- Modus, der den Verbrauchsrhythmus der erwarteten wirtschaftlichen Vorteile am besten widerspiegelt
- Restwert bei Verwendungsende, sofern dieser Wert bedeutend und messbar ist
Die Steuerbehörde:
- lässt nicht die Berücksichtigung eines Restwertes zu
- schreibt als Nutzungsdauer außer in Ausnahmefällen die Abschreibungsdauer vor
Im betrieblichen Abschreibungsplan kann dies eine Abschreibung zur Folge haben, deren Wert über dem Abschreibungsbetrag des steuerlichen Abschreibungsplans liegt; insbesondere trifft dies zu, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als die Nutzungsdauer und durch den möglichen Restwert die Abweichung zwischen dem betrieblichen und dem steuerlichen Abschreibungsbetrag nicht ausgeglichen wird.
- schreibt als Nutzungsdauer außer in Ausnahmefällen die Abschreibungsdauer vor Wenn der Inventarartikel jedoch außerordentlich abgeschrieben wird, muss diese Abschreibung vor der Generierung der Zuführung abgeschlossen werden.
Das Fenster öffnet sich per Rechtsklick:
- auf eine der Abschreibungstabellenzeilen im betrieblichen oder steuerlichen Abschreibungsplan in der Verwaltungsfunktion für Inventarartikel (reiner Lesezugriff)
- in der Funktion Abschreibungsplan, wenn sich die Anzeige auf den betrieblichen oder steuerlichen Plan bezieht
Die Zuführungsspalten werden verborgen, wenn während der Lebensdauer des Inventarartikels keine Zuführung festgestellt wird.
Siehe Dokumentation Umsetzung
Dieses Fenster steht nur im Lesezugriff zur Verfügung.
Es besteht aus:
Zuführung zu Wertberichtigungen
Außerordentliche Abschreibung
Die Tabellendaten können über einen Klick auf das in der Tabelle links oben angebrachte Icon grafisch dargestellt werden (siehe Dokumentation zu Tabellenverwaltung).
Fall 1
Wenn
steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr >= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr
und
steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende < betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende
dann
Zuführung zu Rückstellungen = steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr - betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr
Fall 2
Wenn
betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr > steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr
und
steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende < betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende
dann
außerordentliche Abschreibung= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr - steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr
Fall 3
Wenn
betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr > steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr
und
betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende > steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende
dann
Zuführung zu Wertberichtigungen= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr - steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr
Fall 4
Wenn
steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr >= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr
und
betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende > steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende
dann
Zuführung zu Wertberichtigungen = steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr - betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr
Fall 3b
Wenn
betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr > steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr
und
betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende > steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende
und
außerordentlicher Saldo nicht leer
dann
außerordentliche Abschreibung = außerordentlicher Saldo
Zuführung zu Wertberichtigungen = betriebliche Abschreibung des Geschäftsjahres - steuerliche Abschreibung des Geschäftsjahres - Saldo außerordentliche Abschreibung
Fall 1b
Wenn
steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr >= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr
und
steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende < betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende
und
Saldo Zuführungen nicht leer
dann
Zuführung zu Wertberichtigungen = Saldo Zuführungen
Zuführung zu Rückstellungen= steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr - betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr - Saldo Zuführungen zu Wertberichtigungen
| Saldo Beginnaktuelles | AfA | Summe Ende Geschäftsjahr | Außerordentliche Abschreibung | Zuschreibung | |||||
CAS | Außerordentliche | Zuführung | Buchhalterische | Steuerliche | Buchhalterisch | St Neubew | EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung | Übernahme | EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung | Übernahme |
1 |
| =0 | >= |
| >= | (2)-(1) |
|
|
| |
2 |
| > |
|
| >= |
| (1)-(2) |
| ||
3 | =0 |
| > |
| > |
|
|
| (1)-(2) |
|
4 |
|
|
| >= | > |
|
|
|
| (2)-(1) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3b | <>0 |
| > |
| > |
|
| (4) | (1)-(2)-(4) |
|
1b |
| <>0 |
| >= |
| >= | (2)-(1)-(3) |
| (3) |
Inventarartikel mit einem Wert von 100.000.
Betrieblicher Abschreibungsplan: linear über 4 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Steuerlicher Abschreibungsplan: linear über 5 Jahre (Nutzungsdauer)
Jahr | Betriebliche Abschreibung | Steuerliche | Zuführung zu Wertberichtigungen | außerordentliche dAbschreibung | Summe abzugsfähige Abschreibungen |
| (1) |
| (2) | (3) | (1) + (2) + (3) |
1 | 25.000,00 | 20.000,00 | - 5.000,00 |
| 20.000,00 |
2 | 25.000,00 | 20.000,00 | - 5.000,00 |
| 20.000,00 |
3 | 25.000,00 | 20.000,00 | - 5.000,00 |
| 20.000,00 |
4 | 25.000,00 | 20.000,00 | - 5.000,00 |
| 20.000,00 |
5 |
| 20.000,00 | + 20.000,00 |
| 20.000,00 |
Summe | 100 000.00 | 100 000.00 | 0.00 | 00,00 | 100 000.00 |
Inventarartikel mit einem Wert von 100.000 und Restwert 20.000
Betrieblicher Abschreibungsplan: linear über 4 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Steuerlicher Abschreibungsplan: linear über 5 Jahre (Nutzungsdauer)
Jahr | Betriebliche Abschreibung | Steuerliche Abschreibung | Zuführung zu Wertberichtigungen | außerordentliche dAbschreibung | Summe abzugsfähige Abschreibungen |
| (1) |
| (2) | (3) | (1) + (2) + (3) |
1 | 20.000,00 | 20.000,00 |
|
| 20.000,00 |
2 | 20.000,00 | 20.000,00 |
|
| 20.000,00 |
3 | 20.000,00 | 20.000,00 |
|
| 20.000,00 |
4 | 20.000,00 | 20.000,00 |
|
| 20.000,00 |
5 |
|
|
|
|
|
Summe | 80.000,00 | 80.000,00 | 00,00 | 00,00 | 80.000,00 |
Hinweise:
- Der Abgang aus den Aktiva ist für das Ende des vierten Jahres vorgesehen. Der Restwert von 20.000 ist durch den Abgang am Ende der Nutzungsdauer gerechtfertigt.
- Durch die Anwendung des Restwertes im betrieblichen Abschreibungsplan wird eine betriebliche Abschreibung (80.000 / 4) in Höhe der steuerlichen Abschreibung (100.000 / 5) induziert, obwohl die Abschreibungsdauern nicht identisch sind.
Inventarartikel mit einem Wert von 100.000 und Restwert 5.000
Betrieblicher Abschreibungsplan: in Abhängigkeit der Bezugseinheiten über 7 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Steuerlicher Abschreibungsplan: linear über 5 Jahre (Nutzungsdauer)
Jahr | Betriebliche Abschreibung | Steuerliche Abschreibung | Zuführung zu Wertberichtigungen | außerordentliche dAbschreibung | Summe abzugsfähige Abschreibungen |
| (1) |
| (2) | (3) | (1) + (2) + (3) |
1 | 20.900,00 | 20.000,00 | - 900,00* |
| 20.000,00 |
2 | 20.900,00 | 20.000,00 | - 900,00* |
| 20.000,00 |
3 | 19.000,00 | 20.000,00 | + 1.000,00** | 00,00 | 20.000,00 |
4 | 8.150,00 | 20.000,00 | + 800,00** | + 11.050,00 | 20.000,00 |
5 | 8.000,00 | 20.000,00 |
| + 12.000,00 | 20.000,00 |
6 | 9.500,00 | 00,00 |
| - 9.500,00 |
|
7 | 8.550,00 | 00,00 |
| - 8.550,00 |
|
Summe | 95.000,00 | 100 000.00 | 00:00 | 5.000,00 | 100 000.00 |
Hinweise:
* Jahre 1 und 2: Es muss eine Zuführung zu Wertberichtigungen in Höhe der überschüssigen betrieblichen Abschreibung (20.900 - 20.000 = 900) vorgenommen werden, da diese nicht steuerlich abzugsfähig ist.
**Jahr 3 und 4: Um die überschüssige betriebliche Abschreibung, zu der in den Jahren 1 und 2 eine Zuführung zu Wertberichtigungen erfolgte, ebenfalls steuerlich geltend machen zu können, wird die Zuführung in den Jahren 3 und 4 aufgelöst, und der Betrag der außerordentlichen Abschreibung wird um den Auflösungsbetrag vermindert.
Zur Zuführung zu Wertberichtigungen und zur außerordentlichen Abschreibung stehen in der Standardversion im Referenzordner folgende Berichte zur Verfügung: