Allgemeine Parameter > Kapitel Stammdaten > Parameter PJMTIMENT (Kontrollphase Zeiterfassung) 

Dieser Parameter legt fest, ob eine Prüfung der Zeiterfassungszeilen in Ihrer Organisation erforderlich ist.


Erforderlich: Die Kontrollphase der Zeiterfassungszeilen ist erforderlich. Die freigegebenen Zeiterfassungszeilen müssen während einer Kontrollphase von einem berechtigten Benutzer geprüft, verarbeitet und auf den Status Geprüft gesetzt werden. In der Regel handelt es sich dabei um den Projektmanager oder einen Projektadministrator. Eine Zeiterfassungszeile muss den Status Geprüft haben, um auf den Status Genehmigt zu wechseln und für ein Projekt gebucht werden zu können.

Optional: Ein berechtigter Zeiterfassungsadministrator kann die freigegebenen Zeiterfassungszeilen auf den Status Genehmigt oder Abgelehnt setzen. Die neuen Zeilen müssen in diesem Kontext nicht geprüft werden.

Lokalisierungsebene / Globale Variable

Der Parameter wird auf folgender Ebene definiert: Standort.Gehört zum Kapitel TC (Stammdaten) und zur Gruppe PJM (Projektmanagement),Dort befinden sich auch die folgenden Parameter :

Keine globale Variable ist ihm zugeordnet.

Betroffene Funktionen

Dieser Parameter wirkt sich auf folgende Funktionen aus: :

 Projekte > Zeitverwaltung > Abfragen > Prüfung Zeiten

 Projekte > Zeitverwaltung > Zeiterfassung

 Projekte > Zeitverwaltung > Wochenstundennachweis

 Projekte > Zeitverwaltung > Genehmigung Zeiten

Aktivitätscodes

Mit dem Parameter sind folgene Aktivitätscodes verbunden (nach Typ geordnet): :

 PJM : Projektmanagement

Bemerkungen

Im Falle eines Zeiterfassungsadministrators muss der Zugriff auf die Funktion Genehmigung Zeiten (PTEVAL) auf Ebene des Profils mit der Option „5“ zur Prüfung der Arbeitszeiten aktiviert sein.

Sie können die abgelehnten Zeiterfassungszeilen in der Funktion Zeiterfassung (PJMTE) korrigieren. Damit ein Benutzer eine Zeiterfassungszeile ablehnen kann, muss der Zugriff auf die Funktion Genehmigung Zeiten (PTEVAL) auf Ebene seines Profils mit der Option „7“ aktiviert sein.