Anlagen > Anlagen > Anlagen >  

In diesem Fenster werden die Abschreibungsparameter für den angezeigten Anlagen geändert.

Das Fenster kann über das Menü Aktionen in der Verwaltungsfunktion für die Anlagen aufgerufen werden.

..\FCT\SEEINFO Verfahrensänderungen sind unzulässig:

- bei inaktiven Anlagen
- bei Anlagen mit Halteart als Modell,
ab Aktualisierung 8.0.0: bei zum Verkauf klassifizierten Anlagen
- bei Anlagen mit tatsächlichem Abgang
- bei Anlagen in konzerninterner Veräußerung

Vorbedingungen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung

Transaktion

Das Fenster besteht aus folgenden Elementen:

  • Kopfzeile mit Anlagen-Id.
     
  • Dem Register Parameter zur Eingabe der Parameter für die neuen Abschreibungsarten.

Fensterverwaltungsmodus

Der Fensterverwaltungsmodus gilt für alle möglichen Anlagenaktionen.

Folgendes ist also zu beachten:

1/ Zuerst sollten die Parameter der auszuführenden Aktion angegeben werden.

2/ Anschließend bestehen folgende Möglichkeiten:

- entweder kann die Erfassung der neuen Parameter bestätigt werden durch Klicken auf  In diesem Fall wird eine Plausiprüfung des neuen Verfahrens durchgeführt. Im Fall eines Fehlers wird eine Meldung angezeigt und dadurch die Aktualisierung der Anlage verhindert. Der fehlerhaften Parameter muss korrigiert werden.

- oder es wird in einem Zwischenschritt eine Plausiprüfung durchgeführt, durch Klick auf den Button  Es öffnet sich ein Fenster, in dem einerseits das Ergebnis der Anwendung der neuen Parameter auf die Anlage und auf die betreffenden Abschreibungspläne angezeigt wird, sofern diese Parameter kohärent sind. Andererseits ist es möglich, durch farbliche Hervorhebung fehlerhafte Positionen zu erkennen und die dazugehörigen Fehlermeldungen zu lesen. Eine fehlerhafte Anlage wird nicht mit den angegebenen Parametern aktualisiert, sondern mit den ursprünglichen Parametern angezeigt.

Per Klick auf den Button  um das Kontrollfenster zu schließen. Das Fenster zur Eingabe der Parameter öffnet sich erneut, entweder zur Bestätigung durch Klick auf  , sofern kein Fehler gefunden wurde, oder zur Korrektur der fehlerhaften Parameter.

Hinweis: Dieser Schritt gehört zur Verwaltungsart, die den verschiedenen Verarbeitungen gemein ist, ganz gleich ob es sich um Sammel- oder Einzelverarbeitungen handelt. Er ist jedoch nur sinnvoll, um ggf. per Sammelverarbeitung geänderte Anlagendaten noch nachträglich manuell zu ändern. Bei Einzelverarbeitungen ist der Zugriff auf dieses Fenster auf die Anzeige beschränkt, weil die erfassten Parameter nur eine Anlage betreffen und die Anpassung direkt im Eingabefenster dieser Parameter durchgeführt wird.

3/ Sind die Parameter korrekt, kann ihre Anwendung mithilfe des Buttons  bestätigt werden, und es ist möglich, zur Änderung in die Maske der Anlagen zurückzukehren. Die Verarbeitung wird aber erst wirksam, nachdem die Anlage gespeichert wurde.

 

Header

Übersicht

In der Kopfzeile werden die Referenz und die Bezeichnung der Anlage aufgeführt, mit der die Verfahrensänderung aufgerufen wird. Diese Daten sind nicht änderbar.

Schließen

 

Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Branchenobjekt

  • Referenz (Feld OBJREF)

Referenz der Anlage. 

  • Bezeichnung (Feld OBJDES)

Bezeichnung der Anlage.

Schließen

 

Register Parameter

Übersicht

Dieses Register besteht aus einer Tabelle, die pro vom Unternehmen verwalteten Abschreibungsplan eine Zeile umfasst.

In dieser Tabelle können:

  • alle Anpassungen an einem oder an mehreren Elementen der Abschreibungsart vorgenommen werden, wenn das Flag Akt auf Ja gesetzt wird. Die verschiedenen Verwaltungsregeln der einzelnen Parameter werden in der Beschreibung der Felder aufgeführt.
     
  • Das Wirksamkeitsdatum der Verfahrensänderung kann angegeben werden: Es kann sich dabei handeln um:
    Periodenbeginn
    Geschäftsjahresbeginn
    -Abschreibungsbeginn

    Die Wahl des Datums hängt vom Datum des Abschreibungsbeginns ab. Die verschiedenen Möglichkeiten und die entsprechenden Verarbeitungsmodalitäten werden im Folgenden beschrieben.
  • die Verwaltungsmodalitäten bei einer eventuellen Abweichung zur Abschreibungssumme angegeben werden, wenn die Verfahrensänderung zum Datum des Abschreibungsbeginns wirksam wird und dieses Datum vor dem Beginndatum des laufenden Geschäftsjahrs liegt.
    Hinweis: wenn die Verfahrensänderung nach dem Datum des Abschreibungsbeginns wirksam wird, weist die Anlage eine Abschreibungssumme auf. Aus diesem Grund wird die Abschreibungsart auf den Nettowert der Anlage angewendet, wodurch die Verfahrensänderung zu Gunsten eines äquivalenten Restwertverfahrens ausfällt.

Nach Eingabe der Parameter muss entweder mit dem Buttonoder über den Button Siehe unten Fensterverwaltungsmodus.

Schließen

 

Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Tabelle Neue Abschreibungsverfahren

  • Plan (Feld DPRPLND)

Code des Abschreibungsplans.

  • Wirksamkeitsdatum Änderung (Feld MTCTIATYP)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung.
Dieses Feld ermöglicht die Auswahl des Datums, an dem die Methodenänderung durchgeführt wurde.
In einer Einzelverarbeitung hängen die Auswahlmöglichkeiten vom Beginndatum der Anlagenabschreibung ab:

  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns vor dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres, kann die Durchführung der Methodenänderung die Werte Datum Abschreibungsbeginn, Datum Geschäftsjahresbeginn oder Datum Periodenbeginn annehmen.
  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns nach oder an dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres und vor dem Beginn der aktuellen Periode, kann die Durchführung der Methodenänderung die Werte Datum Abschreibungsbeginnoder Datum Periodenbeginn annehmen.
  • Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns nach oder an dem Beginn der aktuellen Periode, hat die Durchführung der Methodenänderung automatisch und in jedem Fall den Wert Datum Abschreibungsbeginn.

Besonderheit: ist die Abschreibungsart LB (LinearBelgien) und wechselt die spezielle Regel von Doppelte Rückstellung zu Abbruch doppelte Rückstellung, wird die Methodenänderung in jedem Fall am Geschäftsjahresbeginn ausgeführt.

Mehr Details, sowie Beispiele zu den Verarbeitungsmodalitäten, die mit der Auswahl des Datums verknüpft sind, an dem die Methodenänderung durchgeführt wird, befinden sich in der Funktionsdokumentation.

  • Wiederaufnahme Abweichung Verfahrensänderung (Feld MTCDEVADJ)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung.
Dieses Feld ermöglicht die Angabe, wie die Abweichung der Abschreibungssumme nach Änderung der Abschreibungsart verwaltet wird.
Es kann erfasst werden, wenn das Beginndatum der Anlagenabschreibung vor dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres des Plans liegt und wenn das Inbetriebnahmedatum der Methodenänderung dem Datum des Abschreibungsbeginns entspricht.
Die verschiedenen vorgeschlagenen Modalitäten für die Verwaltung dieser Abweichung sowie die Beispiele, die die Anwendung verdeutlichen, werden in der Dokumentation über die Funktion Methodenänderung vorgeschlagen. 
 
Besonderheit: Ist die Abschreibungsart IT (Ordinario / Anticipato) und ist der Steuersatz außerplanmäßige Abschreibung nicht 0, kann die Abweichung der Abschreibungssumme nicht über die Wiederaufnahmeoption Außerplanmäßige AfA Geschäftsjahr oder Außerplanmäßige AfA Periode verarbeitet werden.

  • Erhöhung Erinnerungswert (Feld RSDFLG)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung. Dieser Indikator wird nur bei einer Sammelverarbeitung angezeigt. Er muss aktiviert sein, wenn die Änderung des Restwerts gewünscht ist. Die Erfassung dieses Werts wird im Prüffenster durchgeführt.

  • Erhöhung -> (Feld STRFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Beginn Abschr. (Feld STRDPRDATD)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung. Dieses Feld kann nur erfasst werden, wenn der Indikator Erhöhung auf Ja positioniert ist. Es ermöglicht die Erfassung des Abschreibungsbeginns des Artikels, oder bei einer Massenverarbeitung für alle Artikel. Die Änderung des Abschreibungsbeginns ist nur zulässig, wenn der Artikel nicht abgeschlossen wurde, oder wenn der Abschreibungsbeginn vor der Änderung nach oder am Beginndatum der aktuellen Periode liegt.

  • Aktueller Modus (Feld DPMO)

 

  • Modus (Feld DPMD)

Erfassen Sie die Abschreibungart der Anlage, oder bei einer Massenverarbeitung für alle ausgewählten Anlagen. Dieser Modus muss für das Unternehmen, den Plan und das Land zulässig sein.

Die Auswahl der Modi unterliegt folgenden Restriktionen:

  • Im Steuerlichen Plan eines französischen Unternehmens kann die Abschreibungsart nur DF - Degressiv Frankreich oder LP Linear Frankreich sein.
  • Die Abschreibungsarten CA - Unwirksamkeit / Bruttowert oder RA - Unwirksamkeit / Nettowert können nur in einem anderen Plan des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch als dem Plan Subvention verwendet werden, und nur wenn die Halteart des Artikels In Konzession ist.Ist die Verwaltungsart der Konzession Übertragung über Verlängerung, ist die Abschreibungsart des Plans, der die Unwirksamkeit verwaltet, erforderlich:
    - RA für den 1. Artikel der Konzession,
    - SA für einen verlängerten Artikel.
  • Die Art UO - Bezugseinheiten kann nur in einem Plan verwendet werden, der dem zurückgehaltenen Kontext für die Verwaltung der Bezugseinheiten angehört, und nur wenn der Artikel einem Fertigungsplan zugewiesen wurde.

Die Änderung der Abschreibungsart kann zur Änderung des Abschreibungsbeginnsdes Plans und der Eingabe führen, in Abhängigkeit des Parameters auf Ebene der Abschreibungart, entweder mit dem Inbetriebnahmedatum, dem Einkaufsdatum, oder mit dem Buchungsdatum.

  • Erhöhung -> (Feld ENDDPRFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Abschreibung bis (Feld ENDDPRDATD)

Dieses Feld ist nur verfügbar, wenn das Kontrollkästchen Akt. aktiviert ist, um das Abschreibungsende der Anlage, oder bei einer Massenverarbeitung für alle Anlagen, zu erzwingen.
Das Erzwingen des Abschreibungsendes ist nur zulässig, wenn der Modus RA - Unwirksamkeit / Nettowert oder RE - Rest in Prorata-Tagen verwendet wird. Das Erfassungsdatum muss nach dem Startdatum des Kontextgeschäftsjahres des betroffenen Plans liegen.

  • Aktuelle Dauer (Feld DPRDURO)

 

  • Erhöhung -> (Feld DURFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Abschreibungsdauer (Feld DPRDURD)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung. Dieses Feld kann nur erfasst werden, wenn der Indikator Erhöhung auf Ja positioniert ist. Es ermöglicht die Erfassung der auf den Artikel anzuwendenden Abschreibungsdauer, oder bei einer Massenverarbeitung für alle ausgewählten Artikel.

Die Erfassungsregeln und der Wert der Abschreibungsdauer hängen von der angegebenen Abschreibungsart ab. 

