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Maskenfunktionalitäten:

  • Übertragung des Standorts und / oder Änderungen der wirtschaftlichen Belastung und / oder der Kostenrechnungsbelastung der angezeigten Anlage und eventueller Komponenten
  • unter bestimmten Bedingungen Storno der letzten Übertragung

Die Maske wird in der Verwaltungsfunktion für Anlagen aufgerufen (Per Klick auf Übertragen im Menü Bewegungen des Aktionsregisters).

Vorbedingungen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung

Maskenverwaltung

Fensterverwaltungsart

Anwendungsbereich und Einzel- sowie Batchverarbeitung

  • Übertragung
      • Übertragungen können nicht bei Anlagen durchgeführt werden:

        - die inaktiv sind
        -  die zum Verkauf vorgesehen sind (ab Aktualisierung 8.0.0)
        - die tatsächlich abgegangen sind
        - deren Halteart als Modell lautet
        -
        die in konzerninterne Veräußerung sind
        - Anlagen mit letztem Übertragungsdatum bzw. bei Anlagen mit zugeordneten Inventarartikeln mit letztem Übertragungs- oder Wareneingangsdatum eines Inventarartikels auf oder nach dem angegebenen Übertragungsdatum
        - Anlagen, denen mindestens ein Inventarartikel mit einer ausgesetzten Abgangsbewegung oder Abgangsstornobewegung angeschlossen ist
         
      • Die Übertragung einer Anlage mit Status 'Komponente' ist nur über die zugehörige Hauptanlage zulässig. Soll die Anlage ohne die Hauptanlage übertragen werden, muss der Status auf 'Eigenständig' geändert werden. Werden Hauptanlagen ausgewählt, werden auf die ihnen zugeordneten Komponenten dieselben Parameter angewendet.
         
      • Die Übertragung eines Finanzstandortes einer Anlage in Konzession ist untersagt.
         
  • Storno Übertragung
      • Nur eine Übertragung, die im laufenden Geschäftsjahr durchgeführt wurde, kann storniert werden.
      • Verboten sind Stornos bei Übertragungen von Anlagen, bei denen das Datum der letzten Übertragung oder des letzten Eingangs eines Inventarartikels nach dem angegebenen Datum liegt

SEEINFO Anlagen, zu denen keine Übertragungs (oder kein Übertragungsstorno) zulässig ist, sind implizit von der Batchverarbeitung ausgeschlossen.

Art der Maskenverwaltung

Übersicht

Der Fensterverwaltungsmodus gilt für alle möglichen Anlagenaktionen.

  • Erfassen Sie die Übertragungsparameter.
  • Danach können Sie:
    - entweder die Erfassung der neuen Parameter per Klick auf OK bestätigen. In diesem Fall wird eine Plausiprüfung der neuen Zuweisung und / oder neuen Belastungen durchgeführt. Im Fall eines Fehlers wird ein Hinweis angezeigt, der die Aktualisierung verhindert, bis die fehlerhaften Parameter korrigiert wurden.
     
    - oder es wird in einem Zwischenschritt eine Plausiprüfung durchgeführt, durch Klick auf den Button Prüfung
     
  • Wenn die Parameter korrekt sind, kann mit dem Button OK ihre Anwendung freigegeben und im Änderungsmodus zur Maske Anlagen zurückgekehrt werden. Die Übertragung wird aber erst wirksam, nachdem die Anlage gespeichert wurde. Gleichzeitig werden die eventuellen Komponenten aktualisiert.

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Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Branchenobjekt

  • Referenz (Feld OBJREF)

Referenz der Anlage. 

  • Bezeichnung (Feld OBJDES)

Bezeichnung der Anlage.

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Register Parameter

Übersicht

In dieser Maske werden der Finanzstandort, die wirtschaftlichen Belastungen und die Kostenrechnungsbelastungen der Anlage angezeigt.

Übertragung durchführen: 

  • Geben Sie die Übertragungsparameter an:
     
    - Übertragungsdatum

    - Übertragungsgrund
       
  • Erfassen Sie die neuen Übertragungswerte.

SEEWARNING Wenn ein Feldwert gelöscht wird, wird das Feld geleert (und nicht mit dem ursprünglichen Wert belegt): Nach der Übertragung wird der Feldwert geleert. Es ist daher wichtig, Felder, zu denen keine Übertragung erfolgte, nicht zu leeren.

Um die letzte durchgeführte Übertragung zu stornieren, 

  • aktivieren Sie die Option Storno.
    Die Übertragung kann nicht storniert werden, wenn sie im laufenden Geschäftsjahr durchgeführt wurde und nicht den Aktivitätsbereich betraf.

SEEINFO Mithilfe der Eingabemasken der Funktion Anlagen(die in der Funktion Transaktionen Branchenobjekte parametriert sind), können bestimmte Bereiche unsichtbar gemacht werden, besonders die Bereiche für die geografischen Zuweisungen sowie die wirtschaftlichen Belastungen und Kostenrechnungsbelastungen. In diesem Fall werden die Felder mit diesen Daten auf dieser Maske auch insensitiv.

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Felder

In diesem Register befinden sich die folgenden Felder :

Parameter Übertragung

  • Abbruch (Feld CCLTRF)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Ist dieser Indikator aktiviert, ermöglicht er den Abbruch der letzten Übertragung.

  • Bei einer Einzelverarbeitung kann er nur aktiviert werden, wenn der Artikel im aktuellen Geschäftsjahr bereits ein- oder mehrmals übertragen wurde (außer Übertragung des Aktivitätssektors). 
  • Bei einer Sammelverarbeitung kann dieser Indikator immer erfasst werden. Auch das Datum muss angegeben werden, an dem diese Übertragung sowie die während der Übertragung ausgewählten Zuweisungen und/oder Belastungen ausgeführt wurden.
  • Ausgesetzte Bewegungen überschreiben (Feld ECRPHYATT)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.

  • Bei einer Einzelverarbeitung wird dieser Indikator nicht verwendet.
  • Bei einer Sammelverarbeitung ist dieser Indikator immer zugänglich:
    Ist er aktiviert, werden die ausstehenden Übertragungsbewegungen oder Übertragungsabbruchbewegungen für die Inventarartikel der ausgewählten Anlagen nicht beachtet und gelöscht. Die für jeden der Anlagenl ausgeführte Übertragung wird in allen angehängten Inventarartikeln übernommen.
    - Ist er nicht aktiviert, werden die Bewegungen gespeichert und die Anlagen, die den Inventarartikeln der ausstehenden Bewegungen angehängt sind, werden von der Übertragungsverarbeitung nicht beachtet. Sie werden auf Ebene der Logdatei, die am Ende der Verarbeitung ausgegeben wird, unverbindlich aufgelistet.
  • Datum Übertragung (Feld MVTDAT)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Datum, an dem die Übertragung gespeichert wurde. Dieses erforderliche Datum wird im Feld EVTDAT in den entsprechenden Ereignissen FASAFFAGE (Anlage) und PHYAFFGEO (Inventarartikel) angezeigt.
Es muss nach oder an folgenden Daten liegen:

  • dem Datum jedes aktuellen Geschäftsjahres der verschiedenen für das Anlagenunternehmen verwalteten Kontexten, oder bei einer Sammelverarbeitung für alle Unternehmen, zu denen die Anlagen gehören,
  • dem Datum der letzten für diesen Artikel ausgeführten Übertragung.
    Sind dem Inventarartikel Sachelemente zugeordnet, so muss dieses Datum auch nach oder an dem letzten Übertragungsdatum bzw. dem letzten Wareneingang der Inventarartikel liegen.
  • dem Einkaufsdatum des Artikels (bei einer Einzelübertragung).

Beim Abbruch einer Sammelübertragung handelt es sich um das Datum, an dem die zu stornierende Übertragung durchgeführt wurde.

In diesem Feld kann der Übertragungsgrund erfasst werden.
Diese für eine Übertragung erforderliche Information muss bei einer Übertragungsstornierung nicht angegeben werden.

Drucker

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen. Dieses Feld ermöglicht die Angabe des neuen Buchhaltungsstandorts des Inventarartikels und eventueller Komponenten, oder bei einer Massenverarbeitung, aller ausgewählten Artikel.
Im Fall eines Massenübertragungsabbruchs muss der Zielbuchhaltungsstandort der abzubrechenden Übertragung angegeben werden.

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.

  • Einzelverarbeitung:
    Dieses Feld ist nur zugänglich, wenn sich die Übertragung auf den Buchhaltungsstandort erstreckt und sich die Anlage in einer der folgenden Situationen befindet:
      • Gehört zu einem der Inventargüter,
      • Ist eine Hauptanlage, die Komponenten besitzt, zu denen die Inventargüter gehören.

In diesem Fall muss die neue Lokalisierung der Inventargüter angegeben werden.

  • Sammelverarbeitung:
    Die Lokalisierung muss angegeben werden, wenn sich die Übertragung auf den Buchhaltungsstandort erstreckt. Diese Lokalisierung gilt für die Invantargüter der ausgewählten Anlagen und deren möglichen Komponenten. 

Die Standardlokalisierung des Standorts wird standardmäßig vorgeschlagen.

  • Aktivitätsbereich (Feld AASBUSD)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Dieses Feld ermöglicht die Angabe des neuen Aktivitätsbereichs des Artikels und eventueller Komponenten, oder bei einer Massenverarbeitung, aller ausgewählten Artikel.
Bei einer Sammelverarbeitung werden die im aktuellen Geschäftsjahr erworbenen Artikel nicht berücksichtigt, wenn das Übertragungsdatum des Aktivitätsbereichs nach diesem Geschäftsjahr liegt.
Im Fall eines Massenübertragungsabbruchs muss der Zielaktivitätsbereich der abzubrechenden Übertragung angegeben werden.

  • Bezeichnung (Feld SACDES)

 

  • Selbstbelieferung (Feld LASMFLG)

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Der Indikator LASM ("Eigenlieferung") ist nur zugänglich, wenn das Unternehmen der französischen Rechtsordnung unterliegt.

Ist er aktiviert, kann die der Aktivitätsbereichsübertragung zugewiesene Verarbeitung:

  • keine Übertragung einer fakturierten USt. erzeugen,
  • einen Ausgleich der USt.-Rückerstattung erzeugen (Rückerstattung oder Zusatzabzug), die dem jährlichen USt.-Ausgleich entspricht, der den endgültigen Abzugskoeffizienten für die im Geschäftsjahr erworbenen Artikel festlegt.

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Dieses Feld ermöglicht die Angabe der neuen Erzeugungseinheit des Kassenbestands, auf die die Artikel und eventuelle Komponenten belastet werden.
Die Änderung der Verwaltungseinheit ist nur zulässig, wenn zum Inventarartikel in der laufenden Periode bzw. im laufenden Geschäftsjahr kein Wertverlust vorgenommen wurde.
Im Fall eines Massenübertragungsabbruchs muss nur die Empfängerverwaltungseinheit der abzubrechenden Übertragung angegeben werden.

Belastung Kostenrechnung

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Dieses Feld ermöglicht die Angabe des neuen Aufteilungsschlüssels, der die Kostenrechnungsbelastungen der Artikel und möglicher Komponenten festlegt. 
Bei einem Sammelübertragungsabbruch genügt es, die Empfängerkostenstelle der abzubrechenden Übertragung anzugeben.
Die Erfassung eines Schlüssels ist exklusiv mit der der Kostenstellen.

Tabelle

 

Allgemeine Hilfe für die Einzel- und Sammelübertragungsverarbeitungen.
Dieses Feld ermöglicht die Angabe der neuen Kostenstelle, auf die die Artikel und eventuelle Komponenten belastet werden.
Im Fall eines Massenübertragungsabbruchs muss die Zielkostenstelle der abzubrechenden Übertragung angegeben werden.

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Beschreibung der Übertragungsverarbeitung

Bei der Übertragung geo/wirtschaftlich/KR werden folgende Arbeitsschritte ausgeführt:

  • Aktualisierung der Anlagen und seiner eventuell zugeordneten Komponenten mit den neu erfassten Zuweisungen / Belastungen.
     
  • Generierung:

    - eines Hauptereignisses der Übertragung geo / KR (FASAFFAGE). Bei Übertragungen an einen anderen Finanzstandort werden zwei Ereignisse generiert (eines pro Finanzstandort).
     
    - dieselbe Anzahl von Sekundärübertragungsereignissen geo / KR (FASAFFAGE) wie Perioden existieren, die nach der laufenden Periode liegen und schon einer endgültigen Buchung auf die ursprünglichen Belastungen unterlagen (sowohl im laufenden als auch im folgenden Geschäftsjahr). Diese Ereignisse enthalten die Ausgleichsbeträge der Kostenrechnungsbelastung der schon gebuchten AfA.

    - Das Feld EVTDAT wird mit dem betrieblichen Wirksamkeitsdatum belegt: dem Übertragungsdatum, das in der Übertragungsmaske angegeben ist.
    - Das Feld CPTDATINT wird mit dem buchhalterischen Wirksamkeitsdatum belegt.
    Zum Hauptereignis entspricht es dem größeren der folgenden beiden Daten: Beginn der laufenden Periode, Abschreibungsbeginn.
    Zum Sekundärereignis entspricht es dem Beginndatum der betreffenden Periode.
     
    - ein Übertragungsereignis zu jedem der Anlage zugeordneten Inventarartikel (PHYAFFGEO). Bei Übertragungen an einen anderen Finanzstandort werden zwei Ereignisse generiert (eines pro Finanzstandort).
     
    (im Fenster Journal Ereignisse, das im Header der Objektverwaltungsfunktion für Anlagen, Inventarartikel heraus geöffnet werden kann, werden die Ereignisse angezeigt).
     Fensterfunktionalitäten:
    - Die Hauptereignisse können mit Hilfe des Icons FASTRFC_01.jpg in der Kopfzeile der Position identifiziert werden. Per Doppelklick auf dieses Icon wird die Liste der zugeordneten Sekundärereignisse in einer Baumstruktur angezeigt.
    Anhand des Ereignisfeldes EVTPRINC – Hauptereignis vom Typ Lokales Menü – kann zwischen einem Haupt- und einem Sekundärereignis unterschieden werden. Die Verbindung zwischen diesen beiden Ereignissen ist durch das alphanumerische Feld TIMSTPP – Zeitstempel – gegeben.
     
    - Dem numerischen Feld TRFTYP ist der Übertragungstyp zu entnehmen:
    1: lediglich Standortübertragung
    2 : lediglich Kostenrechnungsübertragung
    3: Standort- und Kostenrechnungsübertragung
    4: lediglich wirtschaftliche Übertragung
    5: wirtschaftliche und Standortübertragung
    6: wirtschaftliche und Kostenrechnungsübertragung
    7: wirtschaftliche, Standort- und Kostenrechnungsübertragung
     
  • - Das Ereignis wird buchhalterisch durch die Erstellung eines Buchhaltungsbelegs erfasst, wenn der zum Ereignis gehörige Typ Buchungfür eine sofortige Buchung des Ereignisses parametriert wurde.
Standortübertragung einer mit Inventarartikeln verknüpften Anlage
  • Sind der Anlage ein oder mehrere Inventarartikel zugeordnet, wird die Übertragung des Standorts und der Lokalisierung automatisch auf die zugeordneten Inventarartikel übertragen.
  • Besitzt einer dieser Inventarartikel eine ausgesetzte Übertragungsbewegung, werden die Felder der Maske Übertragung automatisch mit den Feldern der ausgesetzten Übertragungsbewegung belegt. Die Felder sind änderbar. Die Freigabe der Übertragung zieht die Übertragung sämtlicher dem Inventarartikel zugeordneten Sachelemente nach sich.
     
    Hinweis:
    • Die Übertragung der Anlage ist unzulässig, wenn mehrere angeschlossene Inventarartikel über ausgesetzte Übertragungsbewegungen verfügen. In diesem Fall müssen die Inventarartikel entweder abgelöst oder die Anlage aufgesplittet werden.
    • Ebenfalls ist keine Übertragung erlaubt, wenn mindestens einer der angeschlossenen Inventarartikel eine ausgesetzte Abgangs- oder Abgangsstornobewegung aufweist.

Übertragung der Kostenrechnungsbelastung

Erfolgt diese Übertragung im Anschluss an die durch eine AfA-Berechnung ausgelöste Generierung von AfA-Ereignissen, wird eine Verarbeitung Ausgleich der Kostenrechnungsbelastung der AfA durchgeführt. Dieser Ausgleichsbetrag wird für jedes erzeugte Übertragungsereignis angewendet (Rubrik REGANADOT) und wie folgt berechnet:

  • - Erfolgt die Übertragung nach dem Ende der laufenden Periode, ist der Betrag gleich 0
  • - Erfolgt die Übertragung in der laufenden Periode, entspricht dieser Betrag dem AfA-Betrag der Periode
  • - erfolgt die Übertragung in einer abgeschlossen Periode, entspricht der Wert der Summe aller AfA, die zwischen dem Beginn der Übertragungsperiode und dem Ende der laufenden Periode liegen
Übertragung der Aktivitätsbereiche

Die Übertragung von Aktivitätsbereichen kann eine USt.-Ausgleichsbuchung in der Hauptbuchhaltung und auch im IAS- / IFRS-Plan auslösen und, sofern der Parameter REGVATIAS - IFRS-Referenz: USt.-Ausgleich? (Kapitel AAS, Gruppe VAT) auf "Ja" steht.
Diese Verarbeitung wird unter den folgenden Bedingungen ausgeführt:

  • Das Hauptbuchhaltungskonto oder IAS- / IFRS-Konto der Anlage entspricht "Anlage in Betrieb" (oder Anlage im Bau, wenn der Parameter REGENCOURS - Anlagen im Bau: USt.-Ausgleich? auf den Wert "Ja" gesetzt ist)
  • Das Buchungsdatum der Anlage ist größer oder gleich dem Beginndatum des laufenden Geschäftsjahres des buchhalterischen und steuerlichen Kontextes.

Verarbeitung USt.-Ausgleich in Verbindung mit der Übertragung des Aktivitätsbereiches
Hierbei muss zwischen verschiedenen Übertragungen von Aktivitätsbereichen unterschieden werden:

besteuerungsfähiger Aktivitätsbereich --> steuerbefreiter Aktivitätsbereich
Die Übertragung führt in diesem Fall zur Besteuerung einer Eigenlieferung: Es wird kein Ausgleich durchgeführt.
 
2/ Befreiter Bereich --> besteuerungsfähiger Bereich
3/ Besteuerungsfähiger Bereich --> besteuerungsfähiger Bereich
In den beiden letzten Fällen entspricht die Übertragung einer steuerbefreiten Veräußerung mit USt.-Übertragung auf den Käufer.
 
 Verarbeitungsschritte:

  • Ausgleich für den Verkäufer
     
    Dieser Ausgleich wird gemäß den für nicht besteuerungsfähige Abgänge festgelegten Bedingungen berechnet:
    Für alle noch in Ausgleichszeitraum liegenden Restjahre beträgt der Besteuerungskoeffizient automatisch null (weswegen auch der Abzugskoeffizient null beträgt).
    Der Ausgleich entspricht folglich einer Rückzahlung. Diese entspricht der Summe der jährlichen Ausgleichsbeträge, die bis zum Ende der Ausgleichsperiode gezahlt worden wären. Berechnung:
    (0 - gültiger Abzugskoeffizient) x in Rechnung gestellte USt. x verbleibende Ausgleichsdauer / Ausgleichsdauer.
  • USt.-Übertragung auf den Käufer
     
    Ein Teil der ursprünglich in Rechnung gestellten USt. wird proportional zur noch nicht abgelaufenen Ausgleichsperiode auf den Käufer übertragen.
    Berechnung:
    ursprüngliche USt. x restlicher Ausgleichszeitraum / Ausgleichszeitraum
    Dies wird zum neuen ursprünglichen USt.-Betrag und dient bei der Ausgleichsberechnung als Basis.
  • Erneute Berechnung der abzugsfähigen USt. aus der neuen ursprünglichen USt. und dem neuen Abzugskoeffzient, der sich aus der Anwendung des dem Käufer zugeordneten Besteuerungskoeffizienten ergibt.
     
  • --> Die auf den Käufer angewandten Koeffizienten werden als neue gültige Referenzkoeffizienten der Anlage übernommen
     
  • --> Für den Käufer beginnt eine neue AusgleichsperiodeHinweis: Wurden in demselben Geschäftsjahr mehrere Aktivitätsbereiche übertragen, wird die Ausgleichsfrist nur geändert, wenn der neue Bereich sich vom alten Bereich unterscheidet (siehe nachstehendes Beispiel).
     
  • --> Die (ursprüngliche und neubewertete) Abschreibungsbasis sowie die Abschreibungspläne werden aktualisiert.
     
    Beispiele:
     Jahr N: Anschaffung einer neuen Immobilie, die dem Sektor A zugewiesen wird
    - fakturierte USt. = 196.000 €
    - Abzugskoeffizient: 0,4
    - ursprünglich abgezogene USt.: 196 000 x 0,4 = 78 400 €
    Dieser Koeffizient bleibt während des Bestehens des Unternehmens unverändert.

    Jahr N + 7: Übertragung der Anlage auf einen Aktivitätsbereich B. Der Abzugskoeffizient beträgt 0,35.
    -->Ausgleich für den Bereich A:
    (0 - 0,4) x (196 000 / 20) x 12 am= - 47 040; das entspricht einer Rückerstattung von 47 040 €
    --> USt.-Übertragung auf den Bereich B: 196.000 x (12 / 20) = 117.600 € fakturierte USt.
    --> USt.-Abzug für den Bereich B: 117.600 x 0,35 = 29.400 €

    Das Unternehmen überträgt die Anlage ein zweites Mal im Geschäftsjahr, diesmal in den Bereich C, wo der Koeffizient 0,25 beträgt:
    --> Ausgleich für den Bereich B:
    (0 - 0,35) x (117.600 / 20) x 20 = -41.160; das entspricht einer Rückerstattung von 41 160 €
    --> USt.-Übertragung auf den Bereich C: 117.600 x (20 / 20) = 117.600 € fakturierte USt.
    --> USt.-Abzug für den Bereich C: 117.600 x 0,25 = 29.400 €

    Das Unternehmen überträgt die Anlage ein zweites Mal im Geschäftsjahr in den ursprünglichen Bereich A:
    --> Ausgleich für den Bereich B:
    (0 - 0,35) x 117.600 = -41.160; das entspricht einer Rückerstattung von 41.160 €
    --> USt.-Übertragung auf den Bereich A: 117.600 x (20 / 12) = 196.600 € fakturierte USt.
    --> USt.-Abzug für den Bereich A: 117 600 x 0,4 = 47 040 (Zusatzabzug von 47 040€).

    Bemerkungen:
    • - Die Informationen über den USt.-Ausgleich befinden sich im Anschluss an die Übertragung des Aktivitätsbereiches im Ereignis Übertragung.
    • - Sind der Anlage Ausgaben zugeordnet, wird die Übertragung des Aktivitätsbereichs nicht auf diese übernommen.
    • -Die Jahresausgleichsverarbeitungen, die in dem Geschäftsjahr durchgeführt werden, in dem ein Ausgleich in Verbindung mit einer Übertragung stattfindet, betreffen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer:
      1/ Der Jahresausgleich des Verkäufers steht mit der zeitlichen Schwankung des Abzugskoeffizienten in Verbindung:
      fakturierte USt. x (Abzugskoeffizient des Jahres - Referenzabzugskoeffizient) / 20 (unbewegliche Anlagen) oder 5 (bewegliche Anlagen)
       
      2/ Der Jahresausgleich des Käufers steht mit der Festlegung des endgültigen Abzugskoeffizienten in Verbindung: mit dem endgültigen Abzugskoeffizienten berechnete
      abzugsfähige USt.
       
      Hinweis: Wird die Übertragung im Investitionsgeschäftsjahr N durchgeführt, wird dieser Ausgleich für das Jahr N nicht berechnet (1/5 oder 1/20, je nachdem, ob es sich um eine aktivierte Anlage oder ein Gebäude handelt), weil der Gesamtausgleich zu einem Ausgleich der gesamten verbleibenden Ausgleichsperiode (4 oder 19 Jahre) geführt hat.
       
      Beispiele:
       
       Jahr NAnschaffung eines neuen Gebäudes, das dem Sektor A zugewiesen wird
      - fakturierte USt. = 20.000 €
      - Referenzabzugskoeffizient: 0,6
      Jahr N+1: am 15/05 Übertragung der Anlage in den Bereich B
      - vorläufiger Abzugskoeffizient: 0,9
        --> Gesamtausgleich für den Bereich A: (0 - 0,6) x (200.000 / 20) x 18 = -108.000, d.h. 108.000 € Rückerstattung
      Übertragung der abzugsfähigen USt. auf den Bereich B: 200.000 x 18 / 20 = 180.000 € fakturierte USt.
      Betrag der abzugsfähigen USt.: 180.000 x 0,9 = 162.000 €
      - jährlicher Abzugskoeffizient des Bereiches A: 0,4
        --> jährlicher Ausgleich für den Bereich A: (0,4 - 0,6) x (200.000 / 20) = - 2.000, d. h. 2.000 € Rückerstattung
      - endgültiger Abzugskoeffizient für den Bereich B: 0,95
        --> jährlicher Ausgleich für den Bereich B: (180.000 x 0,95) - (180.000 x 0,9) = 9.000, d. h. 9.000 € Zusatzabzug
      Der abzugsfähige USt.-Betrag für die Anlage nimmt den folgenden Wert an: 180.000 x 0,95 = 171.000 (entspricht 162.000 + 9.000). 

Beschreibung der Verarbeitung Storno Übertragung

Hinweis: Eine Übertragung kann nur storniert werden, wenn sie im laufenden Geschäftsjahr stattfand.

Durch das Storno einer Übertragung geo / wirtschaftlich / KR werden folgende Aktualisierungen durchgeführt:

  • Anlage und ggf. zugeordnete Komponenten mit den ursprünglichen Belastungen der Anlage vor der letzten Übertragung
  • Inventarartikel, die den Anlagen zugeordnet sind, mit ihren ursprünglichen geografischen Belastungen

Spezielle Buttons

Mit dieser Aktion wird ein Prüffenster angezeigt, in dem tabellarisch die neue geografische Zuweisung und / oder die neuen wirtschaftlichen Belastungen bzw. Kostenrechnungsbelastungen der Anlage und ihrer eventuellen Komponenten dargestellt werden.

Die eventuellen fehlerhaften Positionen werden farblich hervorgehoben. Der Fehlergrund wird in der Spalte Fehler angezeigt.

Um das Prüffenster zu schließen, klicken Sie auf OK. Nun wird noch einmal die Maske für die Parametererfassung geöffnet. Dort können Sie entweder per Klick auf OK die Freigabe erteilen (sofern kein Fehler aufgetreten ist) oder die fehlerhaften Parameter korrigieren.

Fehlermeldungen

Nur generische Fehlermeldungen.

"Wirksamkeitsbeginn nach Übertragungsdatum"

Der gewählte Sektor ist zum angegebenen Übertragungsdatum ungültig. Sein Wirksamkeitsdatum liegt nach dem Übertragungsdatum.

"Wirksamkeitsende vor Übertragungsdatum"

Der gewählte Sektor ist zum angegebenen Übertragungsdatum ungültig. Sein Wirksamkeitsdatum liegt vor dem Übertragungsdatum.

"Übertragungsabbruch nicht möglich, kein Ereignis"

Die Storno einer Übertragung ist nur möglich, wenn das Ereignis geografische / KR- Übertragung (FASAFFAGE) auf mindestens einem der vom Unternehmen verwalteten Abschreibungspläne erzeugt wurde.

Verwendete Tabellen

SEEREFERTTO Siehe Dokumentation Umsetzung