Quartal)

(5)  729,17 * 7/7 = 729,17 – 625,00 = 104,17

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden.