Siehe Dokumentation Umsetzung
Übersicht
Um eine Zollnomenklatur zu definieren, geben Sie die folgenden drei Informationen an:
Die Zuordnung eines Artikels zu einer EU-Warennomenklatur erfolgt auf Ebene des Bereichs Identität im Artikeldatensatz.
Bei Ausgabe der innergemeinschaftlichen Bewegungen wird diese Nomenklatur in der Intrastat-Meldung berücksichtigt.
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Felder
In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :
| Code der aus 8 Ziffern kombinierten Stückliste (NC8). |
| Diese Langbezeichnung wird als Titel in den Masken und Status verwendet. Standardmäßig wird der Kurztitel, der Langtitel oder die Kopfzeile der Spalte der Daten in der Verbindungssprache des Benutzers (bei der Erstellung/Änderung) gespeichert.
Ein Benutzer, der sich in dieser Sprache verbindet, erhält den Kurztitel, den Langtitel oder die Kopfzeile der Spalte in seiner Verbindungssprache, wenn die Übersetzung ausgeführt wurde. Andernfalls sind die Titel in der Ordnersprache verfügbar.
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| Langbezeichnung (250 Zeichen) der Nomenklatur. Diese Bezeichnung wird unabhängig von der Verbindungssprache auf Französisch angezeigt. Um sie in einer anderen Verbindungssprache anzuzeigen, müssen Sie die vom Zoll Ihres Lands bereitgestellte Datei mithilfe der Importvorlage ITMNOM importieren. |
| Geben Sie nur dann eine Zusatzeinheit an, wenn dies für die Nomenklatur des Produkts erforderlich ist. Zusatzeinheiten sind andere Maßeinheiten als Kilogramm, wie z.B. Schuhpaare, Liter, Gramm, etc. Diese Information dient nur zur Information. Sie wird nicht direkt von der Anwendung verwendet. Die verwendete Einheit ist die EU-Einheit, die im Artikeldatensatz auf Ebene des Bereichs Einheiten definiert ist. |
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Während der Erfassung können außer den generischen Meldungen folgende Fehlermeldungen auftreten: :
Die zu löschende Zollnomenklatur ist entweder in einem Artikeldatensatz oder in einem Datensatz der Intrastat-Meldung vorhanden.