  • Die Dauer kann erfasst werden, außer für eine Art mit folgendem Wert: SA (Ohne Abschreibung), UO (Bezugseinheiten), PI (Progressiv inflationiert), OR (Ordinario), AN (Anticipato) oder IT (Ordinario/Anticipato).
    In diesem Fall ist die Dauer immer gleich 0 und kann nicht geändert werden.
    Ist die Art für den Wert FM (Formen), beträgt die Dauer immer 3 Jahre.
    Ist die Art für den Wert LG (Wäsche), beträgt die Dauer immer 1,5 Jahre.
    Ist die Art für den Wert LP (Linear Frankreich), und ist die SpezialregelSoftware 12 Monate, beträgt die Dauer immer 1 Jahr.
  • Für die Arten vom Typ Degressiv muss sie immer größer oder gleich 3 Jahre sein. 
  • Ist die Abschreibungsart Frei, ist die Dauer mindestens gleich der für diese Art angegebenen Mindestabschreibungsdauer.

  • Aktueller Kurs (Feld DPRRATO)

 

  • Erhöhung -> (Feld DPRRATFLGD)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Satz (Feld DPRRATD)

Dieses Feld ist nur verfügbar, wenn das Kontrollkästchen Akt. aktiviert ist, um den Abschreibungssatz der Anlage, oder bei einer Massenverarbeitung für alle ausgewählten Anlagen, zu erfassen.

Die Erfassungsregeln des Abschreibungssatzes hängen von der angegebenen Abschreibungsart ab.

  • Ist die angegebene Abschreibungsart eine der folgenden, kann dieses Feld nicht erfasst werden und der Satz muss immer gleich 0 sein:
    CA (Unwirksamkeit / Bruttowert), DA (Degressiv Deutschland), DE (Degressiv Spanien), DF (Degressiv Frankreich), DX (Degreessov Deutschland gemischt), DP (Degressiv Portugal), DV (Degressiv Portugal gemischt), DI (Degressiv Spanien gemischt), FM (Formen), LG (Wäsche), PR (Progressiv), RA (Unwirksamkeit / Nettowert), RE (Restwert), SA (Ohne Abschreibung), SY (Softy), UD (Declining balance), UL (Straight line), UO (Bezugseinheiten)
  • Hat die angegebene Art den Wert PI (Progressiv inflationiert), AN (Anticipato), OR (Ordinario) oder IT (Ordinario/Anticipato), muss der Satz immer angegeben sein.
  • Ist die angegebene Art DB (Degressiv Belgien), muss dieser Satz, falls angegeben, immer größer als der lineare Satz und kleiner als der dopelte lineare Satz sein.

  • Erhöhung -> (Feld PRATYPFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Pro rata temporis (Feld PRATYPD)

Der Proratatyp kann nur erfasst werden, wenn die Abschreibungsart im Plan eine der drei folgenden ist: UL (Linear), UD (Degressiv ausgeglichen) oder RE (Rest).
Hinweis: Der Prorata vom Typ Tag ist nicht für die Methoden UL und UD zulässig.

  • Erhöhung -> (Feld DPRRA2FLGD)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Satz außerplanm. Abschreib. (Feld DPRRAT2D)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung.

Dieses Feld ist mit der Modusverwaltung verknüpft:

  • Italienisch: IT - Ordinario/Anticipato
  • Russisch: LR - Linear Russland und CR - Konstant Russland
  • Australisch: AL - Prime Cost und AD - Disminishing Value.

Es wird nur angezeigt, wenn ein oder mehrere der Modi für das Land und/oder die Rechtsordnung des Unternehmens zulässig sind und es kann nur erfasst werden, wenn der Indikator Erh. auf Ja steht.

  • Wird der Modus IT (Ordinario/Anticipato) verwendet, ermöglicht dieses Feld die Angabe des Abschreibungssatzes, der zur Kalkulation der Abschreibung "Anticipato" verwendet wird.
      • Der Wert dieses Satzes muss kleiner oder gleich dem Wert des Abschreibungssatzes sein.
      • Ist der Artikel neu, kann der Satz nur während der ersten drei Abschreibungsjahre erfasst werden
      • Für ein gebrauchtes Wirtschaftsgut kann dieser Satz nur für das erste Abschreibungsjahr des Artikels erfasst werden.
  • Wird der Modus LR (Linear Russland) oder CR (Konstant Russland) im Steuerlichen Plan verwendet, ermöglicht dieses Feld die Angabe eines außerplanmäßigen Abschreibungssatzes unter der Bedingung, dass die Besondere Regel angegeben wurde: Bonus wird angewendet.
      • Ein Bonus wird nur berechnet, wenn das Datum der Inbetriebnahme des Artikels nach dem 01/01/2008 liegt.
         
  • Wird der Modus AL (Prime Cost) oder AD (Disminishing Value) verwendet, ermöglicht dieses Feld die Angabe eines nicht-steuerpflichtigen Satzes.
      • Wird er angegeben, wird dieser Satz auf den Betrag der AfA zur Bestimmung des gebuchten Betrags angewendet.

SEEREFERTTO Für mehr Informationen, siehe Beschreibung der Abschreibungsarten.

  • Erhöhung -> (Feld RSDVALFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Erinnerungswert (Feld RSDVALD)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung. Dieses Feld ist nur während einer Einzelverarbeitung sichtbar und kann nur erfasst werden, wenn der Indikator Erh auf Ja positioniert ist.
Es ermöglicht die Angabe des Restwerts des Artikels in einem anderen Plan als dem Subventionsplan. Er darf nicht höher als der Nettowert am Periodenbeginn sein (oder Geschäftsjahresbeginn, wenn die Perioden nicht verwaltet werden).

  • Erhöhung -> (Feld ALWFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Spez. Regel - steuerlich (Feld ALWCODD)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelverarbeitungen der Methodenänderung.
Dieses Feld kann nur erfasst werden, wenn der Indikator Erhöhung auf Ja positioniert ist.
Es ermöglicht die Erfassung des Codes der Fahrzeugsteuerobergrenze für den Artikel, oder bei einer Massenverarbeitung für alle ausgewählten Artikel.
Die Auswahl der anzuwendenden Regel kann in Abhängigkeit der ausgewählten Abschreibungsart und/oder des Abschreibungsplans erfolgen. Beispiel: Regeln, die die Steuerhilfe erzeugen (Hilfe 25 %, Hilfe 50 %, Energie, Zuschlag Abschreibung 30 %, ...) können nicht im Steuerlichen Plan angewendet werden.

  • Betrag Steuerhilfe (Feld ALWAMT)

Dieses Feld ermöglicht die Erfassung einer Steuerhilfe. Der Betrag muss unter dem Nettowert zu Periodenbeginn liegen.
Die Erfassung ist für einen Plan, in dem eine der folgenden Sonderregeln gepseichert ist, nicht zulässig:

  • Hilfe 25 %, Hilfe 50 %
  • Zuschlag Abschreibung 30 %
  • Zuschlag Steuersatz 30 %
  • Energie
  • Zuschlag um 1 des Degressivitätskoeffizienten
  • Zugewiesene Suche
  • Presse 39b
  • Abzug 40% [15Apr15 - 14Apr17]

Hinweis zur Sonderregel für den Steuerabzug von 40% [15.04.2015-14.04.2017] für französische Unternehmen (Loi Macron):

Um diese Regel anzuwenden, muss das Einkaufsdatum vor oder am 14.04.2017 liegen. Andernfalls erhalten Sie die Meldung ‚Das Einkaufsdatum ist > als das Anwendungsenddatum der Sonderregel. Stellen Sie Ihre Anwendungsrechte sicher. Bestätigen?‘ Sie können Ja oder Nein auswählen, um die Meldung freizugeben oder zu ignorieren.

Ja: Die Regel wird angewendet, auch wenn das Anschaffungsdatum nach dem 14.04.2017 liegt.

Nein: Die Anlagen oder Aktualisierungen werden nicht berücksichtigt,. Sie müssen die Sonderregel mit Keine parametrisieren oder die Aktion abbrechen.

  • Erhöhung -> (Feld ACLCOEFLG)

Ist dieser Zwangsindikator auf Ja positioniert, kann der Wert des Feldes, dem er zugeordnet ist, erzwungen werden.

  • Beschleunigungskoeffizient (Feld ACLCOED)

Der Abschreibungsbeschleunigungskoeffizient ist mit der Verwaltung der Modi UD (Declining balance), DB (Degressiv Belgien), LR (Linear Russland), DR (Degressiv Russland) CR (Konstant Russland) und SR (Softy russeverknüpft. Er kann nur für diese Abschreibungsmodi geändert werden.
Wird er für den Modus DB (Degressiv Belgien) angewendet, muss er zwischen 1 und 2 liegen und darf maximal 2 Dezimalen enthalten (Beispiele: der Wert 2 entspricht 200 %; der Wert 1,5 entspricht 150 ).

  • Standard (Feld PLNSTD)

Dieses Feld gibt die Buchhaltungsnorm für die Abschreibungsplanverwaltung an.

Schließen

 

Mögliche Wirksamkeitsdaten und Verarbeitungsmodalitäten

Die folgende Tabelle führt je nach Abschreibungsbeginn der Anlage die verschiedenen Wahlmöglichkeiten für ein Wirksamkeitsdatum der Verfahrensänderung sowie die angewandten Ausgleichs- oder Verarbeitungsmodalitäten auf.

1/ Das Datum des Abschreibungsbeginns liegt vor dem Beginndatum des laufenden Geschäftsjahrs E.

Wirksamkeitsdatum 

Verarbeitungsmodalitäten 

 Beginn Abschreibung

Die Abschreibungssumme Ende E-1 wird neu berechnet.
Die Abweichung zwischen der neuen und der alten Summe kann verarbeitet werden. Der Benutzer kann eine der folgenden Modalitäten wählen:
- Vortrag. Siehe Beispiel 1.
- Außerordentliche AfA Geschäftsjahr. Siehe Beispiel 2.
- Außerordentliche AfA Periode. Siehe Beispiel 3.
- In AfA Geschäftsjahr integriert. Siehe Beispiel 4.
- In AfA Periode integriert. Siehe Beispiel 5.

 Beginndatum des laufenden Geschäftsjahrs E

Die Abschreibungssumme Ende E-1 wird nicht neu berechnet.
Die AfA des Geschäftsjahres E wird mit dem neuen Verfahren neu berechnet, wobei ein Restwertverfahren zugrunde liegen muss, das auf den zu Beginn des GeschäftsjahresE abschreibbaren Nettowert angewandt wird.
Die AfA der Periode P enthält den AfA-Ausgleich der abgeschlossenen Perioden.
Siehe Beispiel 6.

 Beginndatum laufende Periode P

Die Abschreibungssumme Ende E-1 wird nicht neu berechnet.
Die Abschreibungssumme der abgeschlossenen Perioden des laufenden Geschäftsjahrs wird nicht neu berechnet.
Die AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs [Beginn Periode P - Ende Geschäftsjahr E] wird mit dem neuen Verfahren berechnet, wobei ein Restwertverfahren zugrunde liegen muss, das auf den zu Beginn der Periode P abschreibbaren Nettowert angewandt wird.
Diese AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs wird auf die Periode P und die Folgeperioden des Geschäftsjahrs E umgelegt.
Die AfA des Geschäftsjahrs E entspricht der Summe: AfA der abgeschlossenen Perioden vor Verfahrensänderung + AfA des "restlichen" des Geschäftsjahrs.
Siehe Beispiel 7.

2/ Das Datum des Abschreibungsbeginns liegt nach oder auf dem Beginndatum des laufenden Geschäftsjahres E und vor dem Beginndatum der laufenden Periode P.

Wirksamkeitsdatum 

Verarbeitungsmodalitäten 

 Beginn Abschreibung

Die AfA des Geschäftsjahrs E wird mit dem neuen Verfahren neu berechnet.
Die AfA der Periode P enthält den AfA-Ausgleich der abgeschlossenen Perioden.
Siehe Beispiel 8.

 Beginndatum laufende Periode P

Die Abschreibungssumme der abgeschlossenen Perioden des laufenden Geschäftsjahrs wird nicht neu berechnet.
Die AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs [Beginn Periode P - Ende Geschäftsjahr E] wird mit dem neuen Verfahren berechnet, wobei ein Restwertverfahren zugrunde liegen muss.
Diese AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs wird auf die Periode P und die Folgeperioden des Geschäftsjahrs E umgelegt.
Die AfA des Geschäftsjahrs E entspricht der Summe: AfA der abgeschlossenen Perioden vor Verfahrensänderung + AfA des "restlichen" des Geschäftsjahrs.
Siehe Beispiel 9.

 3/ Das Datum des Abschreibungsbeginns liegt nach oder auf dem Beginndatum der laufenden Periode P.

Wirksamkeitsdatum 

Verarbeitungsmodalitäten 

 Beginn Abschreibung

Die AfA der Periode P (oder der Periode des Abschreibungsbeginns) wird mit der neuen Abschreibungsart berechnet.

Eine Liste mit Beispielen für jedes mögliche Wirksamkeitsdatum und der einzelnen Verarbeitungsmodalitäten wird im Folgenden aufgeführt.

Wirksamkeitsdatum und mehrere Verfahrensänderungen hintereinander:

Während des Geschäftsjahrs können mehrere Verfahrensänderungen bei der Abschreibung vorgenommen werden. Das Wirksamkeitsdatum einer Verfahrensänderung darf nicht vor dem Datum der vorherigen Verfahrensänderung liegen.
Beispiel
Ein Geschäftsjahr mit 4 Perioden: P1, P2, P3 und P4.

  • In P2 wird eine Verfahrensänderung mit Wirksamkeit zum Periodenbeginn vorgenommen.
    In P3 kann nur eine Verfahrensänderung mit Wirksamkeit zum Periodenbeginn vorgenommen werden.
  • In P1 wird eine Verfahrensänderung mit einem Wirksamkeitsdatum Beginn des Geschäftsjahres vorgenommen.
    In P3 kann eine Verfahrensänderung mit Wirksamkeit zum Geschäftsjahresbeginn oder mit Wirksamkeit zum Periodenbeginn vorgenommen werden.

Beispiele einer Verfahrensänderung

Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 1

    Wirksamkeitsdatum: Datum des Abschreibungsbeginns
    Gewählte Modalität: Abweichung zur Summe Ende E-1 als Vortrag

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

Vortrag
(1)

01/01/04 -
31/12/2004

(1.005,46)
838,05

01/01/05 -
31/12/2005

(2.000,00)
1.667,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/2006 - 31/03/2006

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

(3.005,46)
(1) 2.505,05

1.667,00

(2) 333,50

826,65

(-500,41)

01/07/06 -
30/09/06

2.505,05

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/06 -
31/12/06

2.505,06

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

(3) 4.172,05

1.667,00

411,04

411,04

01/04/07 -
30/06/07

4.172,05

1.667,00

415,61

826,65

01/07/07 -
30/09/07

4.172,05

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/07 -
31/12/07

4.172,05

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/08 -
31/12/08

5.839,05

1.667,00

01/01/09 -
31/12/09

7.506,05

1.667,00

01/01/10 -
31/12/10

9.173,05

826,95

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die Abweichung zwischen der neuen Summe Ende E-1 und der alten Summe: 2.505,05 - 3.005,46 = -500,41 muss als Vortrag Anfang des Geschäftsjahres E gebucht werden.
Die neue Summe Ende E-1 (2 505,05) ersetzt die vorherige Summe (3.005,46), auch wenn der Erzwingungsflag für diese Summe auf Ja gesetzt ist.

(2) Die AfA des Geschäftsjahres wird mit der neuen Dauer neu berechnet, die AfA der Periode P enthält die Abweichung der Abschreibungssumme der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden:
(10.000,00 x 16,67 %) = 1.667,00 x (181 Tage / 365 Tage) = 826,65 - 493,15 = 333,50

(3) Zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2006 wird die Summe zum Ende dieses Geschäftsjahrs wie folgt berechnet:
Neue Summe Ende 2005, die im Anschluss an die Verfahrensänderung neu berechnet wird, + AfA 2006
, d.h.: 2.505,05 + 1.667,00 = 4.172,05


Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 2

    Wirksamkeitsdatum: Datum des Abschreibungsbeginns
    Gewählte Modalität: Abweichung zur Summe Ende E-1 als Außerordentliche AfA Geschäftsjahr

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

Außerordentliche
AfA.(1)

01/01/04 -
31/12/2004

(1.005,46)
838,05

01/01/05 -
31/12/2005

(2.000,00)
1.667,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/2006 - 31/03/2006

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

3.005,46

1.667,00

(2) 333,50

826,65

(-500,41)
-248,15

01/07/06 -
30/09/06

3.505,46

1.667,00

420,17

1.246,82

(-500,41)
-126,13

01/10/06 -
31/12/06

3.505,46

1.667,00

420,18

1.667,00

(-500,41)
-126,13

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

(3) 4.172,05

1.667,00

411,04

411,04

01/04/07 -
30/06/07

4.172,0

1.667,00

415,61

826,65

01/07/07 -
30/09/07

4.172,05

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/07 -
31/12/07

4.172,0

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/08 -
31/12/08

5.839,0

1.667,00

01/01/09 -
31/12/09

7.506,05

1.667,00

01/01/10 -
31/12/10

9.173,05

826,95

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die Abweichung zwischen der neuen Summe Ende E-1 und der alten Summe: 2.505,05 - 3.005,46 = -500,41 muss als Außerordentliche AfA des Geschäftsjahrs E gebucht werden. Diese außerordentliche AfA muss auf die laufende Periode und die Folgeperioden umgelegt werden.
Für die Periode [01/04/06 - 30/06/06]: -500,41 x (181 / 365) = -248,15
Für die Periode [01/07/06 - 30/09/06]: -500,41 x (273 / 365) - (-248,15) = -126,13
Für die Periode [01/10/06 - 30/12/06]: -500,41 - (-374,28) = -126,13

(2) Die AfA des Geschäftsjahres wird mit der neuen Dauer neu berechnet, die AfA der Periode P enthält die Abweichung der Abschreibungssumme der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden:
(10.000,00 x 16,67 %) = 1.667,00 x (181 Tage / 365 Tage) = 826,65 - 493,15 = 333,50

(3) Zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2006 wird die Summe zum Ende dieses Geschäftsjahrs wie folgt berechnet:
Summe Ende 2005 + Dotation 2006 + außerordentliche AfA 2006
, d.h.: 3.005,46 + 1.667,00 - 500,41 = 4.172,05

Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 3

    Wirksamkeitsdatum: Datum des Abschreibungsbeginns
    Gewählte Modalität: Abweichung zur Summe Ende E-1 als Außerordentliche AfA Periode

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe Beginn Geschäftsjahr

AfA Geschäftsjahr

AfA Periode

Summe Periodenende

Außerordentliche
AfA.(1)

01/01/04 -
31/12/2004

(1.005,46)
838,05

01/01/05 -
31/12/2005

(2.000,00)
1.667,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/2006 - 31/03/2006

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

3.005,46

1.667,00

(2) 333,50

826,65

(-500,41)

01/07/06 -
30/09/06

3.505,46

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/06 -
31/12/06

3.505,46

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

(3) 4.172,05

1.667,00

411,04

411,04

01/04/07 -
30/06/07

4.172,05

1.667,00

415,61

826,65

01/07/07 -
30/09/07

4.172,05

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/07 -
31/12/07

4.172,05

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/08 -
31/12/08

5.839,05

1.667,00

01/01/09 -
31/12/09

7.506,05

1.667,00

01/01/10 -
31/12/10

9.173,05

826,95

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die Abweichung zwischen der neuen Summe Ende E-1 und der alten Summe: 2.505,05 - 3.005,46 = -500,41 muss als Außerordentliche AFA der Periode P gebucht werden, in der die Verfahrensänderung vorgenommen wurde.

(2) Die AfA des Geschäftsjahres wird mit der neuen Dauer neu berechnet, die AfA der Periode P enthält die Abweichung der Abschreibungssumme der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden:
(10.000,00 x 16,67 %) = 1.667,00 x (181 Tage / 365 Tage) = 826,65 - 493,15 = 333,50

(3) Zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2006 wird die Summe zum Ende dieses Geschäftsjahrs wie folgt berechnet:
Summe Ende 2005 + Dotation 2006 + außerordentliche AfA 2006
, d.h.: 3.005,46 + 1.667,00 - 500,41 = 4.172,05


Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 4

    Wirksamkeitsdatum: Datum des Abschreibungsbeginns
    Gewählte Modalität: Abweichung zur Summe Ende E-1 in AfA Geschäftsjahr integriert

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe
Beginn Geschäftsjahr

AfA
Geschäftsjahr

AfA
Periode

Summe
Periodenende

01/01/04 -
31/12/2004

(1.005,46)
838,05

01/01/05 -
31/12/2005

(2.000,00)
1.667,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/06 -
31/03/06

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

3.005,46

(1) 1.166,59

(2) 85,35

578,50

01/07/06 -
30/09/06

3.005,46

1.166,59

294,05

872,55

01/10/06 -
31/12/06

3.005,46

1.666,59

294,04

1.166,59

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

(3) 4.172,05

1.667,00

411,04

411,04

01/04/07 -
30/06/07

4.172,05

1.667,00

415,61

826,65

01/07/07 -
30/09/07

4.172,05

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/07 -
31/12/07

4.172,05

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/08 -
31/12/08

5.839,05

1.667,00

01/01/09 -
31/12/09

7.506,05

1.667,00

01/01/10 -
31/12/10

9.173,05

826,95

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00



(1) Die Abweichung zwischen der neuen Summe Ende E-1 und der alten Summe: 2.505,05 - 3.005,46 = -500,41 muss in die AfA des Geschäftsjahrs integriert werden. 1.667,00 - 500,41 = 1.169,59

(2) Die AfA des Geschäftsjahres wird mit der neuen Dauer neu berechnet und enthält die Abweichung der Abschreibungssumme zum Geschäftsjahr E-1. Die AfA der Periode P enthält die Abweichung der Abschreibungssumme der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden:
1.166,59 x (181 Tage / 365 Tage) = 578,50 - 493,15 = 85,35

(3) Zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2006 wird die Summe zum Ende dieses Geschäftsjahrs wie folgt berechnet:
Summe Ende 2005 + AfA 2006
, d.h.: 3.005,46 + 1.166,59 = 4.172,05



Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 5

    Wirksamkeitsdatum: Datum des Abschreibungsbeginns
    Gewählte Modalität: Abweichung zur Summe Ende E-1 in AfA Periode integriert

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe
Beginn Geschäftsjahr

AfA
Geschäftsjahr

AfA
Periode

Summe
Periodenende

01/01/04 -
31/12/2004

(1.005,46)
838,05

01/01/05 -
31/12/2005

(2.000,00)
1.667,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/06 -
31/03/06

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

3.005,46

1.166,59

(1) -166,91

326,24

01/07/06 -
30/09/06

3.005,46

1.166,59

(2) 420,17

746,41

01/10/06 -
31/12/06

3.005,46

1.666,59

420,18

1.166,59

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

(3) 4.172,05

1.667,00

411,04

411,04

01/04/07 -
30/06/07

4.172,05

1.667,00

415,61

826,65

01/07/07 -
30/09/07

4.172,05

1.667,00

420,17

1.246,82

01/10/07 -
31/12/07

4.172,05

1.667,00

420,18

1.667,00

01/01/08 -
31/12/08

5.839,05

1.667,00

01/01/09 -
31/12/09

7.506,05

1.667,00

01/01/10 -
31/12/10

9.173,05

826,95

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die Abweichung zwischen der neuen Summe Ende E-1 und der alten Summe: 2.505,05 - 3.005,46 = -500,41 muss in die AfA des Geschäftsjahrs integriert werden (1.667,00 - 500,41 = 1.169,59) muss in der AfA der Periode P gebucht werden
D. h.: [1.667,00 x (181 / 365) - 493,15] + (-500,41) = -166,91

(2) Die AfA der Folgeperioden enthält nicht die Summenabweichung zum Ende des Geschäftsjahres E-1. Berechnung:
1.667,00 x (273 / 365) - 326,24 + (-500,41) = 420,17 --> Summe Ende 3. Periode = 746,41
1.667,00 x (365 / 365) - 746,41 + (-500,41) = 420,18 --> Summe Ende 4. Periode = 1.166,59

(3) Zum Ende de Geschäftsjahres 2006 wird die Abschreibungssumme für dieses Geschäftsjahr wie folgt berechnet:
Summe Ende 2005 + AfA 2006
D. h.: 3.005,46 + 1.166,59 = 4.172,05


Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 6

    Wirksamkeitsdatum: Beginndatum Geschäftsjahr E
    Vorgeschriebene Modalität: Neuberechnung des Geschäftsjahrs E mit dem neuen Verfahren auf Grundlage eines Restwertverfahrens. Die AfA der Periode P enthält den AfA-Ausgleich der abgeschlossenen Perioden.

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe
Beginn Geschäftsjahr

AfA
Geschäftsjahr

AfA
Periode

Summe
Periodenende

01/01/04 -
31/12/2004

1.005,46

01/01/05 -
31/12/2005

2.000,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/06 -
31/03/06

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

3.005,46

(1) 1.554,82

277,87

771,02

01/07/06 -
30/09/06

3.005,46

1.554,82

391,90

1.162,92

01/10/06 -
31/12/06

3.005,46

1.554,82

391,30

1.554,82

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

4.560,28

1.554,81

383,38

383,38

01/04/07 -
30/06/07

4.560,28

1.554,81

387,64

771,02

01/07/07 -
30/09/07

4.560,28

1.554,81

391,89

1.162,91

01/10/07 -
31/12/07

4.560,28

1.554,81

391,90

1.554,81

01/01/08 -
31/12/08

6.115,09

1.559,08

01/01/09 -
31/12/09

7.674,17

1.554,81

01/01/10 -
31/12/10

9.228,98

771,02

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Neue AfA des Geschäftsjahrs 2006: Nettowert Anfang 2006 x (Anzahl der Tage 2006 / Anzahl der Tage zwischen dem 01/01/2006 und dem Datum des Abschreibungsendes: 30/06/2010).
D. h.: (10 000 - 3005,46) x (365 / 1 642 Tage) = 1 554,82
Die Änderung der Dauer wird in der laufenden Periode vorgenommen [01/04/2006 - 30/06/2006], die AfA dieser Periode entspricht: AfA Geschäftsjahr x (Anzahl der Tage bis zum 30/06/2006 / Anzahl der Tage 2006) - Abschreibungssumme P-1.
D.h.: [1.554,82 x (181 / 365)] - 493,15 = 277,87


Datum Abschreibungsbeginn vor Beginn des laufenden Geschäftsjahrs E
  • Beispiel 7

    Wirksamkeitsdatum: Beginndatum Periode P
    Vorgeschriebene Modalität: Neuberechnung der AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs mit dem neuen Verfahren auf Grundlage eines Restwertverfahrens. Die AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs wird auf die Periode P und die Folgeperioden des Geschäftsjahrs E umgelegt.

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/07/2004 (gleich 184 Haltetage)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Abschreibungssumme zum Ende von E-1: 3.005,46
    - Änderung der Dauer (auf 6 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe
Beginn Geschäftsjahr

AfA
Geschäftsjahr

AfA
Periode

Summe
Periodenende

01/01/04 -
31/12/2004

1.005,46

01/01/05 -
31/12/2005

2.000,00

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/06 -
31/03/06

3.005,46

2.000,00

493,15

493,15

01/04/06 -
30/06/2006

3.005,46

(2) 1.645,14

(1) 381,20

874,35

01/07/06 -
30/09/06

3.005,46

1.645,14

385,40

1.259,75

01/10/06 -
31/12/06

3.005,46

1.645,14

385,39

1.645,14

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

4.650,60

1.529,00

377,01

377,01

01/04/07 -
30/06/07

4.650,60

1.529,00

381,21

758,22

01/07/07 -
30/09/07

4.650,60

1.529,00

385,39

1.143,61

01/10/07 -
31/12/07

4.650,60

1.529,00

385,39

1.529,00

01/01/08 -
31/12/08

6.179,60

1.533,19

01/01/09 -
31/12/09

7.712,79

1.529,00

01/01/10 -
31/12/10

9.241,79

758,21

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die AfA der Periode der Verfahrensänderung wird wie folgt berechnet:
(10.000 - 3.005,46 - 493,15) x (275 Tage / 1 552 Tage ) x (91 Tage / 275 Tage) = 381,20
1.552 Tage = Restabschreibungsdauer, entspricht der Periode [01/04/2006 - 30/06/2010]
275 Tage = Restdauer im Geschäftsjahr, entspricht der Periode [01/04/2006 - 31/12/2006]
91 Tage = Dauer der Periode [01/04/2006 - 30/06/2006]

(2) Die neue AfA des Geschäftsjahrs 2006 entspricht:
493,15 + [(10 000 - 3.005,46 - 493,15) x (275 Tage / 1 552 Tage)] = 1.645,14


Das Datum des Abschreibungsbeginns liegt hinter oder auf dem Beginndatum des laufenden Geschäftsjahrs E und vor dem Beginndatum der laufenden Periode P
  • Beispiel 8

    Wirksamkeitsdatum: Datum des Abschreibungsbeginns
    Vorgeschriebene Modalität: Neuberechnung der AfA des Geschäftsjahrs E mit dem neuen Verfahren
    Die AfA der Periode P enthält den AfA-Ausgleich der abgeschlossenen Perioden.

