Anlagen > Außerordentliche Abschreibungen 

Diesem Fenster sind die Zuführungs- und außerordentlichen Abschreibungswerte des angezeigten Inventarartikels zu entnehmen.

Diese Werte sind an die Anwendung der steuerlichen Regeln in Frankreich gebunden, wo Inventarartikel unter Berücksichtigung folgender Faktoren abgeschrieben werden müssen:

- tatsächliche Nutzungsdauer
- Modus, der den Verbrauchsrhythmus der erwarteten wirtschaftlichen Vorteile am besten widerspiegelt
- Restwert bei Verwendungsende, sofern dieser Wert bedeutend und messbar ist

Die Steuerbehörde:

- lässt nicht die Berücksichtigung eines Restwertes zu
- schreibt als Nutzungsdauer außer in Ausnahmefällen die Abschreibungsdauer vor

Im betrieblichen Abschreibungsplan kann dies eine Abschreibung zur Folge haben, deren Wert über dem Abschreibungsbetrag des steuerlichen Abschreibungsplans liegt; insbesondere trifft dies zu, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als die Nutzungsdauer und durch den möglichen Restwert die Abweichung zwischen dem betrieblichen und dem steuerlichen Abschreibungsbetrag nicht ausgeglichen wird.
- schreibt als Nutzungsdauer außer in Ausnahmefällen die Abschreibungsdauer vor Wenn der Inventarartikel jedoch außerordentlich abgeschrieben wird, muss diese Abschreibung vor der Generierung der Zuführung abgeschlossen werden.

Das Fenster öffnet sich per Rechtsklick:

- auf eine der Abschreibungstabellenzeilen im betrieblichen oder steuerlichen Abschreibungsplan in der Verwaltungsfunktion für Inventarartikel (reiner Lesezugriff)
- in der Funktion Abschreibungsplan, wenn sich die Anzeige auf den betrieblichen oder steuerlichen Plan bezieht

..\FCT\SEEINFO  Die Zuführungsspalten werden verborgen, wenn während der Lebensdauer des Inventarartikels keine Zuführung festgestellt wird.

Vorbedingungen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung

Maskenverwaltung

Dieses Fenster steht nur im Lesezugriff zur Verfügung.
Es besteht aus:

  • Kopfzeile mit Unternehmens-, Standort- und Inventarartikel-Id
     
  • Abschreibungsverfahren des betrieblichen und steuerlichen Abschreibungsplans: Abschreibungsbeginn, -ende, -art, -dauer, -basis und Sonderregel.
     
  • Tabelle, in der die Zuführungsbeträge in der Währung des Abschreibungsplans (erste drei Spalten) und die außerordentlichen Abschreibungsbeträge aufgeführt sind.
    Diese Tabelle umfasst ebenso viele Zeilen wie Geschäftsjahre, in denen der Inventarartikel abgeschrieben wird (die Anzahl von Zeilen kann jedoch auf die in den Kontextparametern angegebene Anzahl von Geschäftsjahren begrenzt werden).

Zuführung zu Wertberichtigungen

  • Saldo Beginn Geschäftsjahr: Diesem Feld ist der Zuführungssaldo zu Geschäftsjahresbeginn zu entnehmen.
     
  • Zuführung: Diesem Feld ist der Zuführungsbetrag des Geschäftsjahres zu entnehmen.
     
    Ist dieser Betrag positiv, entspricht er einer Zuführung zu Rückstellungen.
    Ist dieser Betrag negativ, entspricht er einer Zuführung zu Wertberichtigungen. 
     
  • Saldo Ende Geschäftsjahr: Diesem Feld ist der Saldo der Zuführung zu Geschäftsjahresende zu entnehmen.

Außerordentliche Abschreibung

  • Saldo Beginn Geschäftsjahr: Diesem Feld ist der Saldo der außerordentlichen Abschreibung zu Geschäftsjahresende zu entnehmen.
     
  • Außerordentliche Rückstellung: Diesem Feld ist der Betrag der Rückstellung für außerordentliche Abschreibungen des Geschäftsjahres zu entnehmen.
     
  • Außerordentliche Wiederaufnahme: Diesem Feld ist der Betrag der außerordentlichen Abschreibung des Geschäftsjahres zu entnehmen.
    Im Geschäftsjahr des Abgangs ist in diesem Betrag auch die außerordentliche Abschreibung aufgrund des Abgangs berücksichtigt.
     
  • Saldo Ende Geschäftsjahr: Diesem Feld ist der Saldo der außerordentlichen Abschreibung zu Geschäftsjahresende zu entnehmen.

..\FCT\SEEINFO Die Tabellendaten können über einen Klick auf das in der Tabelle links oben angebrachte Icon grafisch dargestellt werden (siehe Dokumentation zu Tabellenverwaltung). 

Berechnung außerordentliche Abschreibung der Abschreibungszuführung.

Einfache Fälle

Fall 1

Wenn

steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr >= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr

und

steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende < betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende

dann

Zuführung zu Rückstellungen = steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr - betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr

 

Fall 2

Wenn

betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr > steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr

und

steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende < betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende

dann

außerordentliche Abschreibung= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr - steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr

 

Fall 3

Wenn

betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr > steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr

und

betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende > steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende

dann

Zuführung zu Wertberichtigungen= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr - steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr

 

Fall 4

Wenn

steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr >= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr

und

betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende > steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende

dann

Zuführung zu Wertberichtigungen = steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr - betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr

 

Sonstige Fälle
Insbesondere Änderung der Abschreibungsparameter oder Abschreibung in Bezugseinheiten

 

Fall 3b

Wenn

betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr > steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr

und

betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende > steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende

und

außerordentlicher Saldo nicht leer

dann

außerordentliche Abschreibung = außerordentlicher Saldo

Zuführung zu Wertberichtigungen = betriebliche Abschreibung des Geschäftsjahres - steuerliche Abschreibung des Geschäftsjahres - Saldo außerordentliche Abschreibung

 

Fall 1b

Wenn

steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr >= betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr

und

steuerliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende < betriebliche Abschreibungssumme zu Geschäftsjahresende

und

Saldo Zuführungen nicht leer

dann

Zuführung zu Wertberichtigungen = Saldo Zuführungen
Zuführung zu Rückstellungen= steuerliche Abschreibung im Geschäftsjahr - betriebliche Abschreibung im Geschäftsjahr - Saldo Zuführungen zu Wertberichtigungen

Übersichtstabelle für die Berechnung der außerordentlichen Abschreibung und der steuerlichen Zuschreibung

 

 Saldo Beginnaktuelles

AfA

Summe Ende Geschäftsjahr

 Außerordentliche Abschreibung

Zuschreibung

 CAS

 Außerordentliche
(4)

Zuführung
(3)

Buchhalterische
(1)

 Steuerliche
(2)

 Buchhalterisch
 

St Neubew 
 

 EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung
 

 Übernahme
 

 EWB Einzelwertberichtigung / Rückstellung
 

Übernahme
 

 1

 

 =0

 >=

 

 >=

 (2)-(1)

 

 

 

 2

 

 >

 

 

 >=

 

  (1)-(2)

 

 3

 =0

 

 >

 

 >

 

 

 

 (1)-(2)

 

 4

 

 

 

 >=

 >

 

 

 

 

 (2)-(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 3b

 <>0

 

 >

 

 >

 

 

 (4)

 (1)-(2)-(4)

 

 1b

 

 <>0

 

 >=

 

 >=

 (2)-(1)-(3)

 

 (3)

Berechnungsbeispiel

Beispiel 1

Inventarartikel mit einem Wert von 100.000.
Betrieblicher Abschreibungsplan: linear über 4 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Steuerlicher Abschreibungsplan: linear über 5 Jahre (Nutzungsdauer)

 Jahr

   Betriebliche Abschreibung     

 Steuerliche
Abschreibung
           

 Zuführung zu Wertberichtigungen 

außerordentliche dAbschreibung

Summe abzugsfähige Abschreibungen

 

       (1)

 

        (2)

        (3)

(1) + (2) + (3)

    1

    25.000,00

    20.000,00

    - 5.000,00

 

    20.000,00

    2

    25.000,00

    20.000,00

    - 5.000,00

 

    20.000,00

    3

    25.000,00

    20.000,00

    - 5.000,00

 

    20.000,00

    4

    25.000,00

    20.000,00

    - 5.000,00

 

    20.000,00

    5

 

    20.000,00

  + 20.000,00

 

    20.000,00

Summe

    100 000.00

  100 000.00

            0.00

      00,00

   100 000.00

Beispiel 2

Inventarartikel mit einem Wert von 100.000 und Restwert 20.000
Betrieblicher Abschreibungsplan: linear über 4 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Steuerlicher Abschreibungsplan: linear über 5 Jahre (Nutzungsdauer)

 Jahr

Betriebliche Abschreibung   

 Steuerliche Abschreibung      

 Zuführung zu Wertberichtigungen

außerordentliche dAbschreibung

Summe abzugsfähige Abschreibungen

 

         (1)

 

         (2)

         (3)

(1) + (2) + (3)

    1

    20.000,00

    20.000,00

 

 

    20.000,00

    2

    20.000,00

    20.000,00

 

 

    20.000,00

    3

    20.000,00

    20.000,00

 

 

    20.000,00

    4

    20.000,00

    20.000,00

 

 

    20.000,00

    5

 

 

 

 

 

Summe

    80.000,00

    80.000,00

        00,00

        00,00

    80.000,00

Hinweise:

- Der Abgang aus den Aktiva ist für das Ende des vierten Jahres vorgesehen. Der Restwert von 20.000 ist durch den Abgang am Ende der Nutzungsdauer gerechtfertigt.

- Durch die Anwendung des Restwertes im betrieblichen Abschreibungsplan wird eine betriebliche Abschreibung (80.000 / 4) in Höhe der steuerlichen Abschreibung (100.000 / 5) induziert, obwohl die Abschreibungsdauern nicht identisch sind.

Beispiel 3

 Inventarartikel mit einem Wert von 100.000 und Restwert 5.000
Betrieblicher Abschreibungsplan: in Abhängigkeit der Bezugseinheiten über 7 Jahre (tatsächliche Nutzungsdauer)
Steuerlicher Abschreibungsplan: linear über 5 Jahre (Nutzungsdauer)

 Jahr

Betriebliche Abschreibung     

     Steuerliche Abschreibung                  

 Zuführung zu Wertberichtigungen

außerordentliche dAbschreibung

Summe abzugsfähige Abschreibungen

 

         (1)

 

         (2)

         (3)

(1) + (2) + (3)

    1

    20.900,00

    20.000,00

     - 900,00*

 

    20.000,00

    2

    20.900,00

    20.000,00

     - 900,00*

 

    20.000,00

    3

    19.000,00

    20.000,00

  + 1.000,00**

               00,00

    20.000,00

    4

    8.150,00

    20.000,00

     + 800,00**

    + 11.050,00

    20.000,00

    5

    8.000,00

    20.000,00

 

    + 12.000,00

    20.000,00

    6

    9.500,00

             00,00

 

       - 9.500,00

 

    7

    8.550,00

             00,00

 

       - 8.550,00

 

Summe

    95.000,00

    100 000.00

            00:00

         5.000,00

    100 000.00

Hinweise:

* Jahre 1 und 2: Es muss eine Zuführung zu Wertberichtigungen in Höhe der überschüssigen betrieblichen Abschreibung (20.900 - 20.000 = 900) vorgenommen werden, da diese nicht steuerlich abzugsfähig ist.

**Jahr 3 und 4: Um die überschüssige betriebliche Abschreibung, zu der in den Jahren 1 und 2 eine Zuführung zu Wertberichtigungen erfolgte, ebenfalls steuerlich geltend machen zu können, wird die Zuführung in den Jahren 3 und 4 aufgelöst, und der Betrag der außerordentlichen Abschreibung wird um den Auflösungsbetrag vermindert.

Standardberichte

Zur Zuführung zu Wertberichtigungen und zur außerordentlichen Abschreibung stehen in der Standardversion im Referenzordner folgende Berichte zur Verfügung:

Fehlermeldungen

Nur generische Fehlermeldungen.

Verwendete Tabellen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung