Anhang: Prüfung bei Belegerfassung

Allgemeine Funktionsweise

Zu den USt.-Daten auf einem Buchhaltungsbeleg kann eine Kohärenzprüfung angestoßen werden.

Die Prüfung ist parametrierbar:

  • nach Unternehmen: Ausführung Ja / Nein (Parameter CNTVAT), falls ja, zulässige Abweichung zwischen berechneter und erfasster USt. TSDCNTVAT)
  • nach Benutzern: Fehlerstrategie - Hinweis / Sperre - bei Parametrierung der Prüfung für das in Erfassung befindliche Unternehmen (Parameter TYPCNTVAT).

Die Prüfung wird während der Belegerfassung durchgeführt (Anlage / Änderung). Bei Import und automatischer Generierung der Belege im Batch durch vorgelagerte Module sollten im Hinblick auf die USt. kohärente Belege angelegt werden.

Geprüft werden nur die USt.-Codes.

Im Rahmen der während der Erfassung durchgeführten Belegprüfung wird dieselbe Verarbeitung ausgeführt wie bei Ausführung des USt.-Prüfberichts zu den Belegen CONTVAPCE.

Prüfalgorithmus

Die allgemeinen Parameter sollten normalerweise vor der Prüfung korrekt gesetzt sein. Als zusätzliche Bedingung muss der verwendete Belegtyp entweder Vorsteuer oder USt. nach sich ziehen.

Die Prüfung erfolgt nach USt.- / Steuerbelastungscodes.

Zu allen auf dem Beleg vorhandenen USt.-Codes werden in der Verarbeitung die Basis (Konten, die als USt.-pflichtig gekennzeichnet sind) und die USt.-Beträge (Konten, die als vom Typ USt. oder EU-USt. gekennzeichnet sind) kumuliert.

Ausgehend von der Basis und vom USt.-Code ermittelt die Verarbeitung den theoretischen USt.-Betrag. Dieser theoretische USt.-Betrag wird mit dem auf dem Beleg ausgewiesenen USt.-Betrag verglichen. Überschreitet die Abweichung (ggf. nach Umrechnung in die Belegerfassungswährung) die für das aktuell in Bearbeitung befindliche Unternehmen parametrierte Schwelle, wird von der Verarbeitung je nach der für den Benutzer festgelegten Fehlerstrategie entweder ein reiner Hinweis ausgegeben oder eine Fehlermeldung mit Sperre.

Sonderfälle

EU-USt.-Verwaltung
  • Im Einkauf wird die USt. je nach Rechtsordnung entweder weggelassen oder nicht gespeichert. Der kumulierte USt.-Betrag auf dem Beleg ist daher null. Bei dieser Art von Steuersystem wird die theoretische USt. als null betrachtet.
  • Der Verkauf in ein anderes EU-Land ist von der USt. befreit. Bei dieser Art von Steuersystem wird die theoretische USt. als null betrachtet.
Anzahlungen

Bei diesem Belegtyp ist das Anzahlungskonto ein Bruttokonto. Die Verarbeitung berechnet die theoretische Basis per Anwendung des USt.-Satzes neu und ermittelt daraus die theoretische USt.

Sonstige Fälle
  • Teilweise abzugsfähige USt. Die teilweise abzugsfähige USt. wird je nach Rechtsordnung und gebräuchlichen Vorgehensweisen auf unterschiedliche Art gebucht und ist nicht im Prüfungsumfang enthalten. Es ist daher darauf zu achten, dass für die Mitarbeiter, die solche Belegtypen erfassen müssen, eine Prüfstrategie festgelegt wird, in der keine Sperren gesetzt werden.
  • USt.-Einbehalt Autoren / Erfinder (Frankreich) Parametrierungsmodalitäten des USt.-Einbehaltkontos sowie die Buchungsstrukturen wirken sich auf den Prüfumfang der Verarbeitung aus. Dieser USt.-Typ wird in der Verarbeitung nicht verwendet. Es ist daher darauf zu achten, dass für die Mitarbeiter, die solche Belegtypen erfassen müssen, eine Prüfstrategie festgelegt wird, in der keine Sperren gesetzt werden.
  • Sonstige Sämtliche Belege, für im Algorithmus fälschlicherweise eine USt.-Inkohärenz ermittelt wurde. Es ist daher darauf zu achten, dass für die Mitarbeiter, die solche Belegtypen erfassen müssen, eine Prüfstrategie festgelegt wird, in der keine Sperren gesetzt werden.