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/02/2006 (gleich 334 Tage Einbehalt)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Änderung der Dauer (auf 4 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe
Beginn Geschäftsjahr

AfA
Geschäftsjahr

AfA
Periode

Summe
Periodenende

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/06 -
31/03/06

1.830,14

323,29

323,29

01/04/06 -
30/06/2006

2.287,67

(1) 704,11

1.027,40

01/07/06 -
30/09/06

2.287,67

630,13

1.657,53

01/10/06 -
31/12/06

2.287,67

630,14

2.287,67

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

2.287,67

2.500,00

616,44

616,44

01/04/07 -
30/06/07

2.287,67

2.500,00

623,29

1.239,73

01/07/07 -
30/09/07

2.287,67

2.500,00

630,13

1.869,86

01/10/07 -
31/12/07

2.287,67

2.500,00

630,14

2.500,00

01/01/08 -
31/12/08

4.787,67

2.500,00

01/01/09 -
31/12/09

7.287,67

2.500,00

01/01/10 -
31/12/10

9.787,67

212,33

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die AfA des Geschäftsjahres wird mit der neuen Dauer neu berechnet. Die AfA der Periode P enthält die Abweichung der Abschreibungssumme der im Geschäftsjahr E abgeschlossenen Perioden:
2.287,67 x (150 Tage / 334 Tage) = 1.027,40 - 323,29 = 704,11


Das Datum des Abschreibungsbeginns liegt hinter oder auf dem Beginndatum des laufenden Geschäftsjahrs E und vor dem Beginndatum der laufenden Periode P
  • Beispiel 9

    Wirksamkeitsdatum: Beginndatum Periode P
    Vorgeschriebene Modalität: Neuberechnung der AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs mit dem neuen Verfahren auf Grundlage eines Restwertverfahrens. Die AfA des "restlichen" Geschäftsjahrs wird auf die Periode P und die Folgeperioden des Geschäftsjahrs E umgelegt.

    - Datum Abschreibungsbeginn: 01/02/2006 (gleich 334 Tage Einbehalt)
    - Wert der Anlage: 10.000
    - Verfahren: linear
    - Dauer: 5 Jahre
    - Laufendes Geschäftsjahr: [01/01/2006 - 31/12/2006]
    - Laufende Periode: 01/04/2006 - 30/06/2006
    - Änderung der Dauer (auf 4 Jahre geändert)

Geschäftsjahr

Periode

Summe
Beginn Geschäftsjahr

AfA
Geschäftsjahr

AfA
Periode

Summe
Periodenende

01/01/06 -
31/12/2006

01/01/06 -
31/03/06

1.830,14

323,29

323,29

01/04/06 -
30/06/2006

(2) 2.221,36

(1) 628,09

951,38

01/07/06 -
30/09/06

2.221,36

634,99

1.586,37

01/10/06 -
31/12/06

2.221,36

634,99

2.221,36

01/01/07 -
31/12/07

01/01/07 -
31/03/07

2.221,36

2.519,26

621,19

621,19

01/04/07 -
30/06/07

2.221,36

2.519,26

628,09

1.249,28

01/07/07 -
30/09/07

2.221,36

2.519,26

634,99

1.884,27

01/10/07 -
31/12/07

2.221,36

2.519,26

634,99

2.519,26

01/01/08 -
31/12/08

4.740,62

2.526,16

01/01/09 -
31/12/09

7.266,78

2.519,26

01/01/10 -
31/12/10

9.786,04

213,96

01/01/11 -
31/12/11

10.000,00


(1) Die AfA der Periode der Verfahrensänderung wird wie folgt berechnet:
(10.000 - 323,29) x (275 Tage / 1 402 Tage) x (91 Tage / 275 Tage) = 628,09
1.402 Tage = Restabschreibungsdauer, entspricht der Periode [01/04/2006 - 31/10/2006]
275 Tage = Restdauer im Geschäftsjahr, entspricht der Periode [01/04/2006 - 31/12/2006]
91 Tage = Dauer der Periode [01/04/2006 - 30/06/2006]

(2) Die neue AfA des Geschäftsjahrs 2006 entspricht:
323,29 + [(10 000 - 323,29) x (275 Tage / 1 402 Tage)] = 2.221,36


Verarbeitungsbeschreibung

Bei einer Verfahrensänderung werden folgende Arbeitsgänge durchgeführt:

  • Anwendung der neu eingegebenen Parameter.
     
  • Aktualisierung der Anlage mit ihren Abschreibungsplänen nach den oben beschriebenen Verarbeitungsmodalitäten, die vom Wirksamkeitsdatum der Änderung abhängen.
  • Generierung eines Ereignisses der Verfahrensänderung (FASMTC).
    - Das betriebliche Wirksamkeitsdatum wird im Feld EVTDAT gespeichert und erhält das Wirksamkeitsdatum der Verfahrensänderung.
    - Das buchhalterische Wirksamkeitsdatum wird im Feld CPTDATINT gespeichert und erhält das größere folgender zwei Daten: Beginndatum der laufenden Periode, Abschreibungsbeginn.

    (Die Ereignisse können im Fenster Journal Ereignisse angezeigt werden; der Zugriff darauf erfolgt aus dem Register Sonstige Informationen der Verwaltungsfunktion der Anlagen).
     
  • Die Archivierung erfolgt in einer speziellen Tabelle (DEPRECARC) des Abschreibungsplans vor der Verfahrensänderung, wenn für das Unternehmen die französischen Rechtsvorschriften (FRA) gelten. Der Fertigungsplan kann im Register Archivierter Plan beim Aufrufen der Ereignisdetails angezeigt werden.

Spezielle Buttons

Über diesen Button wird ein Kontrollfenster geöffnet, in dem die neuen Abschreibungsarten der Anlage in jedem Plan in Form einer Tabelle angezeigt werden.

Die eventuellen fehlerhaften Positionen werden farblich dargestellt. In der Spalte Meldung wird die Ursache des Fehlers angezeigt.

Die nicht geänderten Parameter und die Parameter der fehlerhaften Positionen werden mit ihren ursprünglichen Werten angezeigt.

  • Sollte keine Position fehlerhaft sein, muss auf  Jetzt erscheint die Maske der Parameter erneut. Hier sollte auf  geklickt werden, um in die Maske der Anlagen zurückzugelangen und anschließend auf   , um die neuen Parameter der Anlage in der Datenbank zu bestätigen.
     
  • Existiert mindestens eine fehlerhafte Position, sollte auf  und dann , um in der Parametererfassungsmaske den / die fehlerhafte(n) Parameter zu korrigieren. Klicken Sie anschließend auf  , um die neuen Parameter auf die Anlage anzuwenden oder die neu erfassten Parameter zu prüfen.

Fehlermeldungen

Während der Erfassung können außer den generischen Meldungen folgende Fehlermeldungen auftreten: :

 Keine individuelle Meldung erfasst. Siehe allgemeine Meldungen.

Verwendete Tabellen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung