Beschreibung der Standard-Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der portugiesischen Abschreibungsarten 

Dieses Dokument ist ein Anhang zur Dokumentation über die Parametrisierung der Abschreibungsarten.

In Sage X3 sind einige Abschreibungsarten standardmäßig enthalten.
Manche sind einem bestimmten Land zugeordnet, andere werden in allen Ländern gleichermaßen verwendet.

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung der portugiesischen Standardabschreibungsarten erläutert.

SEEREFERTTO Die anderen Abschreibungsarten werden in den Anhangdokumenten zur Dokumentation der von allen Ländern verwendeten Abschreibungsarten beschrieben.

PD - Degressiv Portugal

Sie können das Abschreibungsende in den Funktionen Änderung Abschreibungsart (FASMTC) oder Änderung Abschreibungsart (FASMTCM) erzwingen.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die degressive Abschreibung beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Die Dauer muss größer oder gleich drei Jahre sein und vom Benutzer in Jahren und Jahresteilen angegeben werden.

 Beispiel:  6 2/3 Jahre = 6,66 oder 6,67 Jahre.

..\FCT\SEEINFO Bei dieser Abschreibungsart werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.

Degressiver Abschreibungssatz:

Der bei der Berechnung der degressiven Abschreibung angewandte Satz kann weder erfasst, noch anhand der Dimensionszuordnungen ermittelt werden.
Dieser Satz wird automatisch von Sage X3 als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei üblicher Verwendungsdauer der Anlage und einem Koeffizienten ermittelt.

Dieser Koeffizient wird als Degressivitätsfaktor bezeichnet und hängt von der Abschreibungsdauer ab:

  • Dauer = 3 Jahre und < 5 Jahre --> Koeffizient = 1,5
  • Dauer = 5 Jahre und = 6 Jahre --> Koeffizient = 2
  • Dauer > 6 Jahre --> Koeffizient = 2,5

Der berechnete Abschreibungssatz wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Beispiele:

Dauer

Degressiver Satz

3 Jahre

(1/3) * 1,5 = 50%

4 Jahre

(1/4) * 1,5 = 37,50%

5 Jahre

(1/5) * 2 = 40%

6 Jahre

(1/6) * 2 = 33,33%

6,66 oder 6,67

(1/6,666666) * 2,5 = 37,50%

7 Jahre

(1/7) * 2,5 = 35,71%

8 Jahre

(1/8) * 2,5 = 31,25%

10 Jahre

(1/10) * 2,5 = 25%

12 Jahre

(1/12) * 2,5 = 20,83%

15 Jahre

(1/15) * 2,5 = 16,67%

20 Jahre

(1/20) * 2,5 = 12,5%

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:  

1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns + Abschreibungsdauer in Monaten
Das Abschreibungsende entspricht also dem letzten Tag eines Monats.

Beispiel 1:

Abschreibungsbeginn = 12.05.2005
Dauer = 3 Jahre
Abschreibungsende = 30.11.2008

Beispiel 2

Abschreibungsbeginn = 11.05.2005
Dauer = 5 Jahre
Abschreibungsende = 31.10.2010

Beispiel 3

Abschreibungsbeginn = 02.05.2005
Dauer = 6,66 Jahre
Abschreibungsende = 30.09.2011

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • Im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tag des Geschäftsjahres ist.
    Auch wenn der Geschäftsjahresbeginn nicht der erste Tag eines Monats ist, wird der erste Tag des Monats als Geschäftsjahresbeginn verwendet.

  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 12 Monaten verschieden ist.
     
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird im Allgemeinen bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Ende des Abgangsmonats berechnet. Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres abgegangen und Zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres abgegangen.

Abschreibungsbetrag

Die AfA beträgt, außer im letzten Geschäftsjahr:

Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / 12)

 In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
 - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
- Die Dauer des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
- Das Abgangsdatum der Anlage fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

Der Abschreibungsbetrag im 1. Geschäftsjahr beträgt:

 Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / Anzahl restliche Abschreibungsmonate) (2)
 

(1) Das letzte Geschäftsjahr ist das, das dem Abschreibungsende entspricht.

(2) Anteilig wird nur gerechnet, wenn die Anlage vor dem Abschreibungsende abgeht.

Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresbeginn, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

 
Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

AfA Periode pc = 
AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl von Periodenmonaten, in denen die Anlage gehalten wird )
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode * Anzahl von Periodenmonaten, in denen die Anlage gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis einschließlich aktuelle Periode (1)

p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Die Anlage ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 11.05.2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 40%
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang
  • Abschreibungsende: 31.10.2010

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 666,67

666,67

01.01.2006 – 30.06.2006

9.333,33

(2) 1.866,67

2.533,34

07.01.2006 – 30.06.2007

7.466,66

2.986,66

5.520,00

01.07.2007 – 30.06.2008

4.480,00

1.792,00

7.312,00

01.07.2008 – 30.06.2009

2.688,00

1.075,20

8.387,20

01.07.2009 – 30.06.2010

1.612,80

645,12

9.032,32

01.07.2010 – 30.06.2011

967,68

(3) 967,68

10.000,00

(1) 10.000,00 * 40% * (2 / 12), denn die Anlage wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.

(2)  9.333,33 * 40% * (6/12), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang.

(3) Abschreibungsbetrag = Nettowert zu Geschäftsjahresbeginn, denn das Abschreibungsende liegt in diesem Geschäftsjahr.

