Dieser Code wird automatisch auf jede Regel mit Bezug auf devisenausländische Personenkonten, die von diesem Unternehmen verwaltet werden, angewendet. Bei Zahlungen an inländische Personenkonten bleibt das Feld leer.
Ist das Unternehmen nicht direkt erklärungspflichtig, muss der Code Wirtschaftlicher Grund für jedes devisenausländische Personenkonto angegeben werden.
In Abhängigkeit der Erklärungsschwellen wird es berücksichtigt:
Wurde in denPersonenkontendaten kein Wert erfasst, kann bei derZahlungserfassung ein Wert direkt ausgewählt werden.
Ob die Erfassung erforderlich ist, ist durch die Parametrisierung der Transaktion für dieZahlungserfassung festgelegt.