Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der Standardabschreibungsverfahren – USA 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrierung der Abschreibungsverfahren.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsverfahren standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der US-Standardabschreibungsverfahren erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Verfahren werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsverfahren beschrieben.

UL - Straight line

Dieses lineare Abschreibungsverfahren wird in Großbritannien und den USA angewandt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Abhängig von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis), wie sie vom Benutzer im Abschreibungsplan spezifiziert wurde: 

  • Wenn pro rata = Monat (Month)                    -->   Ausgangspunkt = 1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns (1) 
  • Wenn pro rata = ½ Monat (Mid-Month)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Monats des Abschreibungsbeginns (2)   
  • Wenn pro rata = ½ Quartal (Mid-Quarter)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Quartals des Abschreibungsbeginns (3)
  • Wenn pro rata =  ½ Jahr (Half-Year)      -->   ½ Jahresabschreibung im Geschäftsjahr der Anschaffung (4)
     

(1) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns
(2) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Monatserste ist
(3) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Quartalserste ist
(4) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns und von der Dauer des Geschäftsjahres

Dauer

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt bestimmt: 1 / Dauer

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • Wenn pro rata temporis = ½ Jahr:

    Abschreibungsende = 1. Tag des Monats des Beginns des Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr der Anschaffung folgt

    + (Abschreibungsdauer - 0,5)
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.

  • Wenn pro rata temporis = Monat:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer
     
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
     
  • Wenn pro rata temporis = ½ Monat:
     
    Abschreibungsende =
    Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Monate
     
    Es ergibt sich der 15. eines Monats.
     
  • Wenn pro rata temporis = ½ Quartal:
     
    Abschreibungsende =
    Erster Tag desjenigen Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Quartal
     
    Es ergibt sich eine Quartalsmitte.

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01/01/2005

3 Jahre und ½ Jahr 

30/06/2008

14/10/2005

3,25 und ½ Jahr 

30/09/2008

01/01/2005

5,33 und Monat 

30/04/2010

01/01/2005

3 und ½ Monat 

15/01/2008

08/11/2005

3,25 und ½ Monat 

15/02/2009

01/01/2005

3 und ½ Quartal 

15/02/2008

08/12/2005

3 und ½ Quartal 

15/11/2008

Pro rata temporis

Die Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) kann vom Benutzer spezifiziert oder über Zuordnungen definiert werden (wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Folgende Werte sind möglich:

  • Prorata in Monaten               (Month)
  • Prorata = 1/2 Monat           (Mid-Month)
  • Prorata = 1/2 Quartal     (Mid-Quarter)
  • Prorata = 1/2 Jahr         (Half-Year)

AfA

Die AfA beträgt:

 Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis (1) 

Hinweise:

(1) Die anteilige Berechnung erfolgt entweder nach halben Jahren, Monaten, halben Monaten oder halben Quartalen.

- Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
 - Wenn Abschreibungsende = Geschäftsjahresende und wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende nicht abgeht, entspricht die AfAim Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungswert.
-
Ist der Nettoabschreibungswert größer ist als 0 und die restliche Abschreibungsdauer 0 (Abschreibungsende < Geschäftsjahresbeginn), dann entspricht die AfAim Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungsbetrag, damit die Abschreibung abgeschlossen werden kann.

Die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • - Wenn pro rata = ½ Jahr, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung der halben AfA im Geschäftsjahr.
    Dies gilt auch, wenn der Inventarartikel im Geschäftsjahr seines Abschreibungsendes abgegangen ist.
    Wenn die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden ist, wird analog gerechnet.
  • Wenn pro rata = Monat, dann wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Monat, dann wird die AfA bis zur Mitte des Abgangsmonats berechnet; für den Abgangsmonat wird also eine halbe AfA berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Quartal, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung dem Produkt aus der AfA im Geschäftsjahr und einem Prozentsatz, der sich nach dem Abgangsquartal im Geschäftsjahr richtet:
     
    -  12,50 % (1 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 1. Quartal liegt
    -  37,50 % (3 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 2. Quartal liegt
    -  62,50 % (5 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 3. Quartal liegt
    -  87,50 % (7 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 4. Quartal liegt