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 11.05.2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 40%
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang
  • Abschreibungsende: 31.10.2010
  • Abgangsdatum: 09.03.2010

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 666,67

666,67

01.01.2006 – 30.06.2006

9.333,33

(2) 1.866,67

2.533,34

07.01.2006 – 30.06.2007

7.466,66

2.986,66

5.520,00

01.07.2007 – 30.06.2008

4.480,00

1.792,00

7.312,00

01.07.2008 – 30.06.2009

2.688,00

1.075,20

8.387,20

01.07.2009 – 30.06.2010

1.612,80

645,12

9.032,32

01.07.2010 – 30.06.2011

967,68

(3) 483,84

9.516,16

(1) 10.000,00 * 40% * (2/12), denn die Anlage wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.

(2)  9.333,33 * 40% * (6/12), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang.

(3)   967,68 * 2/4, denn die Anlage wird 2 Monate gehalten, obwohl die Restlaufzeit der Abschreibung 4 Monate beträgt.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011 gemäß Periodengewichtung:

Periode

Anzahl Monate / Gewicht

Anzahl Haltemonate

Abschreibungsbetrag

01.07.2010 – 30.09.2010

03 / 03

02

(4) 483,84

10.01.2010 – 31.12.2010

03 / 03

0

0,00

01.01.2011 – 31.03.2011

03 / 03

0

0,00

01.04.2011 – 30.06.2011

03 / 03

0

0,00

Summe Geschäftsjahr 2011

483,84

(4)  483,84 * (03 / 03 * 02) / [ (03 / 03 * 02) + (03 / 03 * 0) + (03 / 03 * 0) + (03 / 03 * 0) ] = 483,84

DV - Degressiv Portugal Misch

Dabei handelt es sich um eine degressive Abschreibungsart, das in Portugal angewandt wird und dessen Vorschriften den Anforderungen der portugiesischen Steuerbehörden genügen.
Der Name Misch geht darauf zurück, dass der Abschreibungsplan wie bei dem französischen degressiven Verfahren mit linearen Abschreibungen endet. Um die Ähnlichkeiten mit dem Verfahren Degressiv Frankreich hervorzuheben, wird dieses Verfahren Degressiv Portugal Misch genannt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die degressive Abschreibung beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Die Dauer muss größer oder gleich drei Jahre sein und vom Benutzer in Jahren und Jahresteilen angegeben werden.

 Beispiel:  6 2/3 Jahre = 6,66 oder 6,67 Jahre.

..\FCT\SEEINFO Bei dieser Abschreibungsart werden in Sage X3 alle mit mehr als zwei Nachkommastellen erfassten oder importierten Dauern auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Dasselbe gilt für die im Rahmen der konzerninternen Veräußerungen berechneten Restlaufzeiten.

Degressiver Abschreibungssatz:

Der bei der Berechnung der degressiven Abschreibung angewandte Satz kann weder erfasst, noch anhand der Dimensionszuordnungen ermittelt werden.
Dieser Satz wird automatisch von Sage X3 als Produkt aus dem linearen Abschreibungssatz bei üblicher Verwendungsdauer der Anlage und einem Koeffizienten ermittelt.

Dieser Koeffizient wird als Degressivitätsfaktor bezeichnet und hängt von der Abschreibungsdauer ab:

  • Dauer = 3 Jahre und < 5 Jahre --> Koeffizient = 1,5
  • Dauer = 5 Jahre und = 6 Jahre --> Koeffizient = 2
  • Dauer > 6 Jahre --> Koeffizient = 2,5

Der berechnete Abschreibungssatz wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Beispiele:

Dauer

Degressiver Satz

3 Jahre

(1/3) * 1,5 = 50%

4 Jahre

(1/4) * 1,5 = 37,50%

5 Jahre

(1/5) * 2 = 40%

6 Jahre

(1/6) * 2 = 33,33%

6,66 oder 6,67

(1/6,666666) * 2,5 = 37,50%

7 Jahre

(1/7) * 2,5 = 35,71%

8 Jahre

(1/8) * 2,5 = 31,25%

10 Jahre

(1/10) * 2,5 = 25%

12 Jahre

(1/12) * 2,5 = 20,83%

15 Jahre

(1/15) * 2,5 = 16,67%

20 Jahre

(1/20) * 2,5 = 12,5%

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:  

1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns + Abschreibungsdauer in Monaten
Das Abschreibungsende entspricht also dem letzten Tag eines Monats.

Beispiel 1:

Abschreibungsbeginn = 12.05.2005
Dauer = 3 Jahre
Abschreibungsende = 30.11.2008

Beispiel 2

Abschreibungsbeginn = 11.05.2005

Dauer = 5 Jahre

Abschreibungsende = 31.10.2010

Beispiel 3

Abschreibungsbeginn = 02.05.2005

Dauer = 6,66 Jahre

Abschreibungsende = 30.09.2011

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • Im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tag des Geschäftsjahres ist.
    Auch wenn der Geschäftsjahresbeginn nicht der erste Tag eines Monats ist, wird der erste Tag des Monats als Geschäftsjahresbeginn verwendet.

  • Bei Geschäftsjahren, deren Länge von 12 Monaten verschieden ist.

  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird im Allgemeinen bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Ende des Abgangsmonats berechnet. Diese Vorschrift kann durch die Abgangsregeln aufgeweicht werden: Zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres abgegangen und Zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres abgegangen.

Abschreibungsbetrag

  • Die AfA des 1. Geschäftsjahres ist gleich:
    Abschreibungswert * Satz * Prorata temporis (Anzahl Haltemonate / 12)

    Die Anzahl an Haltemonaten ist in folgenden Fällen von 12 verschieden:.
     - Der Abschreibungsbeginn liegt nach dem Geschäftsjahresbeginn
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum der Anlage fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]
     
  • Die AfA der nächsten Geschäftsjahre beträgt:
    - Das heißt:  Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / 12)
    - Das heißt: Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * (Anzahl von Haltemonaten im Geschäftsjahr / Anzahl restlicher Abschreibungsmonate zu Geschäftsjahresbeginn)
    wenn das Ergebnis dieser Berechnung höher ist als:
    Nettoabschreibungswert zu Geschäftsjahresbeginn * Abschreibungssatz * pro rata temporis (Anzahl von Haltemonaten / 12)

    In folgenden Fällen ist die Anzahl der Haltemonate von 12 verschieden:
    - Die Länge des Geschäftsjahres ist von 12 Monaten verschieden
    - Das Abgangsdatum der Anlage fällt in das Intervall [Geschäftsjahresbeginn - Geschäftsjahresende]

    Liegt das Abschreibungsende vor oder auf dem Geschäftsjahresende, wird die AfA des Geschäftsjahres automatisch mit dem Nettoabschreibungswert belegt, um die Abschreibung abzuschließen.

Hinweise:
- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

AfA Periode pc = 
AfA Geschäftsjahr
*
( Σ p1 bis pc (Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode) * Anzahl von Periodenmonaten, in denen die Anlage gehalten wird )
/
Σ p1 bis pf ((Gewicht Periode / Anzahl Monate in Periode * Anzahl von Periodenmonaten, in denen die Anlage gehalten wird) )
-
Abschreibungssumme Vorperioden

 p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis einschließlich aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = erste Periode des Geschäftsjahres, in dem die Anlage gehalten wird, bis einschließlich aktuelle Periode (1)

(1) Ausnahme: Die Anlage ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes, wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn das Abgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 11.05.2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 40%
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang
  • Abschreibungsende: 31.10.2010

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 666,67

666,67

01.01.2006 – 30.06.2006

9.333,33

(2) 1.866,67

2.533,34

07.01.2006 – 30.06.2007

7.466,66

2.986,66

5.520,00

01.07.2007 – 30.06.2008

4.480,00

1.792,00

7.312,00

01.07.2008 – 30.06.2009

2.688,00

(3) 1.152,00

8.464,00

01.07.2009 – 30.06.2010

1.536,00

1.152,00

9.616,00

01.07.2010 – 30.06.2011

384,00

384,00

10.000,00

(1) 10.000,00 * 40% * (2/12), denn die Anlage wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.

(2)  9.333,33 * 40% * (6/12), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang.

(3)  2.688,00 * 12 Monate / 28 Monate = 1.152,00 > 2.688,00 * 40% = 1.075,20

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 11.05.2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre, Satz: 40%
  • Besonderheit: Das 2. Geschäftsjahr ist 6 Monate lang
  • Abschreibungsende: 31.10.2010
  • Abgangsdatum: 31.12.2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 666,67

666,67

01.01.2006 – 30.06.2006

9.333,33

(2) 1.866,67

2.533,34

07.01.2006 – 30.06.2007

7.466,66

2.986,66

5.520,00

01.07.2007 – 30.06.2008

4.480,00

1.792,00

7.312,00

01.07.2008 – 30.06.2009

2.688,00

(3) 576,00

7.888,00

(1) 10.000,00 * 40% * (2/12), denn die Anlage wird im 1. Geschäftsjahr nur 2 Monate gehalten.

(2)  9.333,33 * 40% * (6/12), denn das 2. Geschäftsjahr ist nur 6 Monate lang.

(3)  2.688,00 * 6 Monate / 28 Monate = 576,00 > 2.688,00 * 40% * 6/12 = 537,60

3. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 12.05.2005
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre, Satz: 50%
  • Abschreibungsende: 31.11.2008

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 416,67

416,67

01.01.2006 – 31.12.2006

9.583,33

(2) 4.791,67

5.208,34

01.01.2007 – 31.12.2007

4.791,66

(3) 2.500,00

7.708,34

01.01.2008 – 31.12.2008

2.291,66

2.291,66

10.000,00

(1) 10.000,00 * 50% * (1/12), denn die Anlage wird im 1. Geschäftsjahr nur 1 Monate gehalten.

(2) 9.583,33 * 50%

(3)  4.791,66 * 12 Monate / 23 Monate = 2.500,00 > 4.791,66 * 50% = 2.395,83

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2008 gemäß Periodengewichtung:

Periode

Anzahl Monate / Gewicht

Anzahl Haltemonate

Abschreibungsbetrag

01.01.2008 – 31.03.2008

03 / 03

03

(4) 687,50

01.04.2008 – 30.06.2008

03 / 03

03

(5) 687,50

01.07.2008 – 30.09.2008

03 / 02

03

(6) 458,33

01.10.2008 – 31.12.2008

03 / 03

02

(7) 458,33

Summe Geschäftsjahr 2008

2.291,66

(4)  2.291,66 * (03 / 03 * 03) / [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 02) ] = 687,50

(5) 2.291,66 * [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) ] 

/ [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 02) ] = 1.375,00 – 687,50 = 687,50
(6)  2.291,66 * [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03)] 
           / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 02) ] = 1.833,33 – 1.375,00 = 458,33
(7)  2.291,66 * [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 02) ]

/ [ (03 / 03 * 03) + (03 / 03 * 03) + (02 / 03 * 03) + (03 / 03 * 02) ] = 2.291,66 – 1.833,33 = 458,33

PC - Fix Portugal

Sie können das Abschreibungsende in den Funktionen Änderung Abschreibungsart (FASMTC) oder Änderung Abschreibungsart (FASMTCM) erzwingen.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Der Ausgangspunkt der Abschreibung hängt von der Sonderregel ab, die im Abschreibungsplan erfasst wurde:
- Auf Basis von Periode (Standardwert)
- Auf Basis von Geschäftsjahr

  • Lautet die Sonderregel Auf Basis von Periode, hängt der Ausgangspunkt der Abschreibung vom Abschreibungsbeginn ab:
    - entweder der Tag des Abschreibungsbeginns, wenn dieser der Monatserste ist,
    - oder der erste Tag des Monats nach dem Monat, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
  • Lautet die Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahr, ist der Ausgangspunkt der Abschreibung der erste Tag des Geschäftsjahres, das auf die Anschaffung folgt.

Dauer

Für diese Abschreibungsart wird im Allgemeinen der Abschreibungssatz verwendet. Es kann zwar auch die Dauer angegeben werden, diese muss jedoch in Jahren und Hundertsteljahren ausgedrückt werden.

Abschreibungssatz

Es werden in der Regel vierstellige Abschreibungssätze angegeben (Beispiel: 33,3333%). 
Ist der Abschreibungssatz angegeben, bestimmt Sage X3 die Abschreibungsdauer in Jahren und Hundertsteljahren.

Ist die Abschreibungsdauer angegeben, bestimmt Sage X3 automatisch den Satz.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:

Abschreibungsbeginn + Abschreibungsdauer

 Der zu berücksichtigende Abschreibungsbeginn ist der Ausgangspunkt der Abschreibung, die durch die ausgewählte Sonderregel bestimmt wurde: Auf Basis von Periode oder Auf Basis von Geschäftsjahr

Da der Abschreibungsbeginn immer ein Monatserster ist, liegt das Abschreibungsende stets auf einem Monatsletzten.

 Berechnungsbeispiel für dasAbschreibungsende:

Beginndatum

Satz / Dauer

Endedatum

10.01.2005

0,1428 / 7 Jahre

30.09.2012

01.01.2005

0,1428 / 7 Jahre

31.12.2011

11.01.2005

0,3003 / 3,33

28.02.2009

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • Im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist.
  •  wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  • Geschäftsjahr der Investitionsauflösung:

o Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Perioden abgeschrieben, wird der Abschreibungsbetrag bis zum Ende des Abgangsmonats berechnet

o Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahren abgeschrieben, wird eine vollständiger Abschreibungsbetrag berechnet: Der Abschreibungsbetrag der Abgangsperiode (1) ist gleich dem Abschreibungsbetrag im Geschäftsjahr abzüglich der Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden.

Dieses Berechnungsverfahren kann durch die Abgangsregeln geändert werden: Zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres abgegangen und Zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres abgegangen

(1) Die Abgangsperiode ist entweder die Periode des Abgangsdatums, oder die Periode, in der der Abgang gespeichert wird. Die zweite Situation ist ein Fall von retroaktivem Abgang.

Abschreibungsbetrag

der Abschreibungsbetrag eines Geschäftsjahres wird auf folgende Weise berechnet:

Abschreibungsbetrag * Abschreibungssatz * pro rata temporis in Monaten (1)

Geht der die Anlage nicht vor dem Abschreibungsende ab (Abgangsdatum (2) nicht erfasst oder > Abschreibungsende), entspricht der Abschreibungsbetrag im letzten Geschäftsjahr der Abschreibung dem Nettoabschreibungswert.
Das letzte Geschäftsjahr ist erreicht, wenn das Abschreibungsende = [Geschäftsjahresbeginn – Geschäftsjahresende].

 (1) Pro rata temporis = (Anzahl von Haltemonaten Geschäftsjahr / 12)

Anzahl Haltemonate im Geschäftsjahr = Anzahl Monate in der Periode [Max (Abschreibungsbeginn, Geschäftsjahresbeginn) - Min (Abschreibungsende, Abgangsdatum (2), Geschäftsjahresende)]

(2) Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Perioden abgeschrieben, ist das berücksichtigte Abgangsdatum das tatsächliche Abgangsdatum, also der letzte Tag des Abgangsmonats. 
Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahren abgeschrieben, muss das Abgangsdatum nicht berücksichtigt werden, da für das Geschäftsjahr der Investitionsauflösung ein voller Abschreibungsbetrag berechnet werden muss.

Hinweise:

Abschreibungswert = Bruttowert – Restwert

Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

  • AfA Periode P = Abschreibungswert * Abschreibungssatz *

 (Anzahl Monate in der Periode [Max (Abschreibungsbeginn, Geschäftsjahresbeginn) - Min (Abschreibungsende, Abgangsdatum (3), Periodenende p] / 12)
-Abschreibungssumme aus den Vorperioden
(3)
Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Perioden abgeschrieben, wird das tatsächliche Abgangsdatum, also der letzte Tag des Abgangsmonats, berücksichtigt.
Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahren abgeschrieben, wird die AfA für die Abgangsperiode (4) wie folgt berechnet:
                AfA. Geschäftsjahr - Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden

(4) Die Abgangsperiode ist entweder die Periode des Abgangsdatums, oder die Periode, in der der Abgang gespeichert wird. Die zweite Situation ist ein Fall von retroaktivem Abgang.

  • In der letzten Abschreibungsperiode entspricht die AfA:

         AfA Geschäftsjahr - Abschreibungssumme aus den Vorperioden
 

..\FCT\SEEINFO Zur Einhaltung der Berechnungsvorschriften dieser Abschreibungsart, muss jede Periode des Geschäftsjahres 1 oder einer ganzzahligen Anzahl von Monaten entsprechen. InSage X3 wird nicht die korrekte Aufteilung geprüft. Das System verwendet die vorhandene Definition und somit die Anzahl von Monaten, die in den einzelnen definierten Perioden liegen.

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 11.01.2005
  •  Satz: 14,28% --> Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Abschreibungsende: 31.10.2012
  • Sonderregel: Periode
     

    Geschäftsjahr

    Nettoabschreibungswert

    AfA Geschäftsjahr

    Summe Ende Geschäftsjahr

    01.01.2005 – 31.12.2005

    10.000,00

    (1) 238,00

    238,00

    01.01.2006 – 31.12.2006

    9.762,00

    (2) 1.428,00

    1.666,00

    01.01.2007 – 31.12.2007

    8.334,00

    (2) 1.428,00

    3.094,00

    01.01.2008 – 31.12.2008

    6.906,00

    (2) 1.428,00

    4.522,00

    01.01.2009 – 31.12.2009

    5.478,00

    (2) 1.428,00

    5.950,00

    01.01.2010 – 31.12.2010

    4.050,00

    (2) 1.428,00

    7.378,00

    01.01.2011 – 31.12.2011

    2.622,00

    (2) 1.428,00

    8.806,00

    01.01.2012 – 31.12.2012

    1.194,00

    (3) 1.194,00

    10.000,00

    (1)  (10.000,00 * 14,28%) * 2/12 = 238

    (2)  (10000,00 * 14,28%) * 90/12 = 1.428

    (3) (120.000,00 – 102.816,00) = 17.184,00, denn das Abschreibungsende (31.12.2011) liegt in diesem Geschäftsjahr.

    Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005:

    Periode

    Periode abgelaufen 

    Abschreibungssumme aus den Vorperioden

    AfA Periode

    01.11.2005 – 30.11.2005

    1 / 12

    0,00

    (1) 119,00

    12.01.2005 – 31.12.2005

    2 / 12

    119,00

    (2) 119,00

    Summe Geschäftsjahr 2005

    238,00

     Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2012:

    Periode

    Periode abgelaufen

    Abschreibungssumme aus den Vorperioden

    AfA Periode

    01.01.2012 – 31.01.2012

    1 / 12

    0,00

    (1) 119,00

    01.02.2012 – 29.02.2012

    2 / 12

    119,00

    (2) 119,00

    01.03.2012 – 31.03.2012

    3 / 12

    238,00

    119,00

    01.04.2012 – 30.04.2012

    4 / 12

    357,00

    119,00

    01.05.2012 – 31.05.2012

    5 / 12

    476,00

    119,00

    01.06.2012 – 30.06.2012

    6 / 12

    595,00

    119,00

    01.07.2012 – 31.07.2012

    7 / 12

    714,00

    119,00

    01.08.2012 – 31.08.2012

    8 / 12

    833,00

    119,00

    01.09.2012 – 30.09.2012

    9 / 12

    952,00

    119,00

    01.10.2012 – 31.10.2012

     

    1.071,00

    (3) 123,00

    Summe Geschäftsjahr 2005

    1.194,00

    (1)  (10.000,00 * 14,28%) * 1/12 – 0 = 119,00

    (2)  (10.000,00 * 14,28%) * 2/12 – 119,00 = 119,00

    (3)  1.194,00 – 1.071,00 = 123,00, denn das Abschreibungsende (31.10.2012) liegt in der Periode [01.10.2012 – 31.10.2012]

2. Beispiel

  •  Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 12.01.2005
  •  Satz: 30,03% --> Abschreibungsdauer: 3,33 Jahre --> Abschreibungsende: 31.03.2009
  • Sonderregel: Auf Basis von Periode
  • Besonderheiten: die Anlage ist am 25.02.2009 abgegangen --> Tatsächliches Abgangsdatum: 28.02.2009


Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 250,25

250,25

01.01.2006 – 31.12.2006

9.749,75

(2) 3.003,00

3.253,25

01.01.2007 – 31.12.2007

6.746,75

(2) 3.003,00

6.256,25

01.01.2008 – 31.12.2008

3.743,75

(2) 3.003,00

9.259,25

01.01.2009 – 31.12.2009

740,75

(3) 493,83

9.753,08

(1)  (10.000,00 * 30,03%) * 1/12 = 250,25

(2)  (10.000,00 * 30,03%) * 12/12 = 3.003,00

(3)  740,75 * 2/3 = 493,83, denn Abschreibungsende = 31.03.2009, und Abgang der Anlage am 28.02.2009

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2009:

Periode

Periode abgelaufen

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2009 – 31.01.2009

1 / 12

0,00

250,25

01.02.2009 – 28.02.2009

2 / 12

250,25

250,25

01.03.2009 – 31.03.2009

3 / 12

500,50

0,00

Summe Geschäftsjahr 2009

500,50

 3. Beispiel
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07.01.2005
  •  Satz: 33,3333% --> Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Abschreibungsende: 30.06.2008
  • Sonderregel: Auf Basis von Periode
  • Besonderheiten: die Anlage wurde gespeichert, obwol die Periode 07.2005 bereits abgeschlossen wurde.

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 1.666,67

1.666,67

01.01.2006 – 31.12.2006

8.333,33

(2) 3.333,33

5.000,00

01.01.2007 – 31.12.2007

5.000,00

(2) 3.333,33

8.333,33

01.01.2008 – 31.12.2008

1.666,67

(3) 1.666,67

10.000,00

(1)  (10.000,00 * 33,3333%) * 6/12 = 1.666,67

(2)  (10.000,00 * 33,3333%) * 12/12 = 3.333,33

(3) (10.000,00 – 8.333,33) = 1.666,67, denn das Abschreibungsende (30.06.2008) liegt in diesem Geschäftsjahr.

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005

Periode

Periode abgelaufen

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2005 – 31.01.2005

 

0,00

0,00

02.01.2005 – 28.02.2005

 

0,00

0,00

03.01.2005 – 31.03.2005

 

0,00

0,00

01.04.2005 – 30.04.2005

 

0,00

0,00

01.05.2005 – 31.05.2005

 

0,00

0,00

01.06.2005 – 30.06.2005

 

0,00

0,00

01.07.2005 – 31.07.2005

1 / 12

0,00

0,00

01.08.2005 – 31.08.2005

2 / 12

(4) 0,00

(4) 555,55

01.09.2005 – 30.09.2005

3 / 12

555,55

277,78

01.10.2005 – 31.10.2005

4 / 12

833,33

277,78

01.11.2005 – 30.11.2005

5 / 12

1.111,11

277,78

12.01.2005 – 31.12.2005

6 / 12

1.388,89

277,78

Summe Geschäftsjahr 2005

1.666,67

(4) Abschreibungsbeginn ist der 01.07.2005, die Anlage wurde jedoch in der Periode [01.08.2005 – 31.08.2005] gespeichert, d.h. die AfA in dieser Periode enthält den Ausgleich für die Vorperiode.

4. Beispiel 
  • Bruttowert: 120.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07.01.2004
  •  Satz: 14,28% --> Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Abschreibungsende: 31.12.2011
  • Sonderregel: Auf Basis von Geschäftsjahr

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2004 – 31.12.2004

120.000,00

(1) 0,00

0,00

01.01.2005 – 31.12.2005

120.000,00

(2) 17.136,00

17.136,00

01.01.2006 – 31.12.2006

102.864,00

(2) 17.136,00

34.272,00

01.01.2007 – 31.12.2007

85.728,00

(2) 17.136,00

51.408,00

01.01.2008 – 31.12.2008

68.592,00

(2) 17.136,00

68.544,00

01.01.2009 – 31.12.2009

51.456,00

(2) 17.136,00

85.680,00

01.01.2010 – 31.12.2010

34.320,00

(2) 17.136,00

102.816,00

01.01.2011 – 31.12.2011

17.184,00

(3) 17.184,00

120.000,00

(1) Sonderregel = 'Auf Basis von Geschäftsjahr', daher keine AfA im Geschäftsjahr der Anschaffung

(2)  120.000 * 14,28% * (12 / 12) = 17.136,00

(3) (120.000,00 – 102.816,00) = 17.184,00, denn das Abschreibungsende (31.12.2011) liegt in diesem Geschäftsjahr.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005, wenn die Anlage am 15.05.2005 abgeht, obwohl die aktuelle Periode [01.05.2005 – 31.05.2005] ist.

Periode

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2005 – 31.01.2005

 

1.428,00

02.01.2005 – 28.02.2005

1.428,00

1.428,00

03.01.2005 – 31.03.2005

2.856,00

1.428,00

01.04.2005 – 30.04.2005

4.284,00

1.428,00

01.05.2005 – 31.05.2005

5.712,00

(4) 11.424,00

01.06.2005 – 30.06.2005

17.136,00

0,00

17.136,00

0,00

Summe Geschäftsjahr 2005

17.136,00

 (4) 17.136,00 – 5.712,00 = 11.424,00, denn die Anlage geht am 05.2005 ab, die volle AfA des Geschäftsjahres wird in der aktuellen Periode abgeschlossen.

..\FCT\SEEINFO Wurde die Anlage retroaktiv abgegangen (Abgangsdatum < Beginn der aktuellen Periode), sind die Anpassung und das Ergebnis identisch.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2011, wenn die Anlage nicht vor dem Abschreibungsende abgeht:

Periode

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2011 – 31.01.2011

 

(1) 1.428,00

01.02.2011 – 28.02.2011

1.428,00

(2) 1.428,00

03.01.2011 – 31.03.2011

2.856,00

1.428,00

01.04.2011 – 30.04.2011

4.284,00

1.428,00

01.05.2011 – 31.05.2011

5.712,00

1.428,00

01.06.2011 – 30.06.2011

7.140,00

1.428,00

01.07.2011 – 31.07.2011

8.568,00

1.428,00

01.08.2011 – 31.08.2011

9.996,00

1.428,00

01.09.2011 – 30.09.2011

11.424,00

1.428,00

01.10.2011 – 31.10.2011

12.852,00

1.428,00

01.11.2011 – 30.11.2011

14.280,00

1.428,00

12.01.2011 – 31.12.2011

15.708,00

(3) 1.476,00

Summe Geschäftsjahr 2011

17.184,00

(1)  (120.000 * 14,28% * 1/12) = 1.428,00

(2)  (120.000 * 14,28% * 2/12) – 1.428,00 = 1.428,00

(3)  17.184,00 – 15.708,00 = 1.476,00

PD - Duodecimo Portugal

Dabei handelt es sich um ein in Portugal praktiziertes lineares Abschreibungsverfahren.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt stets am Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt. Dies gilt unabhängig von der ausgewählten Sonderregel:

  • - Auf Basis von Periode (Standardwert)

    - oder
  • Auf Basis von Geschäftsjahr

Dauer

Für diese Abschreibungsart wird im Allgemeinen der Abschreibungssatz verwendet. Es kann zwar auch die Dauer angegeben werden, diese muss jedoch in Jahren und Hundertsteljahren ausgedrückt werden.

Abschreibungssatz

Es werden in der Regel vierstellige Abschreibungssätze angegeben (Beispiel: 33,3333%). 
Ist der Abschreibungssatz angegeben, bestimmt Sage X3 die Abschreibungsdauer in Jahren und Hundertsteljahren.

Ist die Abschreibungsdauer angegeben, bestimmt Sage X3 automatisch den Satz.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende wird wie folgt bestimmt:

Abschreibungsbeginn + Abschreibungsdauer

Da der Abschreibungsbeginn immer ein Monatserster ist, liegt das Abschreibungsende stets auf einem Monatsletzten.

Berechnungsbeispiel für dasAbschreibungsende:

Beginndatum

Satz / Dauer

Endedatum

10.01.2005

0,1428 / 7 Jahre

30.09.2012

01.01.2005

0,1428 / 7 Jahre

31.12.2011

11.01.2005

0,3003 / 3,33

28.02.2009

Pro rata temporis

Die verstrichene Zeit wird in Monaten gerechnet. Anteilig nach Monaten wird in folgenden Fällen gerechnet:

  • Im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tag des Geschäftsjahres ist und sofern als SonderregelAuf Basis von Periode spezifiziert wurde.
  • wenn das Geschäftsjahr nicht ein Jahr lang ist
  •  Geschäftsjahr der Investitionsauflösung:  
     
    - Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Periode abgeschrieben, wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet, wenn dieser auf einem Monatsletzten liegt. Sonst wird die AfA bis zum Ende des Monats vor dem Abgangsdatum berechnet.
     
    - Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahr abgeschrieben, beträgt die AfA im Geschäftsjahr des Abgangs 0: Die AfA der (zu dem Zeitpunkt, zu dem der Abgang gespeichert wird) aktuellen Periode beträgt: AfA Geschäftsjahr - Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden.

Dieses Berechnungsverfahren kann durch die Abgangsregeln geändert werden: Zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres abgegangen und Zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres abgegangen.

Abschreibungsbetrag

der Abschreibungsbetrag eines Geschäftsjahres wird auf folgende Weise berechnet:

Abschreibungsbetrag * Abschreibungssatz * pro rata temporis in Monaten (1)

Geht der die Anlage nicht vor dem Abschreibungsende ab (Abgangsdatum (2) nicht erfasst oder > Abschreibungsende), entspricht der Abschreibungsbetrag im letzten Geschäftsjahr der Abschreibung dem Nettoabschreibungswert.

(1) Pro rata temporis = (Anzahl von Haltemonaten Geschäftsjahr / 12)

Anzahl Haltemonate im Geschäftsjahr = Anzahl Monate in der Periode [Max (3)(Abschreibungsbeginn, Geschäftsjahresbeginn) - Min (Abschreibungsende, Abgangsdatum (2), Geschäftsjahresende)]

(2) Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahr abgeschrieben, beträgt die AfA für die Abgangsperiode 0.
Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Periode abgeschrieben, wird folgendes Abgangsdatum berücksichtigt:

  • entweder das vom Benutzer angegebene, sofern es sich um einen Monatsletzten handelt
  • oder der letzte Tag des Monats, der vor dem Abgangsdatum liegt

 (3) Wird gemäß der Sonderregel Auf Basis von Geschäftsjahr abgeschrieben, wird im Geschäftsjahr der Anschaffung der Geschäftsjahresbeginn und nicht der Abschreibungsbeginn zu Grunde gelegt, denn in diesem Geschäftsjahr wird eine volle AfA durchgeführt.

Hinweise:

- Abschreibungswert = Bruttowert - Restwert
- Nettoabschreibungswert = Nettowert – Restwert

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf folgende Weise auf diese Perioden umgelegt:

  • AfA Periode p = Abschreibungswert * Abschreibungssatz
    * (Anzahl Monate in der Periode [Max (Abschreibungsbeginn, Geschäftsjahresbeginn) – Min (Abschreibungsende, Abgangsdatum, Ende der Periode p) ] / 12 (1) )
    - Abschreibungssumme aus den Vorperioden

(1) Wird gemäß der SonderregelAuf Basis von Geschäftsjahr abgeschrieben, ist der Haltewert für das erste Geschäftsjahr nicht '12', sondern: Anzahl Monate in der Periode [Abschreibungsbeginn - Geschäftsjahresende]

  • In der letzten Abschreibungsperiode entspricht die AfA:
     AfA Geschäftsjahr - Abschreibungssumme aus den Vorperioden

..\FCT\SEEINFO Zur Einhaltung der Berechnungsvorschriften dieser Abschreibungsart, muss jede Periode des Geschäftsjahres 1 oder einer ganzzahligen Anzahl von Monaten entsprechen. InSage X3 wird nicht die korrekte Aufteilung geprüft. Das System verwendet die vorhandene Definition und somit die Anzahl von Monaten, die in den einzelnen definierten Perioden liegen.

Beispiele

1. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 11.01.2005
  •  Satz: 14,28% --> Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Abschreibungsende: 31.10.2012
  • Sonderregel: Periode

    Geschäftsjahr

    Nettoabschreibungswert

    AfA Geschäftsjahr

    Summe Ende Geschäftsjahr

    01.01.2005 – 31.12.2005

    10.000,00

    (1) 238,00

    238,00

    01.01.2006 – 31.12.2006

    9.762,00

    (2) 1.428,00

    1.666,00

    01.01.2007 – 31.12.2007

    8.334,00

    (2) 1.428,00

    3.094,00

    01.01.2008 – 31.12.2008

    6.906,00

    (2) 1.428,00

    4.522,00

    01.01.2009 – 31.12.2009

    5.478,00

    (2) 1.428,00

    5.950,00

    01.01.2010 – 31.12.2010

    4.050,00

    (2) 1.428,00

    7.378,00

    01.01.2011 – 31.12.2011

    2.622,00

    (2) 1.428,00

    8.806,00

    01.01.2012 – 31.12.2012

    1.194,00

    (3) 1.194,00

    10.000,00

    (1)  (10.000,00 * 14,28%) * 2/12 = 238

    (2)  (10.000,00 * 14,28%) * 12/12 = 1.428

    (3) (120.000,00 – 102.816,00) = 17.184,00, denn das Abschreibungsende (31.12.2011) liegt in diesem Geschäftsjahr.

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005:

Periode

Periode

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.11.2005 – 30.11.2005

1 / 12

0,00

(1) 119,00

01.12.2005 – 31.12.2005

2 / 12

119,00

(2) 119,00

Summe Geschäftsjahr 2005

238,00

 Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2012:

Periode

Periode
abgelaufen

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2012 – 31.01.2012

1 / 12

0,00

(1) 119,00

01.02.2012 – 29.02.2012

2 / 12

119,00

(2) 119,00

01.03.2012 – 31.03.2012

3 / 12

238,00

119,00

01.04.2012 – 30.04.2012

4 / 12

357,00

119,00

01.05.2012 – 31.05.2012

5 / 12

476,00

119,00

01.06.2012 – 30.06.2012

6 / 12

595,00

119,00

01.07.2012 – 31.07.2012

7 / 12

714,00

119,00

01.08.2012 – 31.08.2012

8 / 12

833,00

119,00

01.09.2012 – 30.09.2012

9 / 12

952,00

119,00

01.10.2012 – 31.10.2012

 

1.071,00

(3) 123,00

Summe Geschäftsjahr 2005

1.194,00

(1)  (10.000,00 * 14,28%) * 1/12 – 0 = 119,00

(2)  (10.000,00 * 14,28%) * 2/12 – 119,00 = 119,00

(3)  1.194,00 – 1.071,00 = 123,00, denn das Abschreibungsende (31.10.2012) liegt in der Periode [01.10.2012 – 31.10.2012]

2. Beispiel 
  • Bruttowert: 10.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 12.01.2005
  •  Satz: 30,03% --> Abschreibungsdauer: 3,33 Jahre --> Abschreibungsende: 31.03.2009
  • Sonderregel: Periode
  • Besonderheiten: die Anlage ist am 25.02.2009 abgegangen --> Tatsächliches Abgangsdatum: 31.01.2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2005 – 31.12.2005

10.000,00

(1) 250,25

250,25

01.01.2006 – 31.12.2006

9.749,75

(2) 3.003,00

3.253,25

01.01.2007 – 31.12.2007

6.746,75

(2) 3.003,00

6.256,25

01.01.2008 – 31.12.2008

3.743,75

(2) 3.003,00

9.259,25

01.01.2009 – 31.12.2009

740,75

(3) 246,92

9.506,17

(1)  (10.000,00 * 30,03%) * 1/12 = 250,5

(2)  (10.000,00 * 30,03%) * 12/12 = 3.003,00

(3) 740,75 * 1/3 = 246,92, denn das tatsächliche Abgangsdatum ist der 31.01.2009, und das Abschreibungsende ist der 31.03.2009: für einen Abschreibungsmonat werden also drei Restmonate angesetzt.

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2009:

Periode

Periode
abgelaufen

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2009 – 31.01.2009

1 / 12

0,00

246,92

01.02.2009 – 28.02.2009

2 / 12

246,92

0,00

 

246,92

0,00

Summe Geschäftsjahr 2009

246,92

 3. Beispiel 

  • Bruttowert: 120.000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07.01.2004
  • Satz: 14,28% --> Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Abschreibungsende: 31.12.2010
  • Sonderregel: Auf Basis von Geschäftsjahr

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01.01.2004 – 31.12.2004

120.000,00

(1) 17.136,00

17.136,00

01.01.2005 – 31.12.2005

102.864,00

(1) 17.136,00

34.272,00

01.01.2006 – 31.12.2006

85.728,00

(1) 17.136,00

51.408,00

01.01.2007 – 31.12.2007

68.592,00

(1) 17.136,00

68.544,00

01.01.2008 – 31.12.2008

51.456,00

(1) 17.136,00

85.680,00

01.01.2009 – 31.12.2009

34.320,00

(1) 17.136,00

102.816,00

01.01.2010 – 31.12.2010

17.184,00

(2) 17.184,00

120.000,00

(1) Sonderregel = Auf Basis von Geschäftsjahr, daher volle AfA im Geschäftsjahr der Anschaffung: 30.000 * 14,28% = 17.136,00
(2) (120.000,00 – 102.816,00) = 17.184,00 denn das Abschreibungsende (31.12.2011) liegt in diesem Geschäftsjahr.

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2004: = Geschäftsjahr der Anschaffung

Periode

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2004 – 31.01.2004

 

0,00

… - …

0,00

0,00

01.06.2004 – 30.06.2004

0,00

0,00

01.07.2004 – 31.07.2004

0,00

2.856,00

01.08.2004 – 31.08.2004

2.856,00

(4)  2.856,00

01.09.2004 – 30.09.2004

5.712,00

2.856,00

01.10.2004 – 31.12.2008

8.568,00

2.856,00

11.424,00

2.856,00

01.12.2004 – 31.12.2004

14.280,00

2.856,00

Summe Geschäftsjahr 2004

17.136,00

(4) 17.136,00 * (1/6) = 2.856,00 die volle AfA (17.136,00) wird auf die 6 Haltemonate umgelegt.

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2005, wenn die Anlage am 15.05.2005 abgeht, obwohl die aktuelle Periode [01.05.2005 – 31.05.2005] ist.

Periode

Abschreibungssumme aus den Vorperioden

AfA Periode

01.01.2005 – 31.01.2005

 

(1) 1.428,00

02.01.2005 – 28.02.2005

1.428,00

(2) 1.428,00

01.03.2005 – 31.03.2005

2.856,00

1.428,00

01.04.2005 – 30.04.2005

4.284,00

1.428,00

01.05.2005 – 31.05.2005

5.712,00

(3) - 5.712,00

01.06.2005 – 30.06.2005

0,00

0,00

01.07.2005 – 31.07.2005

0,00

0,00

01.08.2005 – 31.08.2005

0,00

0,00

01.09.2005 – 30.09.2005

0,00

0,00

01.10.2005 – 31.10.2005

0,00

0,00

01.11.2005 – 30.11.2005

0,00

0,00

Summe Geschäftsjahr 2005

0,00

(1) (120.000 * 14,28.% * 1/12) = 1.428,00
(2) (120.000 * 14,28% * 2/12) – 1.428,00 = 1.428,00
(3) 0,00 - 5.712,00 = - 5.712,00, denn im Geschäftsjahr des Abgangs beträgt die AfA 0: die AfA der abgeschlossenen Perioden müssen wieder verwendet werden.