    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlageregel richtet sich nach der Art der anteiligen Berechnung:

  • Pro rata temporis = ½ Jahr oder Monat 
     In diesem Fall beginnt die Halteperiode am 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
     
    AfA Periode = AfA Geschäftsjahr
    *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird )
    /Σ p1 bis pf (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird) )
    -Abschreibungssumme Vorperioden
  • Pro rata temporis = ½ Monat oder ½ Quartal 
     In diesem Fall beginnt die Halteperiode:
     
    - Wenn pro rata = ½ Monat: in der Mitte des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
    - Wenn pro rata = ½ Quartal: in der Mitte des Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (d. h. in der Mittel des 2. Monats des Quartals)
     
    AfA Periode = AfA Geschäftsjahr
    *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird )
    /Σ p1 bis pf (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird) )
    -Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

..\FCT\SEEINFO  - Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein.

Abschreibungsplan anpassen

  • Änderung im Geschäftsjahr der Anschaffung (= Geschäftsjahr, in dem der Abschreibungsbeginn liegt): 
     
    - Das Abschreibungsverfahren bleibt Straight line
    -
    Die AfA des Geschäftsjahres wird mit den neuen Vorgaben neu berechnet
    - Die Abweichung der AfA im Geschäftsjahr wird von den nicht abgeschlossenen Perioden auf "natürliche Weise" absorbiert
  •  Änderung in einem Geschäftsjahr, das nach dem Geschäftsjahr der Anschaffung liegt, Neubewertung des Abschreibungswerts oder Wertminderung:
    - Das Abschreibungsverfahren wird von Straight line auf Restwert geändert
    -  Bei Wertminderung wird die Anpassung zu Beginn der Folgeperiode durchgeführt. Bei allen anderen Änderungen (Verfahrensänderung, Aktualisierung der Abschreibungsbasis, Neubewertung) wird die Anpassung des Abschreibungsplans zu Beginn der aktuellen Periode durchgeführt. 
    - Die AfA im Geschäftsjahr beträgt also:

Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden
+
Die AfA auf den "Restwert" wird nach der Anpassung des Abschreibungsplans berechnet

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 14/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: (1/7)  = 14,28571 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Jahr --> Abschreibungsende: 30/06/2012
     

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 714,29

714 ,29

01/01/2006 – 31/12/2006

9 285,71

(2) 1 428,57

2 142,86

01/01/2007 – 31/12/2007

7 857,14

(2) 1 428,57 

3 571,43

01/01/2008 – 31/12/2008

6 248,57

(2) 1 428,57 

5 000,00

01/01/2009 – 31/12/2009

5 000,00

(2) 1 428,57 

6 428,57

01/01/2010 – 31/12/2010

3 571,43

(2) 1 428,57 

7 857,14

01/01/2011 – 31/12/2011

2 142,86

(2) 1 428,57 

9 285,71

01/01/2012 – 31/12/2012

714,29

(3) 714,29

10 000,00

(1)  (10 000,00 * 14,28571%) / 2 = 714,29
(2)  10 000,00 * 14,28571% = 1 428,57
(3)  10 000,00 – 9 285,71 = 714,29

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 14/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: (1/7)  = 14,28571 %
  • Pro rata temporis = Monat --> Abschreibungsende: 31/01/2012

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 1 309,52

1 309,52

01/01/2006 – 31/12/2006

8 690,48

(2) 1 428,57

2 738,09

01/01/2007 – 31/12/2007

7 261,91

(2) 1 428,57 

4 166,66

01/01/2008 – 31/12/2008

5 833,34

(2) 1 428,57 

5 595,23

01/01/2009 – 31/12/2009

4 404,77

(2) 1 428,57 

7 023,80

01/01/2010 – 31/12/2010

2 976,20

(2) 1 428,57 

8 452,37

01/01/2011 – 31/12/2011

1 547,63

(2) 1 428,57 

9 880,94

01/01/2012 – 31/12/2012

119,06

(3) 119,06

10 000,00

(1)  10 000,00 * 14,28571% * 11/12 = 1 309,52
(2)  10 000,00 * 14,28571% = 1 428,57
(3)  10 000,00 – 9 880,94 = 119,06

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 14/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: (1/7)  = 14,28571 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Monat --> Abschreibungsende: 15/02/2012

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005
             Quartal 1
             Quartal 2 
             Quartal 3
             Quartal 4

10 000,00

(1) 1 250,00
(4)    178,57
(5)    357,14
(6)    357,15
   (7)    357,14

1 250,00

01/01/2006 – 31/12/2006

8 750,00

(2)  1 428,57

2678,57

01/01/2007 – 31/12/2007

7 321,43

(2) 1 428,57 

4 107,14

01/01/2008 – 31/12/2008

5 892,86

(2) 1 428,57 

5 535,71

01/01/2009 – 31/12/2009

4 464,29

(2) 1 428,57 

6 964,28

01/01/2010 – 31/12/2010

3 035,72

(2) 1 428,57 

8 392,85

01/01/2011 – 31/12/2011

1 607,15

(2) 1 428,57 

9 821,42

01/01/2012 – 31/12/2012

178,58

(3)   178,58

10 000,00

(1) 10 000,00 * 14,28571 % * 21 ½ Monate / 24 ½ Monate = 1 250,00
(2) 10 000,00 * 14,28571 % = 1 428,57
(3) 10 000,00 – 9 821,42 = 178,58
(4) 1 250,00 * 3/21 = 178,57 (3/21, da der Inventarartikel im Quartal 3 ½ Monate gehalten wurde)
(5) 1 250,00 * 9/21 = 535,71 – 178,57 = 357,14
(6) 1 250,00 * 15/21 = 892,86 – 535,71 = 357,15
(7) 1 250,00 * 21/21 = 1 250,00 – 892,86 = 357,14

UD - Declining Balance

Dieses degressive Abschreibungsverfahren wird in Großbritannien und den USA angewandt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Abhängig von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis), wie sie vom Benutzer im Abschreibungsplan spezifiziert wurde: 

  • Wenn pro rata = Monat (Month)                    -->   Ausgangspunkt = 1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns (1) 
  • Wenn pro rata = 1/2 Monat (Month)                    -->   AbschreibungsbeginnMitte des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (2)   
  • Wenn pro rata = ½ Quartal (Mid-Quarter) -->  Ausgangspunkt = Mitte des Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (3)
  • Wenn pro rata =  ½ Jahr (Half-Year)      -->   ½ Jahresabschreibung im Geschäftsjahr der Anschaffung (4)

(1) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns
(2) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Monatserste ist
(3) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Quartalserste ist
(4) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns und von der Dauer des Geschäftsjahres

Dauer

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.

Beispiele:

  • 5 für 5 Jahre
  • 3,5 für 3 Jahre und 6 Monate
  • 6,66 für 6 Jahre und 8 Monate

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt in Abhängigkeit von einem Beschleunigungskoeffizienten berechnet:

( 1 / Dauer ) * Beschleunigungskoeffizient

Dieser Beschleunigungskoeffizient kann vom Benutzer spezifiziert oder über Zuordnungen definiert werden (insbesondere, wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Entspricht dem Degressivitätsfaktor des französischen degressiven Abschreibungsverfahrens. Mögliche Werte:
-  1,25
- 1,50
- 1,75
-  2

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • Wenn pro rata temporis = ½ Jahr:

    Abschreibungsende = 1. Tag des Monats des Beginns des Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr der Anschaffung folgt

    + (Abschreibungsdauer – 0,5)


    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
  • Wenn pro rata temporis = Monat:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer
     
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
  • Wenn pro rata temporis = ½ Monat:
     
    Abschreibungsende =
    Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Monate
     
    Es ergibt sich der 15. eines Monats.
  • Wenn pro rata temporis = ½ Quartal:
     
    Abschreibungsende =
    Erster Tag desjenigen Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Quartal
     
    Es ergibt sich eine Quartalsmitte.
     

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01/01/2005

3 Jahre und ½ Jahr 

30/06/2008

14/10/2005

3,25 und ½ Jahr 

30/09/2008

01/01/2005

5,33 und Monat 

30/04/2010

01/01/2005

3 und ½ Monat 

15/01/2008

08/11/2005

3,25 und ½ Monat 

15/02/2009

01/01/2005

3 und ½ Quartal 

15/02/2008

08/12/2005

3 und ½ Quartal 

15/11/2008

Pro rata temporis

Die Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) kann vom Benutzer spezifiziert oder über Zuordnungen definiert werden (wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderung geändert werden.

Folgende Werte sind möglich:

  • Prorata in Monaten               (Month)
  • Prorata = 1/2 Monat           (Mid-Month)
  • Prorata = 1/2 Quartal     (Mid-Quarter)
  • Prorata = 1/2 Jahr         (Half-Year)

AfA

Die AfA entspricht dem größeren der beiden folgenden Werte:

  • Nettoabschreibungswert * Satz * pro rata temporis
  • Nettoabschreibungswert * (Haltedauer im Geschäftsjahr / restliche Abschreibungsdauer)

 Hinweise:

- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

- Restliche Abschreibungsdauer = Dauer des Intervalls [Geschäftsjahresbeginn - Abschreibungsende]
 
- Wenn Abschreibungsende = Geschäftsjahresende und wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende nicht abgeht, entspricht die AfAim Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungswert.
 
-
Ist der Nettoabschreibungswert größer als 0 und beträgt die restliche Abschreibungsdauer 0 (Abschreibungsende < Geschäftsjahresbeginn), dann entspricht die AfAim Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungswert, damit die Abschreibung abgeschlossen werden kann.

Die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • - Wenn pro rata = ½ Jahr, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung der halben AfA im Geschäftsjahr.
    Dies gilt auch, wenn der Inventarartikel im Geschäftsjahr seines Abschreibungsendes abgegangen ist.
    Wenn die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden ist, wird analog gerechnet.
  • Wenn pro rata = Monat, dann wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Monat, dann wird die AfA bis zur Mitte des Abgangsmonats berechnet; für den Abgangsmonat wird also eine halbe AfA berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Quartal, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung dem Produkt aus der AfA im Geschäftsjahr und einem Prozentsatz, der sich nach dem Abgangsquartal im Geschäftsjahr richtet:
     
    -  12,50 % (1 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 1. Quartal liegt
    -  37,50 % (3 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 2. Quartal liegt
    -  62,50 % (5 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 3. Quartal liegt
    -  87,50 % (7 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 4. Quartal liegt

    Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

..\FCT\SEEINFO Wird das Verfahren während des Geschäftsjahres geändert (Anpassung der Dauer, des Beschleunigungskoeffizienten, der Art der anteiligen Berechnung, des Abschreibungsbeginns), tritt die Änderung stets zu Geschäftsjahresbeginn in Kraft: Die AfA des Geschäftsjahres wird also mit dem neuen Verfahren neu berechnet.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

  • Pro rata temporis = ½ Jahr oder Monat In diesem Fall beginnt die Halteperiode am 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
     
    AfA Periode = AfA Geschäftsjahr
    *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird )
    /Σ p1 bis pf (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird) )
    -Abschreibungssumme Vorperioden
  • Pro rata temporis 2 = ½ Monat oder ½ Quartal In diesem Fall beginnt die Halteperiode:
     
    - Wenn pro rata = ½ Monat: in der Mitte des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
    - Wenn pro rata = ½ Quartal: in der Mitte des Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (d. h. in der Mittel des 2. Monats des Quartals)
     
    AfA Periode = AfA Geschäftsjahr
    *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird )
    /Σ p1 bis pf (Anzahl von Periodenmonaten, an denen der Inventarartikel gehalten wird) )
    -Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

..\FCT\SEEINFO - Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein.

 

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/04/2006
  • Beschleunigungskoeffizient: 2
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: (1/5) * 2 = 40 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Jahr

Das von Sage X3 ermittelte Abschreibungsende lautet: 30/06/2011

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

(1) 2 000,00

2 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

8 000,00

(2) 3 200,00

5 200,00

01/01/2008 – 31/12/2008

4 800,00

(3) 1 920,00

7 120,00

01/01/2009 – 31/12/2009

2 880,00

(4) 1 152,00

8 272,00

01/01/2010 – 31/12/2010

1 728,00

(5) 1 152,00

9 424,00

01/01/2011 – 31/12/2011

576 ,00

(6) 576,00

10 000,00

(1)  10 000,00 * 40 % * 50 % oder 6/12 = 2 000,00

(2)  8 000,00 * 40 % = 3 200,00

(3)  4 800,00 * 40 % = 1 920,00

(4)  2 880,00 * 40 % = 1 152,00 (= 2 880,00 * 12/30 = 1 152,00)

(5)  1 728,00 * 12/18 = 1 152,00, denn > 1 728,00 * 40 % = 691,20

(6)   576,00 * 6/6 = 576,00
 
Bei Abgang des Inventarartikels im Jahr 2010, unabhängig vom Abgangsdatum

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2010 – 31/12/2010

1.728,00

(7) 576,00

8.848,00

(7) 1 728,00 * 12/18 = 1 152,00  * 50 % oder 6/12 = 576,00    (50 % oder 6/12, da ½ AfA im Geschäftsjahr des Abgangs).

Bei Abgang des Inventarartikels im Jahr 2011, unabhängig vom Abgangsdatum

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2011 – 31/12/2011

576 ,00

(7) 288,00

9 712,00

 (7) 576,00 * 6/6 = 576,00 * 50 % = 288,00     (50 %, da ½ AfA im Geschäftsjahr des Abgangs).

Fortsetzung des 1. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

10.000,00

2.000,00

0,00

(1)  666,67

(2)  666,66

(3)  666,67

2.000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

8 000,00

3 200,00

800,00

800,00

800,00

800,00

5 200,00

01/01/2008 – 31/12/2008

4 800,00

1 920,00

7 120,00

01/01/2009 – 31/12/2009

2 880,00

1 152,00

8 272,00

01/01/2010 – 31/12/2010

1 728,00

1 152,00

9 424,00

01/01/2011 – 31/12/2011

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

576 ,00

576,00

(4)  288,00

(5)  288,00

0,00

0,00

10 000,00

(1)  2 000,00 * 3/9  = 666,67    ( 3/9, da 3 Haltemonate für dieses Quartal)

(2)  2 000,00 * 6/9  = 1 333,33 – 666,67= 666,66

(3)  2 000,00 * 9/9  = 2 000,00 - 1 333,33 = 666,67

(4)  576,00 * 3/6 = 288,00

(5)  576,00 * 6/6 = 576,00 – 288,00 = 288,00

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden: Die 1. AfA wäre also in 04/2006 berechnet worden.

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/04/2006
  • Beschleunigungskoeffizient: 1,5
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: (1/3) * 1,5 = 50 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Quartal

Das von Sage X3 ermittelte Abschreibungsende lautet: 15/05/2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

(1) 3 125,00

3 125,00

01/01/2007 – 31/12/2007

6 875,00

(2) 3 437,50

6 562,50

01/01/2008 – 31/12/2008

3 437,50

(3) 2 500,00

9 062,50

01/01/2009 – 31/12/2009

937,50

(4) 937,50

10 000,00

(1)  10 000,00 * 50 % * 5/8  = 3 125,00 ( 5/8 = 5 ½ Haltequartale von 8 )

(2)  6 875,00 * 50 % = 3 437,50

(3)  3 437,50 * 8/11 = 2 500,00, denn > 3 437,50 * 50 % = 1 718,75

(4)  937,50 * 3/3 = 937,50

Bei Abgang des Inventarartikels im 1. Quartal 2008, unabhängig vom Abgangsdatum in diesem Quartal:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2008 – 31/12/2008

3.437,50

(5)  312,50

6.875,00

(5) 3 437,50 * 8/11 = 2 500,00 * 12,50 % = 312,50     (12,50 % = 1 ½ Quartale / 8 ½ Quartale)

Bei Abgang des Inventarartikels im 3. Quartal 2009, unabhängig vom Abgangsdatum in diesem Quartal:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2009 – 31/12/2009

937,50

(6) 585,94

9.648,44

 (6) 937,50 * 3/3 = 937,50 * 62,5 % = 585,94    (62,5 % = 5 ½ Quartale / 8 ½ Quartale)
 

Fortsetzung des 2. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

10 000,00

3 125,00

0,00

(1) 625,00

(2) 1 250,00

(3) 1 250,00

3 125,00

01/01/2007 – 31/12/2007

6 875,00

3 437,50

6 562,50

01/01/2008 – 31/12/2008

3 437,50

2 500,00

9 062,50

01/01/2009 – 31/12/2009

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

937,50

937,50

(4) 625,00

(5) 312,50

0,00

0,00

10 000,00

(1)  3 125,00 * 3/15  = 625,00  ( 3/15, denn 3 ½ Haltemonate in diesem Quartal )

(2)  3 125,00 * 9/15  = 1 875,00 – 625,00= 1 250,00

(3)  3 125,00 * 15/15  = 3 125,00 - 1 875,00 = 1 250,00

(4)  937,50 * 6/9 = 625,00   ( 6/9, da 6 ½ Haltemonate in diesem Quartal und 9 ½ Monate bis zum Abschreibungsende )

(5) 937,50 * 9/9 = 937,50 – 625,00 = 312,50

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden:

  • 05/2006 = 3 125,00 * 1/15 = 208,33
  • 06/2006 = 3 125,00 * 3/15 = 625,00 – 208,33 = 416,67
  •  …
3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/04/2006
  • Beschleunigungskoeffizient: 1,5
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: (1/3) * 1,5 = 50 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Monat

Das von Sage X3 ermittelte Abschreibungsende lautet: 15/04/2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

(1) 3 541,67

3 541,67

01/01/2007 – 31/12/2007

6 458,33

(2) 3 229,17

6 770,84

01/01/2008 – 31/12/2008

3 229,16

(3) 2 499,99

9 270,83

01/01/2009 – 31/12/2009

729,17

(4) 729,17

10 000,00

(1)  10 000,00 * 50 % * 17/24  = 3 541,67         (17/24  = 17 ½ Haltemonate von 24 )

(2)  6 458,33 * 50 % = 3 229,17

(3)  3 229,16 * 24/31 = 2 499,99, da > 3 229,16 * 50 % = 1 614,58

(4)  729,17 * 7/7 = 729,17

 Bei Abgang des Inventarartikels zum 24/03/2008

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2008 – 31/12/2008

3 229,16

(5) 520,83

7 291,67

(5)  3 229,16 * 5/31 = 520,83             (5/31 = 5 ½ Haltemonate im Jahr 2008)

Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/07/2009:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2009 – 31/12/2009

729,17

(6) 729,17

10 000,00

 (6) Abgangsdatum 14/07/2009 > Abschreibungsende 15/04/2009, daher beim Abgang keine anteilige Berechnung.

Fortsetzung des 3. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

10 000,00

3 541,67

0,00

(1) 1 041,67

(2) 1 250,00

(3) 1 250,00

3 541,67

01/01/2007 – 31/12/2007

6 458,33

3 229,17

6 770,84

01/01/2008 – 31/12/2008

3 229,16

2 499,99

9 270,83

01/01/2009 – 31/12/2009

Quartal 1

Quartal 2

Quartal 3

Quartal 4

729,17

729,17

(4) 625,00

(5) 104,17

0,00

0,00

10 000,00

(1)  3 541,67 * 5/17  = 1 041,67  ( 5/17, denn 5 ½ Haltemonate in diesem Quartal )

(2)  3 541,67 * 11/17  = 2 291,67 – 1 041,67= 1 250,00

(3)  3 541,67 * 17/17  = 3 541,67 - 2 291,67 = 1 250,00

(4)  729,17 * 6/7 = 625,00        (6/7, da 6 ½ Haltemonate in diesem Quartal)

(5)  729,17 * 7/7 = 729,17 – 625,00 = 104,17

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden.